Calw, den 4. November 1935

Sonne im November

Der November scheint uns für dys reich­lich unfreundliche Oktoberende entschädigen zu wollen. Seit er seine Herrschaft angetreten hat, ist der Himmel wieder klar, und über die Mitte deS Tages scheint warm die Sonne, eine herbstlich-bunte Welt vergoldend. Dem Landmann kommt wirklich das trockene Wet­ter sehr zu statten. Auf den Feldern werden die letzten H:rbstarbeiten verrichtet und am Zeitmaß der Arbeit erkennt man, daß es gilt, die günstigen Tage zu nützen. Der Städter aber freut sich, wenn ihm ein solches Sonntagswetter beschert wird wie gestern. Aus dem Schatten der Talcnge strömten die Scharen der Spaziergänger die Höhen zum Gäu hinauf, um den sonnigen Mittag recht zu genießen. Im übrigen stand der Sonntag in Stadt und Land im Zeichen der ersten Reichsstraßensammlung für das W.H.W., der Winterhilfswerkspiele der Turner und der Hitlerjugend und des Reformationsfestes. Wir freuen uns des Novemberbeginns, der auf Sturm, Regen und Schnee wieder Son­nenschein gebracht hat, und hoffen, daß der vorletzte Monat des Jahres auch weiterhin ein freundliches Gesicht zeigen wird.

Ergebnis der 1. Reichsstraßen­sammlung für das WÄW.

Bei der ersten, von SA., SS. und NSKK. durchgeführten Reichsstraßensammlung sind gestern im Kreis Calw sämtliche Abzeichen (Majolika-Schiffchen) verkauft worben. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen sind in Calw, Alzenberg und Altheng st ett aus dem Abzeichenverkauf insgesamt 348,60 NM. erlöst worden.

Bei der Arbeit tödlich verunglückt

Der 21 Jahre alte ledige Maurer Eugen Großmann, Sohn von Maurer Rudolf Grotzmann in Bad Teinach kam bei Bau­arbeiten auf dem Dach eines Gebäudes in Horb mit der elektrischen Stromleitung in Berührung, blieb Sarin hängen und fiel mit ihr auf eine Eisenschiene. Es entstand Kurz­schluß, der seinen sofortigen Ti- herbeiführte. Die sofort aufgenommenen Wiederbelebungs­versuche blieben erfolglos. Der schwer be­troffenen Familie wendet sich allgemeine Teilnahme zu.

Goldene Hochzeit

Die Küfers-Eheleute Gustav Ernst in Bad Lieben zell durften am Sonntag ihre Goldene Hochzeit feiern. Die ganze Ge­meinde nahm an diesem seltenen Feste teil, und das Jubelpaar durfte zahlreiche Glück­wünsche entgegennehmen. Der Bürgermeister und Beigeordneter Emenbörfer iiber- brachten Ehrenurkunde und Ehrengabe der württ .Staatsregierung und eine Ehrengabe der Gemeinde. Der Oberkirchenrat ließ seine Wünsche durch Stadtpfarrer Schilling übermitteln. Die Kriegerkameradschaft Bad Liebenzell ehrte das Jubelpaar durch geschlos­sene Teilnahme am Festgottesdienst.

Schulungskurs für Standesbeamte

In einem Herbstschulungskurs der Stan­desbeamten der Kreise Calw, Neuenbürg und Nagold im Saal des Hotel Lamm in Bad Lieben zell sprachen Gauschulungs- leitcr Pahl, Stuttgart und Oberrcchnungs- rat Pfeiffer, Tübingen. Der Behandlung einer Reihe praktischer Fragen aus dem Ar­beitsgebiet der Standesämter ging ein Ueber- blick über die Gesetze Ser letzten Monate, die dem Neuaufbau des deutschen Volkes zu dienen bestimmt sind, voraus. Die bedeutend­sten sind das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der nationalen Ehre, das Reichs­bürgergesetz und das Ehegesunöheitsgesetz. Die Standesämter sind mit den Gesundheits­ämtern in erster Linie zur Durchführung derselben berufen. Die Arbeit dieser Aemter hat deshalb an Wichtigkeit und Verantwor­tung ungeheuer zugenommen. Um dies der Bevölkerung auch nach außen hin zum Be­wußtsein zu bringen, erhalten die Standes­beamten in Bälde eine Amtstracht. Die standesamtlichen Trauungen sollen eine feier­lichere Form erhalten. Auch auf dem klein­sten Dorf muß es möglich sein, daß bei einer Trauung Blumenschmuck vorhanden ist, so- batz dem Ehepaar eine dauernde gute Er­innerung an diesen wichtigen Tag seines Lebens bleibt.

