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Bekanntmachung in Postsachen.

Mittelst getroffener. Übereinkunft ist dem Herrn Kaufmann E. Georgii dahier der Verkauf vo» Pvstfreimarke» und Freieouverten übertragen worden.

Selbstverständlich verbleibt der Verkauf von Freimarken und Freieouverten am Postschalter.wie seither.

K. Postamt.

Revier Liebenzell. Holz-Verkauf den 29. Juli.

Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Möttlingen:

22 Klaster Nadelholzscheitcr und Prügel, 6000 Stück tannene und 125 Stück buchene Wellen aus den Staatswerdungen Simmozheimer- Wald und Forchenhau.

Neuenbürg, 20. Juli 1865.

K. Forstamt.

Ass. Yeli n, St.-V.

Revier Naislach.

Stockholz-Verkmif

auf dem Torffeld.

Am Donnerstag, den 27. d. M.,

Morgens 7 Uhr,

wird auf dem in dem Distrikt Bruckmiß .liegenden Torffeld während des Torsbetriebs ausgegrabenes Stockholz geschätzt zu 3 Klaster verkauft.

Den 23. Juli 1865.

K. Ncvierförster Schla ich.

Calw.

Aufforderung zur Einkommens-Fatimug behufs der Besteuerung von 186566.

Unter Beziehung aus die Aufforderung des K. Kamergl-Amts Hirschau vom 1. d. M., Nro. 74 des Amtsblattes, zu Fatirung des Kapital-,Renten-,Dienst-undBerufs-Einkom- mens auf den 1. Juli 1865. werden die hiesigen Steuerpflichtigen ausgefordert, am. Mittwochj, Donnerstag und Freitag, den 26., 27. und 28. d. M., Vormittags von 812 und Nachmittags von 25 Uhr, der Ortssteuer-Commisfiou auf dem Rath- haus ihre Fassioncn abzugeben.

Zur Nachachtung wird weiter bemerkt:

1) Die Fatirung kann mündlich zu Protokoll, oder schriftlich nach den vorge­schriebenen Formularien geschehen, welche auf Verlangen jedem Steuerpflichtigen abgege­ben werden.

2) Inden Fassionen überdaSDienst- uud Berufs-Einkommen genügt dießmal die Er­klärung, daß das Einkommen dem des Vor­jahrs gleich geblieben seif, sofern überhaupt eine Aenderung nicht eingetreten ist.

3) Abgabepflichtige des Vorjahrs, welche kein der Einkommenssteuer unterworfenes Einkommen mehr beziehen, sind verbunden, innerhalb des Termins eine sogenannte Fehlanzeige einzureichen.

4) Diejenigen Steuerpflichtigen, welche nicht spätestens bis zum 1. August ihre Fas­sionen nach dem vorgeschriebenen Formular, oder mündlich übergeben, werden speziell

dazu aufgefordert werden, wofür sie dem Diener eine Ganggebühr von 4 kr. zu be­zahlen haben.

Weiterer Verzug hat Strafe zufolge.

Calw, den 17. Juli 1865. Ortssteuer-Cvmmission.

Hasfner, A. V. Rukhäberle.

Calw.

Wahl von 3 Mitgliedern znr Ortsschulbehörde.

Nach dem Gesetz vom 25. Mai 1865, betreffend die Abänderung einiger Bestim­mungen des Volksschulgesetzes ist die Orts­schulbehörde bisher der Kirchenkonvent durch den Eintritt von Lehrern und ge­wählten Mitgliedern zu verstärken. Da nach den hiesigen Verhältnissen 3 Schul­meister in die Ortsschnlbehörde berufen werten, so sind dem Gesetze gemäß auch aus der Mitte der Gemeinde 3 Mitglieder zu wählen.

Berechtigt zu dieser Wahl sind die hier wohnenden Väter und Vormünder der die Volksschule besuchenden Kinder, foferne sie nicht nach dem bestehenden Gesetz von dem gemeindebürgerlichen. Wahlrecht ausge­schlossen sind. Wählbar sind, mit Ausschluß der im Dienst befindlichen Lehrer der Volks­schulen un) der Mitglieder des Kirchencon­vents, alle in der Schulgemeinde wohnen­den Männer, welche die gemeindebürgerli­chen Wählbarkeitsrechte besitzen.

Für die Wahlhandlung ist

Donnerstag, der 3. August 1865, bestimmt. An diesem Tage

Vormittags von 8 ll Uhr sind die Wahlzettel auf das Rathhaus zu bringen, wo jeder Wähler seinen Zettel in die Wahlurne legt. Auf dem Zettel müssen die Gewählten mit Vor- und Zunamen ge­nau angegeben werden.

Die Wählerliste ist auf dem Rathhaus zur Einsicht aufgelegt. Einsprachen gegen dieselbe können bis zum 30. Juli Abends 6 Uhr bei der Ortsschulbehörde vorgebracht werden. Die Versäumniß dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Ausgenom­menen den Verlust des Stimmrechts für die gegenwärtige Wahlhandlung nach sich, sofern nicht ein offenbares Versehen statt­gesunden hat.

Calw, 22. Juli 1865.

Wablkommissien:

Lechler. Hafsner, A.-L

Acker.

Calw.

Gefundenes.

Am letzten Jahrmarkt wurde ein Nest blaues leinenes Tuch in ein Tüchle gebun­den als gefunden übergeben. Eigenthumk-

Ansprüche sind binnen 19 Tagen zu erwei­sen, widrigenfalls das Gefundene dem Fin­der zuerkannt würde.

Am 22. Juli 1865.

Stadtschultheißenamt.

Hasfner, A.-V.

Althcngstett.

H o l z - V e r k a u f.

Mittwoch, den 26. d. M., von.Vormittags 9 Uhr an, verkauft die Gemeinde etwa 200 Stämme kleineres Nutzholz von 36" Durchmesser und bis zu 60' Länge.

Zusammenkunft im Schlaichdorn. Schultheiß Naschol d.

2)2. Hornberg.

Langholz-Verkauf.

Am Samstag, den 29. d. M , Vormittags 10 Uhr,

werden die in dem Gemeindewald Fuchs­bank gefällten

244 Stämme weißtannenes'Langbolz schö­ner Qualität mit circa 7200 C.' auf hiesigem Rathbaus im öffentlichen Auf- streich verkauft, wozu man die Liebhaber entladet

Das Hol; wird auf Verlangen durch den Waldschützeu vorgezeigt.

Am 19. Juli 18> 5.

Schultheiß Kübler.

IlußeramtÜchc Gegenstände. Morgen Mittwoch

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