fahr kamen. Die Frau des Lenkers vraai sich den Arm, während die übrigen In­sasien mit unbedeutenden Verletzungen da­vonkamen.

Stndelfiugc«, 2. Dez. In der Nacht vom Samstag auf Sonntag gerieten zwei hiesige Männer miteinander in Streit. Nachdem der Gastwirt beide aus dem Lokal gewiesen hatte, versetzte vor dem Gasthaus der eine dem andern einen Kinnhaken, worauf der Ge­troffene so unglücklich auf den Bordstein des , Gehwegs aufschlug, daß der Tod alSbald ein- , trat.

j Pforzheim, 1. Dez. Ein verh. Mann von hier, dessen Familie vom WHW. unterstützt wird, wurde mit fünf Tagen Haft bestraft, weil er in einer Nacht in Wirtschaften 10 ^von seinem Krankengeld vertrunken hatte.

Viutige Eifersuchtstat

Mit dem Taschenmesser gegen die Geliebt« Stuttgart, 1. Dezember.

In einem Hause des Robert-Haug-Wegs hat ein 34 Jahre alter, lediger Eisendreher seiner Geliebten, einer 28 Jahre alten Tele­phonistin, aus Eifersucht mit seinem Taschenmesser einen Stich in die linke Halsseite versetzt. Die Verletzte wurde alsbald in ein Krankenhaus verbracht. Es besteht Lebensgefahr. Der Täter hat sich nach der Tat selbst bei der Polizei gestellt und ist in Haft genommen worden.

Richtlinien für die Lehrlingsauslese

und Lehrstellenvermittlung für das Handwerk

Der Landeshandwerksmeister für Südwest- deutschlanb hat mit dem Präsidenten des Lan- besarbeitsamtsSndwestdeutschland Richtlinien für die Lehrlingsauslese und Lehrstellenver­mittlung aufgestellt. Danach melden die Lehr­herren die zum Frühjahr und Herbst zu be­setzenden Lehrstellen bis zum 1. Dezember und 1. Juni jeden Jahres bei ihren Obermeistern an. Ferner ist wichtig, daß bei der Vorlage des Lehrvertrags an die Handwerkskammer eine Bescheinigung des zuständigen Arbeits­amts (Berufsberaters) angcschlosien ist, aus der hervorgeht, daß gegen die Einstellung vom Arbeitsamt aus keine Bedenken bestehen.

Neuerdings hat die Ha »dWerks kam- merReutltngen in einem Rundschreiben sämtlichen Innungen mitgeteilt, die verein­barten Richtlinien unbedingt einzuhalten. Wenn Lehrverträge bei der Kammer eingehen, denen eine Bescheinigung des zuständigen Arbeitsamts nicht beigelegt ist, so werden diese in die Lehrlingsrolle der Handwerks­

kammer nicht eingetragen. Die Angehörigen des Handwerks müssen sich also merken, baß wenn ein Lehrvertrag der Innung bzw. der Handwerkskammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle übergeben wird, unbedingt eine Bescheinigung des zuständigen Arbeitsamts dem Lehrvertrag beigefügt sein mutz.

Die aufgestellten Richtlinien für die Lehr­lingsauslese weisen besonders darauf hin» daß der nationalsozialistische Staat auch auf die­sem Gebiet bedingungslose Einordnung in die Gemeinschaft und Unterordnung unter die Volksgemeinschaft verlangt. Da jede Berufs­arbeit zugleich Dienst an der Allgemeinheit ist, hat auch die Berufswahl neben ihrer Be­deutung für den Einzelnen eine darüber hinausgchcnde Bedeutung für die Volks­gemeinschaft. Bei der Berufswahl ist deshalb Rücksicht zu nehmen: 1. auf die Eignung zum Beruf, um der Erziehung einer höchstmög­lichen Leistung des Einzelnen willen für die Gemeinschaft; 2. auf den Bedarf der Wirt­schaft, um einer gesunden Volkswirtschaft willen.

BranMaven Nt LanMaden

us8. Ueber tausend Menschen verlieren all­jährlich durch Brand ihr Leben. Viele Tau- sende erleiden Schaden an ihrer Gesundheit, lieber 400 000 000 Goldmark gehen in Deutschland jährlich durch Feuerschäden ver­loren. Fast zwei Drittel aller Brände sind durch Unvorsichtigkeit verschuldet.

