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Wechsel in der Ortsgruppenführung des RLB. in Calw
Der bisherige Ortskreisgruppenführer des Reichsluftschutzbundes in Calw, Kreisbau- meistcr Rider er, hat sein Amt innerhalb des RLB. wegen seiner vielseitigen beruflichen Inanspruchnahme an den im Kreis Calw bisher als Schulungsleiter tätigen Bezirksgeometer Pfeffer übergeben.
Krcisbaumeister Riderer hat sich mit viel Aufopferung u. Liebe seiner bisherigen Aufgabe gewidmet und auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes aufbauende und erfolgreiche Arbeit geleistet. Hiefür gebührt ihm der Dank des Kreises Calw. Aber auch der künftige Ortskreisgruppenführcr ist kein Unbekannter mehr. Er hat schon bisher durch seine vorbildliche Schulungsarbeit dem Gedanken des Luftschutzes gedient und wird nunmehr mit dem ihm eigenen Eifer auch in seinem neuen Amte tätig sein.
Aus der Landjägermannschltft
Dieser Tage sind zwei viele Jahre in unserem Kreis tätig gewesene Beamte der Landjägermannschaft Calw in andere Wirkungsbereiche verzogen. Oberlandjäger Messer sNcuweiler) ist heute Stationskommandant in Neresheim, während Landjäger Haas eine Nebenstelle in Matzenbach im Kreis Crailsheim versieht. Beide Beamte durften sich hier großer Wertschätzung erfreuen.
Zweite Bolksschuldienstprüfung
Auf Grund der im Monat Oktober 1036 abgelegten 2. Bolksschuldienstprüfung ist Erika Charrier von Calw zur ständigen Anstellung an württ. Volksschulen für befähigt erklärt worden.
Amtseinsetzung von Bürgermeister Gehring in Ostelsheim
Als Nachfolger des nach Althengstett über siedelten Bürgermeisters Pape wurde vom Oberamt in einmütigem Zusammenarbeiten mit der Politischen Leitung und den Gemein- derätcn Ostelsheims Otto Gchring, der seitherige 2. Beigeordnete der Gemeinde, bestimmt. Im festlich geschmückten Nathaussaal fand am Montagabend die feierliche Amtsein- sctzung statt. Der erste Beigeordnete, Hermann Haug, begrüßte mit herzlichen Worten die erschienenen Gäste, die sich recht zahlreich zu dieser für die Gemeinde so bedeutungsvollen Feier cingefunüen hatte».
Rcgierungsassessor Dr. Hailer, der für den erkrankten Landrat die Verpflichtung des neuen Bürgermeisters übernahm, wies in längeren Ausführungen auf die mit dem Amt des Bürgermeisters verbundenen Rechte und Pflichten hin. Zu einem Ehrenamt sei der neue Bürgermeister berufen worden, getragen von dem Vertrauen von Behörde, Bewegung und Gemeinde. Dieses Vertrauen zu rechtfertigen, ist höchste Pflicht, aus deren treuen Erfüllung die selbstverständliche Autorität des neuen Führers in der Gemeinde erwachse. In der selbstverständlichen Erfüllung der umfassenden Pflichten, dem Mut, Verantwortung zu tragen und damit Entscheidungen kleiner und großer Art zu fällen, in der helfenden und beratenden Tätigkeit des Bürgermeisters, der als erster Diener der Gemeinde treuer, unterstützender Volksgenosse aller Gemeindeglieder sein muß, erschöpfe sich der Alltag des Führers in der Gemeinde. Zu all dem muß noch treten, die klare Haltung, die felsenfeste Treue zur Bewegung, zum Staat Adolf Hitlers, und die bestechliche Gerechtigkeit. die zum Dank das herzliche Vertrauen und Zuneigung der Gemeinde bringe. Assestor Dr. Hailer nahm hierauf die Vereidigung vor.
Kreisleiter Wurster erösfnete nun den Kreis der Gratulanten. Er überbrachte die Glückwünsche des Kreises, wies auf das verantwortungsvolle Amt des Bürgermeisters in Zeiten politischen Umbruches hin, und zeigte klar den großen Entscheidungskampf auf, dessen siegreicher Gestaltung auch die kleinste Handlung auch in der kleinsten Zelle des Staates dienen muß: Den Kampf zwischen dem Bolschewismus mit allen seinen Helfershelfern und dem Nationalsozialismus.
