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Meistern. Unterzeichneter ist gesonnen, seine sämmtlicke Liegenschaft aus freier Hand an den Meistbietenden zu verkaufen, indem er willens ist, nach Nordame rika auSzuwanvcrn. Der Verkauf soll am

Mittwoch den 7. Jan.

Mittags 1 Uhr

im WirthshauS dahier wiederholt ge halten werden. Die Liegenschaft be­steht in:

Der Hälfte au einer zweistockigten Behausung;

der Hälfte an einer großen Scheuer und Stallungen unter einem Dach, nebst einem ncuerbauten Holz- nnd Strcueschopf und einem ge­wölbten Keller unter dem Hause allein;

ungefähr 6 Mrg. Aker;

Mrg. Wiesen im Thal und

3 Mrg. Wald; welches, wenn ein entsprechender Preis erlöst wird, sogleich zugeschlagen wird.

Die HH. Ortövorsteher werden er­sucht, dieses gefälligst bekannt zu ma­cken.

Ten 1. Ja». 1852.

Johannes Groß!) ans.

bei Kubier zur Traube, eine neue Kap-,daß sie, wenn ihre Bemühungen fruckt- pe mit einer alten verwechselt worden, los sind, diejenigen Lehrlinge, welche

Mau bittet den Besizer der erstcre» sie gegen die zweite, welche mit dem Buchstaben U. bezeichnet ist, wieder auszutauschen. Näheres bei dem Her­ausgeber dieses.

hierin säumig und nackläßig sind, zur Kenntniß deS Unterzeichneten bringe», um sofort weitere Verhandlungen ein­leiten zu können. Ich behalte mir vor, hierüber mit den Zunftvorstehcrn be­sondere Rücksprache zu nehmen.

Den 30. Dez. 1851.

Stadtschuldheißcnamt. Schuld t.

Calw.

Fortbildungsschule.

Der Unterricht in derselbe», für Lehr­linge und Gehilfen gesondert, findet auch diesen Winter an drei Abenden der Woche, Montags, Mittwochs und Freitags von 7 72 bis nach 9 Uhr statt und wird am Abend des 5. Ja­nuar fortgesezt. Eltern und Meister werden dringend aufgefordcrt, ihre jun­gen Leute nicht nur im Allgemeinen Ueber Tveurnng und Kandel

Calw.

Bei meiner Lotterie, die Mittwoch Abend urkundlich stattfand, hat der. 2 gewonnen. Auguste Rio pp.

Calw

Ein rothbrauucr glatthärigerSchweiß- hund mit weißer Brust, weißen Vor­der- und halbweiße» Hinterfüßen, der auf den RufPürschmann" geht und ein ledcrneö Wursthalsband mit irres singenen Ringen trägt, hat sich ,ver laufe». Wer solchen mir wieder bei­schafft, erhält eine Belohnung.

Theodor Feldweg, Flaschner.

C a l w.

(Cigarren).

Der Unterzeichnete erlaubt sich ei­nem verchrlichen Publikum die Anzei­ge zu machen, daß er von einer der Ersten Fabriken in Bremen ei­ne neue Sendung Cigarren erhalten hat, welche in einem vollständigen Sortiment guter und abgelagerter Waare besteht und wovon er billige Preise zu stellen im Stande ist.

Immanuel Heer mann.

Calw.

Am 21. v. M. ist, wahrscheinlich

zum Besuch veranlassen, sondern auch sorgfältig darüber wachen zu wollen, daß diese pünktlich und rechtzeitig an den Abenden erscheinen. Auch sind Vä­ter und Meister eingeladcn, persönlich von dem Fortgang des Unterrichts sich überzeugen zu wollen.

Der Ausschuß: Namsperg er.

Georgii. RudolphSchmid.

Ad. Stälin. Kümmerle.

F e ch t.

Unter Beziehung auf obigen Aufruf

mit Nahrungsstoffcn.

(Schluß).

Wir haben noch von dem Verbote des Branntweinbrennens zu reden. Das Verbot, cin Bcsizthum auf die lohnend­ste Weise zu verwenden, ist an sich eine Verlezung des EigenthumSrechtö. In­dessen erkennen wir ohne weiteres dem Staate das Recht zu, wenn die Noll­es erfordert, daS Eigcnthum zu erpro- bemerke ich, daß nack Art. 19 der priiren. Wenn demnach eine HungerS- neuen Instruktion zur Gewerbeordnung noth einträte und gleichwohl noch gro- die Lehrhcrrn verpflichtet sind, chic ih-ße Massen von Getreide und Kartof- nen anvertrautcn Lehrlinge nicht nur fein zum Brennen verwandt würden, in allen Arbeiten ihres Gewerbes nacbffo hätte ohne Zweifel der Staat die bester Einsicht zu unterrichten, sondern Bcfugniß, die Inhaber jener Vorräthe sie auch zur Benüzung der gewerbli-lzu crpropriiren und die Nahrungsmit> eben Bildungsmittel, welche der Ort tel den hungernden Menschen zuzuwen- bictct, namentlich der Abend-und Sonn-den. Allein in diese Lage wird der

tagsgcwcrbcschulcn anzuhaltcn

Die Zunftvorsteher haben die Ein­haltung dieser Verpflichtungen des Lehr Herrn, insbesondere was die Theilnah- me der Lehrlinge an dem Unterricht in der Abend- und Fortbildungsschule be­trifft, zu überwachen, und etwaige Be­schwerden über Vcrnachläßigung des Unterrichts mit Strenge und Unpar­teilichkeit zu untersuchen.

Hiernach glaubt man gegen die Lchr- herrn und Zunftvorsteher die Erwar­tung ausspreckcn zu dürfen, daß sie ihrerseits sich aufgefordert fühlen, allem aufzubieten, daß die Lehrlinge fleißiger und pünklicher als bisher die vorhan-

Staat schwerlich kommen. Eher ins Eigentkum einzugrcisen, als bis die wirkliche Noth ihn zwingt, dazu fehlr ihm jede Berechtigung: ist aber die Noth wirklich vorhanden, so hören die Brennereien von selbst auf zu arbeiten, aus dem einfachen Grunde, weil für sie der Rohstoff zu theuer wird. Der Spritkonsument kann auf die Dauer nie mit dem Brod- und Kartoffelkon- sumcnten konkurriren; der leztere wird immer am Ende den höheren Preis bieten. Wir wissen, daß bereits jezt, z. B. im Westphälischen, viele Kartof- felbrennercie» still stehen, ohne daß der Staat sie genöthigt hat. Andere bren-

denen Bildungsanstaltcn benüzen, nnd>nen nur verdorbene, also wohlfeilere