früher in Wildbad eirfinden «ürde. könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalt in Wildbad die Zurückiieserung in die Heimath zu gewärtigen Es wird besonders darauf aufmrrksam gemacht, daß die Dauer des Aufenthalte» im Kotharimnstifl bei den einzelnen Kranken ganz davon abhängt . ob die in den Zeugnissen angegebenen Verhältnisse mit dem That- destande bei dem nachfolgenden Erscheinen der Kranken übereinstimmend ge- ^ funden werden. Genaue Ausstellung, namentlich der ärztlichen Krankenberichte, ist daher nothwendig und im eigenen Interesse der Kranken gelegen. Von den Gemeindebehörden wird erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten geboren, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen.
Gesuche, welche nach dem 10. März emkommen, auch wenn sie die oben bezeichneten Notizen enthalten, können nur ausnahmsweise und in besonders dringenden Fällen, solche aber, welche die oben bezeichneten Nachweise nicht enthalten, überhaupt nicht berücksichtigt werden. Den 15. Januar 1881. _ K. Bad-Verw altung.
Die Vorstände der Gemeindegerichte
werden zu Folge einer Verfügung des K. Justiz-Ministeriums vom 24. Dez. 1880 ausgcforoert, binnen 3 Tagen bieher anzuzeigen, wie viele Recitts- streitigkeiten in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dez. 1878 bei dem Gemeindegencht angesallen und wie viele derselben durch Unheil, wie viele auf andere Weise erledigt worden sind.
Sodann haben dieselben fernerhin alljährlich spätestens am 15 Januar, erstmals 1882 auf Grund der in einzelnen bürgerlichen Rechtr- strettigkeilen verfaßten Protokolle und der Schuldklagprotokolle (Ausf.Gesetz zur R.Civ.Pr.Ord. Art. 6 Abs. 6, Art. 13 Abs. 3) anzuzeigen
1) in wie vielen Fällen wegen als unbestritten angeklagter Geldforder- ungen das Schuldklagverfahren vor dem Vorstand des Gsmeindege- richts in dem abgelaunnsn Jahre stattgefunden hat;
2) wie viele bürgerliche RcchtSstreitigkeiten in dem abgelaufenen Jahre bei dem Gemeindegericht angefallsn sind, und wie viele derselben durch Entscheidung (Ausf.Gesetz zur N.Civ Pr.Ord. Art. 6 und 14), wie viele in anderer Weise erledigt worden sind.
In dieser Uebeisscht sind die beim Beginn des Geschäftsjahres als unerledigt anhängig gewesenen Rechtsstceitigkeüen besonders aufzuführen. Calw, 17. Januar 1881. K. Amtsgericht.
_ Oberamtsrich ter Schuon.
Amtliches.
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des König« hat das K. Staatsministerium durch Entschließung vom 12. Januar die erledigte Gerichtönotarsstclle in Sulz dem Amlsnolar Müller in Tcinach übertragen._
Politische Nachrichten.
Deutsches Reich.
— Der »Pr. St.-A." veröffentlicht die Namen der 75 vom König von Preußen zu Mitgliedern des BolkSwirthschaftsraths für eine fünfjährige Sitzungsperiode ernannten Personen. Dieselben zerfallen in 19 Großindustrielle, 16 Gutsbesitzer. 11 Fabrikanten, 6 Beamte. 8 Kauf- leute. 9 Handwerksmeister und 6 Arbeiter.
— Berlin, 15. Jan. Dem BundeSrath ist jetzt unterm 13. d. von Seiten des Reichskanzlers im Auftrag der Kaisers der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Versicherung der in Bergwerken. Fabriken und anderen Betrieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle zugegangen. Der Gesetzentwurf umfaßt 47 §8- § 1 Eiltet: »Alls in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten. Brüchen und Gruben, auf Wersten, bei der Ausführung von Bauten und in Anlagen für Bauarbeilen (Bauhöfen), in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 beträgt, sind bei einer von dem Reiche zu errichtenden und für Rechnung desselben zu verwaltenden Versicherungsanstalt gegen die Folgen der beim Betriebs sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu versichern. Den vorstehend ausgeführten gelten im Sinne des Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in
zu schwach ist, mein Glück zu machen, so laß mich als ein Opfer meiner Gesinnung, unserer Freiheit fallen!"
»Ich verstehe Dich, armer, armer Freund! Doch hoffe, und sei guten MutheS, Helene kann Dir nicht untreu werden, denn sie besitzt ein muthiges Herz, das allen Gefahren trotzt."