Zellenleiter Ehmert wies nun auf den bedeutungsvollen Wechsel in der Führung der Gemeinde hin, der sich in der Besetzung der Bürgerrneisterftelle durch einen Nichtfachmann offenbart und versicherte den neuen Bürgermeister der treuen Mitarbeit der Gemeinde- räte. Hauptlehrer Fischer ttberbrachte die Glückwünsche der Schule, für die er eine herzliche Unterstützung erbat, angesichts der großen Bedeutung, die heute aller Schulung und Erziehung unserer Jugend beikommt, denn das Volk von morgen wird so sein, wie wir die Jugend von heute erziehen. Pfarrer Helbling zeigte die Verbundenheit des neuen Bürgermeisters mit dem Leben und Weben in der Gemeinde sowohl in der Gegenwart als auch durch die Geschichte der Familie Gehring auch in die Vergangenheit auf und gab dem Wunsche auf eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Kirchenge- mcinbe und Rathaus herzlichen Ausdruck. Tür den verhinderten Obmann des Württ. Gemeindetags, Bürgermeister Göhner-Calw,
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munalpolitik sprach Vcrw.-Aktuar Fischer- Calw» der insbesondere auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gcmeinöe- räten hiliwies. Bürgermeister Pape-Althengstett, der zugleich die Glückwünsche der Bürgermeister ttberbrachte, versprach seinem Amtsnachfolger seine Unterstützung. Er sei überzeugt, daß sich der neue Bürgermeister bald in das vielerlei Neue cingearbeitet habe und daß er dann seinen Posten als Führer der Gemeinde voll und ganz ausfüllen werde.
Mit herzlichen Worten dankte nun Bürgermeister Geh ring für das Vertrauen, das ihm seitens der Behörde, Bewegung und Gemeinde durch seine Berufung an die Spitze der Gemeinde cntgcgengebracht worden sei. Ihm sei das entscheidender Anlaß, durch treueste Pflichterfüllung und vollen Einsatz aller Kräfte dieses Vertrauen zu verdienen und zu erhalten. Sein Dank galt all denen, die ihm heute treffende Wünsche zur Ueber-
Mit dem 1. Oktober 1936 ist die „Gc- bührenpflichtigeVer io ar nun g" allgemein eingeführt worden, d. h. leichtere Verstöße gegen polizeiliche Verordnungen ziehen nicht mehr wie seither Strafanzeige nach sich, sondern werden durch Verwarnung und eine sofort an Ort und Stelle zu entrichtende Strafgebühr von 1 geahndet. Wer schon einmal mit einer Strafanzeige und einem Strafbefehl zu tun gehabt hat, lvird diese Neuerung begrüßen und gern in die Tasche greifen, wenn gebührenpflichtige Verwarnung an ihn ergeht. Man hat mit dem Zahlen einer Mark an den Polizeibeamten alles erledigt nnd bleibt vor iveitercm Zeit- und Geldverlust verschont. Noch besser ist es freilich, man kennt die Vorschriften, fügt sich der Ordnung und braucht sich nicht gebührenpflichtig verwarnen zu lassen.
Nachdem die Landjägermannschaft in unserem Kreis schon seit einiger Zeit mit dem gebührenpflichtigen Verwarnen begonnen hat, und jetzt auch die Polizeimannschaft in Calw hiezu übergehen wird, empfehlen wir unseren Lesern das Studium der nachstehenden Liste der V c r k e h r s s ü n d e n, die künftig Verwarnungen nach sich ziehen. Wir hoffen, damit der allgemeinen Ordnung zu dienen und insbesondere den Verkehrsteilnehmern Aer- ger, Verdruß und Geldeinbuße zu ersparen.
