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erscheint wöchentüch dreimal: Dienstag, Donnerstag und Samstag. Dec Samstags nummer wird ein Unterhaltungsdlatt beiaegeben. Abonne ments» pmS halbjährl. 1-4 80-Z, durch die Post bezogen im Bezirk 2-4 30 L, sonst in A««zWürttemb.2-4 70L.
wer Wochenblatt.
Amt«- unä IntMgenzbkatt stir äen Kezir^.
Für Calw abonnirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Bo- ten oder der nächstge-- legcnen PoststeSe. Die Einrückunasne» bühr beträgt 9 L M di« dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Aro. 114.
Dienstag, den 5. Oktober
1875.
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Dieselben werden aufgesordert, die Sporteln für die Revision und Abhör der auf den 1. Juli 1874 geschloffenen öffentlichen Rechnungen mit projektirter Quittung unverweilt hieher einzusenden. Mit Einrechnung gesetzlichen Zuschlags von 2l)o/<> haben zu entrichten:
ab»
des
Calw, Amtspflege Stadtpflege Gasrechnung
Hospital- und Armenpflege Kirchen, und Schulpflege Braun'sche.Stiftungspflege Krankenhauspflege Gewerbl. Fortbildungsschulkasse Agenbach, Gemeindepflege Aichhalden, Gesammtgemeindepflege 6. 83.
5. 3.
12 . —.
3. 37. 8. 87.
6. 13. 1. 43. 1. 80.
83. 1. 3.
Ortspflege Aichhalden
1 .
3.
Ortspflege Oberweiler
—
83.
Altbulach, Gemeindepflege
2.
46.
Altburg, Gesammtgemeindepflege
1 .
43.
Ortspflege
2.
6.
Ortsstiftungspflege
2.
6.
Schulverbandspflege
—
51.
v. Palm'sche Stiftung
2.
6.
Ortspflege Weltenschwann
1 .
3.
Althengstett, Gemeindepflege
3.
29.
Stiftnngspflege
2.
97.
Bergorte, Gemeindepflege
—
83.
Breitenberg, Gemeindepflege
1 .
66.
Dachtel, Gemeindepflege
3.
71.
Deckenpfronn, Gemeindepflege
4.
51.
Dennjächt, Gememdepflege
2.
17.
Emberg, Gemeindepflege 1. 44.
Ernstmühl, Gemeindepflege 2. 46.
Almosen- und Stiftungspflege — 51. Gechingen, Gemeindepflege 3. 49.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 2. 77. Hirsau, Gemeindepflege 4. 11.
Stiftungs. u. Schulfondspflege 1. 54. Holzbronn, Gemeindepflege 2. 89.
Hornberg, Gemeindepflege 1. 43.
Liebelsbcrg, Gemeindepflege 1. 43.
Liebenzell, Gemeindepflege 9. 36.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 3. —. Martinsmoos, Gememdepflege 1. 43.
Monakam, Gememdepflege 2. 89.
Möttlingen, Gememdepflege 2. 6.
Kirchen- und Schulpflege 2. 37.
Armenpflege — 51.
Neubulach, Stadtpflege 4. 11.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 1. 94. Kirchspielspflege — 51.
Neuhengstett,.Gemeindepflege 2. 26.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 1. 34
Neuweiler, Gesammtgemeindepflege Ortspflege Neuweiler Oberhaugstett, Gemeindepflege Oberkollbach, Gemeindepflege
- 6 ,
Stiftgs.-u. Spendalmosenpflege 1. 3.
66.
25.
Oberkollwangen, Gemeindepflege Oberreichenbach, Gemeindepflege 1.
Stiftungs-, Spendalmosen- und Schulfondspflege 1.
Ostelsheim, Gemeindepflege 2.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 1.
Ottenbronn, Gemeindepflege 1.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 1. Röthenbach, Gemeindepflege 2.
Schmieh, Gememdepflege 1.
Simmozheim, Gemeindepflege 3.
Stiftungs-u. Schulfondspflege 1. Gerechtigkeitswald-Kaffe —
Sommenhardt, Gemeindepflege 2.
Speßhardt, Gesammtgemeindepflege 1.
