Calwer Wochenblatt.
Amts- und JuteMgerzzbLstt für den Bezirk.
> ^ - st /" ' ^ - ' — — ^ ' ' ""
Nro. 47- Mittwoch 16. Juni 1651.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
AmtSnotariat A ltcn st a i g.
R o t h f e l d e n, Gerichtsbezirks Nagold.
(Zweiter Liegciischaftsveikauf).
In der Gantfacke deS Johannes Sautter, Schreiners von Nothfelden,
werden am
Montag den 21. Juli d. I. Morgens 8 Uhr
»ackftehende Realitäten, von welchen bis jezt nur einzelne einen Käufer gefunden baden, einem wiederholten zweiten nach Umständen lezten Verkauf atiSgesezt, als:
- Gebäude:
Ein zwcistockigteS Wohnhaus mit Holzmagazin im untern Stock unten im Dorf;
Wiesen:
»8 Mrg. 15,L Nil,, im Thal;
Aeker:
^/s Mrg. 10,7 Rkh. «m Riethbach; stg Mrg. L',,7 Rlh. im Breitwascn; ^/. Mrg. 9,9 Rth. im Schlegel;
'/o Mrg. 20,0 Rth. im obcrn Thal; Mrg. 10,9 Rth. im Buß; Garten:
18,6 Ntb. GraS- und Baumgarten beim HauS;
gcm. zu 770 fl. angeschlagen.
Fremde, der Verkaufs-Kommission nicht bekannte Käufer haben sich über ihre Zahlungsfähigkeit zu den Akten auszuweiscn.
Ten 11. Juni 1851.
K. Amlsnotariat.
W u l lc u.
O b e r k 0 l l w a n g e n.
(LicgcnschaftsVerkauf).
Die auö der Verlasscnschaft der Ehe
frau deS Johann Georg Stoll, Adler- wirhS dahier zum Verkauf ausgesezte Liegenschaft, bestehend in:
Ter Wirthschaft zum Adler mit den erforderlichen Oekonomicgcbäuden;
2L Mrg. 1 ','2 Bit!. Merfeld;
10 Mrg. Wiesen;
1 Birg. 2 Vrkl. Garten beim Hause;
L6 Mrg. Nadelwald;
>/z an der Agenbacher Sägmiihle; an der Schmiehcr Sägmiihle; angeschlagen zu 11,550 fl wurde im zweiten Ausgleich zu 10175 fl. angekauft und kommt nun am
Montag den 23. Juni Vormittags 9 Uhr
zum 3. und lezten Male im Stolt'schcn Hause zur Versteigerung.
Hier unbekannte Kaufslustige haben gcmeinderäthliche VeiinögcnS-Zeugnisse aufziiweisen.
Den 1L. Juni 1851.
K. Amtönolariat Teinach.
Schramm.
C a l w. (Auöwandeiungh.
Der Kübler Georg Maier von Alt- hengstett ist mit feiner Ehefrau und 3 Kindern nach Erfüllung der ihm ver- faßuiigSmäßig obliegenden Verbindlichkeiten nach Amerika ausgcwandert.
Ten 16. Juni 1851.
K Oberamt.
Act. Ei send ach, g. St.V.
C a l w.
(Ausruf zu Verbesserung deS Unterrichts der Gcwerbölehrlinge).
Von dem K. Studienrath crgieng unterm kr. d. M. folgender Erlaß:
«Je dringender cS von Tag zu Tag wird, unfern Gewerben in jeder Weise
aufzuhelfeii, desto mehr muß auch die Schule das Ihrige dazu beitragen, und neben der allgemeinen Bildung ihrer Zöglinge so viel als möglich auch die berufliche berücksichtigen. Eines der wichtigsten Unterrichtsfächer für dm lezteren Zweck ist daö Zeichnen.
Es darf nicht erst nachgewiesen werden, daß nicht blos die Solidität der Arbeit eS ,jst, welche die Erzeugnisse deS Gewerbfleißeö empfiehlt, sondern daß der Absaz derselben ebensosehr auch von der Schönheit, Neuheit und Mannigfaltigkeit der Form und der Sorgfalt und Eleganz der Ausführung ab- hängt. Dazu aber bedarf der Verfertiger einen gebildeten Geschmack, ein geübtes Auge und eine kunstfertige Hand, Eigenschaften, welche vorzugsweise durch einen guten und sorgfältigen Unterricht im Zeichnen und zwar im Freihandzeichnen erworben werden. Dieselbe Bedeutung hat aber für eine andere Klasse von Gcwerbtrei'benden das geometrische und das auf demselben ruhende Fachzeichnen, und eS werden sich wenige Gewerbstreibende nennen lassen, für welche nicht eines dieser beiden Fächer thcils wichtig, theils sogar unentbehrlich wäre.
Die große Wichtigkeit dieser Kunstfertigkeiten bat man daher auch ü, Frankreich schon längst erkannt und dieser Staat hat die Blüthe seiner Industrie wenigstens zum Thcile der besonder!, Sorgfalt und den Opfern zn danken, welche theils der Staat selbst, theils die Gemeinden ans den Zeichnen- Unterricht verwendet haben.
Auch in unserem wirtcnibergischci» Vatcrlande hat die Oberstudienbchörde schon seit längerer Zeit der Sacke alle Aufmerksamkeit zugewcndct, und eS sind nach und nach in mehr als 80