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Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über sind frische Laugenbrezeln »u haben bei Bäcker Gakenheimer.

Für Wagner.

Einige Hundert meist »oppelke buchene

Radfelgen, die alrbalst jverarbeitet wer­den könneu, sind feil im Schulhause in Kuppingen bei Herrenberg. 2)1.

Tagesereignisse.

Stuttgart, 19. Febr. (57. Sitzung der Kammer der Ab geordneten.) Mittnacht fragt, wie es mit der Berathung über ! den französisch-preußischen Handelsvertrag stehe. Mehrere Redner ergreifen das Wort, welche sämmtlich die außerordentliche Wich-l tigkeit der Frage anerkennen und größtentheils sich dafür aus-! sprechen, daß die Berathung erst nach der Vertagung, resp. dem! Wiederzusammentritt der Stände, erfolgen solle, worauf zur Ta-! gesordnung, Gesetzentwurf über die Fischerei, übergegangen wird.! Art. 8. des Entwurfs lautet: Während der Laichzeit der Forellen ^ und Salmenarten, der Weller und Trauscher hat das Uferholz­hauen und die Vornahme nicht dringlicher Uferbauten an Fisch-! wassern, sowie das Mähen von Schilf und Gras in denselben zu unterbleiben. Die Gemeindebehörden sind übrigens befugt, nach Vernehmung der Fischereiberechtigten im einzelnen Falle, sofern ein Bedürsniß hierzu hervortreten sollte, Erlaubniß zu Aus­nahmen von diesem Verbote zu ertheilen. Hierzu hat die Kam­mer der Standesherren die Einschaltung beschlossen: und bas Sammeln und Ausfuhren von Steinen, Sand und Schlamm. Die diesseitige Kommission beantragt die Annahme des Artikels ohne die Einschaltung, welcher Antrag, von Deffner, Mohl, Am mermüller re. im Interesse der Gewerbe und der Landwirthschaft bekämpft, von der Kammer genehmigt wird. (58. Sitzung. 20. Febr.) Der Gesetzentwurf über Errichtung von Handelsge­richten wird bei der Endabstimmung, nachdem vorher noch eine Eingahe des Ausschusses des Stuttgarter Handelsstandes, welcher um schließlich«: Annahme des Entwurfs bittet, verlesen war, so, wie er aus den Berathungen der Kammer hervorgegangen, mit 48 gegen 34 Stimmen angenommen. Ebenso wird der Gesetz­entwurf, betr. die Einführung des allgemeinen deutschen Handels­gesetzbuchs einstimmig genebmigt. Tagesordnung: Fischerei, lieber Art. 9, welcher bestimmt, daß während der Laichzeit der Forellen und Salmenarten und in den ersten 6 Wochen nach derselben rahme Enten nicht in die Fischwasser, in welchen sich solche vor­herrschend aushalten, zugelassen werden dürsen, wird, nachdem viele Redner sich zu Gunsten der Entenzucht, andere für den Schutz der Fischzucht ausgesprochen, von Nägele Tagesordnung beantragt und dieselbe mit 40 gegen 38 St. angenommen'; dagen Art 9. s., lautend: Den Fischereiberechtigten ist gestattet, Fischotter und Fisch­reiher in ihren Fischwassern mittelst Fallen oder Schlingen zu er­legen; sie haben jedoch solche bei Vermeidung der für Jagdver­gehen festgesetzten Strafen dem Jagdberechtigten auszusolgen. Die Benützung von Schießgewehren zu jenem Zwecke ist untersagt; angenommen. (Schluß folgt.)

Stuttgart, 22 Febr. Gestern Nachmittag wurden in der Schillerstraße zwei Brandstiftungen versucht, und heute Vor­mittag in ebenderselben Straße im Hause des Kausm. N. Knapp eine dritte; glücklicherweise wurde stets das Feuer so schnell ent­deckt, Laß ein größerer Schaden nicht entstand und die Allarmi- rung der Feuerwehr nicht nothwendig wurde; der Thäter ist bis jetzt unermittelt. 23. Febr. Gestern Abend 9 Uhr ging bei Kaufmann N. Knapp in der Schillerstraße abermals Feuer aus, und zwar dießmal in einem Hintergebäude, wo die -Flammen einiges Stroh verzehrten, aber glücklicher Weise wieder unterdrückt werden konnte, ohne besonderen Schaden veranlaßt zu haben. Von dem Thäter hat man bis jetzt noeb immer keine Spur.

Karlsruhe, 20 Febr, In der heutigen 12. Sitzung der zweiten Kammer veranlaßte die Berathung des Gesetzentwurfs über die Nichtentlassnng der Exkapitülanten eine längere Erörte­rung darüber, ob auch die Einsteher, die sich in ihrem Einstands­vertrag doch nur für die gewöhnliche Zeit verpflichtet hätten, nicht entlassen werden sollen, und welches dann ihr Verhältniß zu dem Einsteller sei Es wird hierdurch folgende Fassung vvrge- schlagen und angenommen:Die zur Zeit im Gr. Armeekorps dienende Mannschaft, deren Dienstpflicht auf den 1. März, bezw. 1. April d. I. sich endigt, gleichviel ob dieselbe aus eigener Ver­pflichtung, oder als Einsteher dient, bleibt auf weitere sechs Mo­

nate zum Dienste verpflichtet. Gleichwohl ist das Kriegsministe­rium ermächtigt, der ausgedienten Mannschaft zu gestatten, schon am 1. März, bezw. I.^April, Einstandsverträge für Rekruten einzugehen. ' (Schw. M.)