Eine Mark kostet zum Beispiel:
1. Das Aufstellen von Fahrzeugen (Parken) an allgemein verbotener Stelle.
2. Das Anfahren und Halten von Fahrzeugen auf der falschen Seite der Fahrbahn.
3. Das Benutzen der falschen Fahrbahnseite durch Fahrzeuge auf Straßen mit zwei gleichartigen Fahrbahnen.
4. Das Unterlassen der Kenntlichmachung einer nach hinten über ein Fuhrwerk hinausragenden Ladung.
8. Das Nichtmitsichführen von Führerschein, Personalausweis od. Kraftfahrzeugschein. Man muß sich aber merken, daß nicht gebührenpflichtig verwarnt, sondern Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet wird, wenn bei steuerpflichtigen Fahrzeugs« auch der Steuerschein fehlt.
6. Die Abgabe unnötiger oder übermäßiger Warnzeichen durch Kraftfahrer. Leistet sich aber ein Kraftfahrer den Luxus, z. B. vor einem Haus einen Bekannten durch Hupen zu rufen, dann kommt er nicht mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung davon, sondern wirb angezeigt.
7. Das Unterlasten von Maßnahmen zur Verhinderung der unbefugten Benutzung abgestellter Kraftfahrzeuge.
8. Das Versäumen der Zurücknahme des mechanischen Fahrtrichtungsanzeigers nach Sem Einbtegen in die angezeigte Fahrtrichtung.
Wie wird das Wetter?
Boraussichtliche Witterung fürMittwoch «ud Donuerstag: Schwache wechselnde Wiude, «ach klarer Nacht mit Frosttemperaturen» i« den Bormittagsstuudeu Bodeuuebel «ud stellenweise hochnebelartige geschloffene Bewölkung» untertags wechselnd bewölkt» zeitweise anfheiternb. Freundlicher Witterungscharakter.
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Altburg» 3. Nov. Die SA. hat am 1. Nov. fürs WHW. den Betrag von 32 gesammelt. Was man fürs WHW. gibt, gibt man gern, weil das ganze Ergebnis ausschließlich zur Linderung der Not tatsächlich Bedürftiger verwertet wird.
Nagold, 3. Nov. Am 31. Oktober b. I. sind 35 Jahre verflossen, seit Oberamtstterarzt Veterinärrat Dr. Metzger sein Amt in Nagold übernommen hat. Ein ungewöhnlich arbeits- und erfolgreiches Leben liegt hinter ihm. — Zwecks geschloffener Erziehung und aemetnsamcr Sckuluna der 10- bis ISiäbriaen
nähme seines Amtes ausgesprochen hätten. Möge all das Gute, das ihm heute gewünscht worden sei, in Erfüllung gehen. Was in seiner Kraft liege, werde geschehen, um das Amt richtig und gewissenhaft zu führen. Sein Ehrgeiz sei es. Saß er als Nichtfachmann das Amt gerade so pünktlich führen und genau so auf dem Stand halten werde, wie ein Fachmann. Mit dem Versprechen, in seinem Amt jedem Volksgenossen treuer Berater und Helfer und ein gerechter Führer zu sein, schloß Bürgermeister Gehring seine Ausführungen.
Der erste Beigeordnete beschloß die für die Gemeinde Ostelsheim vielleicht auf einen langen Zeitabschnitt entscheidende Sitzung mit dem Gedenken an den Führer, der uns allen Vorbild in der Erfüllung unserer Pflichten sein muß. Möge dem neuen Bürgermeister eine fruchtbare und an Erfolgen reiche Tätigkeit in Ostelsheim beschicken sein!
9. Das Fehlen der Namcnsaufschrift auf Fuhrwerken nnd Handwagen.
10. Das Fehlen oder Sie unvorschriftsmüßigc Befestigung des Rückstrahlers an einem Fuhrwerk oder an einem Handwagen. Hier muß der Sünder dann noch nachträglich Nachweisen, daß er auf schnellstem Weg den fehlenden Rückstrahler angebracht hat!
11. Das unbeaufsichtigte Stehenlassen bespannter Fuhrwerke auf der Straße.
12. Das Leiten von Handwagen auf abschüssiger Straße vom Sitz aus. Das ist bekanntlich ein sehr beliebter Sport!
13. Das Fehlen einer gebrauchsfähigen hell- tönenben Glocke an einem Fahrrad. Auch hier muß der Verwarnte nach der Verwarnung möglichst schnell Nachweisen, daß er dem Mangel abgeholfen hat.
