Calwer Wochenblatt.

Amts- und JuteMgerzzbLstt für den Bezirk.

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Nro. 47- Mittwoch 16. Juni 1651.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

AmtSnotariat A ltcn st a i g.

R o t h f e l d e n, Gerichtsbezirks Nagold.

(Zweiter Liegciischaftsveikauf).

In der Gantfacke deS Johannes Sautter, Schreiners von Nothfelden,

werden am

Montag den 21. Juli d. I. Morgens 8 Uhr

»ackftehende Realitäten, von welchen bis jezt nur einzelne einen Käufer ge­funden baden, einem wiederholten zwei­ten nach Umständen lezten Verkauf atiSgesezt, als:

- Gebäude:

Ein zwcistockigteS Wohnhaus mit Holzmagazin im untern Stock un­ten im Dorf;

Wiesen:

»8 Mrg. 15,L Nil,, im Thal;

Aeker:

^/s Mrg. 10,7 Rkh. «m Riethbach; stg Mrg. L',,7 Rlh. im Breitwascn; ^/. Mrg. 9,9 Rth. im Schlegel;

'/o Mrg. 20,0 Rth. im obcrn Thal; Mrg. 10,9 Rth. im Buß; Garten:

18,6 Ntb. GraS- und Baumgarten beim HauS;

gcm. zu 770 fl. angeschlagen.

Fremde, der Verkaufs-Kommission nicht bekannte Käufer haben sich über ihre Zahlungsfähigkeit zu den Akten auszuweiscn.

Ten 11. Juni 1851.

K. Amlsnotariat.

W u l lc u.

O b e r k 0 l l w a n g e n.

(LicgcnschaftsVerkauf).

Die auö der Verlasscnschaft der Ehe­

frau deS Johann Georg Stoll, Adler- wirhS dahier zum Verkauf ausgesezte Liegenschaft, bestehend in:

Ter Wirthschaft zum Adler mit den erforderlichen Oekonomicgcbäuden;

2L Mrg. 1 ','2 Bit!. Merfeld;

10 Mrg. Wiesen;

1 Birg. 2 Vrkl. Garten beim Hause;

L6 Mrg. Nadelwald;

>/z an der Agenbacher Sägmiihle; an der Schmiehcr Sägmiihle; angeschlagen zu 11,550 fl wurde im zweiten Ausgleich zu 10175 fl. ange­kauft und kommt nun am

Montag den 23. Juni Vormittags 9 Uhr

zum 3. und lezten Male im Stolt'schcn Hause zur Versteigerung.

Hier unbekannte Kaufslustige haben gcmeinderäthliche VeiinögcnS-Zeugnisse aufziiweisen.

Den 1L. Juni 1851.

K. Amtönolariat Teinach.

Schramm.

C a l w. (Auöwandeiungh.

Der Kübler Georg Maier von Alt- hengstett ist mit feiner Ehefrau und 3 Kindern nach Erfüllung der ihm ver- faßuiigSmäßig obliegenden Verbindlich­keiten nach Amerika ausgcwandert.

Ten 16. Juni 1851.

K Oberamt.

Act. Ei send ach, g. St.V.

C a l w.

(Ausruf zu Verbesserung deS Unterrichts der Gcwerbölehrlinge).

Von dem K. Studienrath crgieng unterm kr. d. M. folgender Erlaß:

«Je dringender cS von Tag zu Tag wird, unfern Gewerben in jeder Weise

aufzuhelfeii, desto mehr muß auch die Schule das Ihrige dazu beitragen, und neben der allgemeinen Bildung ihrer Zöglinge so viel als möglich auch die berufliche berücksichtigen. Eines der wichtigsten Unterrichtsfächer für dm lezteren Zweck ist daö Zeichnen.

Es darf nicht erst nachgewiesen wer­den, daß nicht blos die Solidität der Arbeit eS ,jst, welche die Erzeugnisse deS Gewerbfleißeö empfiehlt, sondern daß der Absaz derselben ebensosehr auch von der Schönheit, Neuheit und Man­nigfaltigkeit der Form und der Sorg­falt und Eleganz der Ausführung ab- hängt. Dazu aber bedarf der Verfer­tiger einen gebildeten Geschmack, ein geübtes Auge und eine kunstfertige Hand, Eigenschaften, welche vorzugs­weise durch einen guten und sorgfälti­gen Unterricht im Zeichnen und zwar im Freihandzeichnen erworben werden. Dieselbe Bedeutung hat aber für eine andere Klasse von Gcwerbtrei'benden das geometrische und das auf dem­selben ruhende Fachzeichnen, und eS werden sich wenige Gewerbstreibende nennen lassen, für welche nicht eines dieser beiden Fächer thcils wichtig, theils sogar unentbehrlich wäre.

Die große Wichtigkeit dieser Kunst­fertigkeiten bat man daher auch ü, Frankreich schon längst erkannt und die­ser Staat hat die Blüthe seiner Indu­strie wenigstens zum Thcile der beson­der!, Sorgfalt und den Opfern zn dan­ken, welche theils der Staat selbst, theils die Gemeinden ans den Zeichnen- Unterricht verwendet haben.

Auch in unserem wirtcnibergischci» Vatcrlande hat die Oberstudienbchörde schon seit längerer Zeit der Sacke alle Aufmerksamkeit zugewcndct, und eS sind nach und nach in mehr als 80