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schwur leisten. Die Herzog!. Sachsen-Cobuburg-Gotha'schc Regie­rung hat ihn bereits anerkannt als nunmehrigen Herzog von Schleswig-Holstein und ihren Bundestagsgesandten instruirt, jeder etwaigen Erbprätenston von anderer Seite durch den Antrag zu begegnen, daß der Bund das Recht dieses legitimen Fürsten mit den erforderlichen Mitteln schützen und nöthigensalls in volle Wirk­samkeit setzen möge; und wie es heißt, sollen dem Schritt der An­erkennung bereits Weimar, Meiningen und die Frankfurter gesetz­gebende Versammlung gefolgt sein. Daß Baden folgen wird ist gewiß, denn es hat seinen Bnndestagsgesandten zur Uebernahme öer Vollmacht des Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein sür die holsteinische Stimme am Bundestag ermächtigt. Daß auch die andern Regierungen folgen werden, dürste keinem Zweijel unter­liegen, indem bereits da und dort Versammlungen gehalten und Petitionen verfaßt werden, um die Kammern uud Regierungen zu diesem Entschluß zu drängen. Auf diese Weise wäre auch die An­erkennung von Seiten des deutschen Bundes gesichert, und dieser müßte dann, falls dem Regierungsantritt des Herzogs Schwierig­keiten von Seiten Dänemarks bereitet werden wollten, seinem Be­schlüsse auch Nachdruck geben^und denselben nöthigensalls mit Ge­walt durchsetzen. Dieser Akt aber hätte das Gute vor einer Exe­kution wie sie beschlossen wurde und nun natürlich wegsällt, daß er die Sache Schleswig-Holsteins endgiltig regelte uud uns der ewigen Plackereien mit Dänemark überheben und außerdem als rein deutsche Erbsolgefrage die Einmischung fremder Mächte ausschließen würde.

Das oben erwähnte Regierungs-Anlritts-Patent lautet:

Schleswig Holsteiner! Der letzte Fürst der dänischen Linie Eures Rrgentenhauses ist dahingegangen. Kraft der alten Erbfolge­ordnung unseres Landes und des Lldenburgischen Hauses, kraft der Ordnungen, welche die schleswig holsteinische Landesversamm­lung in dem Staatsgrundgesetz ausdrücklich bestätigt hat, kraft der pon Meinem Vater zu Meinen Gunsten ausgestellten Derzichtsurkunde erkläre ich hierdurch als erstgeborener Prinz der nächsten Linie V--S rubcnburaischen Laufes. daß Ich die Regierung der Herzog- thumer Schleswig-Holstein antrete und damtl vle Rechte und Pflich­ten übernehme, welche die Vorsehung Meinem Hause und zunächst Mir überwiesen hat. Ich weiß, daß diese Pflichten in schwerer Zcü an Mich herantreten, Ich weiß, daß zur Durchführung Mei­nes und Eures Rechtes Mir zunächst keine andere Macht zu Ge­bote steht, als die Gerechtigkeit Unserer Sache, die Heiligkeit alter und neuer Eide und Eure Ueberzeugung von der Festigkeit des Bandes, welches Mein Geschick und das Eure vereint. Ihr habt bis jetzt Ungerechtigkeit ebenso mannhaft getragen, als Ihr mann­haft gekämpft hattet, Ungerechtigkeit abzuwehren. Für das Joch, das man Euch auflegtc, gab bis jetzt ein unbestrittenes Recht den Vorwand, denn der König von Dänemark war zugleich Euer Her­zog. Von jetzt an wäre die Herrschaft eines Königs von Däne­mark über Euch eine Usurpation und rechtlose Gewaltthal. Und unsere gemeinsame Ausgabe ist es, dieser Herrschaft ein Ende zu machen. Ich kann Euch jetzt nicht aufrusen, Gewalt mit Gewalt zu begegnen. Euer Land ist von fremden Truppen besetzt, Ihr habt keine Waffen. Mir liegt deßhalb vor Allem ob, die Regie­rungen des Bundes um Schutz Meines Regierungsrechtes und Eurer nationalen Rechte anzugehen. Ter deutsche Bund ist nie­mals der legitimen Erbfolge entgegengetreteu. L>ie Ordnung, aus welcher die Regierungen Deutschlands ruhen, ist dieselbe, auf der meine Rechte begründet find. Und die Regierungen Europa's werden der durch die Erfahrungen bestätigten Wahrheit nicht wi­derstehen, ^ daß ein haltbarer Zustand da nicht dauern kann, wo eine willkürliche Rechtsordnung einem Volke gegen seine geheiligten Wünsche, gegen seine von Gott gesetzte Nationalität und gegen sein uraltes Recht aufgedrängt werden soll. Lauenburger! Euer schö­nes Land, Gegengabe sür ein Land, dessen Namen Ich durch Meine Geburt trage, unterliegt dessen Erbfolge, soweit nicht Rechte anderer Glieder Meines Hauses und ältere und begründete Rechte deutscher Regentenhäuser daran haften. Ich gebe Euch das Ver­sprechen, daß Ich Euer nationales Recht als Mein eigenes be­trachte und soweit Ich berufen bin Eure Rechte und Freiheiten be­schützen werde. Schleswig Holsteiner! Von der Ueberzeugung durch­drungen, daß Mein Recht Eure Rettung ist, gelobe ich sür Mick und Mein Haus zu Euch zu stehen, wie Ich in der Schlackt zu Euch gestanden, Mich nicht zu trennen von Euch und unscrm Rechte. Und so gelobe und schwöre Ich gemäß dem Staatsgrund­

gesetze: Die Verfassung und die Gesetze der Herzogthümer Schles­wig-Holstein zu beobachten und die Rechte des Volkes aufrecht zu halten. So wahr mir Gott Hesse und sein heiliges Wort.

