Dienstag, den 21. Februar 193»

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von Athen mehrfach durchlöchert wurde. Wenn nun vor einigen Wochen die Belgrader Breme" einen Bericht veröffentlichte, in dem gesagt wurde, daß der Beitritt Bulgariens zum' Balkanpakt bevorstehe und daß auf der Bukarester Konferenz des Balkanbundes die strittigen Fragen zwischen Bulgarien und Nu- mänien gemeint ist hier die Frage der Rückgliederung oer Südboorud- f ch a a n B u l g a r ie n erörtert werden würden und daß man versuchen werde, diese Fragen auf gütlichem Wege beizulegen, so be- deutet eine solche Aussicht eine tiefgehende Um- wälzung in der Politik des Bakkanoundes über­haupt. In der Tat steht heute die Frage der Befriedigung der berechtigten Ansprüche Bul­gariens im Vordergrund Ser politischen Erör- terungen auf dem Balkan. Nachdem sich mit den Äünchener Abmachungen auch die euro­päischen Großmächte Auffassungen zu eigen gemacht haben, die eine grundsätzliche Abkehr von der wenigstens von den Westmächten bis­her gezeigten antirevisionistischen Haltung be­deuten, scheint es durchaus im Bereich der Möglichkeit zu liegen, daß auch hier aus dem Balkan unter den Balkanvölkern selbst ver- sucht werden wird, jenen nun einmal aner­kannten Grundsätzen Geltung zu verschaffen, ohne daß und ehe erst eine neue europäische Krise heraufzieht. Für eine solche Tendenz ge- rade auf den bevorstehenden Beratungen der Bukarester Balkanbundkonferenz spricht auch das in den einzelnen Balkanstaaten immer häufiger und immer entschiedener zum Aus­druck gebrachte Bestreben, den Balkan wirklich zu einer festen Einheit zusammenzuschmieden.

6. kl.

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Jährlich 5010V VVV Hebräer

k i g e a d e i c t, t 6er 148 ?re5;e

rp. Warschau, 21. Februar. Der Sejmabge­ordnete Dudzinski hat einen Plan ausgearbei­tet, der die zwangsweise Auswande- rung der Juden aus Polen vorsieht. Nach dem Plan soll die Regierung ein Äus- wanderungskontingent von jährlich 50000 bis 100 000 Juden festlegen. Die Lokalbehörden der Provinzen sollen Kommissionen bilden, welche alljährlich dieAuswanderungsjuden" namentlich bestimmt. Uni diese Juden leichter loswerden zu können, sollen siegeschult" wer­den.

Die Kolonialmächte würden gegen die Jn- deneinwanderungen immer den Einwand er­heben, sie könnten in die Kolonien keineKom- binatoren" sondernPioniere" aufnehmen. Also müßte Polen seine abzuschiebenden Ju­den zuPionieren" schulen. Damit würde man den Kolonialmächten die Abwehr­waffe aus der Hand schlagen. Ein bis drei Jahre sollen die Juden in Schulungslager ge- steckt werden, während welcher Zeit sie in Po­len wichtige Arbeiten verrichten könnten. Z. B. Wegebau, Bodenverbesierungsarbeiten usw. Die Kosten dieser Ausbildung müßten die Ju­den natürlich selbst tragen.

WMe Dimer »er BolkSUiuMeit

Oer Lerukstanä 6er Heilpraktiker naeli cler Zesetzlietien keZelunA

Berlin, 20. Februar. Wie auf vielen Ge­bieten des Lebens unserer Nation hat der Nationalsozialismus auch im Gesundheits­wesen in den wenigen Jahren seines Wirkens bahnbrechende Erfolge erzielt. So räumt das soeben erschienene ..Gesetz über die be­rufsmäßige Ausübung der Heil- kundeohneBestallunglHeilprak- tikergese tz)". das für die Volkgesundheit von großer Bedeutung ist. mit einem Schlage alle die Mißstände beiseite, die durch die im Jahre 1869 eingesührte unbehinderte Kurier­freiheit entstanden waren. Während bisher jede Person ohne Rücksicht auf heilerische Be­gabung und Befähigung und'persönliche Zu­verlässigkeit den Heilberuf ausüben konnte was sich auf die Tauer zu einer ernstlichen Bedrohung der Volksgesundheit auswirken mußte und die Zugehörigkeit zu dem .Heilpraktikerbund Deutschlands", der im Jahre 1933 entstandenen, von Partei und Staat anerkannten Berufsorganisation, gänz­lich freiwillig war. ist die Z u l a s s u n g von Heilpraktikern heute an ganz bestimmte Boraussetzungen gebunden.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen Heilbehandler, die den strengen Maßstäben der Berufsorganisation nicht ent­sprachen und deshalb aus dem .Heilprak­tikerbund Deutschlands" ausgeschlossen wur­den. zum Schaden der Volksgesundheit wei­ter praktizieren konnten und niemand es