Die neue Steuerpolitik

Mitgliederversammlung -er Ortsgruppe Hirsau -er NSDAP.

Samstag abend fand sich die Ortsgruppe Hirsau der NSDAP, zu einer Mitglieöer- vrrsanunlung zusammen. Nachdem 2 Mit­gliedsbücher ausgegeben und die laufenden Mitteilungen erledigt waren, ergriff Pg. Dr. Wenz vom Finanzamt bas Wort zu einem Vortrag über die Steuerpolitik der nationalsozialistischen Regierung. Die Steu­ern sind ein wichtiges Hilfsmittel beim Auf­bau des neuen Reiches. Dies wurde beson- ders eingehend erläutert am Beispiel der Ledigensteuer, die hauptsächlich zur Ausgabe oer Ehestandsdarlehen verwendet wird. Schon

440 826 jungen Paaren ist dadurch die Ehe­schließung ermöglicht worden. Hundcrttau- sende von deutschen Mädchen sind damit dem Erwerbsleben entzogen und haben ihren Ar­beitsplatz frei gemacht für einen anderen Volksgenossen. Möbel- und Textilwaren- fabrikcn bekamen Arbeit und konnten Ncu- einstellungcn vornehmen, und ivas das Wichtigste ist, viele Tausend deutsche Kinder konnten geboren werden, der Nach­wuchs unseres Volkes, der in den Notjahren so weit zurückgegangen war, erreicht allmäh­lich wieder die notwendige Höhe.

Auch die Verteilung der Steuern geschieht nach bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten. Der Familienvater wird weitgehend ge­schont,' er erhält Erleichterungen bis nach Schluß der Ausbildung seiner Kinder, und so können wertvolle Menschen lernen und dem Vaterland bester dienen, als wenn si.' um des früheren Geldvcrdiencns willen mit ungelernter Arbeit hätten vorlicb nehmen müssen. Haushaltbeihilfe sorgen für die not­wendigsten Bedürfnisse der Heranwachsenden

Bei der Führung des Wareneingangs­buches, das seit 1. Ott. 1635 vorgeschriebe» ist, sind bei den Gewerbetreibenden verschiedene Zweifelsfragen aufgctaucht, von denen die häufigsten hier behandelt werden sollen.

Die freien Berufe sowie die Landwirte sind zur Führung des Wareneingangsbuchcs nicht verpflichtet. Ferner sind befreit die­jenigen gewerblichen Unternehmer, die zur Führung von Handelsbüchern nach den Vor­schriften des Handelsgesetzbuches verpflichtet sind und solche tatsächlich führen. Ebenso sind diejenigen gewerblichen Unter­nehmer befreit, die auf Grund einer Anderen gesetzlichen Vorschrift oder auf Grund der Anordnung des Berufsverbandes oder viel­leicht gar freiwillig dem Wareneingangsbuch im wesentl. entsprechende Bücher ordnungs­gemäß führen. Es kann also an Stelle des Wareneingangsbuchs, auch ein anderes schon vorhandenes Buch geführt werden, es muß dann aber so ergänzt werden, baß es allen Erfordernisten des Wareneingangsbuchs ent­spricht. Das Wareneingangsbuch kann unter gewissen Voraussetzungen auch in Kartei- Form geführt werden.

Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe (z. B. Metzgerei und Wirtschaft), so genügt es, daß der Unternehmer für seine mehreren Betriebe ein Wareneingangsbuch führt. Er kann jedoch auch getrennte Bücher führen, wenn cs zweckmäßig erscheint. In diesem Falle ist der Uebergang von Waren aus dem einen Betrieb in den anderen der mehreren Betriebe kein eintragungspflichtigcr Vor­gang.

Einzutragen sind nur Waren und zwar nur die zur gewerblichen Weitcrvcräußerung oder Vermittlung erworbenen Waren. Nicht ein­tragungspflichtig sind z. B. Einrichtungs­gegenstände (Tische, Stühle, Maschinen usw.).

Die Zeit des Holzeinschlags kommt heran. Der bäuerliche Waldwirt wendet sich nach Abschluß der Feldarbeiten wieder seinem Walde zu, um auch von ihm die Ernte ein­zuholen. Bei der Vornahme der Holznutzung gibt es mancherlei zu beachten. Der Holz­hieb, der dem Waldwirt die notwendigen Einnahmen bringen muß, soll andererseits mit den Anforderungen einer pfleglichen Waldbehandlung in Einklqng gebracht wer­den. Das Ziel unserer Waldwirtschaft ist die Steigerung der»Holzerzcugung, insbesondere der Nutzholzcrzcugung. Wollen wir dieses Ziel erreichen, so heißt es beim Eingriff in den Bestand die einzelnen Bäume daraufhin prüfen, inwieweit sie diesem Ziele dienen oder dazu untauglich sind. Es gilt aus dem vorrätigen Holzbestand die zur Steigerung des Zuwachses untauglichen oder hinderlichen Bäume zu entfernen und die übrigen Vor­ratsglieder zu erhalten.

So kommen wir zur Vorrats- und Zuwachspflege. Durch den Aushieb aller kranken, schadhaften und schlechtgeform­ten Stämme wird der Wert des verbleiben­den Holzvorrats gehoben und der Zuwachs nur noch an nutzholztüchtigen Hölzern ange­legt. Ein besonderes Augenmerk ist auf die sog. Reiber und Petscher zu richten, die bei jeder stärkeren Windbewegung zuwachskräf­tigen Nachbarn in der Krone Schaden zu­fügen. Eine gute Bekrönung ist aber die erste Voraussetzung für befriedigende Zuwachs­leistung. Die Krone sollte mindestens '/» -er Stammlänge einnchmen. Mischhölzer, vor allem Laubhölzer in sonst reinen Nadclholz- bcstänben sollen möglichst erhalten bleiben, sei es zur Steigerung der Wertholzerzeugung oder zur Bslege der Bodenkraft.

und sind zugleich wieder ein Stück Arbeits­beschaffung.

Wer diese Zusammenhänge einmal verstan­den hat, wird das Steuerzahlen nicht mehr als ein lästiges Muß empfinden, sondern als einen Teil des Dienstes an Volk und Vater­land, zu dem wir alle berufen sind. Mit ge­spannter Aufmerksamkeit hörten die Partei­genoffen den wertvollen Ausführungen zu. Mit einemSieg Heil" auf unseren Führer schloß die Versammlung.

Bon derDeckenpfromrer Hitlerjugend

Der Bannftthrer hat Hauptlehrer Dürr in Deckenpfronn mit der Führung von Jung­volk und Hitlerjugend des Standorts Dccken- pfronn beauftragt.

MtterdrrM

Voraussichtliche Witterung für Dienstag und Mittwoch: Fortsetzung des vielfach hei teren und trockenen Wetters.

