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Dalenecht für das uneheliche Kind

Heute giltMutterrecht" tn Ansehung des unehelichen Kindes. Im Verhältnis zur Mutter und deren Verwandten hat das un­eheliche Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes, cs erhält z. B. den Fami­liennamen der Mutter. Hier wünscht Dr. Henry Picker eine Reform. Er legt im Jungen Deutschland" dar, daß zwar uneheliche Verbindungen vom völkischen Standpunkt aus grundsätzlich unerwünscht seien, daß aber die uneheliche Geburt als solche für deutsches Rechtsbewußtsein weder sittlich noch rechtlich einen Mißwert darstelle, das uneheliche Kind mithin in gleicher Weise als Glied der Volksgemeinschaft anzuerken­nen sei wie das eheliche. Deshalb begrüßt Dr. Picker im Namen der Hitler-Jugend den Privatentwurf von Dr. Bechert und Dr. Cornelius für ein neues Unehclichenrecht.

Dieser verlangt die Feststellung der Vater­schaft von amtswegen. Das Verhältnis des unehelichen Kindes zu seinem Erzeuger dürfe nicht auf einen bloßen Unterhaltsanspruch beschränkt bleiben, sondern müsse das der Verwandtschaft mit all ihren Rechten uud Pflichten sein. Das un­eheliche Kind, dessen Vater festgestellt ist, soll also den väterlichen Familiennamen erhal­ten. Erbrechtlich soll es dem ehelichen Kind gleichgestellt werden. Im Einzelfalle soll es allerdings den Ehelichen nachgehen, wie es auch in den germanischen Rechten gehand- habt worden sei, da ja die ehelichen Kinder in erster Linie zur Fortsetzung der Fami- lienüberliefcrung bestimmt seien.

Höchste Zeit für Arbeitsbuch-Anträge

Der Betriebsführer verantwortlich für rechtzeitige Antragstellung

Wildbad, 4. Nov. Nach einer gründlichen Hausdurchsuchung wurden letzte Woche durch Landjäger und Polizei mehrere Verhaftun­gen vorgenommen und die Verhafteten in das Gefängnis nach Neuenbürg überführt. Die Täter werben sich wegen Verbreitung einer kommunistischen Broschüre zu verantworten haben. Die Verhafteten sind: Karl Schund, Hermann Großmann und Karl Bücker. Die beiden elfteren waren schon einmal in einem Konzentrationslager.

Neuenbürg» 4. Nov. Vor einiger Zeit be­zogen Allg. Ortskrankenkasse und DAF. ihre . neuen Verwaltungsräume, die durch zweck- I mäßige und notwendig gewordene Umbauten im Verwaltungsgebäude der Allg. Orts­krankenkaffe geschaffen wurden. Durch diese Umbauten, die nach den Plänen des Archi­tekten Rest ausgeftthrt wurden, konnten für wichtige soziale Einrichtungen unseres Krei­ses nicht nur Praktische, den hygienischen und bürotechnischen Anforderungen entsprechenden Räumlichkeiten geschossen werden, sondern auch das ortsansäflige Handwerk 8 Monate hindurch beschäftigt werden. Im Garten des Werkmeisters a. D. Rieger reifen auf einem Birnbaum z. Zt. die Birnen von der zweiten Blüte. Dieselben sind so groß wie die Früchte der ersten Blüte.

Pforzheim, 4. Nov. Am Samstag nachm, traf Neichssendeleiter Eugen Hadamowsky zu einem kurzen Aufenthalt in Pforzheim ein. Er besichtigte auf eine Einladung hin die Vcrsuchs-Ferngeräte derDeutschen Volks- fernseh-AG.", die die Erfindungen des Pforz- heimers Heinrich Waizcnegger verwertet.

Pforzheim» 4. Nov. Gestern vorm, fand ein Ersinger Einwohner auf dem Spazier­gang im Wald bei Wilferdingen etwa 800 Meter abseits der Fernverkehrsstraße, eine

Im Vollzug des Gesetzes über die Einfüh­rung des Arbeitsbuches und der hierzu er­gangenen Durchführungsbestimmungen, die die Durchführung des Arbeitsbuches für die jeweiligen Gewerbegruppen an ganz be­stimmte Termine bindet, werden diejenigen Betriebssichrer, die unter die nachfolgenden aufgerufenen Gewrrbegruppen fallen und bis heute die Einreichung der Anträge auf Ein­führung von Arbeitsbüchern für ihre Arbeit­nehmer versäumt haben, letztmals, dazu auf ge fordert: 1. Industrie der Steine und Erden. 2. Eisen- und Stahlgewinnung.

