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Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Kezirk.

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Ara.

Samstag, den 28 . Januar.

1885 .

Amtliche Aekanntmachungen.

Calw.

Vorladung der Militärpflichtigen zn der Ziehung des Looses und zur Musterung, von 1865.

Tie Ortsvorsteher werden andurch auf­gefordert, die in der Beilage von Nr. 18 des Slaats-Anzeigers vom 22 d. M. ent­haltene Bekanntmachung des Obe-rrekruli- rnngsrattzs vom 20. d. M. den Militär- Pflichtigen zu eröffnen und ihnen aufzuge­ben, am

Mittwoch, Len 1. März, zur LooSziehung und am

Mittwoch, den !5. März, zur Musterung

je Morgens 8 Uhr,

auf dem Rathhause zu Calw zu erscheinen.

Die Urkunden über die erfolgte Eröff­nung sind binnen 8 Tagen an Las Ober- amt einzusenden. Bei den ortsabwesenden Militärpflichtigen ist der Aufenthaltsort anzuzeigen.

Die Militärpflichtigen sind zu pünktli­chem Erscheinen zu ermahnen, auch haben sich die Ortsvorsteher, in deren Gemeinden Militärpflichtige sind, zur angegebenen Zeit mit ihren Rekrutirungslisten hier einzufinden.

Am Mitnvoch, Len 1. März, wird der BezirkSrekrittirungsralh nach der Loosziehung seine erste Sitzung hatten und cs tonnen die Ansprüche aus Befreiung vier Zurückstellung, soweit solches nicht be­reits geschehen, an diesem Tage unler Vorlage der er,vrderlichen Beweis-Urkunden geltend gemacht werden. Von dem Tage der Loos­ziehung an ist für die Anmeldung solcher Ansprüche eine Frist von drei Tagen offen.

Spätere Anmeldungen bleiben unbe­rücksichtigt.

Schließlich werden die Ortsvorsteher auf- gesordert, eie zur Richtigstellung der Ge- meindelisten hinausgegebenen diesseitigen Exemplare der Rekrmirungslisten ohne Verzug anher zurückzusenden.

Den 25. Januar 1865.

K. Oberamt.

Schippert.

Calw.

Prüfung bei den Gewerben der Maurer, Steiiihnner und Zinimcrleiite.

Da nach Len bestehenden Vorschriften über die Feuerschau die Oberseuerschauer aus der Zahl der Werkmeister vom Maurer- oder Steinhauer-Handwrrk zu wäh­len und zu der Ortsfeuerschau gleichfalls tüchtige Meister des Maurer-, Sieinhauer-

oder Zimmerhandwerks zu berufen sind, so sind gemäß Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 13. Februar 1862 bis zu einer Revision dieser Bestimmungen an Orten, an welchen bisher Prüfungen für das Meisterrecht erster und zweiter Stufe bei den Gewerben der Sieinhauer, Maurer und Zimmerleute vorgenommen worden sind, diese Prüfungen für Solche zu veranstatten, welche freiwillig sich derselben unterziehen und jene Befähigung erlangen wollen.

Demgemäß ergeh: die Aufforderung, die Gesuche um Zulassung zn dieser Prüfung binnen 20 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle cinzureichen.

Den 24. Januar 1865."?

Ä. Lberamr.

Schipper l.

Calw.

A» die Orlsvorstkhxr.

Ta bei der Eröffnung der Einschätzung und Ctafsisikalion der Gebäude die gesetz­lich vorgefchriebene Belehrung an die Ei- genlhümer über die Rechtsmittel scbr häufig unvolljiändig staltfindet, so wird den Orts- vcrstehern zur Wahrung der zur Rechlsgil- ligteil des Scbätzungsverjahrens erforderli­chen Form hieuach ein Formular für die Reiursbelehrung mit dem Bemerken mitge- lheitl, daß die Belehrung stets ihrem gan­zen Wortlaute nach in das Eröffnungspro- lokoll aujzunehmen ist.

Len 22. Januar 1865.

K. Oberaml.

.Formular der Retuxsbelehrung:

Die Eröffnung mit der Belehrung, daß ihm (ihnen) falls er (sie) mit der Classtfi- kation oder mit dem Anschläge nicht zufrie­den sei (seien), das Recht der Beschwerde an den Lerwaltungsrath (Art. 16), bezie­hungsweise die Besugniß, bei dem Lber- amte den Antrag auf eine zweite Schätzung zu stellen (Art. 23), binnen der unerstreü- lichen Frist von 15 Tagen zustehe, und daß die Versäumniß dieser Frist den Verlust des fraglichen Rechts nach sich ziehe (Art. 47), bescheint (bescheinen)

den.

der (die) Eigcnthümer.

Zur Beglaubigung Schultheißenamt.

2)1. Calw

Haus-Verkauf.

Seifensieder Carl Beeri's Wittwe ist Willens, ihr Wohnhaus in der obern Vor­stadt, worin eine größt re Kesselfeuerung eingerichtet ist, zu verkaufen.

Dasselbe ist nach den Räumlichkeiten, welche es namentlich parterre hat, auch zu größeren Geschäften tauglich.

Der erste A-ufstreich findet, am Montag, den 7. Februar 1865, Vormittags 11 Uhr, auf dem RalhhanS statt.

Nathsschreiber

Haffner.

Nenweiler, Oberamts Calw.

Holz-Verkauf.

Am Samstag, den 4. Februar d. I.. verkauft die Gemeinde aus dem Raihhause hier

243 Stück schon gehauenes forcheneS Floßholz vom 65r abwärts, im öffentlichen "Ausstreich, wozu Liebhaber hiemit eingeladen werden.

Den 23. Januar 1865.

2)2. Schultheiß Seeg er.

Hosstett.

Güter-Verpachtung.

Am

Donnerstag, den 2. Februar 1865, Vormittags 10 Uhr,

beabsichtigt die hiesige Gen einde das Bayer- sche Lehengnt, bestehend in

einem zweistöckigen Wohnhaus.

Scheuer, Slreuschops, worum WM ter ein gewölbter Keller sich befindet, unter einem Landerdach, und ein einzeln stehenderHolzschops, sämmt- liche Gebäude mit Bau- und Säg- Holz-Gerechligkeit und 4Klftr. Brenn­holzgerechtigkeit, 1 Pumpbrunnen mit

, Brunnenhaus, ein Backofen mit Zie­geldach, auch nahe beim Haus, und

3(/g Morgen 7 Ruthen Eanen beim Haus,

25Vs Morgen 43, Ruthen Acker, alles an einem Stück beim Haus, auf mehrere Jahre im öffentlichen Ansstreich im Wirthshaus zur Krone dahier zu ver­pachten. oder wenn ein annehmbares Ange­bot erzielt werden kann, zu verkaufen, wo­zu Liebhaber eingeladen werden.

Die Herren Ortsvorsteher werden um Bekanntmachung ersucht.

Hofstclt, 24. Januar 1865.

Anwalt Wurster.

Ausieramtlichc Gegenstände.

Ein einschläfriges Unterbett und ein wollener Bügelteppich

ist zu verlaufen; wo? sagt die Redaktion.