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Da» Calwer lvochue- dlatt erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch u Samstag.
Äbvmiem entsnre isstaN> - j-hrl.sakr.,d«rchdiePost bezogen inWürtteinberg
Nnmme^ Amts- un- IntelligcnMatt für den Vezir!;.
Calwer Wochenblatt.
In Calw abonnirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Boten oder dem nächstgelege- nen Postamt. — Tic Einrückongogebüstr betraut 2 kr für die drei- svaltige Aeile oder steten Raum.
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Samstag, den 29. März.
Amtliche Dekan,it,nachm,gen.
Calw.
Einlieferililg der Rekruten und Laudwehr- nläiiner.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, welche 2 Wegstunden und darüber von hier entfernt sind, haben den einzuliefcrnden Rekruten und Landwehrmännern zu eröffnen, daß sie, wenn sie es verlangen, vom 2. auf den 3. März mit Verpflegung über Nacht hier cinquartirt werden.
Zu diesem Behuse haben sie sich am Mitt- w o ch, den 2. d. M., vor 6 Uhr Abends, bei dem hiesigen Stadtschulthcißenamte zu melden.
Den 28. März 1862.
Kön. Oberamt.
Schippert.
Die
Centralstelle für die Landwirthschaft
an
das A. Oberamt end den landuiirthschastlicheii Se-n ks - Verein Ealw.
In dem Haupt-Finanz-Etat 18°'/e< sind, wie in früheren Jahren, Geldmittel zur Förderung größerer landwirthschaftlicher Verbesserungen, namentlich zweckmäßiger Ent- und Bewässerungs - Anlagen, Felderdrainirungen, Bachregulirungen, Feldwegen,lagen, Felder- eintheilungen und Zusammenlegungen bestimmt worden.
Für die Verwilligung von Beiträgen aus diesem Fond sind'folgende Grundsätze aufgestellt:
1) Die Beiträge werden nur zu bedeutenderen, nach einem zweckmäßigen Plan eingeleiteten und hiedurch der betreffenden Gegend zur Nachah m ung und zum Muste r dienenden Unternehmungen geleistet werden. Als solche werden namentlich angesehen:
a) Die Anlage von Kunst wiesen, so wohl nach den Regeln des Rücken- als des Hangbaus;
d) die ku nstgerechteTrockenlegung und die hiedurch möglich gemachte nachhaltige ökonomische Benutzung versumpfter oder dock allzu feuchter Grundstücke, insbesondere auch mittelst Anwendung unterirdischer Röhrenzüge (Drainage);
o) die mit Bewässerung und Entwässerung in naher Verbindung stehende zweckmäßige Leitung und Regulirung von Bach- und kleineren Flußbetten, wodurch nicht nur den unter r> und d genannten Verbesserungen vorgearbeitet, sondern auch Land für die Cultur gewonnen und nebenbei die Anpflanzung passender Holzarten und somit der in manchen Gegenden dringend gebotenen Vermehrung des Brennmaterials wesentlich Vorschub geleistet wird;
<I) die zweckmäßige Herstellung von Feldweganlagen und Felderei nthei- lungen (Markungs-Bereinigung) nach den Andeutungen der den Vereinen unterm 8. Mai l854 mitgetheiltcn „Musterpläne."
2) Die Größe der einzelnen Unterstützun gen wird nach den Opfern, welche die Durchführung solcher Verbesserungen erfordert, be messen und mit besonderer Würdigung der Ausdehnung, Schwierigkeit, Zweckmäßigkeit und der Verdienstlichkeit des betreffenden Unternehmens im Ganzen festgcstellt'werden.
In der Regel erstrecken sich übrigens die Beiträge höchstens auf die Kosten der Voruntersuchung und Planentwerfung, sowie auf die Kosten der Leitung und Beaufsichtigung des betreffenden Unternehmens; auch beschränken sie sich, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme bedingen, auf die ersten dieß- fälligen Verbesserungen, welche in einem Bezirke zur Ausführung kommen.
