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Amts- und Intelligenzbtatt für den Pezirk.
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Samstag, den 18. Juni.
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Zorts. folgt.)
Juni 13,6 k.
- Amtliche Aekanntmachungen.
An die Ortsvorsteher.
Denselben werden die Protokolle über die letzte Visitation der Nachbarschaftswege mit der Aufforderung zzigefertigt, sie den Gemeinderäthen zu eröffnen, und für diel Beseitigung der Ausstellungen Sorge zu tra gen, auch die Protokolle mit Vollzugsbericht binnen 3 Wonaken wieder einzuscnden.
Den 14, Juni 1864.
Kön, Oberamt.
Schippert.
Beschälplatte Herrruberg.
Das Beschälen aus dieser Station hört mit dem 25. Juni d. I. auf.
Calw, 17. Juni 1864.
K. Oberamt.
Schippert.
Ausnahme von Zöglingen in die Ackcr- baiischnlen.
Da mit dem Ablauf des Schuljahrs 1863— 1864 wieder eine Anzahl von Zöglingen in vie Ackerbauschulen zu Hohenheim, Ellwangen, Ochsenhansen und Kirckberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Ausnahme bewerben wollen, aufgefordert, sich innerhalb 3 Wochen, von heute an gerechnet, je bei dem Vorsteheramt derjenigen Ackerbanschule, in welche sie einzntretcn wünschen, zu melhen. Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landwirthschastlichen Arbeiten bereits vertraut sein, und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag über Lanbwirth- schaft gehörig aufzusassen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben frei, wogegen sie aber alle vorkommenden Arbeiten unentgeldlich zu verrichten und abgesehen von eiwaiger Einberufung zum Militär die Verpflichtung zu übernehmen haben, den vorgeschriebenen Lehrkurs vollständig Lurchzu- machen.
Mit den unter oberamtlichem Berichte einzubcsördernden Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß des Gemein- deralhs über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben seines Sohnes, über das Heimathsrecht, das Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ferner darüber vorznlegen, welches Vermögen der Letztere von seinen Eltern dereinst nach
Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den Besitz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringen und nicht durch besonderen Erlaß zmückgewiesen werden, haben sich am
Montag, den 18. Juli d. I., Morgens 7 Uhr, zur allgemeinen Prüjung' in Hohenheim einzufinden.
Stuttgart, den 13. Juni 1864.
Centralsteüe für die Landwirlhschast.
Oppel.
Calw.
Auswanderung.
Tie ledige Ernestine Dierlamm von Calw wandert nach Nordamerika aus, nachdem sie dhe veriassungsmäßige Bürgschaft gestellt, .auch wegen Bezahlung etwaiger Schulden Sicherheit geleistet hat.
Ten 15. Juni 1864
K. Oberamt.
Act. Reuß, ges. St.-V.
Calw.
Diebstahls-Anzeige.
Am Samstag, den 11. d. M., Nachmittags, wurden aus dem Hause des Nachtwächters Jakob Flaig in Hirschau 11 Fünf- unddreißig-Kreuzer-StückeundeineTaschenuhr entwendet. Dieselbe ist eine silberne Spindeluhr mittlerer Größe mit weißem Zifferblatt, gelben Zeigern, römischen Zahlen, in der Mitte des Gehäuses mit einem runden Deckelchen versehen. An der Uhr befand sich eine braune baumwollene Schnur und zwei gelbe messingene Uhrenschlüssel.
Verdächtig dieses Diebstahls ist ein Mensch im Alter von 24—25 Jahren, stark und nicht groß, mit blonden Haaren, der mit einem braunen Filzhut, grauem abgeschabcnem Rock, grauen kurzen Hosen bekleidet war und eine Ledergurte bei sich trug. Ter Sprache nach soll er aus der Gegend bei Freiburg sein.
Dieser Diebstahl wird zu den bekannten Zwecken veröffentlicht.
Den 15. Juni 1864.
K. Oberamtsgericht.
Forstamt Wildberg.
Revier Sebönbroun.
Holz-Verkauf
am 23 , 25. und 27. Juni, aus dem Staatswald Schmaler und Großer Buhler:
116V» Klafter Nadelholz Scheiter und
Prügel,
51'/» Klafter weißtannene Rinde, zu 21100 Wellen geschätztes ungebundenes Reisach,
150 Hansen Nadelreisstrru und Abfallreis.
Zusammenkunft am 1. Tag beim hoben Markstein an der Martinsmooser Straße, am 2. und 3. Tag bei der Saatschule je Morgens 8 Uhr.
Wildberg, den 15. Juni 1864.
K. Forstamt.
Ass. Votier, ges. St.-V.
^ Calw.
Die Verfügung, betreffend den Schutz des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde
wird zu genauer Nachachtung hiemit in Erinnerung gebracht, und werten die Hundebesitzer für pünktliche Beobachtung dieser Vorschriften, sowie der Maßregeln in Beziehung auf wuthkranke oder wuthverdächtige Hunde verantwortlich gemacht.
Am 16. Juni 1864.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
Vorschriften gegen die Gefährdung durch Hunde.
8- 1.
Während der »Nachtzeit ist das freie Herum! aufen von Hunden jeder Gattung außerhalb der Wohnung und des geschlossenen Hofraums des Eigen- thümers nirgends zu dulden.
8 . 2 .
Bei großen Hunden ist auch bei Tag nicht zu dulden, daß sie sich selbst überlassen, ohne Aussicht hermulaufen, wofern sie nicht mit einem, jede Gefährdung verhindernden Maulkorb versehen sind.
8-3.
Hunde, die verbotswidrig sreilaufcnd getroffen werden, ist Jedermann für den Zweck ihrer unverzögerten Uebergabe an die Orts- Polizeibehörde einzufangen befugt.
8.
Der Eigenthümer eines verootswldr:g 1. und 2.) betretenen Hundes ist mit einer Strafe von 3 fl., welche im Wiederholungsfälle zu verdoppeln ist, zu belegen.
8- 5.
Bösartige Hunde, wohin insbesondere alle diejenigen zu zählen sind, welche ungereizt einen Menschen angesallen haben, sind von Polizeiwegcn tödten zu. lassen.
8 - 6 .
Dem Ermessen der Kreis-Regierungen
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