Das Laiwri wochcn- blattersci'eintwückeul- !ich dreimal, nämüiv Dienstag, Donnerstag u. Samstag Abenne- menlSvreis balbiästri. Ist,, durch die Post de- u'geu im Bezirk 1 st. 8 kr., sonst in gau, .Pstrlrc-nberq-i st. - Skr.

Amts- und Intelligenzblatt für den Pezirk.

In Ealw abonnirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Bo­ten oder dem nächst« gelegenen Postamt- Die EinrülkunqSge- bühr beträgt L kr. für die dreispaltige Zeile ode> deren Raum.

Uro. 84

Donnerstag, den 27. Juli.

1885.

Amtliche Dekanntmachrinizcn.

(5 a Iw.

Aufforderrurg.

Zimmcrineistcr Christian Kirchherr zu Calw will oberhalb der Herrschaftsbrncke auf dem linken Nagoldufer zwischen dem Flusse und der Straße mit Benützung des Teinachbachs ein Wasserwerk zum Betrieb einer Sägmühle errichten.

Solches wird mit der Aufforderung be­kannt gemacht, daß wer Einwendungen da­gegen zu machen haben sollte, dieselben bin- nen l5 Tagen vom Tage der Ausgabe die­ses Blattes an bei dem Oberamt schriftlich vorzubringen hat , widrigenfalls er es sich selbst zuzuschi eiben haben wird, wenn spä­tere Einwendungen keine Beachtung finden.!

Während des Laufes der Frist wird das Oberamt Denjenigen, welche Einwen­dungen anmelden, von dem Gesuche und dessen Beilagen aus Verlangen Einsicht ge­statten

Den 26. Juli 1865.

K. OberauU.

Schippert.

C a l w.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Holzhändlers und Bauern Johannes Seeg er von Ncn- weiler wird die Schuldenliqnidation sammt den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Montag, den 28. August 1865, Vormittags 8 Uhr,

aus dein Natbhause in Neuweiler vorgenom­men werden, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiemit verladet, damit sie entweder persönlich, oder durch hinlängliärBevollmäch- tigte erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erschei­nens, vor oder an dem genannten Tage, ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle un­ter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl als sür deren et­waige Vorzugsrechte, anmeldcn. Die nicht liquirirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nichl aus den Gerichtsakten be­kannt sind, am Schluffe der Liquidations- Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird angenom­men werten, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegcnstände und der Be­

stätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrelen.

Das Ergcbniß des Licgenschastsverkauss wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Ten übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche sünszehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vorderLiquidativns-Tagfahrt stattaefundcn har, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagsahrt vor sich geht, von dem Verkausstage an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich sür ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 9. Juni- 1865:

K. Oberamtsgericht.

H a r t m c Y e r.

Calw.

Haus-undAümnndbäumc-Verlaus.

Die zur Verlaffenschaftsmassc deS Schlossers Christian Friedrich Na ich von hier gehörige Behau­sung im Zwinger wird

Montag, den 31. Juli, Nachmittags 1 Uhr,

auf hiesigem Natbhause letztmals zur Ver­steigerung gebracht und gleichzeitig auch 15 Allmandbäume bei diesem Haus.

Ten 24. Juli 1865.

K Gerichtsnotariat.

G e h r i n g.

Calw.

Verfügung, betreffend die Auf­bewahrung leicht entzündlicher und fchwer löschbarer Stoffe«

Diese Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 4. Juli 1865 ist in der letz­ten Nummer d. Bl. wörtlich enthalten und werden die hiesigen Einwohner mit dem Ansügen daraus hingewicscn, daß im Laufe der nächsten Wochen durch die Ortssener- schau eine .Visitation in dieser Richtung vorgenommen werden wird.

Sollte hiebei irgend etwas dieser Vor­schrift Zuwiderlaufendcs vorgesunden wer­den, so wird amtliche Verfügung erfolgen Calw, 20. Juli 1865.

Stadtschultheißenamt.

Haffner, A-V.

Calw.

Vrcilldversicherung betr.

Wenn im Lause de? verflossenen Jah­res in Fabriken oder andern Gebäuden Veränderungen in der Ausstellung von Ma­schinen oder sonstigen werthvollen Zubehör­den von Gebäuden vorgekommen sind, so ist dieß binnen 8 Tagen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, damit hinsichtlich der Brandversicherungsänderung das Erforder­liche eingeleitet werden kann.

Den 26. Juli 1865.

Stadlschnltheißcnamt.

Haffner, A.-V.

ArrßcramtNchc Segenftän-c.

Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über backt Laugendrctzeln

Friedrick Baier in der Ledcrgasse.

wenn Jkr Zmiebel- fch backet die Wock', »o laffei's an uns gmeine Leit wieder saga. A. Z.

Das Pa-blatt

Wildbad,

Teinach,Liebenzell u.Herrenalb,

23. Jabrg. Pr. üicl Postaufschl. 1 fl. 13 kr. erscheint über die Dauer dcrj Saison und eignet sich sür Anzeigen jeder Art, deren Verbreitung bei dem Fremdenverkehr gefi« cherl ist.

Mceh'schc Duchdruckerei. Erpedliion: Hauptstraße 105 in Wildbav.

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Gottlob Mohr.

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