3. Metallhütten- und Metgllhalbzaugwerke.

4. Herstellung von Eisen-, Stahl- und Metall­waren. 5. Maschinen-, Apparate- und Fahr­zeugbau (auch mit Gießerei). 6. Elektrotech­nische Industrie. 7. Optische und feinmecha­nische Industrie. 8. Chemische Industrie.

5. Papierindustrie. 10. Leder- und Linoleum­industrie. 11. Kautschuk- und Asbestindustrie. l2. Baugewerbe und Baunebengewerbe. 13. Großhandel. 14. Einzelhandel. 15. Verlags­gewerbe, Handelsvermittlung und sonstige Hilfsgewerbe des Handels. 16. Geld-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen.

Am meisten stehen Wohl noch Anträge aus vom Baugewerbe, Bauneoengewerbe und Ein-, zelhandel.

Jeder Betriebsführer, der den erlassenen Aufrufen nicht nachkommt, fällt unter di« Strafbestimmungen der tztz 1618 der Erläu­terungen zur Ersten Verordnung zur Durch­führung des Gesetzes über die Einführung des Arbeitsbuches vom 16. Mai 1935 (RGBl. S. 6Y2).

Gleichzeitig werden die Betriebsführer noch­mals drinaend gebeten, die von den Arbeit­

nehmern ausgesüilten Anträge genauesten? nachzuprüfen. Es hat Betriebe gegeben, bei welchen mehr als die Hälfte der Anträge wie­der zurückgesandt werden mußte, weil sie so ungenügend ausgefüllt wurden, daß damit die Ausstellung der Arbeitsbücher unmöglich war. Es ist vielfach übersehen worden, daß das Arbeitsbuch eine Reichsurkunde ist, die zu­gleich sowohl für die Gesamtheit wie für den einzelnen Volksgenossen von größter Bedeu­tung ist oder werden kann.

Des öfteren mußte auch schon festgestellt werden, daß Betriebsführer Eintragungen in das Arbeitsbuch machen, zu denen sie nach den bestehenden Bestimmungen nicht berechtigt sind. Alle Eintragungen müssen in leicht les­barer und schwer zerstörbarer Form gemacht werden.

Alle Eintragungen müssen dem Arbeitsamt angezeigt werden.

Die Vordrucke für diese Anzeigen können von den Arbeitsämtern bezogen werden. Die Verletzung der Anzeigepflicht fällt wiederum mit Rücksicht auf die ganz besondere Bedeu­tung des Arbeitsbuches unter Strafbestim­mungen.

Neu aufgerufen sind seit 1. Oktober 1935 nachstehend anfgeführte Betriebs-(Gewerbe-) Gruppen: 1. Landwirtschaft, Gärtnerei, Tier­zucht, Forstwirtschaft, Fischerei. 2. Bergbau, Salinenwesen, Torfgräberei. 3. Textilindustrie. 4. Vervielfältigungsgewerbe. 5» Musikinstru­menten- und Spielwarenindustrie. 6. Beklei­dungsgewerbe. 7. Wasser-, Gas- und Elektri­zitätsgewinnung und -Versorgung. 8. Reini- 9. Gaststättenwesen. 10. Häus-

gungsgewerbe. licke Dienste.

Hilfe für langfristig Arbeitslose

und arbeitslose Familienväter

Wteoerum sind im Lause oieses Jayres oiele arbeitslose Volksgenossen in den Ar­beitsprozeß eingeschaltet worden. Die mei­sten von ihnen haben Dauerarbeit erhalten. Andere haben während des größten Teils des Jahres in Arbeit gestanden; ihre Tätig­keit wird wie alljährlich im bevorstehenden Winter nur durch Witterungseinslüffe un­terbrochen werden. Ein Bedürfnis, für sie besondereNotstands"» Arbeiten bereitzustel- len. wird kaum bestehen.

