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Calwer

Amts- und InteUigenzblatt für den Bezirk

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Nro. 15

Dienstag, den 9. Februar.

1864.

Amtliche Bekanntmachungen.

An die OrtSvorstcher und Jmpfbiichführer.

Die Einsendung der Jmpsbücker Amts­blatt von 1868, Nro. 86 wirb mit Frist von 8 Tagen in Erinnerung gebracht. Calw, 5. Febr. 1864.

K. Oberamt. K. Obcramtsphysicat. Schippert. vr. Müller.

C-a l w.

Das im Verlag von W. Nitz schke in Stuttgart erschienene Werk Das Königreich Württemberg, eine Be­schreibung von Land, Bolk und Staat", herausgegeben vom königl. statistisch-topo­graphischen Bureau,

soll in Folge höheren Auftrags der Gedie­genheit und Reichhaltigkeit seines Inhalts wegen den Gemeinde- und Stiflungsbehör- den zur Anschaffung empfohlen werden und istIdasselbe zu dem ermäßigten Preis von 4 fl. 40 kr. in Emil Georgii's Buch­handlung hier zu haben.

Den 9. Februar 1864.

Kön. Oberamt.

Schippert.

Schulben-Liquidation.

In der Gantsache des weiland Jakob Friedrich Auer, Schuhmachers und Ge- meinde-Waldschützen in Schmieh, hat man zur Schulden-kiquidation, sowie den gesetz­lich damit verbundenen weitern Verhand­lungen Tagfahrt auf

Freitag, den 11. März 1864, Vormittags 9 Uhr,

anberaumt, wozu man die unken genannten Gläubiger und Bürgen hiemit vorladet, damit sie entweder persönlich, ober durch gehörig Bevollmächtigte hiebei ausdem Raths­zimmer zu Sckmieh erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem ge­nannten Tage ihre Forderungen durch schrift­lichen Receß, in dem einen Wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweis­mittel für die Forderungen selbst sowohl, als , für deren etwaigeVorzugsrechte anmelden.

Die nicht liquitirenden Gläubiger wer­den, soweit ihre Ansprüche nicht aus Ge­richts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung von der Masse ausgeschlossen.

Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht aus die Bestätigung des Güter­pflegers wird, von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehr­heit ver Gläubiger ihrer Klaffe betreten. Das Ergebniß des Liegenschaftsverkauss

wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übri­gen Gläubigern laust die gesetzliche sünfzehn- rägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidalions-Tagfahrl stattgesunden hat, vom Lag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagsahrt vor sich geht, von dem Verlausstag an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige bewachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nachweisr.

Calw, den 4. Februar 1864.

K. Oberamksgericht.

2)1. Hartmeyer.

2)1. Möttlingen.

Gläubiger-Aufruf.

Alle Diejenigen, welche an den verstor­benen Johannes Bär, gewesenen Zimmer­manns in Möttlingen, aus irgend einem Grunde Forderungen zu machen haben, werden aufgefordert, solche binnen 15 Ta­gen, von heute an gerechnet, bei dem Mai- sengerichte Möttlingen gellend zu machen, widrigenfalls sie bei der Auseinandersetzung der Verlaffenschaftsthcilung nicht werden berücksichtigt werden

Liebenzell, 5. Februar 1864.

K. Nmtsnctarial.

Hobbhahu.

Calw.

Lehrkurs fürObstbauinHohenheim.

In Nro. 10 dieses Blattes hat die K. Centralstelle für Landwirthschaft eine Aufforderung erlassen, wornach junge Leute, nicht unter 18 Jahre alt, zur Betheiligung an dem in diesem Frühjahr stattfindendcn Lehrkurs für Obstbau aufgefordert werden.

Für die hiesige Stadt wäre zu wünschen, daß ein strebsamer Mann sich diesem Ge­schäfte widmet. Ein. tüchtiger Baumgärt­ner würde hinreichende Beschäftigung fin­den und hat der Gemeinderath beschlossen, diesem zu dem etwaigen Staatsbeitrag, noch eine seinen Verhältnissen angemessene Unter­stützung zn seinem Ausbiidungs Aufwand, aus städtischen Mitteln zu verwilligen.

Lusttragende haben sich binnen 6 Tagen zu melden.

Stadtschultheißenamt.

Hassn er, A.-V.

2)1. Röthenbach.

Langholz-Verkauf.

Nächsten Freitag, den 12. Februar, Nachmittags 1 Uhr, verkauft die Gemeinde 300 Stück gefällte Forchen vom 65r ab­wärts, und etwa 110 Stück forchene Klötze im öffentlichen Ausstreich auf dem Rathhaus daselbst, wozu Käufer höflich eingeladen sind.

Röthenbach, den 8. Februar 1864.

Schultheißenamt.

S ch w ä m m l e.

Würzbach.

Gefundenes.

Auf der Straße gegen Altburg außer­halb der hiesigen Ortschaft wurde eine Lott- axt gefunden; dieselbe ist noch in gutem Zustande, hat vom Schmied aus ein Zei­chen mit den Buchstaben K. 8. 8. und am Helm 8. 8. 8. Der rechtmäßige Eigen- thümer kann solche bei Schiedmeister Manz dahier, welcher solche gefunden hat, gegen Ersatz der Unkosten abholen.

Aus Auftrag: - Schultheiß Burkhardt.

Neuhausen, OA. Pforzheim.

Der schon längst bestehende

Vieh-, Pferde- u. Schweinemarkt

wird jeweils am 18. Februar, am 16. Juni und am 15. September für das Jahr 1864 abgehakten.

Neuhausen, 4. Februar 1864.

2)2. Bürgermeister Dörner.

Außeramtliche Gegenstände.

Heute, Dienstag (Fastnacht), sind von Mittags 12 Ubr an wieder

Berliner Pfannkuchen und Fastnachtsküchlein

zu haben bei

2)2. Carl Schnanffer, Konditor. GGKWO:GGGG:ÄKKO:GUGG B Donnerstag, den 11. dikß, G

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