Die beiden Freunde konnten nicht weiter reden, sie mußten die auf- steigenden Gefühle in ihrer Brust verschließen. Ein Auswärter trat mit dem Abendessen des Gefangenen ein. Schweigend reichte Julius dem bleichen Franz dis Hand, und verließ rasch den Kerker.
»Ich esse nicht!" sagte der Gefangene. „Aber wollen Sie mir eine Gefälligkeit erzeigen, so lassen Sie mir da» Licht zurück."
»Mit Freude «ürde ich Ihren Wunsch erfüllen, wenn e» mir gestattet wäre!" war die Antwort.
»Franz winkle, und auch der Wärter entfernte sich. Rasselnd schloß sich die Thür — der Gefangene sank auf sein Lager.
V.
Zwischen Mutter und Sohn war seit jenem heftigen Auftritte ein eigenthümlichs» Verhältniß eingetreten. Die Commerzienräthin beobachtete «ine erzwungene Freundlichkeit, sie war selbst zuvorkommender als sonst, und behandelte Helenen mit einer Art Leutseligkeit, als ob sie Mitleiden mit der gedrückten Gemüthsstimmung derselben fühle; Robert hingegen hatte seine Lebhaftigkeit verloren, und er vergaß zwar nie die Achtung gegen seine Mutter, aber er verfolgte jede ihrer Handlungen und Anord-
welchen Dampfkessel oder durch elementare Krskt (Wasser, Dampf, Ga«, heiße Luft u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme de« Schifffahrt«- und Eisenbahnbetriebes, sowie derjenigen Betriebe, für welche nur- vorübergehend eine nicht zu der Betriebsaniage gehörende Kraftmaschine benützt wird Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetze» gellen auch Tantiemen und Malerialbezüge. Der Werth ^ der letzteren ist nach OrtSdurchschnittSpreisen in Ansatz zu bringen. Al« Jahresarbeitsverdienst gilt, soweit sich derselbe nicht au» mindestens wochenweise fixirten Beträgen zusammensetzt, da» 300fache des täglichen Arbeitsverdienste« "
— In Königsberg liegen die Geschäfte derartig darnieder, daß in voriger Woche wiederholt Hunderte von brodlosen Arbeitern vor das Rathaus zogen und Beschäftigung verlangten Die traurige Lage kam in der ersten Sitzung der Stadtverordneten-Lerfammlung im neuen Jahre zur Sprache. Ober-Bürgermeister Selke sagte in seiner Ansprache an die neugewählten Stadträche: Handel und Wandel unserer Stadt hätten im letzten Jahre theils infolge der Maßregeln unseres östlichen Nachbars, theils infolge der neuen Zoll- und Steuergesetzs gelitten. Er kündigte schließlich, vielleicht schon für die nächste Stadtverordnetensitzung, eine ganze Reihe von Vorlagen an, welche darauf abzielen, der nochleidenden Bewohnerschaft Hilfe zu gewähren
Oesterreich-Ungar«.
Die amtliche Wiener Z. vom 15. Jan. bringt die überraschende Nachricht. daß der Justizminister Frhr. v Streit und der Handelsminister Ritter v. Krem er auf ihr Ansuchen ihrer Posten enthoben sinv und an ihrer Stelle der Frhr. v Pino, bisher Statthalter in Linz, zum Handels- minister, der bisherige Minister ohne Portefeuille vr. Prazak zum Justiz- minister ernannt worden ist. Die Bedeutung dieser Veränderung rm ost- reich. Ministerium ist keinen Augenblick zweifelhaft. Mit Streit und Kleiner scheiden aus dem sog. Versöhnungskabinel die letzten Minister aus, welche noch einen gewissen Zusammenhang mit der LerfassungSpartei hatten. Es ist ein Schritt weiter nach der Rechten, nach einem gleichartig föderalistischen Kabmet. Prazak ist Czeche und Pino hat sich um das Mi- misterium Taaffs durch die „Rektifizirung" der Wählerliste im oberöstreich. Grundbesitze, wie durch die geschickte Behandlung der mißvergnügten Bauern verdient gemacht. Es ist fett 18 Monaten die dritte Veränderung im Kabine! Taaffe, die alle in der gleichen Richtung erfolgt sind.
Türkei.