Diese Zahlen richten sich nicht zuletzt an den deutschen Hausbesitzer, der sich stets des­sen bewußt sein muß, daß ein Brandschaden nicht nur ihn allein trifft, sondern das ganze Volk, auch dann, wenn er gegen Feuer- schöben versichert ist.Brandschaden ist Landschaden". d. h. Volksschaden.

Wer in dem Kamps gegen Brandschäden siegen will, muß sich auch über die Gesahren- quelle unterrichten. Der Hausbesitzer muß besondere Aufmerksamkeit allen im Hause befindlichen Feuerstellen und Feuerungs­anlagen zuwenden. Undichte Feuerungs­türen und Schornsteinmauern, fehlerhafte Fenerbleche oder undichte Nauchabzugsrohre gefährden das Haus. Jede unordentliche rlektrisck>e Leitung ist eine weitere Gefahren- quelle.

Wie schützt sich nun der Hauseigentümer Men Feuerschäden? Lurch ständige und wrgfältige lleberwachung der Feuerschutzein- cichtungen. durch Befolgung der Feuerver- jütungsregeln. durch Bereithaltung von iZöschgeräten und nicht zuletzt durch Aus­wahl zuverlässigen Hausversonals.

VrMölsir ZleiKsbarrlnoten!

In letzter Zeit werden erneut Noten in den Verkehr gebracht, die in betrügerischer Ab- ficht aus Teilen echter Reichsbanknoten über 20 NM. der Ausgabe vom 11. 1. 1929 zu­sammengesetzt sind. Diese Noten sind daran zu erkennen, daß die einzelnen Teile durch Klebestreifen verbunden sind zum Teil der- schiedene Nummern aufweisen. Es wird des- halb vor der Annahme verschiedener und wieder zusammengeklebter Noten gewarnt, da stets die Möglichkeit besteht, daß eS sich um Fälschungen handelt und der Empfänger Gefahr läuft, sie auf der Reichsbank nicht umgetauscht zu erhalten.

Abstempelung -er lvmMen Banknoten

Das spanische Konsulat Stuttgart teilt mit: Tie Abstempelung aller vor dem l9. Juli 1936 herausgegebenen und gültigen spani­schen Banknoten kann bei dem dem Inhaber solcher Noten nächstgelegenen spanischen Konsulat vorgenommen werden, unter Vor­lage eines genauen Verzeichnisses in doppel­ter Ausführung, worin ausgeführt ist: Ter Gesamtbetrag der abzustempelnden spanischen Banknoten, die laufende Nummer derselben, das Datum der Ausgabe derselben seitens der spanischen Regierung. Falls ein Verzeich­nis der Noten nicht beigegeben wird, ist der Grund anzugeben, weshalb dies nicht ge­schieht. Tie Abstempelung der Banknoten beim spanischen Konsulat in Stuttgart. Kronenstraße 35, erfolgt an Werktagen, nach­mittags von 3 bis 5 Uhr.

Nach den ersten beiden Jahren der Er- zeugungsschlacht sind auf dem Gebiet des neuen Anbau? von Raps. Flachs und Hans, beachtenswerte Erfolge erzielt worden. Ancb die Viehhaltung und Fntterversorgung wurde im Sinne der Herbeiführung eines inneren Gleichgewichts in den Landwirtschaftsbetrie ben umgestellt.

Die Pslichtmäßige Milchkontrolle, di vor einiger Zeit auch in Württemberg ein- gesührt wurde, unterstützt diese Bestrebungen. In den milchwirtschastlich besonders wett entwickelten Ländern Nord- und Nordwest, europas, die aus dem internationalen Buttermarkt eine führende Stelle erlangt haben, gehört die Milchkontrolle schon seit Jahren zu den Selbstverständlichkeiten.

