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Entzündung in Brand. An Löschen war unter diesen Umständen nicht zu denken, glücklicherweise konnte er jedoch noch aus der Nähe aller übrigen Wagen entfernt werden, so daß das Feuer aus seinen Herd beschränkt blieb.

Nachdem von dem K. Ministerium des Kirchen- und Schul­

wesens schon vor einigen Monaten die allgemeine Einführung des Lesebuchs in den evangelischen Volksschulen des Landes vorge- schrieben Worten war, wurde kürzlich eine Anordnung getroffen, wodurch dem Uebelstand, daß bisher in diesen Schulen das fin­den Religionsunterricht bestimnue Zeitmaß zum Nachtheil der anderen Schulfächer nicht selten beträchtlich überschritten wurde, begegnet werden scll. Ebenso wurden sür die Behandlung der religiösen Memorirübungen in den evangelischen Schulen neue Bestimmungen gegeben, wonach unter Anderem insbesondere den Ortsschulbehörden gestattet ist, den bisher vorgeschriebenen Umfang des religiösen Memorirstoffs durch Weglassung einer Reihe von Sprüchen und Liedern zu beschränken, und in denjenigen Schu­len, für welche ein« Reduktion angenommen ist, keine anderwei­tige regiliöse Memoriranfgaben dafür sollen eingeführt werden dürfen. Außerdem sind zwei weitere Ministerialversügungen er­gangen, von welchen die eine sich die Ausgabe stellt, dem reali­stischen Unterricht in den Volksschulen eine ausgedehntere Geltung zu verschaffen, die andere die Einführung von Lehrerconventen an mehrklassigen Volksschulen bezweckt. (St.-A.)

Im Monat August soll ein Schiitzentag berufen werden, wel­chem die Satzungcn'eines zu gründenden Schwäbischen Schützen­bundes zur Prüfung und Annahme vorgeleg! werden soll. Ter von R.C. Freiesleben verfaßte Entwurf schließt sich den Satzun­gen des deutschen Schiitzenbundes möglichst genau an, und ent­spricht seinen Zwecken vollkommen, denn er ist einfach, klar und bündig, und beeinträchtigt in keiner Weise die Selbstständigkeit der einzelnen Schützenvercine. Er stellt als Zweck des Bundes die Hebung der Wehrhaftigkeit des württembergischen Volkes, insvc- sondere die Ermöglichung einer Landesvertheidigung durch dasselbe, mittelst Ausrüstung waffenfähiger Männer mit der deutschen Schützenwaffe ober anderen biezu tauglichen, möglichst gleichar­tigen Gewehren und mittelst Einübung im fcldmäßigen Gebrauch derselben aus Alle anderen Zwecke sind ausgeschlossen, und als Ziel ins Auge gefaßt, das Büchsenschießen nicht bloß zu Lust und Gewinn zu betreiben, wie meist seither. Mitglied des Bundes kann jeder in Württemberg wohnende unbescholtene Deutsche sein, welcher das t8. Jahr zurückgelegt hat, Mitglied eines württcmb. Schützen- oder Wehrvereins und ordonnanzmäßig bewaffnet ist und einen Jahresbeitrag von Einem Gulden leistet. Alle zwei Jahre findet in den Sommermonaten ein Bundesfcstschießen mit Ehren­gaben, Prämien rc. statt, bei welchem die Entfernungen, die Scheiben, die Gewinne, die Ordnungsregeln u. s. w. genau im Einklang mit den Satzungen des deutschen Schützenbundes ange­ordnet werden sollen.

Cannstatt, 14. Juli. Gestern starb der 11jährige Sohn des Barons v. Freyberg, welcher vor einigen Wochen von einem der Wuth verdächtigen Hunde gebissen wurde.

Ludwigs bürg. Das L. T. erklärt fick ermächtigt, die

Ansicht, daß I. Maj die Königin-Mutter den förmlichen Wohn- und Wittwensitz in Ludwigsburg zu nehmen den Entschluß gefaßt habe, dahin zu berichtigen, daß der Mohn- und Wittwensitz Ihrer Maj. auch fernerhin Stuttgart sein und bleiben wird; das hiesige Schloß ist lediglich als Sommerschlcß zu betrachten, wo Höchst - dieselben in der Sommerzeit einen Aufenthalt hie und da neh­men werden. (Schw. M.)

Tübingen, 14. Juli. Wie wir hören, hat der gestern Nachmittag und heute Nacht wiederholt gefallene wolkenbruchar­tige Regen an Feldern, Weinbergen und Hopfengärten, besonders im Neckarthal, nicht unbedeutenden Schaden angerichtet.

Giengen, 15. Juli. Vorgestern ereignete sich auf der Straße zwischen Sontheim a B. und Günzburg bei einem Gewitter das Unglück, daß von drei hintereinander gehenden Mädchen das letzte vom Blitze getroffen und augenblicklich getödtet wurde, während die beiden andern mit einer vorübergehenden Betäubung davon kamen.

