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Hai»k, Bäcker in der Ledcrgafse.
Theater in Calw.
Samstag, den 2>. November,
Der Müller und sein Kind.
Schauspiel m 5 Akte» von Raup ach.
Z»,i, Schluß des 3 Akts großer Geisterzug mit bengalischem Feuer.
Sonntag, den 22. November,
Die Königstochter als Bettlerin,
oder:
Goldschmied und Hofnarr. Charaklergemälde rn 5 Akten von vr. Ernst R a u p a ch.
Montag, den 23. November: Leonvre, die Todtenbraut
Ba erländicheS Sckanspiel mit Gesang und Melodram in 3 Abteilungen von Holtei. Zum Schluß: tz
Lebendes Bild: Die Geister Wilhelms und LeniorcnS zu Pferd darstellend.
Um zahlreichen gütigen Besuch bittet ergebenst R. Sch,nid.
Hornberg.
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Bei der diesigen G-meinVepflege liegen 500 fl. und bei der hiesigen SiifmnqSpflege 200 fl. zu 4'/« Pro» zent gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen parat 2)2-
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Redaktion. ^
Mitbürger!
Die Ereignisse in Sachen Schleswig-Holsteins sind bekannt. Jetzt oder nie kann und muß es sür Temschland erhalten werden. Ueberzeugt, daß nur durch die Thatkraft des Volkes geholfen werden kann, laden wir alle unsere Mitbürger, abgesehen von jeder politischer Meinung, zu einer Versammlung auf morgen — Tonntag — Abends 5 Uhr — im Waldhorn um berali/en und zu beschließen, was Nolh thut.
MartinDreiß. E. Georgii. E.Horl'acher. Th.Klingel. G. Korndörser. C. Stalin. G- F. Wagner.
Hiesiges.
Calw, 20. Nov. Die gestrige monatliche Versammlung des Gewerbevercins war z-emlich schwach besucht, was u« so »ehr zu bedauern war, als der von Herrn Apotheker Feder Haff gehaltene Vortrag über Brennstoff und Beleuchtungsmaterialien äußerst interessant und belehrend war und deßhalb ein zahlreiches Auditorium wohl zu wünschen gewesen wäre. Hat sich Herr Feder- Hass schon durch diesen Vortrag den grrßenTank der anwesenden Mitglieder erworben, so dürste er sich bei Erfüllung der an ihn gestellten Bitte um Fortsetzung seines Vortrags in den nächsten Versammlungen gewiß allfeitiger Anerkennung und zahlreichen Besuchs der Versammlung versichert halten.
Bitte an die verehrt. Theaterdircklion. Dieselbe wird hiermit frcundtichft gebeten, uns das am Montag gegebene ausgezeichnete Schauspiel: „Tie Blinde von Paris, oder: Ter Graf von St. Germain" gefälligst noch einmal vorzuführcn und glau ben wir für diesen Fall eine recht schöne Einnahme in Aussicht stellen zu können, da das Stück sich des allgemeinsten Beifalls erfreute. Mehrere Theaterfreunde.
Die schleswig-holsteinische Angelegenheit hat durch den Tod deS Königs Friedrich VII. von Täucmark aus einmal eine neue, und wenn der deutsche Bund und die deutschen Regierungen ihre Pflicht ihun, sür Deutschland und insbesondere für Schleswig Holstein ersrenliche Wendung genommen; denn mit dem Tode Friedreichs VII. erlöschen die Herrscherrechte der ältesten Linie des olden- burgischen Hauses, oder für uns gesagt Dänemarks, in Schleswig-
Holstein. Während nämlich in Dänemark auch die weibliche Linie, der »Mann vom Weibe", in der Thronfolge xrbberecdtiat ist. ailt in den Herzogthümern das strikt deutsche fürstliche Erbrecht, wonach nur der „Mann vom Manne" zum Thron berechtigt, der männliche Abkömmling eines weiblichen Familiengliedes aber ausgeschlossen ist Der einzige Thronfolger männlicher Abstammung in Dänemark aber ist bekanntlich erst kürzlich in der Person des Erbprinzen Ferdinand gestorben und der jetzige Thronfolger, beziehungsweise König in Dänemark (Landgras Friedrich von Hessen) stammt von weiblicher Linie ab, ist also in den Herzogthümern nicht erbberechtigt. und es geht nun die Thronfolge in den Herzogthümern an die nächstjüngere Linie des oldenburgifchen Stammes, die Herzoge von Schleswig-Holstein Sonderburg Augustenburg, über. Diesem Uebergang sollte durch das vielgenannte Londoner Protokoll vom Jahr 1852 vorgcbeugt werden, indem darin die nur durch Personalunion mit Dänemark verbundenen Herzogthümer mit demselben als zusammengehöriges Ganzes erklärt, und um die Schwierigkeiten der Erbsolgesrage zu beseitigen, mit Uebergehung der in den Herzogthümern erbberechtigten Herzog!, «ugustcnburgiscken Linie das Thronfolgerecht der Gesammtmonarchie dem sogen. „Protokoll- Prinzen" Christian (Vater des neuen Königs der Griechen) übertragen wurde. In Dänemark geht oder ging nun der Thron an diesen über und auch in den Herzogthümern sollte dieß nach obigem Protokoll stattfinden; allein dieses wurde nur von Preußen und Oesterreich (jedoch auch nur unter Bedingungen, die von Dänemark nicht erfüllt wurden), nicht aber vom deutschen Bunde, noch weniger von den schleswig holsteinischen Ständen, die gar nicht gefragt wurden, anerkannt, ist somit auch sür den deutschen Bund und die Herzogthümer nicht rechtskräftig; auch haben die zur Thronfolge berufenen Augustenburger auf ihr Thronrecht nicht verzichtet. Es ist nun zwar wahrscheinlich, daß der jetzige König von Dänemark einen Versuch zu faktischer Geltendmachung und Behauptung des Protokolls machen wird, aber auch Deutschland wird seiner Pflichten gegen die Brudrrstämme eingedenk sein, und ohne alle Rücksicht sür das Recht der ihm angchörigen und verwandten Hee- zogthümer eintreten. Der erbberechtigte Erbprinz von Augustenburg hat bereits als Herzog von Schleswig-Holstein ein Regierungsantritts-Patent erlassen, das nachstehend mitgetheilt wird. Er hat darin seinem Volke Treue geschworen und die scbles- wig'schen Stände, Beamten u. s. w. werden ihm gerne den Gegen-