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Zum Verlochen von Thieren und Theilen von solchen ist in Calw der bisherige Wasenplatz zu benützen. Anderwärts Md es diejenigen Plätze, welche dazu noch besonders werden bestimmt werden.

§. 3. Ein Anspruch aus gefallene oder zu lödtende Thiere steht selbstverständlich dem Wasenmeister nicht zu ; seine Thätig- keit hat nur einzutreten auf Berufung des Eigenthümers oder Weisung der Ortspolizeibehörde, in beiden Fällen darf er aber seine Dienste nicht versagen und er hat im Falle seiner persönlichen Verhinderung einen geeigneten Stellvertreter zu senden.

§, 4. Für seine Verrichtungen wird der Wasenmeister nach dem besonders sestgestellten Regulativ belohnt. Außerdem erhält er bei Verrichtungen in auswärtigen Orten als Reisekostenvergütünz für die Wegstunde a) wenn ein Fuhrwerk benützt werden muß

dreißig Kreuzer,

ti) wenn das Thier getragen werden kann

fünfzehn Kreuzer,

o) wenn ein Transport des Thiercs durch den Wasenmeistcr nicht erforderlich ist, sondern die Verrichtungen ganz an Ort und Stelle besorgt werden

zwölf Kreuzer.

Außerdem überläßt die Amtskörperschaft dem rc. Carle zu unentgeldlicher Benützung die bisherige Fallhütte im Alzenbach- Thälchen aus Hirschauer Markung, welche auf Kosten der Amtskörperschafl auch fernerhin unterhalte» wird.

§. 5. Ter Wuth verdächtige Thiere hat der Kleemeistec auf Verlangen zu verwahren und gegen Ersatz der Fötterungs- kosicn zu unterhalten

§. 6. Gegenwärtiger Vertrag ist für beide Theile widerruflich; Carle ist jedoch verbunden, wenn er von demselben zurüek- Jahr zuvor zu kündigen.

Regulativ der Gebühren des Äleemeisters m Calw.

treten will, mindestens ',7

Der Wasenmeister hat anzusprechen für

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i Pferde , Stück ! »der Rindvieh- l Ochsen ! einer Kuh

Boo I Kalb, Beneiüem l Bon einem

Schwein, , Fohlen ! Hund Schaf »rer j miler 2 j oder einer em.r (Halse f Ia!»-n

Katze

das Oeffnen eines gefallenen Thieres . .

2) für d.Graben, Einlegen ».Decken v.Thiergräbern u) wenn dasThier ankeiner ansteckendenKrankh fiel bj wcnn es wegen ansteckender Krankheit gefal­len oder getödtet worden ist ....

3) für das Abledern

») wenn der Eigenthümer für sich benützt, was

er benutzen darf.

d) wenn der Eigenthümer dem Wasenmeister die Benützung des Thieres überläßt, insbe­sondere auch der Haut . . . , .

4) für das Verkochen von Eingeweide«, wenn nnr diese zu verlochen sind

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., für das Vergraben wirb nickt» / bezahlt, wenn der Cadavec nicht > verlockt werden mnß, sondern be- ,s nützt werd. n darf.

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Wird da- Abledern weder ver­langt, noch voiizciück angcordnet, lt fo ist die Gebühr dafür nicht jii 4 entrichlcn.

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Wenn mehrere Stücke zu gleicher Zeit an einem Ort zu besorgen sind, ,so hat sich der Wasenmeister mit einer Tagesge­bühr zu begnügen, welche beträgt:

s) bei an ansteckenden Krankheiten gefallenen oder wegen solcher zu tödtenden Thiere 2 fl. 12 kr. b) in anderen Fällen 1 fl. 36 kr.

für jeden Tag.

C a l w An sämmtliche Ortsvorsteher.

Da der Oberrekrutirungsratb auf den Grund des Schlußsatzes der Instruktion zum Kriegs-Dienst-Kksetze vom 22 Mai 1843 die Vorlegung der in der Gemeinde-Registratur befindlichen Exemplare der Ortsrekrutirungslistcn von 1864 angeordnet hat, so werden die Ortsvorsteher anfgefvrdert, dieselben unverweilt hierher einzusendcn.

Den 4. Oktober 1864.

K. Oberamt. Schippert.

Calw. !

Samstag, den 7. Oktober, !

Nachmittags 1 Uhr. !

werden im hiesigen Knaben- und Mädchen- i schulhäus 2 noch stehende !

Zimmcröscn ,

versteigert. l

Kirchen- und Schulpflcge.

Kopp.

Oberreichenbach.

Warnung vor Borgen.

Alt Jakob BurkHardt, Schindelma­cker von hier, kontrahirt durch Holzverkänfe und durch Zechen bei Wirthcn Schulden, wobei er die Gläubiger auf einen bei sei­nen: Sohne guthabenden Kaufschilling ver­

tröstet. Da jedoch dieses geringe Guthaben bereits verwiesen ist und Burkhardt kein Vermögen mehr besitzt, auch sein verschwen­derischer Pebenswandei nicht hoffen läßt, daß seiner Zeit durch Verdienst des Burk­hardt ein späterer Gläubiger desselben be­friedigt werden könnte, so wird dieß zur Warnung sür Jedermann hiermit bekannt gemacht.

Den 3. Oktober 1864.

Schultheißenamt.

Lutz.

Außcramtlichc Gegenstände.

Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über backt Laugenbrezeln 2)1. W. Li nkenheil, Bäcker.

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