ihnen verbieten durste, ist durch das Gesetz und seine erste Durchführungsverordnung dafür gesorgt, daß sich kein Heil- be Händler mehr den Anordn un. gen der Berufsorganisation entziehen kann, da die neu gegründete ..Deutsche Heilpraktikerschast" mit dem Sitz in München Zwangsorganisation ist und jeder, der aus derDeutschen Heilpraktiker­schaft" ausgeschlossen wird, damit zwangs­läufig die Berechtigung verliert, die Heilkunde auszuüben. Strenge Strafen bedrohen den. der trotzdem ohne Er­laubnis heilkundlich tätig ist. wie auch die BerufsbezeichnungHeilpraktiker" heute unter gesetzlichem Schutz steht und nur der sich Heilpraktiker nennen darf, der Mitglied derDeutschen Heilpraktikerschast" ist.

Im Gesetz ist vorgesehen, daß auch in Zu­kunft heilbegabte Personen ohne medizinisches Studium vollgültige Heil­behandler werden können. Jüngere Personen haben die Möglichkeit, unter bedeutenden Vereinfachungen zum Medizinstudium zu­gelassen zu werden, womit wiederum ein wei­terer Schritt zur Reform deS Universitüts- studiums getan wurde.

Der Wortlaut des Gesetzes

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Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausübeu will, bedarf dazu der E r l a u b n i s.

Marschall Na-osllo in Tripolis

Italieniscke Iruppen weräen besioktiAt / Oamelin reist naek I>Ior6akrika

Rom, 2V. Februar. Marschall Vadoglio ist in Tripolis eingetroffen, wo er vom Gene­ralgouverneur Marschall Balbo und von den Spitzen der dortigen Militär- und Zivilbehör­den empfangen worden ist.

Zu der Reise des Marschalls Badoglio nach Libyen wird in unterrichteten italienischen Kreisen 'erklärt. Marschall Badoglio, der durch seine vierjährige Tätigkeit als Gouverneur von Tripolis eine gründliche Kenntnis Li­byens habe, werde während seines dortigen Aufenthaltes die italienischen Trup- Pen inspizieren. Es wird weiter ge­sagt. daß es sich um einen durchaus nor­malen Vorgang handle, wie ja auch die ver­schiedenen Inspektionsreisen hoher fran­zösischer Generalstabsoffiziere während der letzten Monate in Nordafrika von franzö­sischer Seite stets als durchaus normal be­zeichnet worden seien.

Badoglio? Besichtigungen in Libyen sind im übrigen ein Gegenstück zu der schon seit

einiger Zeit in großer Aufmachung angekün­digten Reise des französischen Generalstabs­chefs Gamelin nach Nordafrika.

Berard kommt noch einmal

Paris, 20. Februar. Wie Havas aus Bur- gos meldet, hat Senator Bcrard mit seinen Mitarbeitern Burgos am Montagmittag ver­lassen. In den Vormittagsstunden hatten die französischen Delegierten dem britischen Agen­ten bei der Burgos-Regierung, Sir Robert Hodgson einen Besuch abgestattet. Berard habe bei seiner Abreise aus Burgos erklärt, er verlasse Burgos nicht endgültig, sondern ent­ferne sich nur für ein« kurze Zeit. Er werde am Mittwoch mit General Iordana wieder zusammentreffen. Außenminister Bonnet hat am Montagvormittag den französischen Botschafter in London, Corbin, empfangen, der zum Wochenende nach Paris gekommen war.