Konst a n ti no pel. 17. Jan. Die Pforte versandte am Samstag an ihre Vertreter im Ausland ein telegraphisches Circular, worin sie.bedauert, daß die übereilten Vorbereitungen Griechenlands Unruhe erzeugen und Ungewißheit über den allgemeinen Frieden verbreiten. Um der für die betheiliglen Länder beklagenswerthen Situation ein Ende zu machen, ladet die Pforte die Mächte ein, ihre Botschafter mit Instruktionen für eine in Konstantinopel stattfindende Konferenz zu versehen. Die Pforte hofft, auf diesem Wege zu einer friedlichen Lösung zu gelangen.
— Stuttgart, 13. Jan. >22. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Staats- ministcr v. Sick beantwortet die schon erwähnte Interpellation de« Frhr. v. Ow: »Mit welchen Mitteln gedenkt die K. Staatsregierung dem zunehmenden Vagantcnthum entgegenzutreten?' und diejenige von Nicolai, Beutler und Ramm: .1) Welche Schritte gedenkt die K. StaatSrcgierung zu thun, um eine Beseitigung dcS Vagantenthums herbeizusnhre»? und 2) beabsichtigt die K. StaatSrcgierung insbesondere zu Beseitigung der verderblichen Wirkungen des Unterstützungswohnsitzes auf eine Revision desselben hinznwiiken?' v. Sick gibt zu, daß die Mittel zur Einschränkung des Bettels und der Landstreicherci sehr beschränkt seien. Eine andere Frage sei, ob sich nicht durch Aenderung der bestehenden Gesetzgebung Abhilfe schassen ließe. Im K. Staatsministerium habe man in's Auge gefaßt 1) die Ausdehnung des zur Zeit nur für minderjährige Arbeiter bestehenden ArbeitSduchzwangS auf alle gewerblichen, landwirthschaftltchen und Fabrikarbeiter, 2) die Einführung des Zwangs zu Führung von Dienstbüchern für männliche nnd weibliche Dienstboten, 3) Einschränkung der Paßfreiheil beim Umherziehen zum Zweck der Aufsuchung von Arbeit. Pci. 1 gehöre der Reichsgesetzgebung an, die aber erst 1878 diese Verhältnisse geregelt habe und schwerlich jetzt schon wieder werde ändern wollen; gleichwohl wolle sich d. Reg. mit dieser Frage beschäftigen. Pct. 2 sei nicht dringlich; die im Jahr 1879 angeordnele facultative Einführung der Dienstbotenbücher habe schon gute Wirkung geihan. Der Pahzwang endlich erscheine vollkommen gerechtfertigt, auch verkenne die Regierung nicht die VerbcsserungSfähigkeit des Gesetze« über den Unterstützung«»)ohnfltz und werde Anhaltspunkte zu weiterem Vorgehen in dieser
nungen mit einem Argwohns, den er kaum geheim zu halten im Stande war. Er konnte sich des Gedankens nicht erwehren, daß seine Mutter, deren Ehrgeiz durch den Aufenthalt in der Residenz angestacheit war, au» Liebe zu ihm einen Plan aufgeben würde, der sie mit der höchsten Sphäre in eine so nahe Verbindung brachte; sie fügte sich, seiner Ansicht nach, entweder aus Furcht vor der ausgesprochenen Drohung, oder aus Klugheit. In beiden Fällen war er entschlossen, Alles auszubieten, denn mit den Schwierigkeiten, die sich seiner Ansicht entgegenstellten, erschien ihm Helene nicht nur reizender, auch seine Leidenschaft verlor völlig dre Sinnlichkeit, von der sie bis dahin nicht frei gewesen war.
Helene versah die kleinen Obliegenheiten, die man ihr als Gesellschafterin der Commerzienräthin zugetheilt, mit erhöhter Pünktlichkeit; e« schien selbst, als ob sie mit Schmerz das eingetretene Mißverhältniß erkannt hätte, und nun ihre Wohlthäterin durch vermehrte Sorgfalt dafür entschädigen wolle. Der argwöhnische Robert war aus seine Mutter eifersüchtig. er glaubt« ihrer Verschlagenheit zutrauen zu dürfen, daß sie in Helenen selbst sich ein Mittel erschuf, seine Verbindung mit ihr zu verhindern. Der glühende Liebhaber war in den nächsten vierzehn Tagen nur mit seiner Herzensangelegenheit beschäftigt, er gedachte kaum des gefangenen Franz noch, der ihm in jeder Beziehung ungefährlich erschien. Seine ganze Aufmerksamkeit war auf Helene gerichtet, und wenn er mit ihr sich festgeftellt, so glaubte er alle Hindernisse beseitigt zu haben.
(Fortsetzung folgt.)