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gezogenen Scrien- cse Heuer in ihrem 16. >ie lohnendste tzicldans- en, soiar mit Hanpt- der Veijahrung anheim- zugcsandt vom Herans-
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Tagung.
die herzliche viel- cheilnahme, deren sich 'der Mann <»«t<- eährend seiner mehr- eit erfreuen durste, veise tröstlichen Aiit- nr bei seinem frühen reichem Maße zu ielen Blumenspenden iche Betheiligung zu estätte, sage ich ins-^ , n Herren Ehrentrjh- 4 Pichen tiefgesübftÄi'
lel, geb. Wagner. - i
Mädchen vom Lande, und Feldarbeit ver- chtmeß; wer? ist im erfragen.
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>en 8. Januar, ls 8 Uhr,
ittesllienst.
irten. R.-Mk. Ps.
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. 16 15—19
. 16 1^-17
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iber 1881.
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ultheißenamt.
Amts- uml Intelkigenzbkatt für äen Aezirtr.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die EinrückungSgebühr beträgt 9 L sür die vicr- spaltigc Zeile oder deren Raum
Tonnerstag, den 5. Januar 1882.
AbonncmcntspreiS halbjährlich 1 ^ 80 ,Z, durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 H, sonst in ganz
Württemberg 2 70 L.
Einladung zum Abonnement auf das „Ealwer Wochenblatt".
Dasselbe bringt in der bisherigen Form die amtlichen und die politischen Nachrichten, sowie die interessantesten Tages-Neuigkeiten in sorgfältiger Iluswohl unl) in einer die HebersiM erleichterndeil ^ilicumneniteilllug, außerdem Berichte üder Kalbet und ^rucht-, Hopsen-,
Voll-'und Viehmarktberichle. und unter der Rubrik ..GcsikinnütziaeS* allerhand für Haus- und Landwirthschast belebreude Notizen. Das Feuilleton, das der Unterhaltung der Leser gewidmet ist, dringt nur ausgewälsite, wirklich gute und spannende Erzählungen und kleinere unterhaltende Miltheilungen.
DM- Als <6ruli«->ücilane erhalten unsere Abonnenten in diesem Quartal den sür unfern Bezirk bearbeiteten Eisoabakn-Mator-Falirtonplari.
ZEM" iinnonccn in unserem im Ijczirli« oerhroitclstcn 11!alte, Nil das sich in Zluät uni! <6anll seit vielen Zähren ein fester Leserkreis gewöhnt hat, sind in der Reget vom besten Erfolge, und wird für dieselben bei «ia- oder mokrmaliger Illicll-rkvkung Koller Rabatt gemährt. Wir laden darum das geehrte Publikum sreuudlichst-ein,'sich unseres Blattes zu Annoncen mit der,Zuversicht^des Erfolges zu bedienen., Annoncen, die nicht Vormittag» vor 10 VKr aufgegeben werden, können nicht mit Sicherbeit darauf-rechnen, noch an demselben Tage in das Blatt ausgenommen zu werden.
Der 'vierteljährliche Abonnementssueis beträgt wie bischer für die Stadt (ohne Drägerlohnh bei wöchentlich ärrimaligem Erscheinen 00 Pfg., durch
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Indem mir unsere seitherigen verehrlichen Aböuia irt»n. bis beute übersehen haben, ibre Bestellungen zit erneuern, bitten, dies in Bälde nachzuholen, laden wir ebenso freundlich zu weiterer Betheiligung b'önwh, ein und bemerken noch, daß bei jeder Nachbestellung sämmtliche bis dahin erschienenen
Nummern nachgeliefert werden.
Calw, 2. Januar 1H2. Keäuktion ^ Expedition äe8 „Cuktvec Wockrenbkatts."
Anoiiche Dekunntmachungrn.
Cal w.
Bekannimachung und Erlaß an die Ortsvorsteher» betr. das Ntilitärerfatzqefcbäft von 1882 .
4.. Anmekilung iler Militärpflichtigen zur 8tummrolle.
I. -Bezichiich der Anmeldung zur Stammrolle schreibt der H. 23 der Ersatzvrdnüu^-Fotgendes vor:
'"1) Älle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis -1. Februar zur Aufnahme in die RekrntirnngS-Stammrolle anzumelden.
2) Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt bat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er siel, bei der Ortüdehördc seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er nicht selbstständig ist, seiner Ettern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet.
3) 28er innerhalb des Reichsgebietes nieder einen dauernden Aufenthalt, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Ausland liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Familienhüupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
4) "Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburttzzeuguiß vorzu- legeu, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt.
