'er Trauer. Es einem oder mch- (Lchw.M.)

fstl es doch nicht le Schweigsamkeit er am Tage nach n an der Gebet ^oden und konnte rächt werden; in lag während des war hierbei, daß Meinung war als d sagte, aus dem ten Schlafe lag, er Ton; er fuhr te hinunter, als n wolle und Nsbeth diese Zei­le ihn bestürmte, sie beschwor und peinlicher sei als :r und Uli leben entschlossen, ihr : oon Allem in überhob, selbst e seines Weibes !)wäls durchleben

Heimkehr einen n Haus nahezu fremden Mann, nichtige Milcher­in Fremden den r Abnahme v»m r, um sich nach nlnahme gepfleg- en Nachbarn die t.

üßte den Wirth i den Rachbarn zegnet, Freunde, mein Weib das ommt ein wenig Gast im Hause m Wirthe nach len mit der Lage > dann, in der er seine Elsbeth cm Weibe Alles räßliche zu grell lli ja geret- dem Trostlosen

treffen laßt ras Euch meine

-ich denk',

e."

wvollen Wirth, e . . .

Gange gerüstet vor Amt und Du sollst Alles -eigen; bewirth'e m."

Asbeth betrübt, i höre Alles Zorts. folgt.)

Das Talwer Wochen- dlatt.-rsch-intwocheut-

liNi dreimal, nämlich

Dienstag, Donnerstag u. Samstag Abimne- ineiiiodreiö halbjährl. Ist., durch die Post be­zogen im Bezirk 1 st. 15 kr, sonst in ganz Württemberg I st. 30kr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzbiatt für den Pe)irk.

3n <Palw aboanirl »i an bei der Redaktion, am wärt? bei den Bo­ten oder dem »stchst- geiegenen Postamt Die Eiarütknngsg»- buhr belragt 2 kr. fnr die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Nro. 14.

Samstag, den 6. Februar.

1864.

Amtiiche Dekanntmachungen.

Calw.

An die Gemeindcräthe.

^ Die Aufforderung vom 2. v. M., die B'rodtaxe betreffend, Amtsblatt Nro. 1, wird hierdurch sin Erinnerung gebracht.

Den 4. Februar 1864.

Kön. Oberamt.

Schipp ert.

Calw.

An die Ortsvsrsteher.

In Gemäßheit Ministerial-Erlasses vom 5. v. M. werden die Ortsvorsteher beauf­tragt, über die Wirkungen desVerehelichungs- gesetzes vom 5. Mai 1852 in den Kalen verjähren 1861/1862 uno 1863 nachste­hende Notizen, welche für die einzelnen Jahrgänge auseinanderzuhalten wären, bin­nen 6 Wochen an das Oberamt einzusenden:

I. Zahl der Verehelichnngsgesuche, welche von den Gemeindebehörden

1) abgewiesen wurden, ohne daß sich die Abgewiesenen an die Staats- bebörde wandten,

2) abgewiesen wurden , und wo der abweisendeBeschluß vonderStaats- behörde endgültig bestätigt wurde,

3) abgewieser, von der Staatsbehörde aber endgültig bewilligt wurden,

4) ohne Beanstandung des Nahrungs- standes bewilligt wurden. -

II. Zahl der Geburten und

1) der ehelichen, ^

2) der unehelichen. ^ . z 5

III. Zahl derjenigen Verehelichungs-Ge­suche, welche von den Gemeinde-, be­ziehungsweise Staatsbehörden abge­wiesen wurden (l. 1. 2.), die aber nach der früheren Gesetzgebung (Bür­gerrechts Gesetz vom 4. Dezbr. 1833, Art. 42 folg.) hätten bewilligt werden müssen.

IV. Bemerkungen, insbesondere über die Ursachen der Vermehrung oder Ver­minderung der unehelichen Geburten.

Zu II. sind die K. Pfarrämter um die erforderlichen Mittheilungen zu ersuche».

Den 4. Februar 1864. .

Kön. Oberamt.

Schippert.

Calw.

Auswanderung.

Tie ledige Katharina Bai er von Ober- kollbach will Bei'ufs ihrer Verehelichung nach Carlsberg in Rheinbaiern auswandern..

