Der Imker schafft fürs neue Fahr

Allerlei Vorbereitungen zur Aeberwinterung der Bienenvölker

Für den Imker beginnt im August be­reits das neue Bienenjahr; denn seine Arbeit an den Bienen ist in diesem Monat schon wieder Vorbereitung für die Entwick­lungszeit im nächsten Frühjahr. Nach dem mageren Ausfall der Honigernte aus der Frühtracht hofften die Imker auf das Honigen der Tannenbestände des Schwarzwaldes und des Welzheimer Waldes. Bis heute fehlen jedoch alle Anzeichen, die aus das Einsetzen des Waldes hin­deuten könnten. Dagegen liefern in den Ried­gebieten des Oberlandes Bärenklau, Weihklee und Kohldistel einige Ausbeute. Dazu kommt vielleicht noch die Herbstheide, die allerdings bei uns nur eine geringe Ausdehnung hat. Jedenfalls ist der Höhepunkt in der Entwicklung der Bienenvölker überschriten, und die Imker denken bereits wieder an die Vorbereitun­gen für die Einwinterung.

Noch ehe die letzten Honigguellen versiegen, werden die Honigräume entleert und die Völker auf den Brutraum beschränkt. Dabei ist es ratsam, bei einzelnen Beutensormen einige ver­deckelte Honigwaben vom Honigraum in den Brutraum zu hängen oder sie für die Reizfütte­rung im Frühjahr zurückzustellen. Unvollständig ausgebaute Mittelwände werden entnommen, da auch der Bautrieb erloschen ist. Im Brutraum sind alte oder sonst nicht mehr einwandfreie Waben nach rückwärts zu hängen und durch tadellosen Bau zu ersetzen, damit die Königinnen im kommenden Frühjahr ihr neues Brutnest un­gehindert anlegen können. Wo minderwertige Königinnen in den Stöcken find, werden sie durch junge, leistungsfähige Mütter ersetzt.

Für die Durchwinterung der Völker ist das Vorhandensein zahlreicher Jung­bienen von größter Bedeutung. Daher sollten .e Linker überall da, wo die Natur nicht von sich aus Nektar und Pollen spendet, durch Reiz­fütterung noch einmal die Bruttätigkeit an­fachen. Am besten geschieht dies dadurch, daß da- tür aekorat wird, dak in der Näbe der Bienen­

stände, um diese Zeit blühende Pflanzen vorhan­den sind. Wohl kann durch Verabreichung von kleinen Gaben warmen Honigzuckerwassers eine Reizwirknng erzielt werden; aber ohne die Zu­fuhr frischen Pollens ist dies nur eine halbe Sache. Weisellose Völker können jetzt noch durch das Zusetzen von Königinnen in Ordnung ge­bracht werden. Fehlt es an der Volksstärke, so vereinigt man die Schwächlinge mit stärkeren tachbarvölkern. Es ist besser, nur eine geringere Anzahl von Völkern sicher zu überwintern, als überwinterungsunfühige Völker einzufüttern, die dann den Winter doch nicht überleben. Wohl ''c- steht die Möglichkeit, schwache Stöcke oder Reserve- Völkchen durch Zugabe im^er Heideschwärme zu verstärken. Doch sollte dies in den Frühtracht­gegenden nur durchgeführt werden, wenn vorher die Heideköniginnen ausgesiebt und getötet wur- den, da für die Frühtrachtgegenden nur eine schwarmträge Biene Paßt, während die Heide­biene ausgesprochen schwarmlustig ist.

Mit der eigentlichen Herbsteinfütte- rung sollte frühzeitig begonnen werden aber erst, nachdem alle Stöcke einer gründlichen Muste- rung unterzogen worden sind. Bei der Einfüttc- rung ist mit größter Vorsicht zu verfahren, damit in dieser trachtlosen Zeit keine Räuberei entsteht. Die Fütterung wird daher am besten abends durchgesührt. so daß die Bienen Zeit haben, wäh­rend der Nacht die Futtergefäße zu leeren. Ritzen und Spalten werden verstopft, Fluglöcher uind Flugnischen verengt. Nachdem die Einfütterung beendigt ist, überzeugt sich der Imker noch ein­mal, ob alle Völker den notwendigen Winter- Vorrat von 910 Kilogramm enthalten und ob dieses Futter auch am richtigen Platz ausgestapelt wurde.

Wenn das Jahr 1937 für die Imker im Süden des Reiches auch manches zu wünschen übrig läßt, so werden sie trotzdem den Mut nicht verlieren und ihre Völker für die Erzeugungsschlacht des Jahres 1938 um so schlagkräftiger bereit halten.

