Da« Talwcr tvschen- dialt eesw.-nu wää',e»r- lni-veiuial. nämlich Mittwoch in Samstlig. AbviincmcntSvreiSlialb- iäI>ri.5-tkr..äurckdicPost b^ogeninWiiitiemberg l st. 21 kr. Einzelne Nnmmern kolken 2 kr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und InteUigenzblatt für den Bezirk.

In Ealw abonnirk man bei der Redaktion, aus­wärts bei den Boten oder dem nächstgelege- nen Postamt. Die ElnrücknngSgebühr be­trägt 2 kr. für di« drei­spaltige Zeile oder deren Raum.

Nro.

Mittwoch, den 1. Juli.

1883 .

Einladung znm Abonnement.

Auf das jeden Mittwoch und S ams- t a g erscheinendeCalwerWochcnblatt" werden für das mit dem heutigen 1. Juli begonnene neue Semester noch Bestellungen an­genommen und hiezu freundlich «ingcladen. Abonnementspreis (ohne Trägerlohn oder Lie- serungsgcbühr) halbjährlich 3/1 kr.

A. Oels chläg er.

Amtliche Deknnnlmachungen. Calw.

Sperrung der Nagoldfloßstraße

Behufs der Erneuerung der ober» Mühl­floßgasse in Calw ist die Nagoldfloßstraße von Calw aufwärts mit Genehmigung des Ministeriums des Innern, Abtbeilung für den Straßen- und Wasserbau, vom 2:1. d. M. für die.Tauer des Monats August dieses Jahres gesperrt. -

Ten 27. Juni 1863.

Kön. Oberamt.

Schippert.

Floßinspektion Calmbach.

Die Maurer- und Pflasterarbritcn

bei dem im Monat August dieses Jahres auszusührenden Neubau oer oberen Mühl­stoßgasse in Calw, veranschlagt zu 512 fl. lO kr., werden

Freitag, den 3. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhaus in Calw in öffentlichen Abstreich gebracht, wozu tüchtige Liebhaber mit Vcrmögenszeugnissen versehen eingela­den sind.

Calmbach, 28. Juni 1863.

K. Floßinspektion.

Kuttrosf. ,

Forstamt Wildberg.

Revier Stammheim.

Die Lieferung u. das Kleinschlagen von ca. 1500 Roßlasten Kalksteinen

auf verschiedene Staatswege wird am Montag, den 6. d. M-,

Morgens 7 Uhr,

in der Försterswohnung hier verakkordirt. Stammheim, 1. Juli 1863.

K. Revierförsterei.

Zeller.

Calw.

Verkehr mit Fleisch betreffend.

Es kommt in neuerer Zeit öfters vor, daß von auswärts Fleisch zum Verkaufe hie- hev gebracht und damit hausirt wird, ohne daß Nachweisung über die gesunde Beschaf­fenheit des Fleisches erfolgt. Um die gesetz- chen Vorschriften wahren zu können, wird

hiemit verfügt, daß jeder Auswärtige, derf hieher Fleisch zum Verkaufe bringt, vorher sich durch eine Urkunde der Fleischschau des betreffenden Orts über die gesunde Beschaf­fenheit des Fleisches bei der hiesigen Fleisch­schau auszuweisen hat, widrigenfalls eine Strafe von 3 fl. erfolgt. Die Herren Orts- Vorsteher werden ersucht, dieses ihren Amts- Angehörigen bekannt zu machen.

Am 26. Juni 1863.

Stadtschultheißenamt.

Schul dt.

Calw.

Benützung des Schlachthauses betr.

Nach stadträthlichem Beschluß haben die­jenigen hiesigen Einwohner, welche ein Stück Vieh schlachten, für die Benützung der von Len Metzgern angeschafften und unterhaltenen Geräthschasten im Schlachthause 12 kr. zu bezahlen.

Am 26. Juni 1863.

Stadtschulthrißenamt.

Schuldt.

C a I w.

Aufforderung zur Anmeldung der Hunde.

In Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Sep­tember 1852 und' der Finanzministerialverfü- gung vom 7. Juni 1853 werden sämmtliche Besitzer von Hunden ausgefordert, ihre Hunde

am Montag, den 6. Juli d. I., Vormittags von 812 Uhr, bei der zur Aufnahme bestellten Commission auf dem Rathhaus anzuzeigen.

Zur Nachachtung wird bemerkt:

1) Es sind alle am 1. Juli d. I. über 3 Monate alten Hunde anzuzeigen.

2) Anzeige- und steuerpflichtig ist der In­haber des Hundes. Da jedoch, wenn ein Hund erweislichermaßen einem anderen, als dem faktischen Inhaber gehört, die Abgabe dem wirklichen Besitzer nach dessen Verhält­nissen anzusetzen ist, so haben in einem solchen Falle Beide die vorgeschriebene Anzeige zu! machen.

3) Tie Verbindlichkeit der Hundebesitzer zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt und es kann deren Unterlassung durch das Vor­geben, von der öffentlichen Aufforderung keine Kenntniß erlangt zu haben, niemals ent­schuldigt werden.

4) Der Besitzstand vom 1. Juli entschei­det für die Entrichtung der ganzen Jahres­abgabe.

5) Die Abgabe ist von dem Pflichtigen alsbald in einer Summe zu bezahlen, soweit nicht das Kameralamt dem Einzelnen die Bezahlung in Raten gestattet.

6) Das Unterlassen der Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der gesetzli­chen Frist wird mit dem vierfachen Betrag der Abgabe bestraft und es haben ohne Aus­nahme alle Diejenigen, welche ihre am 1. Juli besessenen Hunde nicht spätestens bis zum 15. Juli zur Anzeige gebracht haben, unnachsichtlich diese Strafe zu gewärtigen,

7) Wer nach dem 1. Juli in den Besitz eines Hundes kommt, hat innerhalb 14 Ta­gen bei dem Stadt-Acciseamt hievon Anzeige zu machen.

Am 30. Juni 1863.

Stadtschultheißenamt.

, Schuldt.

Calw.

Aufforderung zum Impfen.

Die Eltern, deren Kinder Heuer das dritte Lebensjahr zurückgelegt haben, oder noch zu- rücklcgen, werden wiederholt ausgefordert, ihre Kinder impfen zu lassen, widrigenfalls den bestehenden Vorschriften gemäß mit Strafen, beziehungsweise Zwangs-Impfung, eingeschrit­ten werden müßte.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

Außeramtliche Gegenstände.

Feuerwehr.

Aus Veranlassung der Amtsversammlung findet morgenDonnerstag, den 2. Juli, eine Uebung statt, wozu die 1., 2. und 3. Compagnie auszurücken haben. Sanim- lung beim Spritzenhaus Nachmittags 4 Uhr in voller Ausrüstung.

Das Commando.

Calw.

Medicinisch - chirurgische Zu­sammenkunft

nicht am 2., sondern am 9. Juli, bei Beitter.

Nächsten Sonntag, sowie die ganie Woche über, backt Laugenbretzeln

Christian Schaal im Bischofs.

In gutem Stande befindliche

Läden, Thnren, Fenster und zwei eichene Treppen

hat billig zu verkaufen Calw, 26. Juni 1863.

Carl Fader.

Ein kleines Logis ha« bis Jakobi zu rerimeihei,

Lotz, Sanier.