ltebrigens muß auf etwaiges Anfordern der Ortssteuerkommission gleichwohl die in

H. 14 Ahi- 2 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ^vorgesch'riebene Anzeige abge- geben werden.

VI. Wenn weitere (s. Ziff. V oben) im Gesetz Art. 3 e. k. genannte Anststl- len, oder wenn Institute der im Gesetz Art. 3 A. e. 6. ü. bezeichneten Art Steuerbe­freiung anfprechen, deßgleichen. wenn auf Grund der Bestimmungen im Gesetz Art. Z ^ k. ein solcher Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nach weisen zu begründenden Ansprüche durch die Ortssteuerkommission beim Kameralamt anzubringen. Die den Mitgliedern des Kapitalistenvereins in Stuttgart früher eingsraumte, seit 1. Juli 1859 aber aufgehobene Steuerfreiheit für ihre Einlagen in diesen Verein bleibt laut der vom Steuerkollegium auf Grund des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 186 t (Reg.- Blatt 2. 185) unterm 1. Juli 1864 (Amtsblatt S. 85) getroffenen Verfügung aufgehoben; die Mitglieder dieses Vereins werden daher aufgefordert, die Zinse aus diesen Einlagen gleich ihren übrigen Kapital­zinsen zu satiren. Ebenso haben die" Mit. glieder der Allgemeinen Renten an statt in Stuttgart die Renten, melche sie von dieser Anstalt beziehen, zu satiren und zu versteuern, da die Rentenanstalt seit

I. Juli 1860 nur die nach Abzug der auszubezcchlenden Renten ihr verbleibenden Aktivzinse versteuert, welches Verhä.ltniß laut" der vom'K. Steuerkollegium unterm 9. August 1864 (Amtsblatt S. 99) czuf Grund des Art. ch des Gesetzes vom 20. August 1861 getroffenen Verfügung fortbestehen bleibt. Deßgleichen haben die Einleger in die mit der allgemeinen Ren­tenanstalt verbundene Spar- und Depo sifenkasse als Gläubiger der Renten Anstalt die hieraus zu beziehenden Zinsen gleich ihrem sonstigen Kapital und Renten, Einkommen, und ebenso haben die Mitglieder der an die allgemeine Rentenanstalt über gegangenen sogenannten Rotte,nburger Wittwenkasse ihre dießfallkgen Bezüge nach Art. 1 ll. b. des Einkommenssteuer gesetzes zu versteuern.

VII. Wer dieFatirung seines Einkommens gänzlich unterläßt, oder solches theilweise verschweigt, wrrd nach Art. 11 des Gesetzes vom 19. September 1852 und §.16 der Instruktion vom 10. Jum 1853 mit Strafe belegt. .

Hirsau, best' 2. Juli 1'875.

Die Kameralämter Hirsau, Altenstäig, Reuthin.

Calw.

Unter Beziehung aüs die Bekanntmachung im" letzten Wochenblatt, wornach

die Jahres-Versammluflg des Würltemb. Haupt-Veriens der , Gustav-Adolph-Stiftung

am Mittwoch, den 7. Juli,

seit dem 32jähcigen Bestehen des Vereins zum erstenmal hier stattfindet, werden die Einwohner unserer Stadt ersucht, den Fest- gäflen jsd ü r ch a ll g e m e i n e B e f l a g. gung einen freundlichen Willkomm und Eindruck zu gewähren. Eine Ehre ist die anders werth.

Den 5. Juli 1875.

Stadtschultheiß

Schuldt.

299

Handels- n. Gewerbe-Kammer in Calw.

Nachdem der von uns für das Jahr 1875 aufgestellte Etat am 26. v. Genehmigung des K. Ministeriums des Innern erhalten hat, wird derselbe vorgeschriebener Weise veröffentlicht

Ausgaben:

Belohnung des Secretärs, sowie für die Kaffen- und Rechnungsführung und die Steuerumlage Gehalt des Dieners ....

Reisekosten der Mitglieder und , des Secretärs Für Schreibmaterialien und Copialien Steüer-Einzägsgisbühren ....

Portoauslagen.

Bücher und Druckkosten ....