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Pforzheim, 2. Auc>. In Mühlhausen woll. len am Samstag einige junge Leute anläß­lich der Hochzeit eines Freundes einen Böller zum Abschuß bringen. Dieser entlud sich je- doch vorzeitig und die ganze Ladung ging dem Monteur Emil Ippich ins Gesicht. Der Verunglückte mußte sofort einem Kran­kenhaus in Pforzheim zugeführt werden. Es ist leider zu befürchten, daß Jppich daS Augenlicht verliert.

Todessprung aus dem Fenster

In der Nacht zum Montag stürzte sich in Pforzheim eine 37 Jahre alte Frau aus Eßlingen, die hier zu Besuch weilte, aus einem Fenster des vierten Stockwerks aus die Straße hinab, wo sie mit zer­schmetterten Gliedern liegen blieb. Sie starb kurz nach ihrer Einlieserung ins Krankenhaus.

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Zwei schwere MotorradunfSlle

Böblingen, 2. August. Auf der Heimfahrt von seiner Arbeitsstelle in Böblingen ver­unglückte der Landwirtssohn Gottlob Völlnagel auf der Straße Böblin­gen Aidlingen. Die Fußraste seines Fahrzeuges streifte einen Randstein und bei dem heftigen Anprall wurde der Motorrad­fahrer zu Boden geschleudert. Er starb kurz nach der Einlieserung ins Krankenhaus, ohye das Bewußtsein wiedererlangt zu haben.

Lot mit dem Kops im Waschzuber

Rosenfeld Kr. Sulz, 2. Aug. Die 41jährige Ehefrau Luise Bölkle wurde von ihrem von der Arbeit heimkehrenden Mann mit dem Kopf im Waschzuber tot aufgefunden. Die Frau hatte Wäsche aufgehängt und war vermutlich bei einem plötzlichen Schwäche­anfall mit dem Oberkörper in den Zuber ge­stürzt.

17jähriger Schäfer tötet einen Pferdeknecht

Schw. Gmünd, 2. Aug. Zwistigkeiten, Sie in den letzten Tagen zwei bei einem Gmünder Landwirt bedienstete junge Männer hatten, arteten am Montag in eine Messerstecherei aus. Die beiden, ein 17 Jahre alter Schäfer aus Würzburg, und ein 26Jahre alter Pferde­knecht aus Eller.berg, Kr. Ellwangen, kamen wegen zwei raufenden Hunden in Wortwech­sel. Der Schäfer wollte die Hunde mit einem Prügel auseiuanderjagen, weshalb ihn der Pferdeknecht bei dem Herrn wegen Tierquä­lerei anzeigen wollte. Darauf ging der Schä­fer mit der Schippe auf den Pferdeknecht los, warf ihn zu Boden und versetzte ihm mit dem Messer zwei Stiche. Der erste Stich ging in den Arm, der zweite traf das Herz und führte den alsbaldigen Tod des Pferdeknechts her­bei. Die Tat ereignete sich gegen 12 Uhr in dem Gelände Unterbruch. Der Täter wurde verhaftet.

Aus Bade«. In Königsbach stürzte das ein- halbjährige Zwillingstöchterchen der Familie Jung aus dem dritten Stockwerk auf den ge­pflasterten Hof. Im Krankenhaus in Pforz­heim ist das Kind seinen schweren Verletzun­gen erlegen.

Er saß für de» andern die Strafe ab

Am 18. Februar wurde der 24 Jahre alte vorbestrafte ledige Johann Schwarz durch das Karlsruher Amtsgericht wegen Fundunter­schlagung zu vier Wochen Gefängnis verur­teilt. Als er aufgefordert wurde, die vier Wo­chen abzusitzen, schickt« er nach vorheriger Ver­abredung seinen Freund, den 28 Jahre alten vorbestraften Alois Berg aus Rittersbach. Dieser war bereit, alsJohann Schwarz" die Strafe abzusitzen und erhielt für diesen Freundesdienst 4V Mark. Bei seiner Einlie­ferung ins Gefängnis täuschte er die Straf- vollzugsbchörden und verbüßte vier Wochen Gefängnis.

