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Stuttgart, 28. November. Der Württ. Landesverband zur Bekämpfung der Tuberkulose schloß am 31. März 1937 sein 15. Geschäftsjahr ab. Während in den meisten Ländern des Reiches eine überörtliche Zusammenfassung aller an der Tuberkulosebekämpfung beteiligten Stellen noch nicht vorhanden ist, hat man in Württemberg dieser dringenden Forderung schon vor 15 Jahre» Nech- nung getragen. Diese Einrichtung wurde an- läßlich eines Besuches des Ministerialdirektors Dr. Gütt als äußerst zweckmäßig und lür andere Neichsteile erstrebenswert bezeichnet. Insbesondere ist diese notwendige Früherkennnng und Früherfasiung der Tuberkulosekranken in Württemberg durch eine Abmachung zwilchen der Landesversicherungsanstalt. den Krankenkassen und den praktischen Vertrauensärzten sichergestellt.
Bon den Tuberkulosesürsorgestellen in Württemberg wurden im Berichtsjahr u. a. nachgewiesen 17 544 11935: 17 0431 Neuzu-
günge, 38 895 (40 742) körperliche Untersuchungen und 84 773 (35 086) Röntgendurchleuchtungen. Die Tuberkulosesterblichkeit wies mit 1722 (1802) Todesfällen einen leichten Rückgang, etwa auf den Stand von 1933/34. auf.
Num gmendes Metall verdrannl
Vahingeu a. d. F., 28. November. In einem hiesigen Fabrikbetrieb ereignete sich beim Metallschmelzen ein bedauerlicher Unfall. Ein Arbeiter wurde durch die glühende Masse im Gesicht, an den Händen und an der Brust so schwer verbrannt, daß er einem Stuttgarter Krankenbaus zuaefübrt werden mubte.
Wnoe zerretsen 3 « uammer
Balingen, 28. November. In einem zwischen Balingen und Heselwangen aufgeschlagenen Schafpferch des Schafhalters Hol- derle richteten wildernde Hunde am Hellen Tage ein schreckliches Blutbad an. Drei Hunde, darunter ein großer Bernhardiner, hatten sich zu einem Streifzug zusammengetan und waren in den Schafpferch eiagebrochen. Die aufgescheuchten Tiere suchten in ibrer Todesanatt das SNeit» tn»rd->n
aver von den dlutdllrsttgen Hunden bis in die Balinger DAF.» Siedlung hinein verfolgt. Kilometerweit trieben die wildgewordenen Hund« di« Schafe und Lämmer auf dem Gelände des Hirschbergs umher, und auch ein Feldschütze, der sich ihnen entgegenstellte, vermochte die wilde Jagd nicht aus- zuhalteu. 27 Lämmer und 3 Mutterschafe wrden von den Bestien zerrissen und über 20 Lämmer schwer vrr» letzt.
Mit grober Mühe konnten die Hunde schließlich eingefangen werden, und bald gelang es auch, die Eigentümer der Hunde sestzustellen. Die Hundebesitzer werden nun nicht nur den großen Schaden zu tragen haben, der dem Schafhalter entstanden ist, sondern sie sehen auch einer Bestrafung entgegen, weil wertvolles Volksgut dadurch ver- reichtet wurde, daß sie ihre Hunde ohne Aufsicht im Gelände hcrumstreichen ließen.
Zwei DEerker MMM
Kttnzelsau, 28. November. Am hiesigen Flachswerk waren am Freitag Arbeiter einer
Stuttgarter Firma mit dem Auflegen vyw Dachplatten beschäftigt. Einer von ihnen brach dabei durch, konnte sich aber noch am Gebälk festhalten. Den ihm zu Hilfe eilenden Bruder traf das gleiche Mißgeschick, und beide stürzten etwa fünf Meter ab. Die bei. den Verletzten, von denen einer schwerer in Mitleidenschaft gezogen worden ist. wurdeir sofort ins Kreiskrankenhaus gebracht.
Oa 8 ^Ieue 5 te in Kürre
1-vtrte LreiKnisse aus aller Welt
Frankreichs Ministerpräsident Lhautemps und Außenminister Delbos trafen heute kurz, nach Mitternacht ans dem Londoner Victoria- Bahnhof ein, wo die französischen Gäste von dem ständigen Unterstaatssekretär im Außenministerium, Sir Robert Vansittard, im Namen -er britischen Regierung begrüßt wurden.
