La» <ai«»r Vochen- blatlerscheint wöchentlich dreimal, nämlich
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«. -amstag Alwnne- menttvrei« halbjährl. ist» durch die Poii be- jvgeu im Bezirk 1 ü- 8 kr., sonst m ganz Württemberg Isi.lSkr.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und Inteüigenzbiatt für den Aezirk.
Zn Cal» abinnir man bei der Redaktion aiwwärt« bei den Boten over dem nächft- aelegenen Postamt.— Die j Ätnrücknnglge« b ühr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder dereT Raum.
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Dienstag, den 26 . Juni.
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Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf da?> „Calwer Wochenblatt", zu welchem wir freundlichst einzu- aden uns erlauben mit der Bitte, die Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten zeitig zn machen, damit im Bezug keine Unterbrechung eintrilt
Wir werden bemüht sein, die wichtigsten Nachrichten mit möglichster Elle, nothigenfalls durch Extrablätter, so vollständig mitzutheilen, als der Raum und das dreimalige Erscheinen des Blattes es nur immer gestattet, so daß unsere geehrten Leser stets auf dem Laufenden der Tagesbegebenheiten bleiben.
Die Abonnementsgebühr re., wie sie oben am Kopfe des Blattes angegeben, bleibt unverändert.
Calw, 22 Juni 1866 Redaktion des Calwer Wochenblatts.
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw Vorladung der zur Verfügung gestellten landwehrpflichtigen Mannschaft der dritten und vierten Altersklasse des ersten Aufgebots.
Die Orlsvvrsteher werden hiedurch aufgefordert, den Aufruf der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 21. d. W.. sowie die Verfügung des K. Oberrekrutirungsraths von demselben Tage, Staatsanzeiger Nro. 147. in ihren Gemeinden sogleich bekannt zu machen, und den Landwehrpflichtigen der Altersklassen 1842/63 und 1843/64, deren Listen mit den Boten hinausgehen, mit dem Ansügen zu eröffnen, baß sie bei Vermeidung der gesetzlichen Rechtsnachtheile zur Musterung am
Dienstag, den 3. Juli, Morgens 8 Uhr, auf dem Rathbause zu Calw zu erscheinen haben'
Den ortsabwesenden Landwebrpflichtigen, welche sich im Jnlande befinden, ist die Vorladung sofort durch die Ortsvorsteher des Aufenthaltsorts eröffnen zu lassen; bei den übrigen Ortsabwesenden ist der Aufenthaltsort anzuzeigen, zugleich aber die Eröffnung der Vorladung den Angehörigen aufzugeben.
Die Erösfnungs Urkunden find bis zum 28. d. M einzusenden.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß der Bezirksrekrutirungsrath am Samstag, den 30. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, Sitzung hält, um die Ansprüche auf Befreiung, Entbindung oder Zurückstellung vom Landwehrdienste soweit möglich vor der Musterung zu erledigen. Die Ortsvorsteher haben daher Sorge zu tragen, daß die erforderlichen Beweisurkunden, insbesondere für die Verheiratheten und Wittwer mit Kindern die vom Pfarramt und Gemeinderathe beglaubigten Urkunden, am Samstag Vormittag bei dem Oberamt einlaufen.
Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß jene Ansprüche spätestens innerhalb der auf die Musterung folgenden 3 Tage geltend zu machen find und spätere Anmeldungen unberücksichtigt bleiben.
Den 23. Juni 1866. _ _ K. Oberamt. Schipvert.
Calw A» die Lrtsvorsteher.
Nachdem für Gemeinden, in welchen keine Brodtaxe besteht, in Folge der Ministerial-Versügung vom 24. Mai 1864. Ziff. 6. eine Controle des Gewichts der Bäckerwaaren v o r dem Verkaufe weggefallen ist, so werden die Ortsvorsteher daraus aufmerksam gemacht, daß es in solchen Orten bei der Brodschau nur noch um Untersuchung der Qualität des zum Verkauf bestimmten Brodes und insbesondere um die Prüfung des Wassergehalts desselben sich handeln kann.
Wie oft und in welcher Ausdehnung solche Visitationen vorzunehmen sind, hat die Ortspolizeibehörde zu bestimmen ; ebenso ist zunächst ihrer Erwägung die Durchführung der Ziff 5 der genannten Ministerialverfügung, wonach in Gemeinden mit mehreren Bäckern dieselben mit besonderen, den Brodlaiben aufzudrückenden Zeichen zu versehen find, überlassen.
Zugleich wird in Erinnerung gebracht, daß in Orten, wo die Brodtaxe nicht besteht, die Bäckerwaaren daher vor dem Verkauf in Beziehung auf das Gewicht nicht komrolirt werden, die Bäcker das Gewicht voll gewähren müssen, ein jeder Abmangel daher, gleich wie bei anderen Gewerbetreibenden, die nach dem Gewicht verkaufen, strafbar ist.
Den 23. Juni 1866 K. Oberamt. Schippert.
Calw. ^
Auswanderung. !
Der levige Weber Jakob Heselschwerdtj
von Zwerenberg wandert nach Norvamerika aus, nachdem er die verfassungsmäßige Bürgschaft gestellt, auch für Tilgung etwai- ^ ger Verbindlichkeiten Sicherheit geleistet hat.!
Den 20. Juni 1366. ^
K. Oberamt.
Schippert. '
Calw.
Auswanderung.
Ter ledige Schlosser und Mechaniker Gottlieb Ro l hfuß vou Dennjächt wandert nach Nordamerika aus, nachdem er die verfassungsmäßige ürgsckast gestellt, auch für Berichtigung etwaiger Verbindlichkeiten Sicherheit geleistet bat.
Den 18. Juni 1866.
K. Oberaml.
Schippert.
Forstamt Wildberg.
Revier Schönbronn.
H o l z - L e r k a u f
am Mittwoch und Dounerstag, den 27 und 28. Juni, aus den Staatswaldungen Großer und Schmaler Buhler, sodann Scheitholz aus den Staatswaldungen Abstwald, Neidling, Espacb, Gmeindßberg, Schmclzklinge und Schloßberg:
108 Klafter Scheiter und Prügel,