Unlostengegenstände (Federn, Geschäftsbücher, Packpapier, Rcklamcgegenstünde usw.), ferner Betriebs-Untcrhaltungs-Gcgcnstände (Holz, Koylen zur Heizung der Betriebsräumcj. Natürlich sind bei dem Möbelhändler die Möbel oder bei dem Kohlenhändler die Koh­len eintragungspflichtig. Der Friseur braucht die Seifen usw., die er für seinen Betrieb verwendet, nicht eintragcn, während er die Seifen usw., die er weiter verkaufen will, eintragcn muß. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die gesamten Eingänge cinzutragen und später bann die für den eigenen Betrieb entnommenen Gegenstände wieder abzusetzen. Die Eintragungspflicht setzt voraus, daß ein Erwerb vorliegt. Es braucht deswegen der Metzger ein Schwein dann nicht cinzutragen, wenn er es selbst aufgezogen hat.

Die Waren, die nur zur gewerblichen Be- oder Verarbeitung cingchen, brauchen nicht eingetragen werden. Eintragungspflicht be­steht demnach z. B. nicht bei der Kunden- mühlc, beim Schneidermeister bezügl. des vom Kunden mitgebrachten Stoffes. Wohl aber muß der Schneider die von ihm erwor­benen Zutaten eintragen. Ebenso besteht Ein- tragungspslicht bei dem Schuhmacher für Leder, Nägel usw., bei dem Installateur für Blcirohrc, Leitungsdraht usw. Cinzutragen sind auch die Waren, die dem Betrieb für oetri.osfrcmde Zwecke entnommen werden, insbesondere der eigene Verbrauch und Ge­schenke.

Einerlei ist es, ob der Lieferer der Waren ein Unternehmer oder ein Nichtuntcrnehmer ist. Ferner ist es gleichgültig, ob die Waren entgeltlich oder unentgeltlich, auf Ziel, gegen Kaste, durch Tausch oder auf Gegenrechnung erworben werden. Einzutragen sind auch die sog. direkten Lieferungen, ferner der Ein­gang von Kommissionswaren.

(Schluß folgt.)

Führen wir unsere Durchforstungen und Pflegehicb nach diesen Gesichtspunkten durch, so werden wir finden, daß die dabei anfal­lende Holzmcnge meist den notwendigen Be­darf deckt. Soll jedoch eine größere Einnahme erzielt werden, so findet sich bei nochmaliger Durchmusterung wohl 5a und dort ein Baum, der entbehrt werden kann, ohne die Leistung des Bestandes in Zukunft wesentlich zu min­dern. In älteren Beständen finden sich oft Jungwuchsgruppcn. Hier bietet sich dann die Gelegenheit den fehlenden Rest nachzuhaucn. Nehmen wir dort, wo der Jungwuchs am stärksten zum Lichte strebt, einen oder mehrere Stämme weg, so haben wir den Vorrat um einige mehr oder weniger gutwüchsigc Stämme verringert. An deren Stelle deckt jedoch der Jungwuchs den Boden, strebt empor und wächst in den Vorrat hinein. Immer aber müssen wir uns vornehmen, keinen Edelstamm zu hauen, solange noch ein schadhafter und schlechtwüchsiger Baum im Walde steht.

Sind so die zum Hieb kommenden Bäume ausgesucht und bezeichnet, beginnt erst der eigentliche Holzeinschlag. Sofern sich der Walübcsitzer nicht selbst an den Fällungs­arbeiten beteiligt, suche *er sich hiezu tüchtige Holzhauer aus, denn von deren Leistung hängt nicht bloß zum Teil die Preiswürdig­keit des auf den Markt gebrachten Holzes ab, sondern vielfach auch der Erfolg des Wald­baues und der Waldpflege. Die erste Forde­rung bei der Holzhauerei ist: GutesWcrk- zeug. Mit gutem Arbeitsgerät wird nicht nur mehr, sondern auch bessere Arbeit ge­liefert, als mit schlechtem. Die Hauptwerk­zeuge: Säge, Axt, Heppe, Neppeleisen und Wenbehaken follen aus bestem Material und

Zweifelsfragen

bei der Führung des Wareneingangsbuches

Bon Regierungsrat Dr. Wenz, Vorstand des Finanzamts Hirsau

Winke für den bäuerlichen Waldwirt zum kommenden Holzeinschlag

Schwarzes Brett

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Ealw, den 4. November 1935

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Unterbau» ll/128. Unterbannsührer. Die Gefolgschaftsführer müssen die ihnen vom Gebiet Angegangenen, neuen Stärkemeldun­gen bis spätestens Mittwoch morgen genau ausgefttllt an den Unterbann schicken. Die für die Gefolgschaften bestimmte Post muß im Haus der Jugend abgeholt werden.