14. Das Fehlen oder die unvorschriftsmäßigc Befestigung des Rückstrahlers an einem Fahrrad. Hier muß der Verwarnte ebenfalls baldmöglichst Nachweisen, daß er den Rückstrahler richtig angebracht hat!
15. Das Befahren eines Fußweges mit einem Fahrrad.
16. Das Loslassen der Lenkstange ober das Entfernen der Füße von den Tretkurbeln beim Fahren mit einem Fahrrad.
17. Das Anhängen des Radfahrers an andere Fahrzeuge.
18. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern bei starkem Verkehr. Innerhalb der Stadt ist das Nebeneinanderfahren stets verboten, weil hier immer lebhafter Verkehr ist.
19. Das Unterlasten des Armzeichens durch einen Radfahrer zum Anzeigen der Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern oder zu halten.
20. Das unzulässige Mitführen von Personen oder Gegenständen, die die Bewegungsfreiheit behindern, auf Fahrrädern.
21. Die Behinderung des Fährverkehrs durch einen Fußgänger beim Ueberschreitcn einer Fahrbahn.
22. Das Nichtbenutzen von Uebergangsfurten an Kreuzungen durch einen Fußgänger.
23. Die Uebertretung von Straßensperren, Einfahrtsverboten, Verkehrsverboten für einzelne Fahrzeugarten, Halteverboten, Parkverboten.
24. Das verkehrswidrige Spielen von Kindern auf öffentlichen Straßen, das Werfen mit Schneeballen und dergleichen.
25. Das Schleifen oder Schlittschuhlaufen auf Gehwegen.
26. Das Schlittenfahren auf hiefür nicht zu- gelastenen öffentlichen Straßen.
27. Das Ausschütteln und Ausklopfen von Teppichen, Staublumpen «sw. nach öffentlichen Straßen.
28. Die Verunreinigung öffentlicher Straßen und Anlagen durch Wegwerfen von Obstresten, Papier, Zigarettenschachteln usw.
Kinder beutschspanischer Familien wurde deren Ueberführung in dafür geeignete Internate angeordnet. Heute morgen sind ungefähr 40 Kinder, die Jungen nach Königswinter a. Rh., die Mädchen nach Herchen a. d. Sieg, abgercist.
Herreuberg» 3. Nov. Auf der diesjährigen Berliner Hopfenschau erhielt der Bezirk Herrenberg für sechs ausgestellte Hopfenmuster zwei erste und zwei zweite Preise.
Calmbach, 3. Nov. Beim Aufsteigen auf den Wagen scheuten die Pferde eines Oberreichenbacher Fuhrmannes und brachen aus. Bei der rasenden Fahrt fiel der Fuhrmann so unglücklich vom Wagen, baß die Räder ihm über Sen Körper gingen. Er wurde glücklicherweise nur leicht verletzt.
Weilderstabt» 3. Nov. Dem neugegründeten Vichversicherungsverein sind bis jetzt 65 Bauern u. Landwirte beigctrcten. Die Milchverwertungsgenostenschaft beabsichtigt, im nächsten Frühjahr ein neues Molkereigebäude zu bauen. — Der Film „Friesennot" ist hier von 550 Kindern und 700 Erwachsenen besucht worben. _ ^ ,
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Eine Liste der häufigsten Berkehrssiinden
Wer sie aufmerksam liest wird feinen Geldbeutel schonen!
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parteiamtlich. Nachdruck verboten.
NSDAP. Kreisleitung Calw. DerKrcid- propaganüaleiter. Die noch fehlenden Arbeitspläne für November nnd die Tätigkeitsberichte für Oktober sind sofort einzusenden.
NSDAP. Ortsgruppe Calw. Der Orts- gruppenlcitcr. Die noch im Besitz der Pol. Leiter befindlichen Ausrüstungen und AusrüstuiigZgegcnstände sind morgen Donnerstagabend 10.45 Uhr in der Kammer (Altes Postamt) restlos abzugcben.
