D^LlilrvcrMochlN- l>la»«cr,chcni!wöctzcul- >i» dreima!. nämlich -i-nstag, Donnerstag u Samstag Abannc- menrsvreis halbjäbrl.
IA.. durch die Paü de-
,oqeu im Bezirk ! !>- 8 lr.. sonst in a-n; Württemberg t st.iätr.
Amts- und InlelligcnzbLatt für -cn Pczirk.
Nro. 8Ä.
Dienstag, den 8. August. Amtliche Aekauntmachungen,
2« idanv abonnal manbcidcrstirlrkr.?>»
aukwärld t>e> den "'i tcn oder kein n-icti'- ch aeieqenen Postaml — Tie >Km7iicki>d,^g-.- dulir delroqt e fr. ssir die drmt'aliiqe vde> dcre.»
18 «S.
Die Königlich Wnrttembergische Regierung des Schwarzwald-Kreises an das K. Oderamt und gemeinschaftliche Oberaml Calw.
Da infolge der Trockenheit deS gegenwärtigen Jahres wiederum ein Futtermangel eingttrelen ist. welcher den Liehstand im Lande in höchst bedenklicher Weise zu schmälern droht, und da unter diesen Umständen zu wünschen ist. daß den Lanbwirthen über die Dauer der bestehenden Nvthzeit der Bezug von Moos-, Laub- und Nadelstreue aus den betreffenden Waldungen in erleichterter Weise gewährt und daß in den Waldungen auch das Sammeln von Gras, sowie ans den baubaren Schlägen da- Abstreifer, von Laub gestattet werden möchte, so hat das K. Ministerium des Innern vermöge Erlasses vom 3 t. v. M. den Befehl ertheilt, daß den Gemeinde- und Stistungsräthen die thunlichslc Berücksichtigung der Lage der Landwirthr in den gedachten Beziehungen angcsonncn werden.
Das Oberamt und gcm. Oderamt hat hienach das Weitere zu besorgen.
Reutlingrn, 2. August 1865. Auten rieth.
De» Stiftnngö- und Gemeindebehörde« wird vorstehender Erlaß zu weiterer Beschioßnahme eröffnet.
Calw, 5 August 1865. K. Oberamt und gcmeinsch, Oderamt.
^ Schippert. Lrchler.
Calw 4tu die Ortsvorstchor.
Nach einem Erlasse des K Berwaltungsraths der GcbäudebrandversicherungSanstalt wiederholt fick alljährlich besonders, bei de« in der zweiten Hälfte deS Jahres vorkommenden Brandfällen die Wahrnehmung, daß viele im Läuse des Sommers aus geführten baulichen Aeisverungen nicht zur Schätzung »«gemeldet worden.find und deßhalb zum Rachtheil de.r Eigrnthümer bü der SchadenSberectmung nicht berücksichtigt werden können
Dir Ortsvorsteher werde« daher ausgcfordert, die Gebäre - Gigcnthümer darauf aufmerksam z» machen,-daß jede in Folge eines NeubauS oder einer Banverbefferung gemachte Anmeldung zu neuer Echutzung. sobald sie durch den Ki genthümer bei dem OrtSvorsteher geschehen ist, die Wirkung har, daß, wenn ein Brandschaden nach der-Anmeldung zur Versicherung, aber vor Vornahme der Schätzung, entsteht, der Beschädigte Ms die volle den Bestimmungen deS Gesetzes entsprechende Entschädigung Anspruch hat, wogegen er schuldig ist, von dem betreffenden Gebäude, beziehungsweise dem angemeldeten höhdren Anschlag desselben, den BrandverfichcrungSbeitrag nachträglich für Vas ganz« Jahr zu entrichten.
Die erfolgenden Anmeldungen sind stets nnverweilt in daS durch H, 15 der A. Verordnung vom 14 März 1853, Reg Bl. S l02, vorgeschriebe»« Verzeichniß einzutragrn; auch sind dir Gebäude-Eigrnthnmrr bei jeder Gelegenheit an die zeitige Anmeldung zu erinnern
Bei einem Antrag ans Erhöhung des BrandverflchcningSanschlagS ohne stattgefund«»« Verbesserung genügt die Anmeldung nicht, sondern rS muß die Schätzung vollzogen sein, wenn erhöhte Entschädigung soll verlangt werden können <
De« 5 August 1865. A Oberamt Schippert
C a l w.
Auslvalldermtg.
llansmann Theodor Jäger von Eal» beabsichtigt nach München auSzuwandern, und bat die verfassungsmäßige Bürgschaft geleistet
Etwaige Gläubiger de- re. Jäger werden ausgrfvrdert, ihr« Ansprüche binnen 15 Tagen bei der OrtSdehördr ja Calw zettend zu machen, widrigenfalls fie di« aus der Unterlassung entspringenden Rack'theike sich srlbst zuzuschreiben hätten
Den 5 August 1885.
Kön Oberamt Schippert.
Calw.
Gläubiger-Aufruf.
Etwaige Gläubiger deS gestorbenen Schlossers Christian Friedrich Ra ich von hier, welche ihre Forderungen noch nicht
angcmcldet haben sollten, haben dicß nun »»verweilt zu thun.
Len 5. AugUst 1M5.
K Gericht-notariat.
Gryting.
Die Wahl V<n 3 Mitglieder» zur Orlsschirlüehörde
und 3 Ersatzmännern kam «icht zu Stünde, wert von 233 Wahlberechtigten nur 24 ab- grsttuunt haben
Den 3 August >865
Wahltommisston:
Lrchler. Hasfner, A.-L Baither
Calw.
Verpachtung der Windbergek Hosgiiter.
Die Pachtj'U dieser Hofgüter ist bis Martini d. I abgetanst».
Die neue Verpachtung derselben wird ! am nächste»
! Mittwoch, de« 9 August,
! Vormittags v Uhr,
jaus hiestgem NathhauS vorgenomme« wer- s de». ES wird bemerkt, baß auch dir Ge > bände deS hintern Hofes mit den dazu gr hörigen Feldern mstverpachtet werden De« 4 August 1865 Stabrpfiege.
Sch «irr.
2)2. Hornderg
Harzwatd-Verpachtmlg.
Am Samstag, den l'2 d. M, Vormittags lU Uhr,
wird brr Harzrrtrag des töemeintewaldS Bronnenderg auf da-Jahr 1865 im öffentlichen Ausstreich verpachtet wozu man die Liebhaber mit dem Bemerken auf das diesige NathhauS linladet, daß der Ertrag,