Das 1»k»«
»k^t "scheint am Pte«sta,,D«lno«rstas «. Kam»rag. tzlbon- nementSprei« halbjährlich 1 -S 80 L durch die Post bezogen im Bezirk 2 -S SO «Z, sonst in ganz Württember- 2 70 <Z.
FürLal» »bonnirt «an bei der Reden» tion, au«»Srt- bei den Voten »ver d" nSchstaelegcncn Poststelle.
Die EinrückunzS- gebühr beträgt 9 ^ für die vierspaltiie Zeile oder deren Raum.
Amts- unä Intekkigenzbkatt für äen Kezir^.
Nro. 8
Donnerstag, den 20. Januar L88I
36. Jahrgang.
Bestellungen auf das
„Takwer Wochenblatt"
für das erste Halbjahr oder erste Quartal 1881 werden noch täglich von fämmtlichen Postämtern, Postexpeditiomn und Postboten angenommen und die bereits erschienenen Nummern nachgeliefert. Für hier nimmt stets vom laufenden Tag ab Bestellungen an und ladet freundlich dazu ein
Die Redaktion Sc Expedition des „Cslwcr Wochenblatts."
Amtliche Bekanntmachungen.
Calw. An die Orlsarmenbehörden.
Im Zusammentritt des gemeinschastl. Oberamts mit der Landarmen^ Commission wurden beute die zur Abdülfe gegen da» überhandnebmende Bettler- und Landstreicher-Unwesen zu ergreifenden Schritte eingeyend erörtert und hiebei darüber Stimmeneinhelligkeit erzielt, vaß auch für den hiesigen Oberamtsbezirk die allgemeine Durchführung folgender Einrichtungen als dringend wünschen-werth erscheine:
1) Jede Gemeinde des Bezirks gewährt den Durchreisenden armen Fremden auf ihre Bitte die nothwendigs Speise, und wenn sie Nachts ankommen, auch ein Obdach für die Nacht.
2) Di- Speisen und das Obdach weiden von einem oder mehreren soliden Wirthen auf Anweisung einer von der Ortsarmenbehörde dazu aufgestellten Gemeindebeamten gegeben.
3) Für die Anweisungen werden gedruckte Karten von verschiedener Farbe benützt, die auf Brod, Suppe oder Gemüse und auf Nachtquartier lauten, und den Reisenden je nach der Tageszeit und dem Bedürfniß verabreicht werden.
Diese Anweisungskarten werden von der Oberamtspflege geliefert und mit dem betr Ortsstempel versehen werden
4) Die Wirthe, mit denev über die für die einzelnen Reichnisse zu bezahlenden Preise «in Akkord abzuschließen ist, haben sich zu verpflichten, den Reisenden für die Anweisungskarten nie geistige Getränke statt der angewiesenen Speise zu geben, sie werden in dieser Richtung von dem Ortsvorsteher, oder einem Beauftragten der Ortsarmenbehörde controlirl.
5) Die Wirthe erhallen gegen Ablieferung der Anweisungrkarten aus der Gemeindekafse, der andererseits die freiwilligen Beiträge der Privatperson^ zufließen, die alkordirte Entschädigung ausbezahlt. (Solche beträgt z. B. in Blaubeuren für 1 Portion Brod 5 —7 für 1 Portion Gemüse tO—15 ^ , mit Suppe 18—20 ^ , für 1 Pörtiotl Suppe 10—15, 20 sür Nachtquartier 10—20 ^.)
6) An jedem Ortsstock wird eine Aufschrift angebracht, welche besagt, daß und wo Natural-Gaben angewiesen werden, sowie daß der Bettei wie das Umschauen verboten ist. Die Vermittlung von Arbeitsgelegenheit wird aus dem Lande von dem die Karrenabgabe besorgenden Beamten übernommen, in der Oberamtsstadt ist hierüber spezieller Beschluß zu fasten.
Zur Sicherung dieser, wenn richtig angewendet, gewiß günstig
wirkenden Einrichtungen sollen die Einwohner sämmtlicher Bezirksgemein- den auf das dringendste gebeten werden, wenigsten» versuchsweise auf ejn Jahr jeden fremden Bettler abzuweisen und ihre Liebesgaben zu zweckmäßiger Verwendung sür Durchreisende der Ortsarmenkaste zur Verfügung zu stellen.
Die Landes- und Ortrpolizei ihrerseits hat durch strenge Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Bettler und Landstreicher die an- säßige Bevölkerung gegen zudringliche Reisende zu schützen.
Die Orlsarmenbehörden werden hienach beauftragt, über die Durchführung dieser Einrichtungen in ihren Gemeinden Beschluß zu fasten und solchen spätesten« bis
1. Februar d. I.
hierher einzusenden und hiebei den muthmaßlichen Bedarf on Plakaten und Karten namhaft zu machen
Da eine wirksame Bekämpfung der gemeinsamen Plage nur dann möglich ist, wenn die angeregten Maßregeln .allgemein ergriffen werden, ergebt an die geistlichen und weltlichen Vorstände der Orlsarmenbehörden die dringende Aufforderung, mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß bei der Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe keine Gemeinde zurück bleibt.
Den 18. Januar i88l. K. gem. Oberamt.
_ Flaxland. Berg.
Wildbad. Aufnahme in das Armenbad.
