Calw er
e n ü 1 a i t.
Amts nnd Jntelligenzblatt für den Bezirk.
Nr». 70- Mittwoch 8. Sept-
1652.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Forstamt Altenstaig.
Revier Hofstätt.
(Brennholz Verkauf).
Am
Donnerstag den 16. d. M. kommen folgende Holzquantitäten zur Velsteigcrung, waS die betreffenden Orlsvorsteher ihren Amtsangehörigen mit dem Bemerken eröffnen wollen, Last die Zusammenkunft
Vormittags 10 Uhr auf der Kleinenztbalstraße bei der Ai- chelbcrger Sägmühlc statt finde.
1) Schlag DrändlcSberg
13V« Klf. eichene Scheiter
K6'/< Klf. dto. Prügel
17 irlf. buchene Prügel
7Vi Klf. birkene dto.
65 Klf. tannenc dto.
2230-St. tannene geschäzte Welten.
2) Durchforstungsschlag Stuz- beig
t tü'/r Klf. eichene Prügel
12 Kl. buchene dto.
.',6V. Klf. tannene dto.
1870 St. tannene gcschäzte Wel len.
Den 2. Sept. 1852.
. . K. Forstamt. Grüninger.
Calw.
(Bekanntmachung des Gesuchs von EisenbahnbauArbeiteru).
Die Schuldheißenämtcr wollen zur Kenntniß der etwa unbeschäftigten Gc- mcindeangehörigen bringen, daß an dem Eiscnbahnbau bei Breiten im Badischen tüchtige Erdarbeiter dauernde
Beschäftigung mit KO bis 54 kr.fTag- lohn und gute Maurer Arbeit mit 5K kr. bis 1 fl. 6 kr. täglichem Arbeitslohn finden.
Den K. Sept. 1852.
K. Oberamt.
From m.
Calw.
(Steckbrief-Zurücknahme).
Der in Rio. 5K dieses BlattS steckbrieflich verfolgte Johannes Weber von Holzbronn hat sich heute vor Obcramt gestellt.
Den k., Sept. 1852.
K. Obcramt.
F l omni.
C a l w.
(Erinnerung au die Vorschriften in Betreff der Kirchweihfeier).
In Nr. 28 dieses BlattS wurde die höhere Verfügung, wonach die Kirck'weihe in allen evangelischen Gemeinden des Landes an keinem am dern Tage Mehr, als am 3. Sonntag icS Monats Oktober (Heuer am 17. Oktober) gefeiert werden darf, be-s !ka»»t gemacht und dabei auf den Er- staß des gern. Oberamts vom 2. Okl. !l851 hingewieseu, welcher Vorschüssen für die Beseitigung der in manschen Orten eiugcrisfenen Mißbrauche ckei den auf die kirchliche Feier folgcn- idcn Lustbarkeiten enthält. Man fluchet für nöthig, die nochmalige Bekanntmachung jener Vorschriften anzu chrdnen. Auch wird den Schuldhcißcn- !ämtern der Orte, wo Kirchwcihfeicr herkömmlich ist, aufgcgeben, denWir- thcn und Musikanten nochmals die Strafandrohung für Uebcrtretungcn (10 fl. Geld, beziehungsweise je nach Umständen K Tage Gefängniß) gegen
Bescheinigung, welche l,jeher vorzukc- gen ist, zu eröffnen. Sollten dennoch Entgcgenhandlungen Vorkommen, so ist sogleich dagegen cinzuschreilen und Anzeige davon zu machen.
Den 5. Sept. 1852.
K. Oberamt.
Fromm.
Calw.
(NamensAcnderung).
Dem Gesuch des Steueraufsehers Vollmer in Geißlingen um Erlaubniß für die von seiner Ehefrau ihm beigebrachten Tochter, Marie Juliane Schlotterbcck, wohnhaft in Calw, seinen Geschlechtsnamen führen zu dürfen, ist durch Ncgicrungsdekret vom 30. v. M. Z. 7669 unbeschadet, dco Reckte Dritter, entsprochen worden.
Den k. Sept. 1852.
K. Obcramt.
Fromm.
C a l w:
Die Gemcindcpflegcn werden dringend ersucht, die verfallenen Steuern und die am 15. Sept. verfallende Hälfte des Brandschadenö möglichst bald abzutragen, da die Unterzeichnete Stelle sonst ihre Verbindlichkeiten nickt erfüllen konnte.
Den 6. Sept. 1L52.
ObcramtSpflege.
Butterfach.
H o rn be r g.
(GläubigerAuftuf).
Martin Lang von hier, dem im Juli d. Ist vergantet wurde, wandert auf öffentliche Kosten aus, wcßalb seine Gläubiger, denen aber zum Voraus gar keine Zahlungshilfe in Aussicht steht, aufgefordert werden, ihre