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Calw.

Rinderpest betreffend.

Nachdem die Rinderpest in der nächsten Nähe, in Merklingen, auSgcbrochen ist, wird vor dem Verkehr mit diesem Orte gewarnt, und die Vichbesitzcr anfgefordert, fremden Personen, insbesondere Viehhändlern, den Ein­tritt in die Stallungen nicht zu gestatten.

Bon jedem Krankheitsfalle ist dem Ober- amtethierarzi m:d OrtSvorstcher schleunigste Anzeige ;» machen.

Wenn in Anwendung der bestehenden Vor schriften Nindvieh rc. auf amtliche Anordnung getödtet werden muß, so erhalten die Eigen- thümer Entschädigung.

Diese Ents ä ädigung wird aber nicht ge­währt, wenn der Eigenthümer die Gefahr selbst in schuldhafter Weise herbeigesührt oder die vorgeschricbene Anzeige von der Erkran­kung unterlassen hat.

Uebertrclungeii werden rach Maßgabe des Art. 1 des Poliznstrafgrsrtzes vom 2. Okt. 1839 geahndet.

Am 5. Oktober 1870.

Stadtichultheißenamt.

S ch u l d t.

Den löbl. Schultheißeniimtm

empfehle hiemit das im heutigen Blatt vorgeschricbene Formular

VieMmds-Tabelle

zur Controlinmg der Ab- und ZllsMgc des Bichstandcs

(Titel- und Einlagboge»),

und kann, sofern die Bestellungen mir direct zukommen, d. h. von den Boten persönlich übergeben werden, umgehende Lieferung, also an demselben Botcntag, zusichern.

Bezüglich des Quantums genügt es die ungefähre Zahl der Viehbesitzer anzngeben.

_ _ .

Das dritte Heft der

illuftrirten Geschichte dcs Kriegs

ist angekommcn. Zur Annahme von Bestellungen empfiehlt sich die Buchhandlung von

Im Comptoir des Calivcr LtZochettblattS ist zu Haben.

Plan von Paris mV Umgebung.

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^rivat-Inzeigen.

Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über, backt

Lauaenbretzcln

' Ehr. Sch aal

im Bischofs.

Calw.

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Calw.

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Die Waarcn werden in meiner Wohnung im Bischofs entgezengenommcn, woselbst sie auch wieder in Empfang genommen werden können.

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Calw.

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