Der Haushalt für die englischen Luftstreit- kräfte wird im kommenden Jahre der höchste sei», der jemals in Kriegs- und Fricdenszeite« erreicht wurde. Die Voranschläge für 1938 belaufen sich auf nicht weniger als 100 Millionen Pfund.
Mmtiiche öekanntmachungen.
Stadt Calw
Entrümpelung
Nach der 3. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 4. Mai 1937 (RGBl. I S. 566) ist in Gebäudeteilen, die bei Luftangriffen im besonderen Maße der Brandgefahr ausgesetzt sind, verboten:
1. das Aufbewahreu von Gerümpel,
2. das übermäßige und seuersicherheitswidrrge Ansammeln von verbrauchbaren Gegenständen,
3. das Abstellen anderweitig unterbringbarer oder schwerbeweglicher Gebrauchsgegenstände.
Brandgefährdete Gebäudeteile sind vor allem die Tachboden- räume, Schuppen, Ställe nsw.
Als Gerümpel gelten alle brennbaren oder sverrigen Gegenstände, die für den Besitzer dauernd entbehrlich oder geringwertig sind.
Anderweitig unterbringbar sind Gebrauchsgegenstände, die ohne erheblichen Nachteil in weniger brandgefahrdeten, von d:m Besitzer ebenfalls benützten Gebäudeteilen des Hauses aufbewahrt werden können.
Zur Durchführung dieser Bestimmungen stehen der Bevölkerung die Organe des Reichsluftschutzbundes beratend zur Verfügung: ihren Anordnungen ist Rechnung zu tragen (Ausweis: blaue Armbinden).
Die Einwohnerschaft von Calw (einschl. Alzenberg) wird auf- gefordert, die unter die genannten Bestimmungen fallenden Gegenstände bis spätestens 11. Dezbr. ^937 an zugelassene Alt- mat-rialhändler (Ausweis: gelbe Armbinde) abzusetzen. Bom 13. Derbr. ab wird das noch vorhandene Gerümpel usw. durch städt. Fuhrwerke abgeführt; eine Entschädigung wird dann nicht mehr bezahlt. Nach Beendigung der Abfuhrarbeiten wird durch Organe der Polizei und deS Reichsluftschutzbundes eine Nachkontrolle angeordnet und durchgeführt werden.
Calw, den 27. Nov. 1937.
Der Bürgermeister: Göhner.
Stadt Calw.
vorab s'ms Lesiakl'igung von
pelekert '8 MsIImselilr LurrreNuns
srbaltsn 8>s jscls gswllnsabts Anregung l 8is kinctsn cias Lasssncks kilr ssctsn Qesabmaak, tUr äun'z uncl Hit, gut uncl billig!
LeslcdtiAei» 8!s meine 8ebnnken»ter 1
WmlekWum» de« deutsche« Bilde« L!-'""'
Die Psundspeudensammlung für den Monat Dezember wird von der NS.-Frauenschaft schon am 1. Dezember (Mittwoch) durch- gejührt. Die Hausfrauen werden gebeten, ihre Spenden bereitzuhalten.
Der Ortsbeaustragte des WHW.
- — solob» lZssabsnk« finsen 81s Villip bei:
kr. «Suüler
SrirMizeiiiche BMrist lter Lull««««- de« Schnee«. Sirenen dkl Slalleir nnd Verhinderung non Etzdiidnng.
Auf Grund des Art. 51 PolStrGes. i. d. Fassg. vom 24.8.27 (RGBl. S.269) wird zur Ordnung des Personenverkehrs auf Straßen und Wegen folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen, beschränkt auf die Zeit bis 30.4.1938.
1. Die Anlieger (Grundstückseigentümer oder -besitze!) sind verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auf den Gehwegen einschließlich der Straßenübergänge vor ihrem Grundeigentum zn gewährleisten. Die Verpflichtung umfaßt insbesondere die in Ziffer 2—6 genannten Maßnahmen.
2. Jeder Anlieger hat tagsüber bis abends 21 Uhr sofort nach jedem Schneefoll den Gehweg und den Straßcnkandel entlang seines Grundstücks vom Schnee zu reinigen und bei Straßenübergängen bis zur Straßenmitte eine Bahn herzustellen. Schneit es während der Nacht, so hat dies spätestens bei Tagesanbruch zu geschehen.
