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lein stehende Personen werd« aÄ derjenigen Haushaltung angehörig betrachtet, bei welcher sie wohnen, auch wenn sie in derselben keine Verköstigung haben.
Die Zählungsformulare werden in der Zeit vom 25.—30. November durch die obrigkeitlich bestellten Zähler ausgetheilt: Am 1. Dezember Vormittags find die Zählungsligsn durch die Haushaltungsvorstände. bezieh- ungtweise die einzeln lebenden selbstständigen Personen nach der in den Formularien ertheilten speziellen Instruktion auszufüllen und zu unterzeichnen.
Wo erforderlich, wird der Zähler die Ausfüllung der Formulare durch Rath und That erleichtern oder ermöglichen, unter Umständen auch die Einträge unmittelbar besorgen.
Die Wieder-Einsammlung der ausgesüllten Zählungs - Formularien findet am Nachmittag des 1. Dezbr. statt.
Die Haushaltungsvorstände werden bei der großen Wichtigkeit der Aufnahme dringend aufgefordert, sich mit den in den Zählungslisten enthaltenen Anweisungen genau vertraut zu machen und hiernach die Ausfertigungen so genau als möglich zu machen , damit die Zähler ihrer Aufgabe gemäß die Zählungslisten am 1. Dezbr. ohne Verzug in Empfang nehmen können.
Die nöthigen Belehrungen werden die Zähler bei der Abgabe vom 25. bis 30. Novbr. ertheilen.
Den 1. Novbr. 1880.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
Revier Hirsau.
Brennholz- Verkauf
Montag, den 8. Novbr., Vormittags 9 Uhr. im Waldhorn zu Hirsau aus dem Otten- bronnerberg: 325 Meter tannene Scheiter und Prügel.
aus dem Holzwasen und Bruderberg: 4 Loose Nadelreisig.
MW
Unterkollbach.
Hofguts-Verkauf.
In der Konkurssache der Anna Maria Oelschläger, geschiedene Kusterer von Unterkollbach, werden am
Montag, den 8. Nov. 1880, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Jgelsloch zum zweiten und wahrscheinlich letzten- m a l entweder im Ganzen oder stückweise, je nachdem sich Liebhaber zeigen, Im öffentlichen Aufstreich verkauft:
Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Scheuer, Wagenhütte, Streuhütte, Schweinstall und großem Hosraum mit eigenem Brunnen im Weiler Unterkollbach und
16 da 73 a 2 gm oder 53 Mrg.
31.6 Rth. Gärten, Aecker. Wiesen und Waldungen in 7 Parzellen auf den Markungen Unter- und Oberkollbach,
Gesammtanschlag 16,850
Das Hofgut ist arrondirt und frei von Leibgedingslasten.
Beim I. Ausstreich wurden stückweise angekauft:
2 im 98 s 72 gm oder 83/8 Mrg.
39.6 Rth. Acker. Wald, Ge-
biisch und Weg ob der Sägmühle zu 1700 -M
3b» 42 » 69 qm oder 10^/g Mrg. 47.3 Rth. Nadelwald in der Hecke zu 2100 -OL
48 » 2 gm oder 1^/g Mrg. 9,1 Rth. Wiese am Kohlbach, Yberkyll- hachxr Markung
zu 650 «it
Auf das ganze Hofgut sind
14.000 -OL
geboten.
Auswärtige Steigerer haben ge- meiuderäthliche Vermögenszeugniffe vorzulegen.
Wildbad, den 21. Okt. 1880.
Konkursverwalter Amts notar Fehleisen.
Calw.
Bekanntmachung.
Nach dem bestehenden Forstpolizeigesetz vom 8. September 1879 Art. 22 ist es vorgeschrieben, daß Diejenigen, welche Leseholz in den Waldungen sammeln, mit Erlaubnißscheinen versehen sein müssen, und werden deß- halb die betreffenden Personen ausge- sordert, unverweilt solche Leseholzzettel bei Forstwächter Rüdinger einzulösen.
Im Falle der Betretung im Walde oho«. Erlaobnißschein werden die Ex- cedenten mit Geldstrafe bis zu 10 -OL bestraft.
Den 1. November 1880. Stadtschultheißenamt. _Sch uldt._
Calw.
Verpachtung.
Morgen, Freitag, Vormittags 11 Uhr. wird auf dem RathhauS ein wiederholter Pachtversuch mit dem städtischen Hopfenacker vorgenommen. Der Acker hält im Meß 12/g Mrg. 12,9 Rkhn.
Stadtpflege.
Oberkollwangen.
Zwangs-Verkauf.
Am Fr eita g, den 5. Nov. d. I., Morgens 9 Uhr. kommen hier im Wege der Zwangs- Vollstreckung an den Meistbietenden im öffentlichen Ausstreich zum Verkauf: ca. 100 Centner Heu und Oehmd, „ 385 Habergarben. Zusammenkunft beim Rathhaus. De r Gerichtsvollzieher. _
Oberkollwangen.
Zwangs-Verkauf.
AmFr eita g, den 5. Nov. d. I., Vormittags 11 Uhr. werden hier im Wege der Zwangsvollstreckung nachstehende Gegenstände im öffentlichen Aufstreich an den Meistbietenden zum Verkauf gebracht:
100 Simri Kartoffeln.
50 Garben Winterroggen,
2 Läuferschweine.
1 Weinfaß mit 307 Liter Eick- gehalt.
1 dto. mit 312 Liter Eichgehalt. Zusammenkunft beim Rathhau». Der Gerichtsvollzieher.
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Pachtliebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Prädikats- und» Vermögens-Zeugnissen auszuweisen.
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