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Ausschuß selbst zu willfährigem Beschlüsse sich zuständig glaubt, dcr! Generalversammlung vorzulegen.
Die Generalversammlung ist mindestens acht Tage vorher in öffentlichen Blättern auszuschreiben.
Dieselbe wird vom Vorstand des Ausschusses geleitet.
Die Einberufung außerordentlicher General - Versammlungen kann sowohl der Ausschuß, als auch die Generalversammlung selbst beschließen.
Zu Gültigkeit eines Beschlusses der Generalversammlung genügt die Mehrheit der Stimmen.
Uebertragung von Stimmen durch schriftliche Vollmacht ist zulässig.
8- 10. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, in dcr Generalversammlung Anträge zu stellen, welche, wenn sie sich nicht zu sofortiger Behandlung eignen, an den Ausschuß, beziehungsweise an die nächste Generalversammlung verwiesen werden.
§.11. Ein Mitglied, welches bei der Einforderung der Beiträge nicht bezahlt, wird noch einmal gemahnt, und nach erfolglosem Verflusse von weiteren vier Wochen aus der Liste der Mitglieder gestrichen.
Mitglieder, welche, erhaltener Warnung ungeachtet, den Statuten in ausfallender Weise zuwider handeln, können durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.
8. 12. Bei etwaiger Auflösung des Vereins werden dessen vorhandene Mittel von der einzuberusenden letzten Generalversammlung einer wohlthätigen Anstalt überwiesen.
Tagesereignisse.
— Weil die Stadt. Der Kaiser von Oesterreich hat einen Beitrag von 500 fl. in Silber österreichischer Währung für das Äeplerdenkmal dem Konnte desselben zustellcn lassen.
— Baden, 25. Aug. Es verbreitet sich das Gerücht von einem
großen Diebstahl, der gestern hier begangen worden sei. Dem Fürsten G. sollen nicht weniger als 150,000 fl. in Banknoten und sonstigen Werthpapieren entwendet worden sein. Nähres ist noch nicht bekannt. (Frkf. A.)
— Von der Elz, 21. Aug. In der vorletzten Nacht ist einem ledigen Bürger zu Nimburg die Summe von 5000 fl. in amerikanischem Gelde (100 Zwanzigdollarstücke) und ein Wechsel von 2200 fl. entwendet worden. Der Koffer, in welchem sich diese Werthe befanden, wurde des andern Tages erbrochen und ausgeleert auf dem Felde gefunden. Der Bestohlene hat sich dieses Geld in Amerika erworben und war vor Kurzem mit demselben in seine Hcimath zurückgekehrt.
— Detmold, 19. Aug. Es sind hier plötzlich über 100 Per
sonen wre von der Pest befallen, welche alle von dem Fleisch einer Kuh gegessen hatten, die ein Privatmann hatte schlachten lassen, weil sie ihm erkrankt war. Die armen Menschen leiden unter so entsetzlichen Schmerzen, daß sie sich den Tod herbeiwünschen, dcr sich denn auch bei vier von ihnen schon eingestellt hat. Was die Kuh eigentlich an sich gehabt und ob ein Verschulden auf Seiten des Thierarztes, welcher dieselbe in Behandlung hatte, und danach den Schein ausstellte, daß dem Verkaufe ihres Fleisches nichts im Wege stehe, vorliegt, muß die Untersuchung, welche eingelcitet ist, ergeben. (Frkf. A.)
— Berlin. Wie die „B. B. Z." gehört hat, spricht man in
politischen Kreisen viel von unangenehmen Eindrücken, die das Auftreten des Herzogs Ernst von Kobuig bei dem deutschen Schützenfeste in Frankfurt a. M. hier an hoher Stelle erregt habe, und von einem in Folge dessen eingetretenen lebhaften Briefwechsel zwischen Berlin und Koburg. (Frkf. A.)
— Aus dem Herzogthum Schleswig, 22. Aug. Inder Land
schaft Angeln ist neulich nach einem Berickt der offiziellen Zeitung für Schleswig ein Mann mit Gefängnißstrafe bei Wasser und Brod belegt worden, weil das Taufkleid seines Kindes „illoyale" Farben hatte! Eine Mutter in der Stadt Husum, die ihren Säugling mit dem Gesänge des Nationalliedcs „Schleswig-Holstein meerumschlungen" in Schlaf gewiegt hatte, kam gnädiger weg, es traf sie nur eine Geldstrafe. Zur Einführung solcher Zustände hat Deutschland mit Waffengewalt beigeholfen und solche Zustände duldet es noch immer. (Schw M.)
Wien, 25. Aug. Der Juristentag hat in seiner heutigen Plenarversammlung mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majo
rität folgenden Antrag angenommen: „Der Juristcutag spricht als seine Rechtsüberzeugung aus, Verordnungen und Erlasse des Staatsoberhaupts oder der Staatsrcgicrung, deren Inhalt nur in Gesetzesform mit Ständezustimmung hätten statuirt werden können, sind unverbindlich für den Richter."
