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erscheint wöchentlich dreimal : Dienstag, Donnerstag und Samstag. Dec Samstags Nummer wird ein UnterbaitungSblatt b eiaegeb en. Abonne inents- preis halbjShrl.l-^övL, durch die Post bezogen im Bezirk 2-tK30L, sonst in gauzWürttcmb.KsG 70 L.
Calwer Wochenblatt.
Amts- unä Intekkigenzökatt Air äeu Aezir^.
Für Salw abonnirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Boten oder der nächstge-- legenm Poststele. Die Einrückungs««- bühr beträgt 9 L für di- dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Nro. 115.
Donnerstag, den 7. Oktober
1875.
Bestehungen aus äas „Eulwer tüuclmiibllitt"
für das mit der heutigen Nummer beginnende 4. Quartal werden zu dem am Kopf des Blattes angegebenen Abonnementspreise noch immer angenommen, für Heer bei der Unterzeichneten, für auswärts bei den Postboten oder den betr. Postämtern, bezw. Postexpeditionen. Die Redaktion und Expedition des Cainier Wochenblatts.
Amtliche Dekanntmachungcn.
Vorladung
zur Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Carl Keller, Bierbrauers in Calw, wird die Schulden- Liquidation am
Mittwoch, den 15. Dezember 1875, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhause in Calw vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen ^oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagfahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.
Gläubiger, welche weder an der Li quidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpsands- gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liquidationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Ver. äußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozesse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Dienstag, den 14. Dezember 1875, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhause zu Calw sorge- nommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird
nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. Calw, den 25. Septbr. 1875.
K. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Prival-AnMgrn.
^ C a t w. ^
?? Am Sonntag, den 10. Oktbr., 77 -!«- Morgens 8 Uhr, G
^katholischer Gottesdienst. I
Nächste Woche backt
Aaugenbretzeln
M. Lohr er, Bäcker.
Tüchtige Agenten
werden zum Absatz eines gangbaren und gut eingeführten Artikels gegen ansehnliche Provision gesucht. Die Agentur ergibt ein einträgliches Nebengeschäft und sind Fach- kenntniffe nicht erforderlich.
Frank. Adr. si^n. I«. AI. 80 an die Expedition dieses Blattes. (1l. 04510.)
Feuerwehr.
Kamerad Bierbrauer Keller ist gestorben. Die Beerdigung findet Donnerstag Nachmittag 2 Uhr statt. Die ,, 5 . Kompagnie, deren Mitglied
er war, hat auszurücken, die
anderen Compagnien werden zur Teilnahme eingeladen.
Das Commando: Georgii.
Samstag, den 9.^d. M., wird im Mich arischen Saale ein
Tanzkranzchen
abgehalten, wozu die Mitglieder mit ihren Angehörigen eingeladen sind. Anfang Abends V 28 Uhr. Entree für Nichtmitglieder 1 Mark.
Calw.
2W Mark Meggeld
hat auszuleihen
C. A. Bub, Buchbinder.
Den Herren Ortsvorstehern
empfehle ich zu gef. Abnahme:
Mörch-Verkeikungs-Drotokokke,
Wander-Urkunden für Schäfer
nach neuester Vorschrift,
Schaf - Gcfundheits Urkunden re.
A. Oelfchlager.
Zahn-Praxis
von Iillä. ü.isä.m.'ü.llsr LUL UMZLrt.
Samstag, den 9. d. M., im Gasthof zum Badischen Hof (Thudium). Sprechstunden von Morgens 8 bis Abends 5 Uhr.
Haut und Zähne
werden verschönt und gesund erhalten durch die überall als „vorzüglich" geprieseneCam- pHer-Toilette und Campher Zahn- Seife des berühmten D r. Nittinger von ^4. Ostorborss-Oraetor Stuttgart, zu haben bei
Beiß er und B ertschinger. ,
Calw.
Von Montag an ist guter neuer weißer
Obtrelsüßer Wein
zu haben per 100 Liter 25 Mark.
Giebe arath und Klinger.
Neues Sauerkraut
gibts bei
Nagel, Badgaffe.