Deutsche Arbeitsfront. Nechtsbcra - tung. Am Donnerstag, dem 5. Nov., findet in den Räumen der Deutschen Arbeitsfront» Calw, Bischofstraße 2, in der Zeit von 10—12 Uhr Nechtsberatungsstunde für Arbeitnehmer statt.
Deutsche Arbeitsfront. Fachgruppe Haus» gehilfen. Der Kreisfach gruppen Walter. Der Heimabend findet nicht Donnerstag, 5. Nov.» sondern Donnerstag, 12. Nov statt.
29. Das Teppichklopfen in der Zeit, in der cs verboten ist.
30. Das nicht rechtzeitige Einholen entleerter Müllgefäße. In Zukunft müssen sich die Hausfrauen rechtzeitiger nm ihre Mttll- gefäße umschauen.
31. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen zum Reinigen öffentlicher Straßen, zum Bestreuen bei Glatteis und zum Entfernen von Schnee von den Gehwegen.
32. Die Uebertretung der Polizeistunde durch einen Gast in leichteren Fällen. Dazu ist zu bemerken, daß selbstverständlich durch die gebührenpflichtige Verwarnung eines Gastes die Erstattung einer Anzeige gegen den Wirt nicht aufgehoben wird! Ferner ist zu beachten: In Cal w wird die Polizeistunde von den Polizcibeamtcn a »gesagt. Wer also hier nach dem Ansagen Ser Polizeistunde nicht rechtzeitig das Wirtslokal verläßt, wird wie seither zur Anzeige gebracht.
33. Nachtruhestörungen und Verübung groben Unfugs in leichteren Fällen.
34. Das Laufenlasten eines Hundes ohne Halsband oder ohne Maulkorb.
36. Das Mitbringen eines Hundes an öffentliche Orte, wo dieses Mitbringen ortspolizeilich verboten ist, z. B. Lebensmittelgeschäfte.
36. Das Nichtabsträngen von Zugtieren auf der Deichsclseite bei längerem Anhalten.
37. Das Sitzen auf die Dcichsclarme eines fahrenden Wagens.
38. Das Stehenlassen von Gegenständen aus der Straße, die den Verkehr behindern.
39. Die Verschmutzung eines Kraftfahrkenn- zeichens.
40. Das Steckenlassen des Anlasserschlttsscls oder überhaupt das Unterlassen von Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Be» nütznng von Kraftfahrzeugen.
41. Das Treiben von Vieh während der Dunkelheit ohne die vorgcschriebcne Beleuchtung.
Das sind so etwa im allgemeinen die Fälle, für die von jetzt ab im Kreis Calw eine gebührenpflichtige Verwarnung in Frage kommt. Es sind lauter Fälle, in denen auS Gründen der Ordnung eine erzieherische Strafe nötig ist. Das soll ja der Zweck der gebührenpflichtigen Verwarnung sein: sie soll nicht als Strafe empfunden werden, sondern als Erziehungsmittel!
Nochmals: Ladenpreise
für Milch, Butter und Käse
Um Unklarheiten zu beseitigen, teilt die Landesbauernschaft mit. daß bei den Ladenpreisen für Milch, Butter und Käse, die vor einigen Tagen bekannt, gegeben wurden, folgendes zu beachten ist:
Bei den Trinkmilchpreisen handelt eS sich um die augenblicklich am häufigsten vorkommenden ortsüblichen Ladenpreise an größeren Verbraucherorten. Der Preis von 22 Pfg. ist deshalb nicht der niedrigste,' vereinzelt kommen auch Preise vor, die darunter liegen, diese dürfen selbstverständlich jetzt nicht erhöht werden. Die Preise für Maschenmilch und Markenmilch sind ent- sprechend hoher. Die Butterpreise gelten laut Anordnung über die Festsetzung von Butterpreisen vom 17. November 1934 als Höchstpreise: soweit der bisherige Verkaufspreis unter dem Höchstpreis liegt, darf er nicht erhöht werden. Die Preise für K ä s» sind die an größeren Verbrauchertzlätzen üblichen Ladenpreise, — -- ' ^