3) Die GesuFe um Unterstützungen sind unter Beischluß genauer, von öffentlich anerkannten Sachverständigen verfaßten oder ge prüften Pläne und Kosten-Ucberschläge und mit Gutachten des zuständigen landwirth- schaftlicben Vereins an die Centralstclle ein- zuscndcn.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt, sobald das Unternehmen zu Ende gebracht ist und die Centralstelle sich von der gelungenen Ausführung Ueberzeugung verschafft haben wird.
Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die landwirthschaftlichen Vereine insbesondere von solchen Bezirken, in welchen bisher in den fraglichen Beziehungen nichts oder nur wenig geschehen ist, es sich in jeder Weise werden angelegen sein lassen, auf Einführung der mehrerwähnten Verbesserungen, welche den Ertrag der Grundstücke und ihren Capital- werth wesentlich erhöhen und zugleich manch- fachen nutzbringenden Arbeitsstoff für die ärmere Volksklasse darbieten, mit allem Nachdruck hinzuwirken.
Stuttgart, 23. Januar 1862.
O p P e l.
Vorstehender Erlaß wird hiedurch mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Vereinsausschuß gerne bereit ist, Gemeindebehörden und einzelne Landwirthe bei der Ausführung der genannten landwirlh- schaftlichen Verbesserungen zu Herathen und Beitrags-Gesuche zu vermitteln.
Calw, 26. März 1862.
Ausschuß des landwirthschaftl. Vereins:
Schippert, Vorstand.
Die Beifuhr
des städtischen Besoldungs- und Magazinholzes wird am nächsten Montag, Vormittags!
11 Uhr, auf dem Rathhaus im Abstreich ver- akkordirt werden.
Calw, 28. März 1862.
Stadtpfleger Schüler.
Am nächsten Montag, Vormittags 11 Uhr, werden circa 1 Viertel und '/- Viertel Bauseld beim Calwer Hof auf dem Nath- baus auf 4 Jahre im Aufstreich verpachtet. Calw, 28. März 16 2.
Stadtpfleger Schüler.
Altbulach.
Hopfenstangen-u.Floßwiedenverkauf.
Die hiesige Gemeinde verkauft Mittwoch, den 2. April, Vormittags 10 Uhr,
ein Quantum schöne Hopfenstangen. und Floßwieden
gegen baare Bezahlung, wozu die Kaufsliebhaber eingeladen werden. Zusammenkunft auf der Bulacher Staige bei der Walkmühle. Den 25. März 1862.
Schultheißenamt.
Schöllhammer.
Oberhaugstett.
Lang- und Prugelholz-Verkauf.
Am Mittwoch, den 2. April d. I , Vormittags 10 Uhr, werden in dem hiesigen Gemeindewald circa 400 Stück Floßholz und am 3. April d. I.,
Vormittags 10 Uhr,
28 Klafter tannene Prügel im öffentlichen Aufstreich verkauft, wozu Liebhaber hiemit eingeladcn werden.
Den 26. März 1862.
Schultheiß Roller.
Aichelberg.
Akkord.
Am Dienstag, den 1. April d. I-, Vormittags 11 Uhr,
wird auf hiesigem Rathhaus ein Brunnen in der Parzelle Meistern zu graben akkordirr, wozu die Akkordsliebhaber eingeladen werden. Ten 24. März 1862.
Schultheißenamt.
Schaible.
Liebclsbcrg.
Akkord.
Zu Sicherung der Brücke und des Wcg- dammes im Teinachthale beabsichtigt die Gemeinde einige Stützmau rn und einen Steinvorwurf Herstellen zu lassen, und ist nach dem Ueberscblag berechnet
die Maurerarbeit zu 115 fl. 39 kr., die Aussüllungsarbcit zu 5 fl. 30 kr.