orts der Hausirausweis vorläufig übgenom­men werden.

9. Die Ersetzung eines angeblich auf der Gewerbewanderung abhanden gekomme­nen Hausirausweises darf nur durch das zuständige Oberamt (Art. 52 der Gewerbe­ordnung) und nach vorgängiger Untersu­chung darüber statlfinden, ob nicht der Hau- firer seit der Ausstellung des früSeren Aus­weises sich einer Handlung schuldig gemacht hat, durch welche er des Anspruches auf einen Hausirauswcis verlustig geworden ist.

10. Das in §. 53 der Gewerbeord­nung bezeichnet Verzeichniß von Druckschrif­ten kann dem Hausirer sowohl durch das Ober­amt seinesHeimath- foderWohnorts, als durch das Oberamt, in dessen Bezirk der Buch­händler, Verleger oder Drucker wohnt, des­sen Druckschristen abgesetzt werden sollen, ausgestellt oder ergänzt werden.

8. In Betreff der Ausländer.

11. Ausländern kann dieHausirerlaub- niß durch dasjenige Oberamt, an welches der Ausländer sich zunächst wendet, auf die Dauer von drei Monaten ertheilt, auch die von diesem oder einem andern Oberamte ertheilte Erlaubniß je auf weitere drei Mo­nate verlängert werden.

Ausnahmsweise kann die Hausirberech- tigung einem Ausländer auf längere Zeit, jedoch nicht über Ein Jahr von einem Oberamte dann ertheilt werden, wen» be­sondere Gründe solches rechtfertigen.

12. Die einem Ausländer ertheilte Hausirerlaubniß ist, sofern kein Anstand vor­waltet, nach desser Wunsche in das ihm im Auslände ertheilte Legitimationspapier ein­zutragen, oder aber demselben, wenn er es vorzieht, ein Haufirausweis gleich den In­ländern auszustellen.

13. Strafen, welche gegen einen aus ländischen Hausirer während der Gewerbe- Wanderung erkannt werden, sind in den Hau­firausweis desselben oder, sofern er keinen be­sitzt, in seine sonstige Reiseurkunde einzutragen.

14. Die einem Ausländer ertheilte Er­laubniß ist zurüäzuziehen:

1) wenn der Ausländer während der Ge- werbewanderunz sich eines Verbrechens oder Vergehens schuldig gemacht hat, durch welches er des in Art. 52 der Gewerbeordnung verlangten guten Prädikats verlustig geworden ist;

2) wenn er sich wiederholter Verfehlun­gen gegen die Art. 53 und 54 der Gewerbeordnung schuldig macht;

3) wenn der Gewerbebetrieb deS Aus­länders im Jnlande zu der Annahme Grund gibt, es werde der Ausländer bei dessen Fortsetzung die öffentliche Si­cherheit gefährden oder den Staatsan- gehörigensonstzurBelästigung gereichen.

Die Zurückziehung der Hausirerlaubniß kann von jedem Oberamte verfügt werden, von welchem die in Ziffer 13 bezeichne- ten Wahrnehmungen gemacht werden.

15. Die Punkte 5, 7 und 10 finden auch aus Ausländer Anwendung.

Den 20. Januar 1864.

K. Oberamt.

Schippert,

C a l w.

Das im Verlag des Buchhändlers Wil­helm Nitzschke in Stuttgart ^erschienene Werk:

daS Königreich Württemberg, eine Be- schreibung von Land. Volk und Staat", herausgegeben rom K. statistisch-topogra­phischen Bureau,

soll in Folge höheren Auftrags der Gedie­genheit und Reichhaltigkeit seines Inhalts wegen den Gemeinde- und Stiftungsbehör­den zur Anschaffung empfohlen werden.

Es wird bei Abnahme einer sgrößeren Anzahl von Exemplaren im ermäßigten Preise von 4 fl. 40 kr. für das Exemplar abgegeben.

Den 21. Januar 1864.

Kön. Oberamt.

Schippert.

Altbulach.

sAngebot auf das Kirchenbaun esen" versehen, spätestens bis

Montag, den 1. Februar, Vormittags 1t Uhr,

bei dem Schultheißenamt Würzbach einzu­reichen.