Messlatte liattonalsozialisttscheir Erziehung

Oesetz 2 ur koiäsruns äer OiHer-^UMnä-Oeimbesekakkuns / ^uck kleinsten Oenieinclen bekommen ikr Oeim

Berlin. 20. Februar. Die Neichsregierung hat ein Gesetz zur Förderung der HI. - Heimbeschafsung beschlossen. Danach liegt die Errichtung und Unterhal­tung der.Heime der Hitler-Jugend den Ge­meinden ob. Partei und Staat beteiligen sich an den Baukosten nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel. So­weit die Gemeinden Mittel für die Heim- beschassung nicht unmittelbar aus dem ordentlichen Haushalt aufbringen können, sind sie verpflichtet, eine Rücklage nach den Vorschriften der Nücklagenverordnung vom 5. Mai 1936 anzusammeln. Die Landkreise haben zur Förderung der Heimbeschafsung eine jährliche Rücklage anzusammeln und verzinslich anzulegen. Tie Mittel zur An- sammluiig der Heimbeschafsungsrücklage wer­den durch Kreisumlage aufgebracht. Der Landkreis gewährt den Gemeinden aus der Heimbesck>affungsrücklage Beihilfen zur Be­streitung der Baukosten. Der Beihilfebetrag kann ganz oder teilweise als verzinsliches Darlehen gewährt werden.

Drr Neichsschatzmeister der NS­DAP. gewährt im Einvernehmen mit dem Jugendführer des Deutschen Reiches für das einzelne Bauvorhaben mindestens eine Bei­hilfe in Höhe der Hälfte des Betrages, der der Gemeinde von dem Landkreis gewährt wird. Der Neichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers, dem Neichsminister der Finanzen und dem Jugendsührer des Deutschen Reiches die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

lieber dieses Gesetz sprach Ministerialdirek­tor Dr. Sur 6 n vom Neichsministerium des Innern vor Vertretern der Presse. Er sührte dabei aus:

Aus k>er Kampfgemeinschaft junger National­sozialisten entwickelte sich vie Hitler-Jugend nach der nationalsozialistischen Revolution zu der Or­ganisation des Staates, die vom Führer und Reichskanzler mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 durch das Gesetz über die Hitler-Jugend die Aufgabe der körperlichen geistigen und sittlichen Erziehung der deutschen Jugend neben Schule und

Elternhaus erhalten hat Damit wurde der Hitler. Jugend, die in ihrer Aufgabenstellung wie auch in ihrer Organisationssorm für unser Volk etwas Neuartiges barstellt, eine der wichtigsten Aufgaben im nationalsozialistischen Staate gegeben.

Die geistige und sittliche Erziehung erfolgt in der Hitler-Jugend durch die Schulung der natio­nalsozialistischen Weltanschauung in der lebendigen Form des Heimabends. Im Heimabend der Hitler-Jugend versammeln sich heute allwöchent­lich über acht Millionen deutsche Jungen und Mä­del. um zu nationalsozialistischen Männern und Frauen erzogen zu werden. Diese Ausgabe der Er­ziehung der Jugend zur nationalsozialistischen Weltanschauung kann restlos nur erreicht werden, wenn der Hitler-Jugend gesunde und würdige Heime als die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung ihres Dienstes gegeben werden.

Deshajb gründete der Jugendführer des Deut­schen Reiches bereits im Herbst des Jahres 1936 in der Reichsjugendsührung den Arbeitsausschuß sür HJ.-Heimbesckiaffung der in besonders enger Zusammenarbeit mit dem Reichsinnenmlnisterium und dem Reichsschatzmeister der NSDAP, an die Arbeit ging. Anfang 1937 erließ der Führer und Reichskanzler seinen ersten Ausruf für die HI.- Heimbeschafsung. in dem er betonte, daß die .Heime der Hitler-Jugend" Erziehungsstätten einer Generation seien, die dazu ausersehen sei, die Zu­kunft des Reiches zu sichern. Im Anschluß daran wurde eine Planung über das ganze Reich auf­gestellt, die der Anzahl der Jugendlichen in den einzelnen Gemeinden, der Länge der Anmarsch­wege und den architektonischen Voraussetzungen der zu erstellenden Heime entsprach. Der Reichs- minister des Innern wies in einem Runderlaß vom 14. Januar 1937 die Gemeinden an, im Nahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an die Heimbeschafsung heranzutreten, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und wenigstens Rück­lagen für künftige Heimbauten anzusammeln.

