Calw er

e n ü 1 a i t.

Amts nnd Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nr». 70- Mittwoch 8. Sept-

1652.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Forstamt Altenstaig.

Revier Hofstätt.

(Brennholz Verkauf).

Am

Donnerstag den 16. d. M. kommen folgende Holzquantitäten zur Velsteigcrung, waS die betreffenden Orlsvorsteher ihren Amtsangehörigen mit dem Bemerken eröffnen wollen, Last die Zusammenkunft

Vormittags 10 Uhr auf der Kleinenztbalstraße bei der Ai- chelbcrger Sägmühlc statt finde.

1) Schlag DrändlcSberg

13V« Klf. eichene Scheiter

K6'/< Klf. dto. Prügel

17 irlf. buchene Prügel

7Vi Klf. birkene dto.

65 Klf. tannenc dto.

2230-St. tannene geschäzte Wel­ten.

2) Durchforstungsschlag Stuz- beig

t'/r Klf. eichene Prügel

12 Kl. buchene dto.

.',6V. Klf. tannene dto.

1870 St. tannene gcschäzte Wel len.

Den 2. Sept. 1852.

. . K. Forstamt. Grüninger.

Calw.

(Bekanntmachung des Gesuchs von EisenbahnbauArbeiteru).

Die Schuldheißenämtcr wollen zur Kenntniß der etwa unbeschäftigten Gc- mcindeangehörigen bringen, daß an dem Eiscnbahnbau bei Breiten im Ba­dischen tüchtige Erdarbeiter dauernde

Beschäftigung mit KO bis 54 kr.fTag- lohn und gute Maurer Arbeit mit 5K kr. bis 1 fl. 6 kr. täglichem Ar­beitslohn finden.

Den K. Sept. 1852.

K. Oberamt.

From m.

Calw.

(Steckbrief-Zurücknahme).

Der in Rio. 5K dieses BlattS steck­brieflich verfolgte Johannes Weber von Holzbronn hat sich heute vor Obcramt gestellt.

Den k., Sept. 1852.

K. Obcramt.

F l omni.

C a l w.

(Erinnerung au die Vorschriften in Betreff der Kirchweihfeier).

In Nr. 28 dieses BlattS wurde die höhere Verfügung, wonach die Kirck'weihe in allen evangelischen Ge­meinden des Landes an keinem am dern Tage Mehr, als am 3. Sonntag icS Monats Oktober (Heuer am 17. Oktober) gefeiert werden darf, be-s !ka»»t gemacht und dabei auf den Er- staß des gern. Oberamts vom 2. Okl. !l851 hingewieseu, welcher Vorschüs­sen für die Beseitigung der in man­schen Orten eiugcrisfenen Mißbrauche ckei den auf die kirchliche Feier folgcn- idcn Lustbarkeiten enthält. Man flu­chet für nöthig, die nochmalige Be­kanntmachung jener Vorschriften anzu chrdnen. Auch wird den Schuldhcißcn- !ämtern der Orte, wo Kirchwcihfeicr herkömmlich ist, aufgcgeben, denWir- thcn und Musikanten nochmals die Strafandrohung für Uebcrtretungcn (10 fl. Geld, beziehungsweise je nach Umständen K Tage Gefängniß) gegen

Bescheinigung, welche l,jeher vorzukc- gen ist, zu eröffnen. Sollten dennoch Entgcgenhandlungen Vorkommen, so ist sogleich dagegen cinzuschreilen und Anzeige davon zu machen.

Den 5. Sept. 1852.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

(NamensAcnderung).

Dem Gesuch des Steueraufsehers Vollmer in Geißlingen um Erlaubniß für die von seiner Ehefrau ihm beige­brachten Tochter, Marie Juliane Schlotterbcck, wohnhaft in Calw, sei­nen Geschlechtsnamen führen zu dür­fen, ist durch Ncgicrungsdekret vom 30. v. M. Z. 7669 unbeschadet, dco Reckte Dritter, entsprochen worden.

Den k. Sept. 1852.

K. Obcramt.

Fromm.

C a l w:

Die Gemcindcpflegcn werden drin­gend ersucht, die verfallenen Steuern und die am 15. Sept. verfallende Hälfte des Brandschadenö möglichst bald abzutragen, da die Unterzeichne­te Stelle sonst ihre Verbindlichkeiten nickt erfüllen konnte.

Den 6. Sept. 1L52.

ObcramtSpflege.

Butterfach.

H o rn be r g.

(GläubigerAuftuf).

Martin Lang von hier, dem im Juli d. Ist vergantet wurde, wandert auf öffentliche Kosten aus, wcßalb seine Gläubiger, denen aber zum Vor­aus gar keine Zahlungshilfe in Aus­sicht steht, aufgefordert werden, ihre