Dagegen sind noch immer zahlreiche Ar­beitslose vorhanden, die trotz uneingeschränk­ter Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit vor allein infolge struktureller Veränderungen unserer Wirtschaft keine oder nur in gerin­gem Umsange Arbeit erhalten haben. Ihnen wird fortan die besondere Sorge der Reichs anstalt gelten. Demgemäß wer- den auf Grund eines Erlaßes des Präsiden­ten der Neichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Wirkung vom 6. Oktober 1985 zu den von der Neichs- anstalt geförderten Notstandsarbeiten in erster Linie Arbeitslose zugewiesen werden, die im Laufe des letzten Jahres gar nicht oder nur bis zu einem halben Jahrs in Ar­beit gestanden haben. Ihre Einschaltung in Arbeit durch N o t st a n d 8 a r b e i t e n ge­schieht dabei nicht nur, um ihnen geregelten Arbeitsverdienst zu verschaffen und damit die

Möglichkeit zu geben, den Lebensunterhalt ihrer Familie aus eigener Kraft zu bestrei­ten, sondern insbesondere deshalb, nm in ihnen das Gefühl der Nützlichkeit für das Volksganze zu erhalten. Da- neben sollen von den Notstandsarbeiten nach Möglichkeit auch jene Volksgenossen ersaßt werden, die zwar mehr als die Hälfte des Jahres in Arbeit gestanden haben, für die aber eine später einsetzende Arbeitslosigkeit deshalb besonders drückend ist, weil sie Er- nährer einer größeren Familie sind. Gleichzeitig sind geeignete Vorkehrungen getroffen, um in Äusnahmefällen durch Fortzahlung von Familienzu- schlügen und Uebernahme von Fahrtkosten durch die Arbeits­ämter ein Zurückbleiben der Nettolohnbc- träge hinter dem bisherigen Untersttttzungs- saß zu vermeiden.

Die Heranziehung von langfristig Arbeits- losen und die Begünstigung von arbeitslosen Familienvätern bei Notstandsarbeiten wer- den bei der augenblicklichen Verteilung der Arbeitslosigkeit gleichzeitig in besonderem Maße der weiteren Entlastung der Großstädte und industriellenNot- standsgebiete dienen und damit z» einer gesunderen Verteilung der Arbeitskräfte beitraaen.

männliche Leiche. Der Tote trug keinerlei Papiere bei sich, aus denen seine Herkunft ermittelt werden konnte. Der Kleidung nach,

an der noch Häckselteile festgestellt wurden, handelt es sich um einen in der Landwirt­schaft tätigen, etwa 45 Jahre alten Mann.

srelA-elMMM Rezelung ber^ BerkauMonntage vor Weihnachten^

Der Reichs- und preußische Arbeitsminister hat der Wirtschastsgruppe Einzelhandel den Erlaß vom 11. Oktober IS85 mitgeteilt, der die Freigabe von Berkaufssonntagen vor Weihnachten regelt. Ta im Jahre 1935 die Zahl der Verkaufssonntage vor Weihnachten einheitlich für daS Reichsgebiet festgesetzt werden soll, werden die Sozialminister der Länder, der Reichskommissar für die Rück- gliederung des Saarlandes, die preußischen Regierungspräsidenten und der Polizeipräsi. dent in Berlin gebeten, anzuordnen, daß von den Sonntagen im Dezember der 8.. 15. und 22. Dezember für de» Berkaus aut off» nen Verkaufsstellen sreigegrben werden. Bor einer besonders begründeten abweichenden Regelung in Einzelsällen soll die vorherige Zustimmung des Reichs- und preußischen Arbeitsministers eingehvll werden. In Gegenden, in denen der Sonntag vor Niko­laus, d. h. in diesem Jahr der 1. Dezember, eine besondere Bedeutung als Verkausssoiin. tag besitzt, kan», wie im Vorjahre, ein Aus» tausch eines der allgemein für den Verkauf sreizugebenden Sonntage vor Weihnachten gegen diesen Sonntag stattfinden.

Nm Zweifeln zu begegnen, weist der Erlaß daraus hin. daß sich diese Regelung nur aut den Einzelhandel erstreckt, dagegen nicht auch aus den Großhandel, bei dem ein Bedürfnis für eine einheitliche Regelung bisher nicht hervorgetreten sei. Tie Zulassung von Aus» nahmen für den Großhandel an den Sonn» tagen vor Weihnachten bleibt datier dem Ermessen der dafür zuständigen Behörden überlaffen.