Mts. die yiemit ist

900 43 282 80 M 41

2d Ms

103

Davon Beitrag der Stadt Calw

1469 ^ 69

thstt für die Zelt vom -1. April bis letztest^ Dezember 187

Rest . . IE

für das laufende Jahr einen

6072 fl. 34 kr. anlagepflichtiger Staats-Gewerbe-Steuer Zuschlag von 10o/g erfordersiL macht. ^ -'L l

Calw, den 2. Juli' 1875. HMels» und GeWrbc-Lammer.

JsliM-St-ael iv'.

Simmocheim.

(Wubiger-Aufruf^

Die Schuldensache. des. JakÄ.Wa cke r, Schuhmachers in Sjmmozheim, wird außer­gerichtlich erledigt und es findet die Schul­denliquidation

am 31. Juli 1875,

Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhause in Sjmmozheim statt. Hiezu werden die sämmflichen Gläubiger der Wacker'schen Ehehutte hiemstvorg^laden, um entweder persönlich ober.durch gehörig Be­vollmächtigte ihre Forderungen anzumelden und ihre Vorzugsrechte geltend zu machen.

Diejenigen Gläubiger, welche dieses in der Tagfahrt versäumen, bleiben bei dem gegen­wärtigen Verfahren unberücksichtigt.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse hinsichtlich der Bestätigung des Güterpflegers, des Verkaufs der Liegenschaft und des Abschlusses einäs Borg oder Nachlaß Vergleichs ge­bunden und werden als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend ange­nommen. Der Verkauf der Liegenschaft findet zu gleicher Zeit in Anwesenheit der Gläubiger statt.

Liebenzell, den 3. Juli 1875.

K. Amtsnotäriat.

Haager.

--Revier Liebvnzell. -

Fuhr-Akkord.

Am F r ej-txa g^den 9»4>. M.,

. Mittags 12 Uhrj

wixd.in der Maisenbacher'schen Wirthschqst zu Jgelsloch die Beifuhr von,300 Rm. Nadelholzscheiter aus dem Staatswalo Mooswiese im Kälbling (bei der Hütte) auf eine der Eisenbahnstationen Calmbach oder Liebenzell verakkordirt.

Liebenzell, 3. Juli 1875.

K. Revieramt.

Gechingen.

für Kühe und Rinder tauglich, hat zu verkaufen

die Gemeinde..

Weil der Stadt.

wurde hier am

/

Mittwoch. Olli) den 30. Juni. iÄl ein Geldbeutel mit ca. 7 fl» M Eigenthumsansprüche an - den selben sind binnen 10 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen.

Am 1. Juli. 1875.

Stadtschultheißenamt. Beyerle, AV.

Die Jahres-Versammlung des Württ. Haupt-Vereins dsrGustav-Adolf-Stiftung findet

. . am Mittwoch, den 7. Juli,

zu Calw statt.

Der Gottesäienst, bei welchem Stadttzfarrer Theurer von Stuttgart die Predigt halten wird, beginnt um 9 Uhr. Die jöffentkicken Verüaaäkuagen des Ausschusses mit den Abgeordneten der Zweigvereine finden in der Kirche statt und beginnen um 11 Uhr. Als Vertreter der auswärtigen Diaspora werden. Pfarrer Kotsch i aus Oberösterreich, Pfarrer Posp isil aus Böhmen, PfarrerH ermann aus -dem Elsaß Ansprachen halten.

Indem wir die Freunde und Freundinnen der Gustav-Adolfs'Vereinssache in un serer Stadt und Diöcefe zu, zahlreicher BÄHeiliWug bei d^r Jahresfeier (bei welche auch die Verhandlungen öffentlich und Jedermaun zugänglich sind)) herzlich einladen dürfen wir das Vertrauen hegen, daß die Einwohner unserer Stadt unseren Gästen einen freundlichen Willkomm bereiten werdest.

Das Festprogramm ist -bei dem Kirchenältestän Buhl und Meßner Kenngott zu haben.

Der von Stuttgart Morgens 6 Uhr M-,Min. abgehende und Abends 8 Uhr zurückgehende Extrazug wird an den Stationen Weilder Stadt und Althen gst et t anhalten. Der Preis der Billete für Her- und Rückfahrt ist der der Retourbillets ll Klasse und wird in den Waggons selbst entrichtet.

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