Calrver Wochenblatt.

Amts und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 36.

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag, Ntltttvvch,

Alwnnementsprcis halbjährlich 45 kr,, vierteljährlich 24 kr. . c,» c>,

Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum tVr kr. den 22. ^Ull 182«.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Verblendungs-Arbeit.

Ueber die Verblendung des ober­amtlichen Gefängniß-Gebäudes und den nachherigen Anstrich findet am Freitag, den 24. Juli, Morgens 7 Uhr,

auf hiesigem Rathhaus eine Abstreichs­verhandlung statt, wozu tüchtige Meister aus dem Bezirk eingeladen werden.

Die Ueberschlagssumme begreift 234 fl. 49 kr.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Erinnerung an die Vorschriften der Waldfencr-Ordnung.

Seit kurzer Zeit sind im Bezirk zwei Waldbrände entstanden und beide mal, muß man annehmcn, in Folge von leichtsinnigem Umgehen mit ent­zündeten Gegenständen. Da ins­besondere durch Nichtbeobachtung der in Bezug auf das Rauchen bestehen­den Vorschriften, wonach in den Waldungen aus einer offenen Pfeife und aus Cigarren nicht geraucht werden darf und ebensowenig brennen­de Pfeifen ausgeleert werden dürfen, bei dem trockenen Zustande des Grases und der Waldstreue, Waldbrände gar leicht entstehen können, so werden diese Vorschriften in Erinnerung ge­bracht.

Den 20. Juli 1857.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Warnung vor fernerer Beschädigung von Bestandtheilen des durch das hiesige Oberamt hinziehenden Tele-

* graphen.

Solche Beschädigungen sind im hiesig^ Bezirk vorgekommen. Für ferneiHFälle hält man für nöthig, daraus aufmerksam zn machen, daß neben der Verpflichtung zum Ersatz jeden Schadens, welcher durch die Unterbrechung der Verbindung ent­steht, die Thäter Arbeitshausstrafe bis zu 2 Jahren zu gewärtigen haben.

Dieß haben die Schultheißen­ämter in den Ortschaften, welche an der Staatsstraße von Stuttgart nach Wildbad liegen, öffentlich bekannt zu machen und darüber, wie es ge­schehen, binnen 8 Tagen Urkunden hieher einzusenden.

Calw den 20. Juli 1857.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Vieh-Versicherungs-Anstalten.

Bis nächsten Botentag haben die Schulthcißenämter hieher anzu­zeigen, ob in ihren Gemeinden Vieh- Versicherungsanstalten bestehen, oder nicht. Von Behörden, welche diesen Termin nicht einhalten würden, müßte man die Berichte durch Wartboten abholen lassen.

Den 20. Juli 1857.

K. Oberamt.

Fromm.

Außeramtliche Gegenstände.

Reine ÄHlkchschÜltlllt hat zu verkaufen

Frohnmüller, Bäcker.

Jur Peachtung!

Ein zweijähriges Stück Rindvieh von gelber Farbe ist im Gasthaus zum Schiff abhanden gekommen; wer dasselbe beizuschaffen oder nä­here Kundschaft dem Unterzeichneten zu geben vermag, erhält von dem­selben eine angemessene Belohnung.

Jak. Fr. Fischer von Gechingen.

Calw.

Am Jakobifeiertag, den25- Juli und am 'folgenden Tage wird auf hiesiger Schießstätte ein aufgelegtes Naturalienschießen gehalten werden. Einlage 1 fl. für 5 Schüsse. Drei Einlagen gestattet. Anfang am 25., Mittags 1 Uhr, am 26. nach Beendigung des Nach­mittagsgottesdienstes. Die Theil- nahme steht auch Nichtmitgliedern frei. Schützenmeisteramt.

Alth engstett.

Seit einiger Zeit wird fast jeden Sonntag-Morgen in unserm untern Wald gejagt. Wer mir den Thäter anzeigen kann, erhält einen Kronen- thaler zur Belohnung.

Jagdpächter Jakob Roller.

2)2. Böblingen.

Erntewein,

frisch, gut und sehr billig bei

Kaufmann Kayscr.

Ebenderselbe kauft stets Bretter und Bandseiten.

Nächsten Sonntag sowie die ganze Woche über sind ftische Laugenbre­zeln zu haben bei

Wittwe Dietsch.