Von diesem Augenblick an stellten sich Hunderte von deutschen Gemeinden freudig in den Dienst der Heimbeschaffung; durch die einsatzbereite Tat verwirklichten sie ihre Ueberzeugung, daß die Er­richtung und Unterhaltung der HJ.-Heime in glei- cher Weise ihr ureigenstes Aufgabengebiet sei. wie etwa Bau und Unterhaltung von Volksschulen.

Anknüpsend an eine bereits angebahnte orga­nische Entwicklung schasst das neu» Gesetz die sach­lichen Voraussetzungen sür die weitere praktisch« Durchführung der dom Führer befohlenen Erzie- hungsarbeit in der HI. einheitlich für das ganz« Reichsgebiet, einschließlich der Ostmark und des Sudetenlandes und kichert sie für alle Zukunft.

Eine gesetzliche Regelung der Heimbeschaffung war zudem deshalb dringend geboten, weil es sich um ein so bedeutsames Aufgabengebiet handelt, daß eine staatliche Lenkung ebenso wie auf dem großen Gebiete des Volksschulbauwesens auf die Dauer nicht entbehrt werden kann. Zu­dem mußte sichergestellt werden, daß die Tätig­keit der Gemeinden auf diesem wichtigen Gebiet ständig mit den großen Zielen der Staatssüh- rung, insbesondere auch mit den Aufgaben des Vierjahresplanes, im Einklang steht. 'Die son­stigen Aufgaben der Gemeinden, insbesondere auch auf dem Gebiete der Volksschulunterhaltung, sol­len dadurch in keiner Weise beeinträchtigt wer- den; andererseits soll die Erklärung der HJ- Heimbeschaffung zu einer gesetzlichen Aufgabe der Gemeinden diese veranlaßen, vor Inangriffnahme neuer freiwilliger Ausgaben in Ausstellung einer vernünftigen Rangordnung der ihnen obliegenden Betätigung zunächst den Erfordernissen der vom Führer befohlenen Erzie­hungsarbeit an der deutschen Jugend Rechnung zu tragen, ohne zu Steuererhöhungen schreiten zu müssen.

Die Einschaltung der Landkreise bringt auch diese in lebendige Fühlung mit der HI.; zugleich wird ein gewisser Lastenausgleich inner­halb des Kreises zugunsten der kinderreichen und daher meist steuerschwachen Gemeinden erreicht.

Damit kommt das Gesetz den Bestrebungen der deutschen Jugend entgegen, in erster Linie für die kleinen und kleinsten Gemeinden auf dem Lande einfache, aber würdige und zweckmäßige, der jeweiligen Landschaft angepaßte Heime zu erstellen, wie es schon in den vergangenen zwei Jahren vielfach mit weitherziger Unterstüt­zung von Partei und Staat erfolgreich ge­schehen konnte; auch darin liegt ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Landflucht.

Partei und Staat werden sich an den Baukosten im Nahmen ihrer Haushaltsmittel weiterhin dort, wo es im Einzelfalle nötig ist, und zwar vornehmlich in den bedürftigen Gemeinden der Grenzgebiete, durch Beihilfen oder Darlehen be­teiligen.

So wird das Reichsgesetz vom 30. Januar 1939 über die Förderung der Hitler-Jugend-Heimbe- schaffung dar ersehnte Ziel erreichen Helsen: in nicht allzu ferner Zeit für alle deutschen Gemein­denHeime dr Hitler-Jugend" zu erstellen, die von deutscher handwerklicher Facharbeit Zeugnis ablegen. deutsche landschaftliche Eigenart bekunden und Pflegestätten nationalsozialistischer Kamerad- lckaft und Volksgemeinschaft sind.

Ausübung der Heilkunde im Sinne diese-? Gesetzes ist jede berms- oder gewerbsmäßig vor- genommene Tätigkeit zur Feststellung. Heilung oder Linderung von Krankheiten. Leiden oder Kör­perschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ansgenbt wird.

Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ansge­nbt hat und weiterhin ansnben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Dnrchfnhrnngsbc-^ stimm,,»gen; er führt die Bernfsbezeichnnng Heilpraktiker".

8 2

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ansgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach 8 1 in Zukunft nur in l>esv». ders begründete n A nsna h m cfällcn er­halten.

Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung Ser Heilkunde glaubhaft macht, wird ans Antrag des NeichsministerS des Innern durch den Neichsminister sür Wissenschaft, Er­ziehung und Volksbildung unter erleichter­ten Bedingungen zum Studium der Medizin z n g c l a s s e n, sofern er seine Eig­nung für die Durchführung des Medizinstndiums nachwcist.

8 3

Die Erlaubnis nach 8 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im ilml>erziehe».

8 4

Es ist verboten, A u 8 b i l d u n g 8 st ä t t c n sür Personen,-die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen, cinzu- richten oder zu unterhalten.

8 5

Wer ohne Erlaubnis die Heilkunde ansübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld­strafe oder mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Wer dem 8 3 oder 8 4 oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschrift zuwiderhan- dclt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 NM. oder mit Haft bestraft.

8 6

Die Ausübung der Z a h » h e i l k n n d e fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

Der Neichsminister des Innern kann im Ein­vernehmen mit dem Stellvertreter des Führers auch andere heilkundliche Verrichtungen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen.

8 7

Der Neichsminister des Innern erläßt im Ein­vernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschrif­ten.

8 8

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkün­dung in Kraft.

Gleichzeitig treten 8 56 a, Absatz 1, Nr. 1 und 8 148, Absatz 1, Nr. 7 a der Neichsgewerbeordnnng, soweit sie sich auf di« Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.

Das Gesetz ist unterzeichnet vom Führer, dem Neichsinnenminister, dem Stellvertreter des Füh­rers und dem Neichsminister für Wissenschaft. Er­ziehung und Volksbildung. Es trägt das Datum vom 17. Februar 1939.

Dazu ist auch eine erste Durchführnngsvcrvrd- nung erschienen.

Mosletivom ausgeWsMn

aber Labour-Partei-Redner zugelassen

LA London, 21. Februar. Im Unterhaus wurde dieser Tage der britische Rundfunk scharf kritisiert, weil er sich nicht, wie es in einerDemokratie" sein sollte, allen Parteien zur Verfügung stelle. Dagegen waren alle Abgeordnete sehr zufrieden mit den Propagandasendungen in fremden Spra­chen. Sie forderten sogar noch einen Ausbau dieser Sendungen, sowie der gesamten briti­schen Propagandamaschine. Der Rundfunk hat sich nun entschlossen, jede Paertei zu einer politischen Diskussion einmal im Mo­nat ans Mikrophon heranzulassen. Ausge­schlossen bleibt aber nach wie vor Sir Os­wald Mosley und die britische faschistische Bewegung, die immer wieder erklärt, wenn Marxisten und jüdische Salonkommnnisten im britischen Rundfunk Politik machen dürf­ten. die Schwarzhemden auch Gelegenheit be­kommen sollten, ihre Stellung bekanntzu­geben.

Evanlen-ebatte im

London, 20. Februar. Ministerpräsident Chamberlain wurde am Montag im Unterhaus mehrfach nach dem Stande der Regelung der spanischen Frage gefragt. Cham- berlain wich jedoch aus und verwies lediglich auf seine Erklärung vom 15. Febr. Aus einzelne Fragen erklärte Chamberlain, daß die britische Regierung es nicht für rat» i sam halte, sich für irgendwelche bestimmte ' Bedingungen einzuschen. Als Vyvyan Adams daraufhin fragte, ob die Negierung es nicht verhindern wolle, daß sich die Noten bedin­gungslos zu ergeben hätten, gab Chamber­lain trotz der lärmenden Kundgebungen der Opposition keine weitere Antwort. Das , 800-Millionen-Pfund-Ermächtigungsgesetz ist nun im Unterhaus eingebracht worden; die Anleihe dient nicht nur rein militärischen! Zwecken

USA Slumuge für -ie Sowjets?

Verhandlungen des roten Flugkommissars in Amerika

rp. Warschau, 21. Februar. Die lettisch« > ZeitungRits" in Riga erfährt aus Moskau, daß sich der Sowjetkommissar für das Militär­flugwesen, Jzakow, demnächst mit sechs Inge- j nieuren nach USA. begeben und Verhandln«- ! gen wegen FluL-eualieferunaeui aufnebmen wird.