Die Gesuche um Aufnahme in das Armenbad (Katharinenstift) in Wildbad sind spätestens bis t. März d. I. durch Vermittlung der K. Oderämter, welche die Vorlagen hinsichtlich ihrer Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen gebeten werden, mit der Bezeichnung als .Dienst-Sache" an die K. Badverwaltung in Wildbad einzureichen. Diese Gesuche find zu belegen"
1) mit einem gemeinderäthljchen, oberamttich beglaubigten Zeugniste. welche» zu enthalten hat: a. den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter und Gewerbe de« Bittstellers; b. dessen Prädikat, erstandene Strafe«, Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse; c. eine Nachweisuna darüber , daß die zur Unterstützung verpflichteten Gemeinde- und Stiftung«'- kaffen den Biitsteller sür den Gebrauch der Badekur nicht oder nicht vollständig unterstützen können; 6. eine Erklärung, daß die unterstützunqspflichtige Armenbehörde Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Katharinenstist bezahlt werden, z B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Sterbesall u s. w.
2) mit einem genauen ärztlichen Krankenberichte und nicht mit einem gewöhnlichen sog. Zeugnisse. Und zwar a. hat derselbe nicht nur eine möglichst eingehende änsmness, sondern auch über Entstehung und Verlauf der vorliegenden Erkrankung. sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand de» Kranken die zur möglichst richtigen «eur- theilung des Falles nöthigen Einzelnheiten alle genau zu enthalten; b. auch darf derselbe in allen den Fällen, die nicht zum gesetzmäßigen Behandlungsgebiet eines niederen Wunoarztes gehören, nicht von einem solchen, sondern muß von einem approdirten Arzte, dezw. höheren Wundarzte unterzeichnet sein.
Tie Bittsteller haben die nach vorausgegangener höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die Badoerwaltung abzuwarten. Wer sich
Feuilleton.
Das Geheimbuch.
Bon A. v. W.
(Fortsetzung.)
IV.
Franz ließ den Kopf auf die Brust Herabfinken und starrte auf einen Ring, den er am Goldfinger seiner linken Hand trug. Julius beobachtete ihn mit großer Aufmerksamkeit. Plötzlich, als ob er einen Entschluß ge-r faßt, zog er seine Uhr und sagte: '
»Die Zeit vergeht, und jede Minute ist kostbar. Franz, Du wirst Mich zu Deinem Vertheidiger wählen. Noch gebe ich die Hoffnung nicht auf, Dich zu retten. Seit der Einführung der Geschworenen-Gerichte ist unsere Gerechtigkeitspflege in ein neues Stadium getreten, man kann nicht mehr mit einem Federzuge vernichten oder schaffen. Dem Kriegsgerichte fällst Du nicht anheim, da Du nicht mehr Offizier warst. als Du Dich der Sache de» Volks annahmst. Ich kenne Dein Leben bis zu der Flucht, und wenn man Dir nicht« weitek zur Last legen kann —*
.Nicht«, nicht» weiter!" flüsterte Franz.
.Vetzage nicht, und nun lebe wohl I Von jetzt an komme ich nur als Dein Vertheidiger, wir dürfen uns ferner nicht mehr mit dem Herzen, Indern nur mit dem Verstands unterhalten. Also, Franz, hast Du dem Freunde noch etwa» anzuvertrauen, so rede jetzt I"
Beide erhoben sich von dem Bette.
.Julius," sagte der Gefangene ernst und fast feierlich, .es gab eine Zeit, wo Du Dich um die Liebe meiner Helene bewarbst, denn Du wußtest nicht, daß der Freund schon da» Glück Ihrer innigen Zuneigung genoß. Du tratest zurück, Deinen Schmerz bekämpfend. aber Dn bliebst mein Freund, und bewahrtest Helenen die Hochachtung. die sie Dir aufaelegt. Wie mußte ich Dich lieben und achten, Julius, als ich Deinen Kampf mit dem Geschicke sah —"
.Und ich bin au« diesem Kampfe siegreich hervorgegangenl" rief mit strahlenden Blicken der junge Advokat. .Wie Du mir ein Freund. so ist jetzt mir Helene eine Freundin, deren Glück zu befördern ich für Pflicht erachte, und ich weiß, daß sie in Deinem Besitze all ihr Glück findet. Ich sah im Voraus den Verlauf der politischen Dinge, deshalb trat ich damals zurück. alH der Feuereifer zu den Waffen griff und blindlings eine gefährliche Bahn verfolgte. Aber ich habe meine Gesinnung deshalb nicht geändert, ich wirkte nach meiner Weise im Interesse der guten Sache. Es mußte eine Zeit kommen, »o man redlicher Advokaten bedurfte. Männer, denen es nicht an Math und Geschicklichkeit fehlte, sich der Unterdrückten und Besiegten anzunehmen — sür diese Zeit, Franz, habe ich mich vorbereitet, und jetzt ist sie da; aber auch ich stehe an meinem Platze, jetzt kämpfe ich für die, die mich damals mit scheelen, argwöhnischen Augen betrachteten. Nicht nur au» Ueberzeugung trete ich vor die Schranken des Gericht«, sondern auch weil es meine Ehre erfordert."
»Der Himmel segne Dein Bemühen, wackerer Mann I Doch jetzt höre den letzten Wunsch de» Freundes : Du kennst da» Band, das mich an da« Leben fesselt; prüfe e» statt meiner. Jülius, und findest Du, daß es