Frankfurt, 19. Febr. Der Ausschuß der Versammlung von Mitgliedern der Deutschen Landesvertretungen veröffentlicht das fünfte Verzeichniß der Beiträge für Schleswig-Holstein, welche bei der geschäftsleitenden Kommission abgeliefert wurden. Hier­nach sind vom 1 bis 14. Febr. 1864 weiter eingegangen 55,382 fl., im Stanzen bis jetzt 338,872 fl. Die geschästs'leitende Kom- missionZritt falschen und gehässigen Angaben mit der nachfolgenden Erklärung entgegen:1) Die Kommission hat niemals ein in Bezug auf die Verwendung ihrer Geldmittel von der herzoglichen Regierung an sie gerichtetes Ansinnen abgelehnt. 2) Die Kom­mission hat einen sehr beträchtlichen Theil ihrer Geldmittel im Einverständniß mit der herzoglichen Regierung für diej schleswig- holstein'sche Sache bereits verwendet oder in der Weise zur Ver­fügung gestellt, daß die Zahlung täglich erfolgen kann. 3) Die Kommission wird künftig, wie bisher, dem ihr ertheilten Auftrag entsprechend, jeder Anforderung, die im Interesse der schleswig- holstein'schen Sache an sie gestellt, nach Verhältniß ihrer Mittel entsprechen und hierüber, wie über den ganzen Umfang ihrer Thätigkeit, dem Gesammtausschuß periodisch Rechenschaft ablegen.

Würzburg, 21. Febr. Ueber die Ministerkonserenzen wer­

den der Neuen Würzb. Z. vongut unterrichteter Hand" folgende Mittheilungengemacht: Den Konferenzen lag allerdings ein Pro­gramm zu Grunde, das diegegenseitige Verpflichtung zu einer identischen Handlungsweise" zum Ausgangspunkte nahm. Es waren verschiedene Anträge ausgestellt worden, der entschiedenste von Seile Badens. Allgemeine Mobilisirung, Einberufung aller Landtage, Vereinigung derselben zu einein Generallandtage und ein Direktorium »6 I,oo, das war das Programm, welches Hr. v. Roggenbach vertrat. Es wurde vielfach bekämpft und von keiner Seite warm befürwortet. Württemberg, Nassau, Sachsen- Meiningen und Altenburg standen aus der Seite der Opposition. Von einer andern Seite wurde ein Antrag ausgestellt, der in der Forderung gipfelt. Holstein durch Bundestruppen festzuhalten, selbst auf die Gefahr hin, wenn daraus ein Zusammenstoß mit den Großmächten entstünde. Man versichert, daß dieser Antrag nur eine sehr schwache Opposition erfuhr. Schließlich einigte man sich dahin, die Vorschläge Sachsens anzunehmen. Dieselben gehen dahin, 1) sich über die Haltung zu einigen, welche für Len Fall zu beobachten sei, daß die Großmächte Holstein mit Gewalt der Bundesversügung entziehen wollten, 2) keine Vereinbarung weder am Bunde noch für sich zu sanktioniren, die das Recht der bei­den Herzogthümer in irgend einer Weise alterirt, 3) die Erklä­rung abzugeben, daß der Bund einzig und allein die Successions- frage zu entscheiden hat, 4) Holstein durch Nachsendung von Bundestruppen vor jedem Gewaltakt sicher zu stellen und 5) end­lich die Mobilmachung vorzubereiten. Von Seite Badens wurden einige Amendements eingebracht, die jedoch nach kurzer Debatte abgelehnt wurden, und namentlich wurde die unverzügliche Ein­berufung der Landtage nicht beliebt. Die Verständigung über die den Großmächten gegenüber zn beobachtende Haltung soll in drei geheimen Artikeln fixirt sein. Die N. Wzb. Ztg. glaubtmit Bestimmtheit" versichern zu können, daß als nächste Konsequenz der in Würzburg zu Stande gekommenen Vereinbarung der An­trag auf starke Besetzung von Holstein beim Bunde ei^gebracht werden wird. Man "gehe hierbei von dem Grundsätze aus, daß dem Prinzen von Augustenburg, wenn er einmal als Herzog von Holstein anerkannt sei, auch faktisch zur Behauptung seines Lan­des beigestanden werden müsse. (Scbw. M )

Würzburg, 22. Febr. Wir haben bereits gestern gemeldet, sagt derW. A.", daß unter der Hand alle Anstalten getroffen worden sind, um die gesammte Armee in kürzester Zeit zu mo bilistren. Wir vernehmen nun, daß die Vorbereitungen so getroffen sind, um in höchstens 58 Tagen 100,000 Mann vollkommen

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