bleibt Vorbehalten, in außerordentlichen Fällen die Abhaltung einer Hundeschau anzuordncn.
Bestimmungen, betreffend die Maßregeln bei dem Erscheinen wüthen- der oder wuthverdächtiger Thiere.
8- l-. ^ .
Jeder Eigenthümer eines Hundes ist dafür verantwortlich, daß derselbe nicht nur gehörig verpflegt, und täglich, zumal an heißen und an kalten Tagen, mit frischem Wasser versehen, sourern auch stets so unter Aus fickt gehalten werde, daß es seiner Kenntniß nicht entgehen kann, wem sich an dem Hunde die in der hiernach enthaltenen Belehrung näher bezeichnten Merkmale der Wuthkrank- heit zeigen.
8- 2-
Bei dem Eintreten solcher Merkmale bat der Eigenthümer oder sein Stellvertreter den Hund, wenn es ohne Gefahr möglich ist, alsbald in sichere Gewahrsam zu bringen, im entgegengesetzten Falle aber ihn zu lödten, oder falls er entwichen wäre, denselben nnvevweilt zu verfolgen, auch jedenfalls dem Ortsvorsteher die schleunige Anzeige hievon zu machen. Eine gleiche Anzeige erwartet man von jedem Andern, der einen wuthverdächtigen Hund wahrnimmt.
§. 3.
Ist von einem Hunde, bei welchem sich die Merkmale der Wuthkrankheit zeigen, ein anderes Hausthier verletzt oder auch nur gerauft worden, so liegt dem Eigenthümer des letzteren ob, dasselbe ebenfalls bis aus Weiteres abgesondert zu verwahren, und den Vorfall unverweilt zur Kenntniß des Ortsvorstehers zu bringen.
8- 4.
Hat ein wuthverdächtiger Hund einen Menschen gebissen, so hat dieser, oder Lessen Vater oder Pfleger, und wenn diese es versäumen sollten, so haben die Aerzte und Wundärzte, welche zu dem Verletzten berufen werden, davon sogleich den Ortsvorsteher in Kenntniß zu setzew.
8 5.
Wenn der wnthverdächtige Hund nicht lebend in Verwahrung gebracht, sondern erlegt Wurde, so ist mit der Anzeige des Vorfalls auch der Leichnam des Thiers dem Ortsvorsteher zur Verfügung zu überwei- ssen rc. re. re.
8^ 6.
Verfehlungen gegen die bestehenden Vorschriften sind innerhalb der Strasgewalt der Polizeibehörden mit Geldbuße oder Gesäng- nißstrafe zu belegen, vorbehaltlich des Anspruches an die Schuldhaften wegen Ersatzes der durch ihre Schuld veranlaßten Kosten und der Ueberweisnng derselben an die Gerichte bei verursachten Beschädigungen.
(Schluß folgt.)
Jagd - Verpachtung.
Da der Jagdpacht auf der Neuhengstetter Markung am 30. Juli zu Ende geht, so wird die
_ Jagd am
Freitag, den 24. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr,
auf hiesigem Rathhause auf weitere 3 Jahre verpachtet.
Neuhengstett, 14. Juni 1864.
2)1. Gemeinderath.
2)1. Liebelsberg.
Holz-Verkauf.
Am Donnerstag, den 23. Juni, werden im Gemeindewald Kohltannen und Beilberg
65 Klafter tannenes, vermischt mit etwas buchenem, Scheiterholz im öffentlichen Ausstreich verkauft, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei dem Nathhaus dahier.
Liebelsberg, 15. Juni 1864.
Schultheiß Rau-
2)2. Stammheim.
Wegsperre.
Wegen einer Correktion des Wegs zwischen der Herrschaftsstaige und der Jnte- rimsbrüäe (sogenannter Herrschaftsbrücke) ist dieser Weg gesperrt, und es haben die Fuhrleute, welche denselben hieher gebrauchen wollen, entweder der Glatlsteige oder Calw zu bis zur Wiedereröffnung zu fahren.
