rbtii, den fra^zö- der österreichisch.
- auf ihre Retheü ruch sehr entschic. Kriege zu warnen, i. Thiers, der be- n Thronfolger em. chaft melden: daß erledigt betrachte, entgcgengcbracht.
s unter den g-g-, ignissc maßgebend A. Ztg.)
Uhr. Soeben ist ßburg.^mit einer rossen und im Ho>
jug der Regierung tehend, weil Tours ng ordnet die cn- n, einbegriffen den "harrt auf ihrem
erden in die, Mo- 'iS 40 Jahre ein. ifekten übertragen, leiben in der Mo- Präfekten können , um die Mobil- l requiriren. Die sters gestellt. Die ur^ie gütig.
Z. >L>cpt.: Gestern st- Der General haran^uirte das Cluseret sammt
Zahlen zur Confti- In Lyon ist
t der Präfekt des auf's Messer auf,
Zurückweisung der pro isorischeu Re- ffse idurchweg herb lorning Post" am a die Waffenstiü- nd bedauern, daß so weite Ferne geschlagen", sagt eher in's Gesicht
Ausgleichsverhand- >>r die versöhnliche us. Die italieni- lnabhängigkcit «nd llle andern Mächte bcizufügen, welche ezügüch der Unab- inn Staaten und m Stuhle« anbie- Duidi, Silvestri über den mocius pstlichen Sbirren, unta dekrctirte die 0 für die Befrei- die Befugnisse der Rom, 29. Sept.
d. an alle fiem- rse. — 30. Sept. iv auf 2. Oktober n die Vereinigung h konstitutionellen Nachfolger." In ir der italienischen zeistliche Autorität
L«vSalwccWoqrnbmtt c-Hcint wöchentlich drel- mau'Dienstag- vc .ncre- „S u. Kawiiag. L.'er d-imst'zonummer wird kein Untcrhaltungsblatt beigegebcn- Ab'onne- mmtsprcishalbjährl.lfl. durchdiePost bezogen im Bezirk 1 fl. 8 kr., sonstin ganzWürttemb. Ifl.lökr.
Calwer Wochenblatt
Amts- und Äntelligenzblatt für den Kezirk.
Fä- Calw abonnir man bei derRcdaetion. auswärts bei ecu Lotten «derber nachstae- Icgenen Poüsrellc.
Tie Einrückungs- gebühr beträgt2kr ü oie dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Ars. 117.
Donnerstag, den 6. Oktober
187«.
Zum Abonnement
auf das mit dem I. Oktober begonnene IV. Quartal des
Calwer Wochenblatts
mit Unterhaltungsdlatt,
Abomiemcntspreis für die Stadt 30 kr., im Bezirk 34kr., sonst in ganz Württemberg 38 kr., ladet hiemit freundltchft ein Die Redaktion.
Amtliche Bekanntmachungen.
Calw.
Bekanntmachnna, betreffend den Ausbruch der Ninderpest in Merklingen, OA. Leonberg.
Nach erhaltene? Mittheilung ist der Ausbruch der Rinderpest in zwei Gehöften des Marktfleckens Merklingen nunmehr amtlich festgestellt. Es haben nunmehr un ganzen Oberamtsbezirke Calw, dessen sämmtliche Orte ,n den S-nch-ngrmzbezl t fallen ,°f°rt d,e Bestimm.-,,gen des 8. 20 der Königl. Vrordnung vom l9. Mai 1867 (Reg.-Bl. -L. 4b) m Wirkfamkett zu treten, welche daher sog lerch allgemein bekanni zu machen sind. Zu den einzelnen Punkten der Verordnung wird folgendes bemerkt - " Zu Ziffer 1 und 2 Die Ortsrorsteher haben übe den Viehstand ihrer Gemeinden ein Verzeichnis zu welchem ihnen die Formulare morgm nkommen werden, auzulegen in welches sogleich der Vichstand der einzelnen Besitzer und in der Folge etwaige Veränderungen in demselben so r g f ä l t i g e,.>z>,tragen sind, so daß das Verzeichnis; zu f e d e r Z eit den in der Gemeinde und bei Mm einzelnen Besitzer vorhandenen Viehstand ganz genau darstcllt. Di- Anzeigen der einzelnen Viehbefltzer smd als Beilage.-, des Verzeich-
nisses elbmeizulegen^ Cnfcank»ngs< und jedem Todesfall der hier genannten Thiere haben die Ortsvorsteher dem Oberamt nnv e r; ü a t i ch Anzeige zu machen und .. . . .
