Das LalwerWochen- bl atterscheint wöcheut- i ch dreimal nämlich Dienstag, Donnerstag u Samstag Abanne- menlSpreiS haibjährl. Ist» durch die Post bezogen im Bezirk 1 st. 15 kr., sonst in ganz Württemberg 1 fl. 30kr.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.
In Calw abonnirt man bei der Redaktion auswärts bei den Bote» oder dem nächst- gelegenen Postamt.— Die EinrücknnqSg». buhr beträgt 2 kr. snr die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Nro. 68.
Dienstag, den 21. Juni.
1864 .
Einladung zum Abonnement.
Mit dem I. Juli beginnt ein neues Abonnement auf das „Caltver Wochenblatt", Amts- nud Intelligenz-Blatt für den Bezirk, welches wie seither wöchentlich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag und Samstag erscheint, und in der Stadt je am Vorabend ausgetragen, den dasselbe bei mir Abholenden jedoch erst an den betreffenden Tagen von Morgens 8 Uhr an verabfolgt wird. — Die auswärtigen Abonnenten erhalten das Blatt mit der Frühpost.
Der halbjährliche Abonnementspreis beträgt in der Stadt ohne Trägerlohn Ist-, im Bezirk sammt Lieferungsge-. bühr 1 fl. 15 kr., sonst in ganz Württemberg 1 fl. 30 kr.
Tie seitherigen verehrt. Abonnenten sreundlichst bittend, ihre Bestellungen noch vor Ablauf dieses Monats zu erneuern, damit im Bezug keine Unterbrechung Antritt, und zu zahlreichem weiterem Eintritt in das Abonnement einladend, bitte ich zugleich die geehrten Leser, mich durch Mittheilung der in ihrer Nähe sich zutragenden interessanten Begebenheiten zu unterstützen, wobei jedoch vorausgesetzt wird, daß der Einsender für die Richtigkeit seiner Mittheilung einstehen kann, weßhalb er seinen Namen der Redaktion nennen muß.
Inserate sind bei dem ausgedehnten Leserkreis des Blattes in der Regel vom besten Erfolg, und werden mit 2 kr. die Zeile oder deren Raum berechnet. Bei mehrmaligem Einrücken wird entsprechender Rabatt gewährt.
A Oelschläger.
Amtliche Dekanntmachungen.
Die Königlich Wiirttcmb. Regierung
dos Kchwarzwald-Ärrifrs
an das Königl. Oberamt Calw.
Bei den im Monat Dezember stattfindenden Gemeinderaths-Wahlen wurden bisher in der Regel auch die in der Zwischenzeit erledigten Gemeinderathsstellen, welche nur für den noch übrigen Theil der Amtszeit des Ausgeschiedenen zu besetzen waren, in einem Wahlact mit der ordentlichen Gemeinderathswahl wieder besetzt und sind von der Wahlcommission, ohne eine besondere Willensäußerung der Wähler dießfalls herbeigeführt zu haben, diejenigen Gewählten als aus die kürzer« Zeitdauer gewählt erklärt worden, welche die wenigsten Stimmen auf sich vereinigten. Gegen dieses Verfahren find bei dem K. Ministerium des Innern Anstände und Zweifel erhoben worden. Nach geschehener Erörterung des Gegenstandes hat nun das K. Ministerium unterm 2. d. Mts. fick für die Beibehaltung der bisherigen Uebung, wornach diejenigen Gewählten, welche die wenigsten Stimmen besitzen, als für die kürzeren Amtszeiten gewählt betrachtet werden, mit dem Ansügen ausgesprochen, daß dabei die Einleitung zu treffen sei, daß die Wähler vor jeder derartigen Wahl auf diese Behandlungsweise ausdrücklich aufmerksam gemacht werden.
Das Oberamt wird hievon in Kenntniß gesetzt und beauftragt, hienach auch die Gemeindebehörden zu bescheiden.
Reutlingen, 10. Juni 1864.
Autenrieth.
Den Gemeindebehörden wird vorstehen
der Erlaß zur Kenntnißnahme und Nachächtung eröffnet.
Calw, 18. 'Juni 1864.
K. Oberamt.
Schippert.
Bekanntmachung.
Nach einer Mittbeilung des Großh. Oberamts Pforzheim sind daselbst Sicher- heitsmaßregeln gegen Hunbswuth angeordnet worden, da ein wulhkranker Hund, der mehrere andere gebissen hat, dort betroffen und getödtet worden ist.
Den 18. Juni 1864.
Kön. Oberanit.
Schippert.
Diebstahls-Anzeige.
Aus dem Staatswald Baiersbach, Revier Stammheim, wurde in der Zeit vom 20.—3t. v. M. V? Klafter birkenes Prügelholz entwendet, was zu den bekannten Zwecken hiemit veröffentlicht wird.
Den 20. Juni 1864.
K Oberamtsgerickt.
Calw.
Fahrniß-Verkanf.
Aus der Verlassenschastsmasse der gestorbenen Frau Stadlrath Schnaufer, Wittwe, wird am
Mittwoch, den 22. Juni,
, Vormittags von 8 Uhr an, verschiedene Fahrniß durch alle Rubriken in der Wohnung der Verstorbenen bei Bierbrauer Hahdt öffentlich versteigert, wozu Kaufslustige eingeladen werden. Besonders bemerkenswerihe Gegenstände: 1 Armoir, 1 Spieluhr, 1 nußbaumene Auf
satzkommode, 1 Sopha, l Klavier und mehrere Kinderbettladen.
Den 20. Juni 1864.
K. Gerichtsnotariat.
G e h r i n g.
Calw.
Verfügung, betreffend den Schutz des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde.
(Schluß.)
Belehrung über die Kennzeichen der Wuthkrankheit bei Hunden und anderen Thieren.
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Wenn bei dem Hunde die Wuth sich von selbst entwickelt, oder, was viel häufiger der Fall ist, derselbe von einem wüthenden Thiere verletzt worden ist, und nun in die Wuth verfällt, so gehen dem Ausbruche derselben manchmal leichte Störungen in dem gewöhnlichen Benehmen des Thieres voraus, z. B. eine gewisse Hastigkeit, oder auch im Gegentheile ein mürrisches, verdrießliches Wesen, Vorliebe für dunkle Orte, verminderte Freßlust, Verstopfung und dergl., welche Vorboten von Krankheit überhaupt in Zeiten, zu welchen die Hunoswuth häufiger erscheint, oder an Orten, wo zuvor wuth- verdächtige oder entschieden wüthende Thiere vorgekommen find, den Besitzer des Hundes zur sorgfältigen Beobachtung desselben und Ergreifung von Vorsichtsmaßregeln (z. B. Einsperren) bestimmen sollten.
Verläßt ein solcher Hund ohne besonderen Anlaß seinen gewohnten Aufenthalt, und streift ohne Zweck umher oder fällt er ihm in den Weg kommende Menschen oder Thiere, ohne gereizt worden zu sein, an, so wird er dadurch der Wuth verdächtig.