Den 13. Juni 1864.
Schultheißenamt.
Kämpf.
Holz-Verkauf.
Am Montag, den 20. Ließ, früh 8 Uhr,
werden an der Straße unterhalb Ernstmühl
Vr Klafter buchene Scheiter,
4V-t ,, buchenes und rustenes Prügelholz, sowie
5 Stück rustene Klötze von 12—16' Länge und 10—15" Durchmesser im Aufstreich gegen Baarzahlung verkauft.
Ernstmühl, 17. Juni 1864.
Aus Auftrag:
Schultheiß Pfro innrer.
Calw
Kunst-Anzeige.
Sonntag, den 19. dieß, wird unsere Künstler-Gesellschaft die Ehre haben!, die zwei letzten Kunstvorstellnngen zu geben.
Anfang der ersten Vorstellung Nachmittags halb 4 Uhr. Anfang der letzten Vorstellung Abends 8 Uhr. Der Schauplatz ist auf dem Brühl, wozu ergebenst einladet
Gegenwärtig ist das
Weißenstemer Bier
sehr gM. Friedrich Hammer.
Calw.
Für die Feuerwehrmänner!
Ich besitze einige Stück braunmelirten Sibenenne, gaiu ähnlich der Farbe der Feuerwehrröcke, welche ich, um damit zu räumen, zu bedeutend herabgesetzten Preisen bestens empfehle.
2)l. C. Friedrich.
2 ) 1 .
Calw.
Backstein käs,
Ausieraurlliche Gegenstände.
Danksagung.
Für die viele Liebe und Theil- nähme an dem für uns so harten Schlag durch das Hinscheiden mei- i!>r treuen Frau, sw die so zahlreiche Begleitung, den so schmerz- s lindernden schönen Gesang, so wie den ! Herren Ebrenträgern, sage ich im Namen ! sämmtlicher Hinterbliebenen betulichsten Dank.
^ Frledr. Häring.
! Nächsten Sonntag, sowie die ganze ! Woche über backt frische Laugenbretzeln ! 2)2. Carl Gottlicb Enz.
! bUon dem Grabe meines lieben Kindes ! Sophie wurden diese Wecke nvei
Geraninmstöcke entwendet; wer mir den Thäter anzcigen kann, erhält einen Kro-! nenthaler Belohn»»«,;.
Friedrich Dem ml er, Tonditor
gut reif, und Eiernndeln empfiehlt 2)1. J.sW. Oe stellen.
Calw.
Ein noch gut crbal- tencs 6oktavigrs Klavier von Schiedmayer wird an den Meistbietenden Mittwoch, den 22. Juni, Nachmittags, verkauft.
Schulmeister Heldmaier's Wtw.
Calw.
Fahrniß-Verkauf.
In Folge einer Abreise von hier wird nächsten
Montags, den 20. Juni, von Mittags 1 Uhr an, im Saale des Gasthauses z. Jungfer gegen sogleich baare Bezahlung im Ausstretch verkauft:
Bücher, 2 gute Betten, neue Bettschläuche, neue Bettüberzüge und dergl., Tischtücher, verschiedenes Küchengeschirr, worunter auck Zinn, rin emfacher Kleireikasten, eine einschläfrige Bettlade und allerlei Hausrath.
e
Verlorenes.
Ein Väterchen für ein Kind mit rothen Korallen und goldenem Schlößchen ging am Sonnlwg verloren, um dessen Zurückgabe gegen Belounung hiermit gebeten wird; von wem? sagt die Redaktion. 2)1.
Ein solides Mädchen
findet bis Jakobi einen Dienst; wo? sagt die Redaktion.
Ein heizbares Stüble
mit Neben - Kämmerle ist btö Jakobi oder Martini an eine stille Person zu vcrmie- then. Jmm. Volz, Gürtler.