Alzeuberger Stiftungspflege —
Stammheim, Gememdepflege 3.
Stiftungs- u. Schulfondspflege 2.
Teinach, Gemeindepflege 1.
Unterhaugstett, Gemeindepflege 3.
Unterreichenbach, Gemeindepflege 4.
83. Würzbach, Gemeindepflege 1.
1. 43. Zavelstein, Gemeindepflege 1.
2. 26. Kirchspielspflege —
2. 6. Zwerenberg, Gememdepflege 1.
K. Oberamt.
Doll.
3.
89.
54.
86 .
54.
6 .
23.
49.
74.
91.
26.
3.
94.
9.
6 .
66 .
9.
51.
66 .
86 -
5t.
86 .
Calw. An die Ortsvorsteher. '
Unter Wiederholung des Erlasses vom 24. n. Mts., betreffend die Volkszählung und Gewerbeaufnahme (Amtsbl., Nrö. 110) und unter Bezugnahme auf den heute hinausgehenden besonderen Erlaß in der Sache erhalten die Ortsvorsteher die Weisung, die Bildung der Zählungs-Commissionen und die Bestellung der Zähler unverweilt zu veranlassen und darüber bis 15. d. M. hieher zu berichten.
Bei der ungemeinen Wichtigkeit der Volkszählung und Gewerbeaufnahme ist besonders darauf zu sehen, daß zu Zähler« womöglich freiwillig sich erbietende, jedenfalls aber nur ganz zuverlässige Männer verwendet werden, wobei das Augenmerk auf intelligente und ortskundige Bürger (frühere Mitglieder des Gemeinderaths und Bürgerausschuffes, Schullehrer und andere ihrer Bildung nach befähigte Personen) zu richten wäre. Die einzelnen Zählungslisten sind sowohl von den Zählern, als auch von den Zählungskommissionen genau zu kontroliren und ebenso bei der Uebertragung der Ergebnisse der Zählungslisten »in die Ge» meindeliste mit größter Sorgfalt zu Werke zu gehen, damit Nachzählungen, welche nach dem 31. Januar nicht mehr vorgenommen werden dürfen, vermieden werden. Dabei ist der Gewerbe-Aufnahme durchaus die gleiche Aufmerksamkeit wie der Volkszählung zu schenken. Von Seiten der Zählungskommissionen ist namentlich auch darauf zu achten, daß ihr die Zählungslisten von den Zählern rechtzeitig, d. h. spätestens am 6. Dezember, zugestellt werden.
Zum Gebrauche der Mitglieder der Zählungskommissionen gehen jedem Schultheißenamt einige Exemplare der Minist.-Ver» fügnng vom 26. Juli 1875, sowie zur Vertheilung an die Zähler eine Anzahl Controllisten mit vorgedruckter Instruktion zu, mit welch letzterer die Zähler sich auf das Genaueste bekannt zu machen haben.
Außerdem erhalten dieselben je den entsprechenden Bedarf an Zählungslisten und an Gemeindelisten für die Volkszählung, sowie eine Anzahl Gemeindelisten für die Gewerbeaufnahme. — In diejenigen Orte, wo sich Gewerbetreibende mit mehr als L Gehilfen befinden, werden noch besondere Fragebogen versendet.
schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die gesammte Correspondenz in'Sachen der Bevölkerungs- und Gewerbe» aufnahme portofrei als D.S. zu befördern ist.
Den 2. Oktober 1875. K. Oberamt.
Doll.
Verkauf alter Akten.
Die Unterzeichnete Stelle verkauft etwa 6 Centner ausgeschiedener Akten, worunter etwa 2 Centner unter der Bedingung urkund- vsözgzlzsg znk xM usq 'süsjämv^uig usM
Verwendung. Das Papier wird demjenigen zugeschlagen, welcher bis 15. d. M. das höchste Offert einreicht.
Den 2. Oktober 1875.
K. Oberamt.
Doll.
Vorladung
zur Schuldenliquidation.
In. der Gantsachs des Jakob Friedrich Walz Fuhrmanns in Zavelstein, wird die Kchuldenliquidation am