5H Sind Militärpflichtige von dem Ort, au welchem sie sich nach Rr. 2. zur Stammrolle auzumeldeu haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern-, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anznmelden.
Oh Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgiltige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehbrden erfolgt ist. Bei Wiederholung der "Anmeldung ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Loosungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eiu- getreteue Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, Standes :c.h dabei anzuzeigeu.
7H Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehördeu ausdrücklich hievon entbunden oder über dies laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.
8H Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militürpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem andern Aushebungs- oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der- Aukuuft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
Oh Versäumung der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht.
II. Anznmelden haben sich hiernach ebensowohl von Württembergern als von Angehörigen anderer deutscher Staaten:
1H Alle im Jahre 1802 geborenen jungen Männer.
2h Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklaffen 1860 und 1661, welche weder ausgehoben noch vom Dienste ausgeschlossen oder ausgemustert, itoch den Ersatzreserven überwiesen worhey sind, , wobei, es keinen Unterschied.
begründet, ob dieselben früher am gleichen oder an einem andern Ort gestellungspflichtig waren.
3H Alle diejenigen Militärpflichtigen früherer Allersklassen, welche aus irgend einem Grunde, wie Krankheit, Abwesenheit, Strafhaft, kürzlich erfolgte Einwanderung, an der Aushebung noch nicht oder noch nicht insoweit the'ilgenommeu haben, daß üder ihre Militärpflicht definitiv entschieden werden tonnte.
Die zum einjährigen freiwilligen Dienste "Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Hilter, sofern sie nicht vorher" dereits zum aktiven Dienst eingctreien find, bei der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungs-Scheins ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
L. Eintrag ller Mikitärpfli-liligra i» llic 8tami»roflr.
l Bezüglich der Anlegung und Führung der Stammrollen werden die Ortsvorsleher aus 43, 44 und 45 der Ersatzorduung hingewiesen. Zur neuen Stammrolle werden denselben in diesen Tagen die erforderlichen For- mularieu zugeheu. Ta, wo noch Vorräthe hievon vom vorigen Jahre vorhanden sind, sind zunächst diese zu verwenden.
Im Einzelnen wird noch Folgendes bemerkt:
lh Es ist strenge daraus zu halten, daß die Militärpflichtigen da sich melde», >vo sie gestellungspflichtig sind; es wird also namentlich und strenge u n tersagt, Pflichtige, welche an einem andern Ort sich aufhalten, i n d i e H e i m n t h z u r ü ck z u b e r u s e n.
2H Unter „dauerndem Aufenthalt" in 23 der Ersatzordnung ist jeder nicht btos vorübergehende Aufenthalt zu verstehen, ohne Rücksicht darauf, ob er von bestimmter oder unbestimmter Tauer ist. (s. Amtsbl. d. Min. d. I. 1875 S. 403H.
3H Trotz der ausdrücklich ertheilten "Weisung wurde schon mehrfach versäumt, nachznsorscheu, ob alle Pflichtigen sich gemeldet haben und Säumige hiezu auzuhalteu. Es wird daher auch diese Vorschrift ganz besonders eingeschärft. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldungen zu den Stammrollen kann nach Art. 10, Ziff. l 0, Gesetzes vom 12. Aug. 1879, Reg.-- Blatt Seite >57 im Wege der polizeilichen Strafverfügung von dem Ortsvorsteher abgerügt werden.
4H Sämmtliche Anmeldenden sind genau in die betreffenden Listen ihrer Jahrgänge einzutragen. In der neuen Liste pro 1882" ist die alphabetische Reihenfolge streng einzuhalten und ist, wie das letzte Mal hinter dem letzten Namen eines jeden Buchstaben genügender Raum zu Nachträgen zu lassen. Da wo von mehreren Buchstaben keine Namen Vorkommen, ist selbstredend ein größerer freier Raum zu lassen. In den Stammrollen von 1880° und 1881 sind neu Anmeldende je hinter den letzten Namen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben zu setzen. Hiebei wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Pflichtigen nicht mehr durchlaufend, sondern nur diejenigen mit gleichen Anfangsbuchstaben unter sich zu nummeriren sind.
Etwaige Nachträge in die früheren Stammrollen haben wie bisher zu erfolgen.
5h Die Rubriken 1—10 der Stammrollen sind genau, deutlich und sauber auszusüllen. Zweifelhafte Angaben sind überhaupt nicht auszunehmen, sondern die bezüglichen Rubriken sind leer zu lassen.
In Rubrik 8 ist Stand oder Gewerbe genau anzugeben. Es genügt
Wegen des ErfeheiyungSfestes erscheint die nächste Nummer Samstag Vormittag.