In Altoberndorf machte letzthin ein Tiebsgeselle am Hellen Nachmittage aus der Kasse des dortigen Heiligenpflcgers

Faulhaber einen Extrakt, band das Facit in Gestalt einer ledernen Geldkatze in sein Nastuck und begab sich auf den Abla­tiv, das Annexum frei an der Hand tragend. Schelmischer Weise aber streckte die Katze ihren schlaffen Schwanzthsil über das Faci- nettle heraus, und wurde so, wie beim Zundelfrieder der Kragen der gestohlenen Gans, zum Verräther am eigenen Träger. Schon in Dietingen ekklärte ihm ein Landjäger, der von dem Vorfall bereis Wind bekommen hatte, es sei bei so schlechten Zeiten ge­fährlich, mit so viel Geld allein zu reisen, er werde ihn dcßhälb ficherheitswegen bis Rottweil begleiten. Das geschah und am an­dern Tag hatte der Heiligenpflegcr Faulhaber seine 500 fl. wieder; de: schlimme Bauern-Vokativus aber reist jetzt gerade nicht, sondern sitzt abermals sicherheitswegen auf Nr. Sicher.

Biberacb, >4. Juli. Gestern Nachmittag wurde ein Vieh­

händler von Rindenmvos, Gem. Reute, hics. Bezirks, als er sich während eines heftigen Gewitters in Begleitung seiner Ehefrau vom hiesigen Wvchenmarkl nach Hause begab, von einem Blitz­schlag getroffen und augenblicklich getödtet. Seine Ehefrau stürzte gleichfalls betäubt aus den Boden, kam aber bald wieder zum Be­wußtsein und war unverletzt. (Sebw. M.)

Karlsruhe, 15. Juli. Auf Grund der bei der großh.

Sanitätskommission eingekommcnen amtlichen Berichte über die Wuthkrankheik bei den Hunden ist zu entnehmen, daß seit dem Monat Mai im Großherzvgthum sich zeigten und getödtet wurden 8 wüthcnde Hunde, und Laß von ihnen 7 Menschen gebissen wurden und bis jetzt bei einem die Wnlh ausbrach, welcher auch daran starb. ^ ^ (Sckw. Ehr.)

Frankfurt, 15. Juli. In der gestrigen Bundestagssitzuug stellten Oesterreich und Preußen den Antrag, au den Erbprinzen von Augustenburg die Aufforderung zur Begründung seiner Erb­ansprüche zu richten. Begründet war der -Antrag tamit, daß. nachdem der Großherzog von Oldenburg durch den Bund zu Be­gründung seiner Ansprüche aufgefordcrt worden, es die Würde des Buntes und die Unparteilichkeit verlange, daß auch der Erb­prinz Friedrich zur Vorlage begründeter Nachweise veranlaßt werde. Oesterreich wünschte, daß sofort über diesen Antrag ab- gestimmt werde, Baiern wußte es aber, unter Berufung aus die Geschäftsordnung, durchzusetzcn, daß rie Abstimmung auf die nächste Sitzung verschoben wurde. Herzog Karl von Glücks­burg, Binder des Königs von Dänemark, hat beim deutschen Bund Protest gegen die oldenburgischen Ansprüche erhoben, die Ansprüche des Herzogs Friedrich anerkennend.

München, 13. Juli. Drei von dem letzten oberbsirisehen Schwurgericht wegen Raubs und beziehungsweise Mords zum Tode verurtheilte Individuen sind von dem Könige zur Zucht­hausstrafe aus Lebensdauer begnadigt worden; es waren tieß die ersten Todesurtheile, die dem jungen Monarchen in Vorlage gcbraebt wurden.

Nürnberg, 15 Juli. Der Ausschuß des bicsincu Schles­

wig Holstein-Vereins hat eine Adresse an den Köuia abgchen lassen, welche um Veranlassung einer schleunigen Erledigung der Erbfvlgefrage am Bund bittet, und nach Hinweisung auf die in dieser Frage von dem höchstieligen König Max II. vorgezeich­nete Politik, sowie nach einem Ausdruck des Bedauerns darüber, daß eine Einberufung der Kammern es diesen nicht möglich ge­macht, Wünsche und Anträge, wie die in der allerjüngsten Zeit in den sächsischen Kammern gestellten, an den Thron zu richten mit der Bitte schließt:Es wolle Ew k. Maj. gefallen, bei dem Bundestag dahin zu Wicken, daß derselbe nunmehr in die Ak­tion gegen Dänemark eintrele und sich ausspreche, daß ganz Schleswig Holstein auf ewige Zeiten von Dänemark befreit, in allen seinen Tbeilen deutsches Bundesgebiet und seinem rechtmä­ßigen Herrscher übergeben werde/' (Schw. M.)

Berlin. Unter den bei der Eroberung Alsens gefallenen Milikairs befanden sich auck 71 Schweden von altem Adel, die theils bei der Artillerie, theils bei der Kavallerie Dienst genom­inen hatten. Wie derPnblicist" hört, hat die Vermehrung der preußischen Flotte (beiläufig um 13 Sckiffe) ÜV-Mill. Thlr. gekostet, wovon der König 2'/- Mill., die Seehandlung 4> - Millionen beigesteuert haben, und der Rest ans Staatsüberschüs­sen gedeckt ist.