Die Behörden kamen jedoch dahinter, daß sich ein falscher Schwarz eingeschlichen hatte. Es wurde gegen beide ein Strafverfahren eiu- geleitet. Sie hatten sich jetzt vor dem Schöf­fengericht wegen erschwerter Urkundenfäl­schung zu verantworten, Schwarz außerdem wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung. Schwarz, der nun um die Verbüßung der ge­gen ihn seinerzeit ausgesprochenen vier Wo­chen Gefängnis nicht herumkommt im Ge­fängnis kann man sich eben nicht vertreten lassen und ist persönliches Erscheinen erforder­lich wurde wegen Anstiftung zur erschwer­ten Urkundenfälschung und zur erschwerten mittelbaren Falschbeurknudung zu drei Mo­naten Gefängnis verurteilt: gegen den Mit­angeklagten Berg wurde wegen erschwerter Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbe­urkundung aus Gewinnsucht eine Gefängnis­strafe von zwei Wochen ausgesprochen.

Stuttgarter Wochenmarktpreise vom 31. Jnli Obst: Großhandelspreise bei Abgabe au Kleinhandel für je 80 Kilogramm, Verbrau­cherpreis für je ^ Kg.: Tafeläpfcl 1827 NM, (24-36 Npf.j, Fallobst 68 NM. <8-11 Npf.j. Anslandsäpfel 2024 NM. (2792 Rpf.), Ta- felbirneu 2632 NM. (35-^3 Rps.), Tafel- Pfirsiche 9235 NM. (4345 Npf.j, Renekloden 2528 NM. (8337 Npf.j, Pflaumen 1222 NM. (16-80 Npf.j, frühe Zwetschgen 3032 NM. (4043 Npf.j, Gemüse: Blumenkohl 100 St. 10-45 NM. (1 St. 1460 Npf.j, aus­ländischer Blumenkohl 100 St. 3035 RM (1 St. 40^-47 Npf.j, inländ. Wirsing 50 Kg. (^Kg. 810 Npf.j, Kohlrabi mit Kraut 100 St.

(1 St. 58 Npf.j, Frcilanb-Kopfsalat 10tk St. (1 St. 611 Npf.j, Endiviensalat 100 St.

(1 St. 713 Rps.j, grüne Salatgurken 100 St. (1 St. 1127 Stpf.j, Einlegergurken 1000> St. (100 St. 5360 Npf.j. SonstigeGe. se: grüne Buschbohnen 50 Kg. 04 Kg. 1316 Npf.j, grüne Stangenbohnen 50 Kg. 04 Kg. 1620 Npf.j, Wachsbohncn 50 Kg. ()4 Kg. 2024 Npf.j, grüne Erbsen 50 Kg. (14 Kg. 2730 Npf.j, Karotten mit Kraut 100 Bd. ()4 Kg. 1116 Npf.j, Gelbe Rüben 50 Kg. ()4 Kg. 1114 Npf.j, rote Radies 100 Bd. (1 Bd. 810 Npf.j, weiße NadicS 100 Bd. (1 Bd. 911 Npf.j, weiße Rettiche 106 St. (1 St. 611 Npf.j.

Calwer WochenmarktsberichL

Bei dein am letzten Samstag stattgcfnnde- nen Wochcnmarkt wurden folgende Preise be­zahlt: Kartoffeln neue der Zentner 6.20 NM., bei 10 Pfund 7 Pfg., Weißkraut 1215, Blau­kraut 15, Wirsing 12, gelbe Rüben 15, rote Rüben 15, Bohnen 2025. Spinat 20, To­maten 30, Rhabarber 12, Bröckele 25 je das Pfund: Kopfsalat 810, Endivien 12, Blumen­kohl 2050, Kopfkohlräbchen 6, Rettiche 510 das Stück,- Aepfel 2280. Birnen 3045, Kir­schen 35, Johannisbeeren rot 25. Heidelbeeren 30 Pfg., Himbeeren 25 Pfg. je das Psnnd.

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Rouladen und Schmorfleisch

Ein Erlaß des Preiskommissars

In der Verordnung über die Fleisch- und Wursipreise vom Oktober 1936 ist bestimmt wor­den, daß bei Rouladen ein Zuschlag bis zu 10 Rpß für je 500 Gramm auf den Preis für Schmor­fleisch ohne Knochen erhoben werden darr Unter der Bezeichnung Roulade ist mageres, uiochen- loses in Scheiben geschnittenes Rindfleisch zn verstehen. Teile der Keule, aus denen über­wiegend Rouladen geschnitten werden, find in ganzen Stücken wie Schmorfleisch zu bewer­ten und zu dem Kleinhandels-Höchstpreis für Schmorfleisch zu verkaufen. Der höhere Preis ist lediglich für das zu Rouladen zugefchnittcne Rind- fleisch zulässig. Es ist verboten, den Verkauf des Schmorfleisches, aus dem Rouladen geschnit­ten werden, im Stück zu verweigern, um es nur geschnitten zu dem höheren Preis abzugeben.

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