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Bekanntmachung in Postsachen.
Mittelst getroffener. Übereinkunft ist dem Herrn Kaufmann E. Georgii dahier der Verkauf vo» Pvstfreimarke» und Freieouverten übertragen worden.
Selbstverständlich verbleibt der Verkauf von Freimarken und Freieouverten am Postschalter.wie seither.
K. Postamt.
Revier Liebenzell. Holz-Verkauf den 29. Juli.
Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Möttlingen:
22 Klaster Nadelholzscheitcr und Prügel, 6000 Stück tannene und 125 Stück buchene Wellen aus den Staatswerdungen Simmozheimer- Wald und Forchenhau.
Neuenbürg, 20. Juli 1865.
K. Forstamt.
Ass. Yeli n, St.-V.
Revier Naislach.
Stockholz-Verkmif
auf dem Torffeld.
Am Donnerstag, den 27. d. M.,
Morgens 7 Uhr,
wird auf dem in dem Distrikt Bruckmiß .liegenden Torffeld während des Torsbetriebs ausgegrabenes Stockholz — geschätzt zu 3 Klaster — verkauft.
Den 23. Juli 1865.
K. Ncvierförster Schla ich.
Calw.
Aufforderung zur Einkommens-Fatimug behufs der Besteuerung von 1865—66.
Unter Beziehung aus die Aufforderung des K. Kamergl-Amts Hirschau vom 1. d. M., Nro. 74 des Amtsblattes, zu Fatirung des Kapital-,Renten-,Dienst-undBerufs-Einkom- mens auf den 1. Juli 1865. werden die hiesigen Steuerpflichtigen ausgefordert, am. Mittwochj, Donnerstag und Freitag, den 26., 27. und 28. d. M., Vormittags von 8—12 und Nachmittags von 2—5 Uhr, der Ortssteuer-Commisfiou auf dem Rath- haus ihre Fassioncn abzugeben.
Zur Nachachtung wird weiter bemerkt:
1) Die Fatirung kann mündlich zu Protokoll, oder schriftlich nach den vorgeschriebenen Formularien geschehen, welche auf Verlangen jedem Steuerpflichtigen abgegeben werden.
2) Inden Fassionen überdaSDienst- uud Berufs-Einkommen genügt dießmal die Erklärung, daß das Einkommen dem des Vorjahrs gleich geblieben seif, sofern überhaupt eine Aenderung nicht eingetreten ist.
3) Abgabepflichtige des Vorjahrs, welche kein der Einkommenssteuer unterworfenes Einkommen mehr beziehen, sind verbunden, innerhalb des Termins eine sogenannte Fehlanzeige einzureichen.
4) Diejenigen Steuerpflichtigen, welche nicht spätestens bis zum 1. August ihre Fassionen nach dem vorgeschriebenen Formular, oder mündlich übergeben, werden speziell
dazu aufgefordert werden, wofür sie dem Diener eine Ganggebühr von 4 kr. zu bezahlen haben.
Weiterer Verzug hat Strafe zufolge.
Calw, den 17. Juli 1865. Ortssteuer-Cvmmission.
Hasfner, A. V. Rukhäberle.
Calw.
Wahl von 3 Mitgliedern znr Ortsschulbehörde.
Nach dem Gesetz vom 25. Mai 1865, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Volksschulgesetzes ist die Ortsschulbehörde — bisher der Kirchenkonvent — durch den Eintritt von Lehrern und gewählten Mitgliedern zu verstärken. Da nach den hiesigen Verhältnissen 3 Schulmeister in die Ortsschnlbehörde berufen werten, so sind dem Gesetze gemäß auch aus der Mitte der Gemeinde 3 Mitglieder zu wählen.
Berechtigt zu dieser Wahl sind die hier wohnenden Väter und Vormünder der die Volksschule besuchenden Kinder, foferne sie nicht nach dem bestehenden Gesetz von dem gemeindebürgerlichen. Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar sind, mit Ausschluß der im Dienst befindlichen Lehrer der Volksschulen un) der Mitglieder des Kirchenconvents, alle in der Schulgemeinde wohnenden Männer, welche die gemeindebürgerlichen Wählbarkeitsrechte besitzen.
Für die Wahlhandlung ist
Donnerstag, der 3. August 1865, bestimmt. An diesem Tage
Vormittags von 8 — ll Uhr sind die Wahlzettel auf das Rathhaus zu bringen, wo jeder Wähler seinen Zettel in die Wahlurne legt. Auf dem Zettel müssen die Gewählten mit Vor- und Zunamen genau angegeben werden.
Die Wählerliste ist auf dem Rathhaus zur Einsicht aufgelegt. Einsprachen gegen dieselbe können bis zum 30. Juli Abends 6 Uhr bei der Ortsschulbehörde vorgebracht werden. Die Versäumniß dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Ausgenommenen den Verlust des Stimmrechts für die gegenwärtige Wahlhandlung nach sich, sofern nicht ein offenbares Versehen stattgesunden hat.
Calw, 22. Juli 1865.
Wablkommissien:
Lechler. Hafsner, A.-L
Acker.
Calw.
Gefundenes.
Am letzten Jahrmarkt wurde ein Nest blaues leinenes Tuch in ein Tüchle gebunden als gefunden übergeben. Eigenthumk-
Ansprüche sind binnen 19 Tagen zu erweisen, widrigenfalls das Gefundene dem Finder zuerkannt würde.
Am 22. Juli 1865.
Stadtschultheißenamt.
Hasfner, A.-V.
Althcngstett.
H o l z - V e r k a u f.
Mittwoch, den 26. d. M., von.Vormittags 9 Uhr an, verkauft die Gemeinde etwa 200 Stämme kleineres Nutzholz von 3—6" Durchmesser und bis zu 60' Länge.
Zusammenkunft im Schlaichdorn. Schultheiß Naschol d.
2)2. Hornberg.
Langholz-Verkauf.
Am Samstag, den 29. d. M , Vormittags 10 Uhr,
werden die in dem Gemeindewald Fuchsbank gefällten
244 Stämme weißtannenes'Langbolz schöner Qualität mit circa 7200 C.' auf hiesigem Rathbaus im öffentlichen Auf- streich verkauft, wozu man die Liebhaber entladet
Das Hol; wird auf Verlangen durch den Waldschützeu vorgezeigt.
Am 19. Juli 18> 5.
Schultheiß Kübler.
IlußeramtÜchc Gegenstände. Morgen — Mittwoch
Tm'tt-Versammümg.
Von Herrn Heiler hier habe ich die Niederlage der
Dampf-Chocolade-Fabrik
des Herrn G. A. Weiß in Stuttgart übernommen und empfehle deren Fabrikate in stets frischer Waare bestens.
Ferd. Georg«.
Slmmozbcim.
Die von mir erworbene
Wirthschasts-Eröffmrng.
Die von mir erworbene
Wirthschnft zum Löwen
eröffne ich
Dienstag, den 25. Juli, (Jakobifeicrtag).
Beste Vewirtbung zusichernd, btitct um zahlreichen Besuch. I. F. Vicsel.
Dienstag, den 25. d. Abends 7 Uhr,
im Gasthaus zum Rößle von Methvdisten- Prcdiger Pwcklitsch aus Pforzheim.
Bei Frau Schmidt in der Schulgassc ist immerwährend frische
Schwetzinger Essighefe
,u habkn, der Schoppen zu 16 kr.