Für den Bauern und Landwirt selbst haben diese Prüfungen den Vorteil, dast* neben der Milch- und Fett, -nge auch noch die Fruchtbarkeit. Vererbung. Futterverwer- tung usw. sestgestellt werden. Dor Tierhalter kann sich über alle mit der Tierzucht und Haltung zusammenhängenden Fragen, der Fütterung und deS Melkens beraten lassen. All diese Fragen find für den kleineren Be-V fitzer ebenso wichtig wie für den größeren, v, Deshalb wurden m Württemberg in ver- ' schiedenen Gegenden auch schon Betriebe mit' vier Kühen der Milchleistungsprüfung unter, stellt. Wenn in Zukunft die Prüsungsergeb- niste von Gemeinden und Bezirken bekannt­gegeben werden, so kann sich der Viehbesitzer ohne weiteres ein Bild machen, ob er mit< den Leistungen seines Viehbestandes zufrieden sein kann. . _

Stuttgarter Schlachtviehmarkt vom 1. Dez.x

Auftrieb: 37 Ochsen, 103 Bullen, 490 Kühe, 51 Färsen, 1178 Kälber, 1180 Schweine. Preise: Ochsen a) 41 bis 44, b) 40. Bul­len a) 42, Kühe a) 42. b) 33 bis 38, c) 25 bis 32, d) 18 bis 24, Färsen a) 42 bis 43. Kälber 6 Andere Kälber a) 58 bis 65, b) 41 bis 55. c) 32 bis 40, Schweine a) 56,5, b) 1. 55,5, b) 2. 54,5. c) 52.5 d) 50,5. Sauen 1.. fette Specksauen 54 bis 55,5 Rpf. für je '/r Kilogramm Lebendgewicht. Marktver-- lauf: Großvieh zugeteilt mit Ausnahme der b-, c- und d-Tiere, Ausstichtiere über Notiz; Kälber langsam; Schweine zugeteilt.

Kißlegger Schlachtviehmarkt vom 30. Nov.

Farren a) 37,5, b) 34 bis 37. c) 30 bis 33. Rinder a) 35.5, b) 34 bis 38. c) 28 bis 33. Kühe a) 37.5, b) 32 bis 37. c) 26 bis 31, d) 18 bis 25. Kälber a) 57. b) 50 bis 56. c) 40 bis 50. d) 32 bis 40, Schweine a) 51. b) 50, c) 49. d) 47,5. e) 45. Verlauf: Großvieh langsam, Schweine mittelmäßig, Kälber sehr langsam.

Biehpreise. Saulgau: Kalbeln a) 440 bis 540, b) 340 bis 440, Rinder und Jung­vieh 80 bis 280, Kälberkühe je nach Qualität 840 bis 500 RM. das Stück.

Schweinepreise. Riedlin gen: Milch­schweine 9 bis 16. Mutterschweine 105 bis 115 NM. Saulgau: Ferkel 10 bis 16 KM. Weikersheim, Kreis Mergent­heim: Milchschweine 14 bis 20 NM. je Stück.

Fruchtpreise. Erolzheim. Kr. Biberach: Weizen 9,80, Gerste 10,10. Hafer 7.85 bis 7.95 NM. für 50 Kilogramm.

RS.-' , , SktsiitrbM Ls!n>

Am Drettag, den 4. Dezember, abend» 8 Uhr»

im Georgenäum Lichtbildervortrag

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von Vaurat Prof. D. Schuster. Stuttgart» ftello. Vereins» leiter de» Bunde» für Heimatschuß. Der Eintritt ist frei!

Die Reichsbetriebsgemeinschaft 17 führt ab S. Dezember 1986 einen Ansbiibuugrkurs

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durch. Betriebssührcr und Gefolgschaftsmitglieder sind zur Teil­nahme eingeladen. Kursgebühr 2. Md. Beginn 3. Dezember 1936.

Anmeldung bei der Kreishandwerkerschast

Heute Mittwoch abend 8 Ahr speicht De. Hutten in der Stadtkirche

über:

NMmlWe und Evangelium

Jedermann willkommen

Ealw, den 1. Dezember 1936.

Todesanzeige

Gott dem Allmächtigen hat r» gefallen, meinen lieben Mann, unseren guten Vater, Großvater und Schwiegervater

Karl Hücker

Stellwerkmeister l. R.

von seinem langen, schweren mit großer Geduld er­tragenem Leiden zu erlösen.

Die trauernden Hinterbliebene».

Beerdigung Donnerstag Mittag »/^ Uhr von der Friedhojkapelle au».

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