Calwer Wochenblatt.
Amts und JnteMgenzblatt für -en Bezirk.
Nro. 68
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum IV-, kr.
Mittwoch,
den 1. September 1858.
St.- - -
Calw.
lieber das Bändigen der Znchtstiere mit Nasenringen.
In Nro. 49, 50 und 52 des Wochenblattes für Land- und Forst- wirthschaft vom Jahr 1857 findet sich Beschreibung der Art und Weise des Anvindens und der Bändigung der Zuchtstiere durch Nasenringe. Diese Thiere können, wenn sie mit solchen Ringen versehen sind, im Stall und auf dxr Straße selbst an wenig festen Gegenständen angebunden und mit Leichtigkeit geführt werden, man erspart daher bei dem Transport viele Leute, Stränge und Gurten und damit Geld. An einem Na- scnring kann ein sonst gutartiger Stier- ohne Mühe durch einen Mann geführt werden,' bei einem bösartigen genügen jedenfalls 2 Personen zur sicheren Führung und hat man dabei nicht die bei der Anwendung von Fallstricken unausweichliche üble Zurichtung der . Thiere an den Knieen und Fesseln zu gewärtigen.
Bei diesen Borzügen verdient die Anwendung von Nasenringen allgemeine Einführung, insbesondere aber ist sie für junge Thiere, die noch kein Jahr alt sind, zu empfehlen, da sie bei geringerem Alter derselben obne Schwierigkeit durchgesührt werden kann.
Deßhalb hat der Ausschuß des landw. Vereins beschlossen, eine Anzahl tiefer Ringe zur Anwendung im Bezirk anzuschaffen und dem Oberamtsthierarzt zu behändigen, der auf Verlangen stets bereit sein wird, an die betreffenden Orte zu kommen, um sie den jungen Stieren einzu- zichcn.
Dieß wird unter dem Anfügen
bekannt gemacht, daß vom Jahr 1860 an beim landwirthsch. Feste für keine Farren, welche nicht mit Nasenringen versehen sind, Preise angesprochen werden können.
Den 30. August 1858.
Vorstand des landw. Vereins.
Fromm.
Amtliche Verordnungen und
Bekanntmachungen.
Calw.
Hansirhandel der Kramer.
Da nach höherem Erlaß immer noch Vorkommen soll, daß einzelne Schulth.-Aemtcr den Kramern den Hausirhandel gestatten, ungeachtet sie mit keinen Patenten versehen sind und daß einzelne dieser Händler noch auf Märkten zugelassen werden, ohne daß sie mit gütigen Pässen und Gewerbsbetriebsnachweisen versehen sind, so werden sämmtliche Orts-Vorsteher daran erinnert, fernerhin dicß- salls Ordnung einzuhalten.
Den 30. August 1858.
K. Oberamt.
From m.
2)1. Calw.
Fahrniß-Verkauf.
Aus der Verlassenschaftömasse des Löwcnwirths Matthäus Friedrich Roth fuß allhier wird in öffentlicher Versteigerung verkauft: am Montag, 6. September 1858,
von Vormittags 8 Uhr an:
1 Haarschnur mit Gold, Mannskleider, 1 Büchse und Schützentasche, Bcttgewand, Leinwand, Küchengeschirr von Messing, Zinn, Kupfer, Eisen, Blech, Holz, Porcellan und Steingut, Glas, Schreinwerk, allgemeiner
Hausrath und Feld- und Handgeschirr.
Dienstag, 7. September 1858, von Vormittags 8 Uhr an: viel Faß- und Bandgeschirr, 1 großer Wagen mit Traggeschirr und Leitern, 2 kleinere Wägen, 1 Flanderpflug, 1 Langholzseil, 1 Blähe und sonstiges vieles Fuhrgeschirr, etwas Most, 2 Kühe, und ungefähr 50 Cent- ner Heu.
Liebhaber werden ringelnden. Den 31. August 1858.
K. Gerichtsnotariat. Magenau.
Floßinspektion Calmbach.
Akkord über Pflasterer- und Maurer-Arbeit.
Montag, den 6. September, Morgens 9 Uhr,
wird an Ort und Stelle über die in Verbindung mit der Herstellung der Brielwasserstube stehende Pflasterer- und Maurer-Arbeit, veranschlagt zu 299 fl. 57 kr., ein Abstreichsakkord vorgenommen, wozu Liebhaber ungeladen sind.
Calmbach, 30. August 1858.
K. Floßinspektion. Kuttroff.
Embcrg.
Jagd-Verpachtung.
Freitag, den 3. Scpt. d. I., wird auf dem Rathhause dahier Morgens 8 Uhr
die Gemeindejagd wieder auf drei Jahre verpachtet. Die weitern Bedingungen und Erinnerung an die gesetzlichen Vorschriften werden bei der Verhandlung erörtert werden. Schultheiß I. F. Rcntschler.