Das LaiwcrWochen- -blarteeschsiiitwöcheül- Uä' dreimal, „ämlich Dicnling, Donnerstag U Knmsiag Abai'.ne- uienisprcis halbjähei. IP, durch die Post besage» in, Bezirk 1 st- >ü kr,, saust in ganz Württemberg Ist.30kr,
Calwer Wochenblatt.
Amts- und Anteilig enMatt für den Dezirk.
In Calw abonnirt maubeider Redaktion auswärts bei den Boten oder dem nächst« gelegenen Postamt,— Die Einrückungsge- bustr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Ars. 83,
Dienstag, den 26. Juli.
1864,
Amtliche Bekanntmachungen.
C a l w.
An die Ortsvorstehcr.
Da die K. Postdirektion zu erfahren wünscht, welche Portobeträge die Gemeinden des Bezirks für den dienstlichen Verkehr mit Behörden außerhalb des Bezirks jährli ch
g) vor Einführung der Landpost,
I>) nach Einführung derselben verausgabt haben, so erhalten die Ortsvorsteher den Auftrag, das Erforderliche aus den Rechnungen zu erheben und das Er- gebniß binnen 15 Tagen zu berichten.
Den 23, Juli 1864.
K. Oberamt,
Schippert,
C a l w,
Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Georg August Braun, vormaligen Lammwirth^ in Umler- reichenbach, nun Graveur in Pforzheim, wird die Schulden-biquidation sauunt den gesetzlich damit verbundenen Weilern Verhandlungen am
Montag, den 29, August d. I, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhause in Untcrreichenbacb vorgenommen werben, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiemit vorladet, damit sie entweder persönlich, ober durch hinlänglich Bevollmächtigte erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Reccß, in dem: inen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anmelden, Die nicht liquibirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichtsalten bekannt sind, an dem Schlüsse der Liquidation» Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von Len übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung res Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflcgers der Erklärung der Mehrheit ihrer Ulasse beitreten.
Das Ergcbniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur dens.uigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung j^er Erlös aus ihren
Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vorderLiquidaticns-Tagfahrl stattgesunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagsahrt vor sich geht, von dem Verkausstag an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Len 8, Juli 1864.
K. Oberamtsgericht.
H a r t m e y e r.
Calw.
Aufforderung zur Einkommens- Flitirnng pro 1864—65.
Unter Beziehung auf die Aufforderung de» K. Kameralamts Hirschau .in Nro. 74 d. Bl. werden die hiesigen Steuerpflichtigen aufgesordert, am
Mittwoch, Donnerstag und Freitag, Len 27,, 28. und 29. d. M,, Vormittags von 8—12 Uhr, »Nachmittags von 2—5 Uhr, der Ortssteucr Commission auf dem Rathhause ihre Fassionen abzugeben.
Zur Nachachtung wird weiter bemerkt:
1) Die Fatiruug kann mündlich zu Protokoll oder schriftlich nach den vorge- schriebcnen Formularien geschehen, welche' ans Verlangen jedem Steuerpflichtigen ab-! gegeben werben.
2) Die Fassivn des Dienst- und Berufs-Einkommens hat Heuer speciell zu erfolgen, und soll in der Regel schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular übergeben werden.
3) "Abgabepflichtige des Vorjahrs, welche kein der Einkommenssteuer unterworfenes Einkomrmn mehr beziehen, sind verbunden, innerhalb des Termins eine sogenannte Fehlanzeige cinzurcichcn.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche nicht spätestens bis zum 1. August ihre Fassionen »ach dem vorgeschriebcnen Formular oder münblich übergeben, werden speciell dazu aufgesordert werben, wofür sie dem Diener eine Ganggebühr von 4 kr. zu bezahlen haben.
Weiterer Verzug hat Bestrafung zur Folae.
Calw, S3. Juni 1864.
Oltssteuer-Commisficn:
Haffner, A.-V. Ruckhäberle,
Zavelstein.
Jagd - Verpachtung.
(-6— Donnerstag, 28. Juli,
Vormittags 10 Uhr, wird die hiesige Jagd auf 3 Jahre verpachtet. Zavelstein, 22 Juli 1864,
Schultheiß Nonnenmann,
Neuweiler.
Liegenschafts-Verkauf.
Am Mittwoch, den 10. August d. I., Nachmittags 1 Uhr,
wird auf dem Rathhaus dahier die sämmt- liche Liegenschaft des Michael Weber, Schmied dahier, im Wege der Hilfsvoll- streüung zum letztenmal im öffentlichen Aufstreich verkauft. Dieselbe besteht in: einer zweistoäigtenBehausung mitSchmied- werkstätte und Scheuer, unter einem Dach, mit circa
8 Morgen Gärten, Aeüer und Wiesen beim Haus.
Den 21. Juli 1864- 2)1. Schultheiß Seeger.
Außeramlliche Gegenstände. Calw.
Handwerkerbank.
Stand am 30. Juni 1864.
Zahl der Mitglieder 135. Einlagen .... fl. 5149. 32. Abgegebene Vorschüsse vom 1. Januar bis 30. Juni 1864 fl. 25674. —. Gesammteinlagcn in die Sparkasse
fl. 2590. 31.
Nächsten Mittwoch, ven 27. Juli, Abends 8 Uhr,
General Versammlung
Nächsten Mittwoch, ven 27. Juli,
bei Beitler. Tagesordnung: Wabl ves Vorstandes und Ausschusses, NechnungSab- läge n. rc.
Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Schntzenmeisteramt.
Ein Logis
bat bis Marlini zu verinielycn; wer? stigt die Red,