Schweiz. Bern, 22. Aug. Dem Bundcsrath ist die Nachricht zugcgangen, daß dcr König von Baiern den Telegraphcuver- trag mit der Schweiz und die unterseeische Verbindung zwischen Rorschach und Lindau genehmigt hat. — Der Bundesrath thut bei der Regierung von Nordamerika Schritte, um mehrere kriegsge- fangene Schweizer, welche vom Süden zum Militär gepreßt wurden, zu befreien. — Bern, 26. Aug. Der italien. Gesandte in Bern hat dem Bundesrath amtliche Mittheilung von der über alle Häfen Siziliens und des benachbarten Festlandes verhängten Blv- kade gemacht. — Am 24. August war in Genf ein von Herrn Renz veranstaltetes Wettrennen. Im Augenblick, wo dasselbe zu Ende ging, wurden 8 Pferde, hie in den Cirkus zurückgeführt werden sollten, scheu und stürzten sich auf die versammelte Menge. Es entstand unter den erschrockenen Frauen und Kindern eine Scene, die nicht beschrieben werden kann. Alles floh durcheinander. Mehrere Personen sind verwundet. (Schw. M.)
Frankreich Paris, 28. Aug. Der Moniteur zeigt qn, daß das französische Mittelmeergeschwader nack Neapel geht. (T.d.Schw.M.)
Italiens Turin, 26. Aug. Garibaldi hat Catania verlassen und sich mit einigen Offizieren auf einem englischen Fahrzeug cingcschifft. — Neapel, 25. Aug. Man versichert, Garibaldi sei zu Melito, an der Südspitzc von Calabrien, westlich vom Cap Spartivento, gelandet. — Turin, 26. Aug. Garibaldi ist noch immer in Melito, an der Südspitze Calabriens. Der Marineminister Persano hat Catania besetzt, 800 Freiwillige gefangen genommen und die Kommandanten zweier Fregatten abgesetzt, deren Haltung aus Anlaß der Abreise Garibaldi's zweifelhaft war. Cialdini ist nach Sizilien abgereist. In Neapel sind die Truppen konsignirt. — 27. Aug. Ein Königl. Dekret verhängt den Belagerungszustand über die neapolitanijchen Provinzen. General La- marmora ist zum außerordentlichen Kommissär mit unbeschränkten Vollmachten ernannt. Lamarmora hat eine Proklamation erlassen gegen die Umstnrzmänner, die unter dem Vorwand, die Einheit zu beschleunigen, den Bürgerkrieg hcraufbeschworen. Er werde die Rebellion ersticken. Die Truppenkommandanten werden in ihrer Hand die Civil- und Militärgewalt vereinigen und alle Ansammlungen auflösen. Tie Ausfuhr und Vorcnthaltung von Waffen ist verboten, die Preßfreiheit beschränkt. — Neapel, 26. August. Tausend Freiwillige sind bei Melito gelandet. Cialdini und Pi- nclli sind in Messina angekommen. — 27. Aug. Die königlichen Truppen sind zweimal mit den Garibaldinern zusammengestoßen. 42 Garibaldincr wurden gefangen genommen, mehrere verwundet. Die Abg. Fäbrizi und Mordini sind hier verhaftet worden. Cialdini wird in Calabrien befehligen. In Messina ist eine garibal- dinische Kundgebung vereitelt worden. — Turin, 27. Aug. Die offizielle Zeitung meldet, daß Garibaldi sich auf Reggio gewandt hat. , (Tel. d. Schw. M.)
Türkei. Nachrichten aus Constantinopel melden, daß die Confercnzen abgebrochen worden sind, weil die Pforte als Bedingung weiterer Verhandlungen die Einstellung der serbischen Rüstungen -und die Abtragung der Barrikaden in Belgrad gestellt hat. Da Serbien sich weigerte, hierauf einzugehen, zog die Pforte sämmt- liche Zugeständnisse zurück, indem sie sich auf den Standpunkt der Verträge von 1856 stellte.
Polen. Es sind aus Warschau Nachrichten der beunruhigendsten Art über das dortige Treiben der Meuchelmörderbande eingelaufen. Ganz abgesehen davon, daß es der Agitationspartei gelungen ist, den Marquis v. Wielopolski vollständig zu isoliren, so haben die Meuchelmörder ihre Drohungen gegen ihn wiederholt, sie haben aber auch wirklich jetzt ihr Anathem über den Hrn. Bischof Fielinski ausgesprochen; sie haben dem Prälaten gedroht, sie würden ihn bis an die Stufen des Altars verfolgen. Man erwartet in jedem Augenblick Nachrichten von neuen Attentaten. (St.-A.) — Warschau, 26. Aug. Die Todes - Urtheile der Verbrecher Rzonka und Ryll durch den Galgen sind vom Großfürsten bestätigt worden. Die Execution wurde heute Vormittag um 9 Uhr vollzogen. (Schw.M.)
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