Da dieselbe einen Bürgen nicht stellt,

so ergeht an etwaige Gläubiger die Auf­forderung, ihre Ansprüche an die Bai er binnen 20 Tagen bei der Ortsbehörde in Obeckollbach geltend zu machen, widrigen­falls sie die aus der Unterlassung sie» er­gebenden Nachtheile sich selbst zuzuschrWen hätten.

Den 2. Febr. 1864.

K. Oberamt.

Schippert.

Calw.

Auswanderung und Vermögens - Aussolge.

Die Catharina Weber von Neuweilec, Tochter des verstorbenen Philipp Weber von dort, welche sich in Nvroamerika auf­hält, will dorthin auswandern, auch ihr in pflegschastlicher Verwaltung zurückgelassenes Vermögen an sich ziehen.

Da dieselbe einen Bürgen nicht stellt, so ergeht an etwaige Gläubiger die Auf­forderung, ihre Ansprüche an die Weber binnen 20 Lagen bei der Ortsbehörde in Neuweiler gelienb zu machen, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung sich ergebenden Nachtheite sich selbst zuzuschreiben hätten.

Den 2. Febr. 1864.

K. Oberaml.

Schippert.

Lehrkurs für Kmistwicscubau, Fclderdraint-

rnng und Markiiugslicreiliigiiiig in

Hohenheim.

In der Nro. 7 des Staatsanzeigers vom 10. Jan. d. I, sowie in der Nro. 2 des landwirthschaftlichen Wochenblatts vom 9 Jan. 1864, ist die Abhaltung eines Lehr­kurses für Kunstwiesenbau, Felderbraiuirung und Marlungsbereinigung in Hohenheim für'die Zeit vom 22. Febr. bis zu den Osterfeierlagen d. I ausgeschrieben und sind daraus insbesondere strebsame im prak-! tischen Leben erfahrene Männer aus der, Klasse der Geometer, Oberamtsmühlschauer, ! Werkmeister u. s. w. aufmerksam gemacht! worden. Zugleich wurde in der Bekannt­machung daran; hmgrwiesen, daß namentlich auch Las Kapitel der Feldweganlagen, sowie der Markungs- und Gewandregutirungen mit vorzugweiser Rücksicht auf das Gesetz vym 26. März .1862 eingehend werde be­handelt werden.

Indem Wir auf diesen Unterrichts-Kurs die Vereine noch besonders aufmerksam ma­chen, fügen wir bei, daß es, nachdem das! ! Feldwegregulirungsgesetz von 1862 zur! ! Durchführung gelangen soll, von großem I - Werth sein muß, in den einzelnen Bezirken!

für obige Meliorationen besonders geschulte Leute aus der Zahl der Geometer zu be­sitzen, daher die Vereine auch ihrerseits da­rauf hinwirken sollten, daß tüchtige Männer an jenem Lehrkurs sich betheiligen.

Nock ist hervvrzuheben, daß für 10 Theil- nehmer Staatsbeiträge von je 25 fl., sowie nach neuester Entschließung des K. Mini- 'teriums des Innern Reisekosten ausgesetzt W»en sind, um am Schluß des Lehrkursus in Hohenheim unter der Führung des Wiesen­baumeisters Barth von Aalen, als des Haupt­lehrers an dem Kursus in Hohenheim, und des Oberamtsgeomekers Schimpf in Ried-' lingen, die von letzterem im dortigen Bezirk ausgesührten Markungsregulirungen und Feldweganlagen an Ort und Stelle zu be­sichtigen. Die dießfälligen Gesuche um Zu­lassung zu dem mehrerwähnten Lehrkurs hätten ungesäumt bei der Central-Stelle einzukommen.

Slultgart, den 28. Januar 1864.

K. Eentral-Stelle für die Landwirlhschaft.

Oppel.

Calw.

Schulden-Liquidationen.

In den nachbenannten Gantsachen wird die Schuldenliquidation sammt den gesetz­lich damit verbundenen weiteren Verhand­lungen an den unten beigesetzten T gen auf dom Rathhause in Calw vo>genommen werden, wozu man die Gläubiger und Bür­gen hiermit verladet, damit sie entweder per­sönlich, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liqnidationstag- fahrl ihre Forderungen durch schriftlichen Re­zeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden. Die nichtliquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichtsakten bekannt, sind, an dem Schluffe der Liquida­tions-Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Be­stätigung des Güterpflegers, der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrcten.

Das Ergebniß des Liegenschastsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation, nicht erscheinenden Gläubigern besonders er­öffnet werben, deren Forderungen durch Un-