Schloß Dölzig (Lausitz), den 16. Nov. 1863.

_ Frie.drich, Herzog von Schleswig-Holstein."

Tagesereignisse.

In Hall brach am 17. November, Abends zwischen 7 und 8 Ukr, in einer dicht gefüllten Scheuer Feuer aus, in einem Stadt« theil der sog. Blendstatt, welcher säst durchweg aus Scheuern be- j steht. Das Feuer griff mit rasender Schnelligkeit um sich und es dauerte bis spät in die Mitternacht hinein, bis es der dortigen Feuerwehr, vereint mit denen mit der Eisenbahn herbeigeeilten von,- Oehringen und Neuenstein und den Mannschaften der umliegende« Orte gelang, das Weitergreisen des Feuers zu verhindern. 15 Scheuern, sowie der an dieselben anstoßende Gasthof zum Hirsch siud ein Raub der Flammen geworden und 11 weitere Gebäude sind mehr oder weniger beschädigt.

Heilbronn, 19. Nov. (Tel. d. Schw. M.) Die bürgerlichen Kollegien beschlossen dringende Bitte an Regierung und Ständekammer um sofortige Anerkennung des Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein.

In Stuttgart findet eine Versammlung zur Berathung der nöthigen Schritte betreffs der schleswig-holsteinischen Sache statt. ^ (Auch in Dresden hat bereits eine solche Versammlung stattge- sunden, in welcher die Resolution gefaßt wurde, daß in Schleswig- Holstein nur der Mannesstamm erbberechtigt ist, und daß jeder Versuch, die Thronfolge der Herzogthümer zu ändern, eine Verletzung der Rechte und Interessen Deutschlands enthalte und sofort mit allen ! Kräften, nöthigensalls mit Waffengewalt, zurückgewiesen werden müsse. ^

Berlin, 18. Nov. Die Kreuzzeitung vernimmt: Die Thä« >

tigkeit des Marine- und Kriegsministeriums sei durch den anschei­nend unvermeidlichen Feindseligkeitsausbruch zwischen Deutschland und Dänemark beansprucht, die sechste und dreizehnte Division hät­ten Kriegsbereitschastsbefehle, für Konzentrirung der Kriegsmarine sei Vorkehr gerroffen. Friedrich von Augustenburg ist heute hier eingetrofsen und hatte eine Unterredung mit Bismark. Offiz. Nvrdd. A. Z.: Die schleswig-holst. Frage habe einen internationalen Cha­rakter; es handle sich um Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Lon­doner Protokolls, es frage sich, ob Deutschland den Protokollprin­zen als Herzog anerkennen werde. Der Bund sei völkerrechtlich hie­zu nicht verpflichtet, da er dem Protokoll nicht beigeireten; die Her- zogthümer nickt, da ihre Stände nicht um Genehmigung des Pro­tokolls angegangen worden, Oesterreich und Preußen seien der ein- gegangenen Verpflichtung ledig, da Dänemark die gegen Deutsch­land übernommenen Pflichten nicht erfüllt. (Schw. M.)

Kiel, 17. Nov. Die Mitglieder der holsteinischen Stände­versammlung, sowie deren Stellvertreter, werden sich Donnerstags Mittags hier versammeln, um die Lage des Landes zu berathen.

Hamburgs, 19. Nov. Die Kieler Donnerstagsversammlung wird trotz des Verbots stattfinden. Sie beabsichtigt, eine Deputa­tion an den Bund mit der Aufforderung zu sofortigen Schritten zum Schutz des öffentlichen Eigenthums gegen Unberechtigte abzusenden.

Dänemark. Kopenhagen, 16. Nov. Christian IX. ist vom Christiansborger Schloßbalkon aus als König proklamirt worden und hat die Verfassung beschworen; das Ministerium Hall bleibt. Nach der Proklamirung erschien Christian aus dem Schloßbalkon, von großer Volksmenge mit anhaltenden Hurrahs bewillkommt. Bet' seinem nochmaligen Erscheinen wurden der Gesamtstaatsverfafsung und dem Ministerium Hall donnernde Hurrahs zugerusen 17. Nov. Auf eine heute überreichte, die Bitte um Unterzeichnung des Versassungsentwurss enthaltende Adresse der hiesigen Gemeindebe- hörden^ antwortete König Christian ungefähr: Ehrlich wie Einer, wolle er Dänemarks Wohl; aber als konstitutioneller König habe er das Recht, nur nach reiflicher Erwägung zu beschließen, und er werde seinen Entschluß durch den Staatsrath kundthun. 18. Nov- Der neue Verfassungs-Entwurf sür Dänemark-Schleswig ist im ge­heimen Staatsrath unterzeichnet worden. Konseilpräsident Hall theilte dieß in außerordentlicher Reichsrathssitzung mit. Donnernd« Hocks des Reichsraths nnd der dichtbesetzten Tribünen. Der Reichs« rath beschloß, in nächster Nacht Christian in corpore Glück zu wün- fchen und Dank zu sagen. !

t Gottesdienste. Sonntag, 22. Nor. Vor». (Pr>d.) Hr. Dek. Heberle.

iDas Opfer ist sür den Klrchenbausond bestimmt.) Klnderlchre mi: den Se­rien S. Klaffe. Nackm. (Gustav-AdolphSstiinde): Hr. Helfer Schmid.

Nedigirt, gedruckl und verlegt von A. tvelschltg»».