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Z Hochzeits-Einladung. Z

O Zu unserer Hochzeit, welche wir G> H nächsten Dienstag und Mittwoch, G> G den 2. und 3. Seplbr., im Gasthaus G ^ zur Sonne dahier feiern, erlauben ^ wir uns alle unsere Freunde und Be- ^ G kannte freundlichst einzuladen. ^

G> Jakob Schüler, Metzger, G

U und seine Braut G>

D Dorothea Gay er. G

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Statuten des umrttembergischen Thierschutz-Vereins.

§. 1. Zweck des Vereins ist: mit Hitse aller ihm zu Gebot stehenden Mittel boshafter, unverständiger und leichtsinniger Ouä- ierei der Thiere zu steuern, Mißhandlungen derselben beim erlaub­ten Gebrauch ihrer Kräfte entgegen zu treten, und Grausamkeiten bei ihrer Tödtung zu verhindern.

8- 2. Zur Erreichung dieses Zweckes verpflichten sich die Mitglieder, nicht nur selbst keinerlei Thierquälerei auszuüben und bei ihren Angehörigen solche nicht zu dulden, sondern auch ander­wärts, wo sich irgend Gelegenheit bietet, für möglichste Schonung der Thiere zu wirken. Sie werden daher den Tierquälereien so viel möglich ihre Aufmerksamkeit zuwenden, und über besondere Wahrnehmungen, sowie über etwaige Vorschläge zu allgemeiner Ab­stellung derselben dem Vereins-Ausschuß Wittheilung machen.

8- 3. Mitglieder des Vereins können ohne Unterschied des Geschlechts und Wohnorts alle Diejenigen werden, welche durch ihre Beitritts-Erklärung sich zu einem Beitrage von 30 kr. für das Kalenderjahr und hiemit zur Beobachtung der Statuten verpflichten, worauf ihnen ein Exemplar der letzteren und eine Mitgliedskarte eingehändigt werden.

Höhere Beiträge werden mit Dank angenommen.

Ausnahmsweise können von dem Ausschuß auch nichtbeitragende Personen als Mitglieder ausgenommen werden, falls der Verein sich besonderen Nutzen von ihrem Beitritte verspricht.

8- 4. Solche Personen, welche sich um die Sache des Thier­schutzes ganz besondere Verdienste erworben haben, können von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

8- 5. Die Leitung der Vereinsangelegenheiten und die Ver­anstaltung Alles Dessen, was zur Förderung der Vereinszweüe dien­lich scheint, geschieht durch einen Ausschuß von <5 Mitgliedern, welche von der Generalversammlung gewählt werden und sich durch Beiziehung weiterer Mitglieder bis auf einundzwanzig zu verstärken das Recht haben.

Der Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, einen Stellvertreter desselben, einen Schriftführer und einen Kassier.

8- 6. Der Ausschuß stellt seine Geschäftsordnung fest. Er verfügt über die Mittel des Vereins nach bestem Ermessen.

8- 7. Der Ausschuß wird sich auf Einladung des Vorstandes so oft dieser es angemessen erachtet, mindestens aber vierteljährlich einmal, versammeln. Zu Gültigkeit eines Beschlusses ist die An­wesenheit von sieben Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleich­heit entscheidet der Vorstand. Dem Ausschuß bleibt es überlassen, nach Umständen öffentliche Sitzung zu halten.

§. 8. Von den Mitgliedern des Ausschusses tritt je nach zwei Jahren ein Drittel aus, worüber das Loos entscheidet. Die Austretenden können wieder gewählt werden. Fällt eines der Mit­glieder in der Zwischenzeit aus, so kann sich der Ausschuß bis zur nächsten Generalversammlung selbst ergänzen.

§. 9. Einmal jährlich beruft der Ausschuß die Generalver­sammlung, um Bericht zu erstatten, Rechnung abzulegen und für die Vergangenheit entlastet zu werden, auch etwa erforderliche Wah­len und neue Beschlüsse zu veranlassen.

Vorschläge und Wünsche von Vereinsmitgliedern können beim Ausschüsse jederzeit angebracht werden, und find, falls nicht der

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Ausschuß selbst Generalversam Die Gen« öffentlichen Bl Dieselbe 1 Die Einb kann sowohl d« beschließen.

Zu Gülti nügt die Mehz Uebertrag zulässig.

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