Morgen Dienstag, den 5. ds. Mts. haben sämtliche Schieß warte des Unterbannes abends 8 Uhr auf dem Untcrbannzimmer in Calw zu sein.

in gutem Zustand sein. Die Säge mutz je nach Holzart verschieden weit geschränkt sein, beim weichen Nadelholz weiter als beim Hart­holz oder gefrorenen Holz. Wichtig ist aber immer, daß die beiden Zahnreihen genau hin­tereinander ausgcrichtct sind, um einen glat­ten Schnitt und ein leichtes Arbeiten zu er­möglichen. Die Axt muß stets gut geschärft sein und im Stiel fest sitzen.

Während der Fällungszeit ist auch auf die Witterung zu achten. Bei starkem Frost sind die Fällungs- und Rückarbeiten einzustcllen. Das Holz, die Aeste und Gipfcltricbe sind dann fest gefroren, wenig elastisch und bre­chen beim geringsten Widerstand. Dadurch können nicht nur die zum Hieb kommenden Hölzer großen Schaden nehmen, sondern noch mehr die im Bestand verbleibenden Bäume. Besonders der Jungwuchs ist hiebei stark ge­fährdet. Daher empfiehlt es sich, die Füllungs­und Nückarbeiten nur bei offener Erde oder weichem Schnee durchzuführen. Das Auf- arbeiten schon geschlagenen Holzes kann je­doch, soweit möglich, auch während des Fro>

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stcs vorgenommen werben. Zur Gewinnung von Gerbrinde wird Holz auch vielfach in der Saftzeit gehauen, hiebei ist große Vorsicht am Platze. Die während dieser Zeit sich ent­wickelnden Triebe sind weich und brechen leicht. Insbesondere die so wichtigen Gipfel- tricbe werden dabei gern beschädigt. Da sich zu dieser Zeit die Rinde leicht löst, ist beim Fällen und Rücken darauf zu achten, daß die stchenblcibendcn Bäume nicht verletzt wer­den. In Schneebruchlagcn wird die Durch­forstung Sichter Stangenhölzer zweckmäßigcr- weise erst dann durchgeführt, wenn keine stärkeren Schneefälle mehr zu erwarten sind, also im zeitigen Frühjahr. Damit beim Fäl­len keine wertvolle Holzmaste verloren geht, ist der Hieb oder Sägcschnitt so tief wie mög- lich am Boden zu nehmen. Die Stockhöhe soll in der Regel nicht mehr als ein Drittel des Stockdurchmesters betragen.

Da im letzten Jahr die Unfälle bei den Waldarbeitern verhältnismäßig zahlreich waren, sei noch auf die große Unfallgefahr bet der Holzhauerei hingewiescn. Es emp­fiehlt sich, die Unfallverhütungsvorschriften der land- und forstwirtschaftlichen Bcrufs- genofsenschaft zu begchten.

Forstvcrwaltcr Bronner, Horb a. N.

2^118 Aao/ibai'beLiT'kerr

Calmbach, 3. Nov. Mit dem Bau der neuen Straße, die einen bequemen Zugang zu der Bolksheilstätte Charlottenhöhe schaffen soll» ist in der Nähe der Abzweigung von der Staatsstraße Höfen bis Calmbach bereits ein schöner Anfang gemacht. Sie beginnt ober­halb derDrei Bnchen an dem als Stein­bruch ausgebeutcten Schuttkegel und führt zunächst nordwärts, um dann in langsamem Anstieg um den Hengstbergkopf herum den Trockcntalschluß zu erreichen, in dem die Heilstätte liegt. Die Steiguna beträgt im ganzen etwa 200 Met»"