DM Wg ver 0 LMMN Wusmrmr

Am 21. November d. I. wird die Arbeits­gemeinschaft sür Hausiiuisik in der Reichs» »nisikkanuner den ..Tag der deutschen Haus- musik" durchführen. Ter Kultminister hat die Schulen angewiesen, an diesem Tage in besonderem Maße aus di? Bedeutung einer tätig en S ansmnsikpsleae hiiuuweisen._

Die «aufmäiiniscye Krankenkaffe Halle/saaie, Ersatzkaffe V. V. a. g., "gegründet 1890. berichtet über den Verlauf des Geschäftsjahres IS34: Der Fortschritt des wirtschaftlichen Ausstieges diente dazu, daß wiederum Millionen von Volksgenoffen tn den nationalen Arbeitsprozeß eingeschaltet wur- den, die ihrer Versicherungspflicht bei einer Krankenversicherung genügen mußten. Das und die ausgeprägte soziale Einstellung der Ersatzkasse zum einzelnen Mitglied waren die Ursache sür das beträchtliche Anwachsen des Versicherten­bestandes um über 45 000 Personen. Die Summe der vereinnahmten Beiträge stieg daher um 2 Millionen aus 12 Millionen Reichsmark. An Vermögensgewinncn weist der Geschäftsbericht Mieten, Zinsen u. a. im Betrage von t76 505.3l Reichsmark, an sonstigen Einnahmen 147 267.18 iteichsmark aus Kür VersieberunaUeisiiinaen kann, .en 9 864 564.10 NtM. uusgeteni werden, von Venen rund 33 Prozent den Familienangehörigen der Stamm-Mitglieder zugute kamen. Obwohl es zur Betreuung des wesentlich größeren Mitglieder- und Vorsichertenbestandes nötig war. den Nmhu. > der vorhandenen Einrichtung zu erweitern »vo das Personal um 100 Angestellte zu vermehren, wurden die Verwaltungskosten prozentual ver­ringert. Wenn einige starke Krankheitswellen die Kassenmittel auch weit mehr beanspruchten als es zu erwarten war. so konnten doch die Beiträge unverändert niedrig gehalten werden: es war so­gar möglich, die Mehrleistungen zu verbessern u a dem Reservefonds 61 000 NM. zuzuführen. so c : er auf 1 88t 956.72 RM. anwuchs. Abschreibung,» wurden in größerem Ausmaße vorgenommen. Di« Bilanz zeigt eine gute Liquidität. Zu bemerke» ist. daß die Ersatzkaffe das Winterhilfswerk des deutschen Volkes mit 10 000 NM. unterstützte und dem Angestellten-Pensionssonds auch in diesem Jahre 50 000 NM. zuwies.

Amtliche Bekanntmachungen.

MiillerSerattWstlinde

morgen Mittwoch, den 6. November 1S3S» nachmit­tag» S bis 4 Uhr, im Hanse der Kreisfürsorge- behörde Latin, Bahnhofstrabe 42.

Stadtgemeinde Wildberg

Krei» Nagold.

Per am Freitag, den 8. November 1V3S, fällige

Krämer-, Vieh- und Schweinemarkt

wird abgehalten. 3u recht zahlreichem Besuch ladet sreundlichst ein

Der Bürgermeister.

Calw, den 4. November 1935.

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die wir während der Krankheit und beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Frieda K. Netzer

erfahren durften, sagen wir herzlichen Dank; insbeson- ders danken wir dem Herrn Stadtoikar sür die trost- reichen Worte und den Krankenschwestern sür ihre liebevolle Pflege.

Die trauernden Hinterbliebenen.

WMlikWMilWst 18 WMl

Für die Kreisbetriebsgemeinschast findet am

MmM Oe»d z. Rln>mder, ro WI« M. Hefe hier

eine

Versammlung

statt, wobei der

Gauwalter der R.V.G. 18 Pg. Dickert, Stuttgart über

Arbeitsfront und Handwerk

sprechen wird.

Meister, Gesellen und Lehrlinge des Kreises Calw, kommt vollzählig zu dieser wichtigen Kundgebung des Handwerks.

Kreisbetriebsgemeinschast.

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