Um 2 Uhr desselben Tages, Nachmit­tags, findet die urkundlicke Eröffnung der eingebrachten Offerte statt, welcher Ver­handlung dieSubmittenten anwohnen können. Den 13. Januar 1864.

Gemeinderath.

Außeramtliche Gegenstände.

Danksagung.

Wir fühlen unS gedrungen, für alle Beweise der Liebe und Theil- nahme, welcke unserer lieben sei. Gattin und Mutter während ihres

Liegenschafts- u. Fahrniß Verkauf.

Aus der Gantmaffe des ch Johann Georg Rau, Maurers und Mühlsteinhauers hier, kommt zum Verkauf

Samstag, den 30. Januar, Morgens von 9 Uhr an: sämmtliche Liegensckaft, bestehend in ei­nem Häuschen und acht Grundstücken, aus der Markung Altbulach und Neu­bulach gelegen, taxirt zu 750 fl.; Morgens von 10 Uhr an, sämmtliche Fahrniß bestehend vorzugsweise in Mannskleidern, Handwerkszeug und allerlei Hausrath.

Liebhaber werden hiezu eingeladen von dem mit dem Verkauf beauftragten Amtsnotar zu Teinach.

2)2. Epple.

Würzbach, OA. Calw.

Bau-Akkord.

Die Gemeinde-Collegien haben sich ent­schlossen, nach dem auf dem Rathhaus zur Einsicht aufgelegten Planen, Ueberschlag und Aklordsbedingungen ihre Kirche zu ver­größern uud im Wege 'der Submission zn verdingen.

Der Ueberschlag beträgt: für Grabarbeit 14 fl. 21 kr.

Maurerarbeit 1153 fl. 2 kr.

Steinhauerarbeit 3907 fl. 9 kr.

Gypserarbeit 149 fl. 30 kr.

Zimmerarbeit 505 fl. 21 kr.

(Diese wird an einen hiesigen Bür­ger abgegeben werden.)

Schreinerarbeit

659 fl.

34 kr.

Glaserarbeit

128 fl.

kr.

Schlosserarbeit

258 fl.

1 kr.

Flaschnerarbeit

205 fl.

kr.

Gußeisen

89 fl.

30 kr.

Anstricharbeit

92 fl.

4 kr.

Vergoldung

25 fl.

kr.

Hafnerarbeit

1 fl.

12 kr.

.

Uhrmacherarbeit'

10 fl.

kr.

Liebhaber zur Uebernahme dieser Arbei­ten haben ihre Angebote, in welchen der Abstreich in Prozenten ausgedrückt sein muß, unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeitszeugniffen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift

« Krankenlagers zu Theil wurden, sowie für die Begleitung zu ihrer Ruhe­stätte herzlich zu danken.

Der trauernde Gatte: Ludwig Zahn mit seinen Kindern.

Es fehlen zu den Exercier Hebungen noch etwa

10 Musketen.

Die Besitzer solcher werden um lehnungs- weise Ueberlaffung und baldige Zustellung an den Unterzeichneten freundlich gebeten.

E. Georgii.

Morgen SonntagNachmittag (wenn's nicht regnet)

Erercier-Uebnng.

Sammlung auf dem Brühl um 3 Uhr. Nach dem Exercirren hat der erste Zug Schieß-Uebung- auf die Scheibe mit der Zimmerbüchse bei Thudium.

Georgii.

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Z Hochzeits-Einladung. I

O ZurHowzeit menuS SohncS, Fried- A G rick Kcp pler und seiner Braut, G A Johanna Seeg er,HirschwirthsTock- G H ter in Effnngen, welche am 2 und A 3 Febr. in meinem Hause stallfindet, A H ladet Freunde und Bekannte freund- A K lichst ein Gaier z. Lamm G

G ln Agendach. A

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Liedenzell.

Nächsten Sonntag, den 24. Januar, ist neden gutem Wein und Bier

frisch abgesottcner Schinken

zu haben, wozu freundlickst einladet

Schenkwirth Hart mann

Calw.

In dem Kaufmann Wetze l'schenHaufefind

2 Krippen, je circa 12' lang und

3 Pfervestände zu verkaufen.

Liebhaber werden auf Montag, Nach­mittags 1 Ukr, cingeladen

Fr. Müller am Markt.