3. Bei Glatteis hat der Anlieger die Fußgängerwege (auch Straßenübergänge) alsbald mit Sand, Asche oder anderem geeigneten Material (Sägmehl und Spreu sind unzulässig) nachhaltig zu bestreuen. Nenn das Glatteis während der Nacht (nach 21 Uhr) entstand, muß spätestens bei Tagesanbruch gestreut werde», Im Bedarfsfall ist wiederholt zu streuen.
4. Sobald das Wasser aefriert, dürfen Wasserausgüsse, welche auf einen öffentlichen Weg münden, nicht mehr benützt werden; ebenso ist es verboten, Abwasser in die Straßenkandel zu gießen und Wasser in der Umgebnvq von Brunnen auszü- schütten Wäbreud des Frostes sind Abwasser in die nächste Schachtöffnung einzugioßen.
5. Beim Eintritt von Tanwetter sind di- Gehwege sofort zu rei- niaen; außerdem ist für geordneten Abzug des Schnee- und Eiswaflcrs zu sorgen.
6. Den an Ort und Stelle gebenden Anweisungen der Polizei beamten ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die Vorschriften (ausgenommen Ziffer 2) gelten für den gesamten Stadtbezirk, also auch kür den Vorort Al-enberä In Alzenbera sind aukerd-m bei Schneefall von den Anlieg-rn Fußwege nach Bedarf zu bahnen und — soweit nötig — mit dem oben Ziffer 3 genannten Material zu bestreuen.
Calw, den 18. November 1937.
Der Bürgermeister: GShner.
Inserieren bringt Erfolg! LuctikanölunZ
Uektrplele »stUreNer «ok, LsI« ^
Calw, de» 28. November 1937
Statt Karten.
Todesanzeige
Meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwester, Schwägerin unv Großmutter
Sofie Günlrrer,
geb. Schurr
ist hcute nach langer Ltidcnszeitim Alter von 65 Fahren sanft entschlafen.
In tiefem Leid:
der Gatte: Karl Gllntner, Postass. a. D. die Kinder: Else Giintner» Emil Güntner mit Familie, Reutlingen
Beerdigung Dienstag, 30. November, 14 Uhr vom Trai^rhaus aus.
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Stuttgart-Talw, 29. November 1937.
Todesanzeige
Verwandten, Freunden und Bekannten, die schmerz, siche Nachricht, daß mein tb. Mann, unser guter Pater, Bruder, Schwager und Onkel
Jakob Rentfchler
Rangieraufseher
uns durch einen Unglücksfall entrissen wurde.
Dir trauernden Hinterbliebenen:
Die Gattin: Rosa Rentfchler mit Kind««« Familie Rentfchler Familie Stahl.
Beerdigung Dienstag mittag 2 Uhr in Oberkollbach.
vr. Neri»
mseeen kslae eorerlwtsiiäet
Mm i»»8 inserieren, wem mn vttlttnheii will ftttr sitüürksttb
Mllrrliitte fük ?aientmattalren Lalw. 5chnl»tt. i
emptiehlt öen Leruch seines polriennödellsgers
5ok«r. eoiicftr. Ldairelonguer rowie kenige Äollmalkairrn in gelegener At,r«sdl
patentrSsle weröen kurrtrlrtlg geliefert nach allen Marrangsben wiederverkäuler erhalten siabatt verkauf auch an private. 2ahIungrbe<IIngungen nach Vereinbarung
Zertuns-
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Wettenschwann, 29. November 1937.
Danksagung.
Für die herzliche Anteilnahme, die wir beim Heimgang unserer lieben Mutter und Großmutter Mr
ElisM-eKilWm Renlschler
geb. SchSttle M
erfahren dursten, sowie allen denen, die sie ^ zu ihrer letzten Ruhestätte begleiteten, sagen wir unfern Innigsten Dank.
Die trauernde« Hinterbliebene».
Bei
«eiiill»i>tt-»iireigeii
(z. B. Angebote unterNr. A. z 270) besteht fiit den Verlag Schweigepflicht hinsichtlich de» Inseratausgebers gegen Jedermann. Wer kein schristl Angebot einreichen will, gebe tmInteressefall wenigstens fein« Adresse beim Verlag an.
Diese Woche Seefische billig!
Heute frisch eingetroffen:
Soldbarschfilet Sprotten frische Bücklinge
Roller, Marktplatz
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