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Orten größere oder kleinere ZeichmmgS- schulen — meist als Theile der Realoder Sonntags-Gewerbeschulen — eingerichtet worden. Ebenso wird fortwährend für Verbesserung des Unterrichts 0. N. durch Einführung der Dupnis'scheu Methode), für Unterstü znng der Lehrer (durch Lehrkurse für dieselben), für Einführung zweckmäßiger Zeichnnngsvorlagen, und endlich für Aufmunterung der Schüler (durch die mit Preisen verbundene Zeichnungs- AuSftellung der Sonntags - Gewerbeschulen) gesorgt, und der Erfolg hat auch diese Bemühungen vielfach gerechtfertigt, wie dieß schon einigemal in öffentlichen Bekanntmachungen nachgewiesen worden ist.
Immerhin bleibt aber noch viel zu thun übrig und wie auf der eine» Seite öfters die Beschränktheit der Geldmit tel und der Mangel an künstlerisch gebildeten Lehrer» noch im Wege steht, so hat man auf der andern Seite über mangelnde Einsicht und über Gleich-
Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens demnächst eine Visitation des gesammtcn ZeichnungSunterrichts dcS Landes durch Techniker und zwar die Professoren anderpolytechnischen Sch ule Guglcr u. Kurtz, und den Vorstand der Winterbangewcrkeschule, Egle, deren jeder einen besonder» Bezirk zu übernehmen hat, zu veranstalten um eine möglichst genaue Kenntniß von dem dermaligen Stand der Sache zu erlangen und hierauf die erforderlichen Maßregeln zu Verbesserungen im Allgemeinen und Einzelnen einleiten zu können. Neben der Erreichung dieses Zweckes wirv eine solche Visitation den damit beauftragten Sachverständigen vielfach Gelegenheit geben, den Lehrern durch Berathnng über Methode Lehrmittel ». s. w. nüzlich zu werden, die Schüler aber ausznmuntern und zu er- mnthigeu.
Da cs jedoch nicht möglich ist, für kießmal sämnulichc Zeichnnngsschulcsi unmittelbar visitiren zu lassen, so wer
gültigkeit bei vielen Gewcrbtreibenden den die bedeutenderen als Mittelpunkte selbst zu klagen. Während daher die auSgcwählk, die Zeichunngslebrer der Staatsregierung ihrerseits auf AnSmilt- übrigen Schulen aber an den Ciz der lnng dcr besonderu örtlichen Bedürfnisse, nächsten Visitation cinbernfen werden, auf Heranbildung und allmählige An- UIU nicht nur der Visitation selbst an stellnng tüchtiger Lehrer, auf Verbesse- zuwohnen, und an den damit verbun- rung der Methode u. s. w. fortwährend ihre ganze Aufmerksamkeit richtet, ist cs ebenso auch Sache der Gemeindebehörden, die Gewcrbtreibenden über ihre wahren Interessen gehörig zu bekehren, und ihre Theilnahme dafür mehr und mehr zu beleben und in Anspruch zu nehmen.
In leztercr Beziehung versieht man sich insbesondere zu den Bezirksbehör- dcn, daß sie die hieher sich beziehenden Bestimmungen der revidirten Jnstruk tion izn Vollziehung der allgemeine»
Gewerbeordnung vom 20. März d. I.
(Ziff. 19, 20, 21 u. 2Z die Theilnahme der Lehrlinge an den Fortbildungsschulen und die Behandlung der Lehrbriefe betreffend) zur Kenntniß der Be- theiligtcn bringen und unter Mitwirkung der Lokalgewerbevereine, oder wo solche noch nicht bestehen, der Zunftvorstände, die Meister und Lehrlinge auf jede Weise zur Benüzung jener Anstalten ausmuntern werden. In elfterer Beziehung aber beabsichtigt der k. Studienrath mit Genehmigung dcch
Venen Belehrungen Anthcil zu nehmen, sondern auch über den Stand und die besonder» Bedürfnisse ihrer Schulen Auskunft zu geben.
Darüber, welche Schulen in die eine oder andere Kategorie gehören, so wie über die genauere Zeit der im Juli vorzunehmenden Visitation selbst wird noch besondere Mittheilnng von den Visitatoren erfolgen.
Das gem. Oberamt hat nun Vorstehendes den betreffenden Gemeinde- und Schulbehörden seines Bezirks mit- zutheilen, und dieselben zu jeder thnn- lichen Untcrstüzung der Sache aufzu- sordern. Insbesondere würden die Gewerbetreibenden selbst durch Vermittlung der Lokalgewcrbevereine oder ihrer Zunst- vorstände zu veranlassen sein, bei Gelegenheit der Visitation den studienrälh- lichen Kommissär auf die cigenthümli- cken Bedürfnisse des Ortes und der Gegend, auf die vorliegenden Schwierigkeiten, sodann auch auf die zur Be- nirzung sich darbictenden Hilfsmitteb aufmerksam zu machen, zu welchem
Zweck es am geeignetsten sein dürfte, dieselben zu der von dem Visitator anzuordnenden Sizung der bürgerlichen Kollegien cinzuladen. Für die Visitationen selbst ist die Anordnung zu treffen, daß bei denselben wo immer möglich auch die SonntagSgewcrbeschüler sich cinfinden. Jedenfalls haben die Lehrer von sämmtlichen (auch den nicht anwesenden) Schülern die Zeichnungen veS lezten JahrS (nach der Zeitfokge geordnet, und in einem Umschläge mit dem Namen dcS Schülers bezeichnet) zur Visitation bereit zu halten; ebenso hat bei denjenigen Schulen, welche nicht unmittelbar visitirt werden können, der Lehrer diese Zeichnungen dem Visitator vorzulegen. Ausserdem haben die sämmtlichen Lehrer demselben genaue Verzeichnisse ihrer Schüler zu übergeben. Soweit diese sich ans die Sonn- tagsgewcrbeschulen beziehen, haben sie außer den gewöhnlichen Angaben d.s Alters und Gcwerbö auch noch den früheren Sckulkursuö (ob Volks- cder Realschule) zu enthalten, und diese speziellen Angaben in einem Anhänge durch übersichtliche Zusammenstellung derselben Rubriken herrorzuheben. Endlich ist dabei zu bemerke», ob die Schüler in Abtheilungcn zeichne», und nach, welchem EinthcilungSgruud diese Ab- thcilnngen gemacht sind (ob nach Alter oder Gewerbe re.), ob für das geometrische und das Fachzcichnen besondere Stunden bestimmt sind, und wie viele Stunden im Ganzen, wie viel für Abthcilung verwendet werden.
WaS die Kosten betrifft, so werden sie hinsichtlich der abgeordnctcn Visitatoren auS Staatsmitteln bestritten; dagegen haben diejenigen Gemeinden, deren Schulen in diesem Jahre nicht visitirt werden können, den Lehrern, welche zur Visitation der nächsten Schule cinbernfen worden, ihre Auslagen zu crsczen, was bei den Realschulen auö der Position für Lehrmittel geschehen kann."
Indem man dieß zur Kenntniß der Ortsbehörden, des Gewerbestandes, der betreffenden Lehrer, dann der Vorsteher des Gewerbsvereins zu Calw (den Behörden und Lehrern zu ihrer Nachachlnng und zu Vorkehrung des Verordnetcu) bringt, werden zugleich die angezogcnen 8 8 der Jnsirnktio n