zu Zifstr 4- zugleich diejenige Vorkehr zu treffen, welche das sichere Verbleiben des -hie.es bis auf weitere Anordnung des
Oberamts gewährleistet. ^ mit Vieh, Futter, Streun,aterialien und Dünger werden die Ortsbehörden sorgfältig ms Auge fassen
und ihn nur in ganz unverdächtigen Fällen und unter zuverlässig e r Controle gestalten. Fremde Haiisirhändlcr, welche die Krankheit möglicherweise schon durch ihre Person einschleppen könnten, dürfen ohnehin n i ch zugelassen werden. , ^
Zu Ziff. 6. Hienach darf der Weidebetrieb in den Gemeinden Motttuigen, Sunmozhcim, Neuhengftett und OstUsheun bis au, Weiteres nicht mehr stattfinden. .. .» > , . . .
Zu Ziff 7 Auf die genaue Einhaltung dieser Bestimmung ist mit allem Nachdruck hrnzuwlricn und m den hiegegen versivM- den Fällen inist a ch sichtlich vorzugehen. Zu den Orten, in welchen auch das Federvieh emgesperrt zu halten ist, gehören die Ge Minden Möttlingen, Neuhengstetr, Simmozheim und Ostelsheim. . ,. . -
c>m Allaemeinen werden die Ortsbebörden anfgefordert, im Hmrtick ans die croßen Verheerungen, welche eine Vcrfchteppung die,er aefährlichm Krankheit zur Folge haben würde, „ichl nur selbst mit aller Umsicht und E n e r g i e die nöthigen Maßregeln zu treffen !nd zu handhaben beziehungSweffe sich von dem Vollzug derselben stets i n z u v e r l a, , r g e r We.,e zu überzeugen, .ondern anch chre Ortsanaeböriaen zur Vorsicht und zu gewissenhafter Einhaltung der bestehenden Anordnungen dringend zu ermahne», und sie auf die schwere Verantwortung hinzumeisen, welche irgend eine Nachlässigkeit zur Folge haben konnte, da sich nur, wenn I e d e r ,eme
q-,^- "»»-m 2 Ob-,E>. W. «all. SI..B.
Marksteinlieferung.
Die Lieferung von ca. 350 Marksteinen soll im Submissionswege vergeben werden. Liebhaber zu dieser Lieferung werden Ungeladen, die hiefiir auf dem Bureau der Unterzeichneten Stelle aufgelegten Bedingungen eiiizusehm und daselbst ihre Offerte spätestens bis
Montag, den 10. Oktober, Vormittags 11 Uhr, abzugeben, um welche Feil die Eröffnung stattfinden wird.
Weildiestadt, den 4. Oktober 1870.
K. Eisenbahnbauamt II.
__ Daser _
20 Klafter Stvckholz und 7 Strengras' loose
ans den StaatSwaldimgeii Gerberhäule, Iägerw iese und Gebersack.
Zusanimenkuii t Morgens 9Uhr in der Saat- schiile Wasserteich;
2) am Samstag, den 8. d. M.,
13 Klafter Stockholz und 5 Streugras«
Revier Stammhcim.
Verfalls
von
Stockholz und Streugras.
Es kommen zur Versteigerung:
1) am Freitag, den 7. d. M.,
loose
aus den Staatswaldungen Reutest au, R o t h l a ii li e n, Ftorsack und Dicke- mer Schlößle, Vormittags 9 Uhr beim Dickemcr Wegzeiger, und 6 Klafter Stockhotz
aus dem Obern Linden ra in, Vormittags 11 Uhr, beim Kastanieiibaum; ferner:
5 Streugrasloose
im Staatswald Gaisburg, Nachmittags 3 Uhr beim Saatschnthäuschen daselbst.
Da* Stockholz und Streugras wäre von den Käufern selbst aiifzubereiteil.
Die ^Schultheißen ämter der betreffenden Gemeinden wollen solches im Interesse ihrer Ge mein deangehörigen alsbald bekannt machen lassen.
St.iinmheim, den 4. Oktober 1870.
K- Revieramt.
W e i n l a n d.