Neue Bestimmungen über den Handel mit Schlachtschweinen

Vom Vorsitzenden des Schlachtviehverwer­tungsverbandes Württemberg ist am 22. Ok­tober 1935 die folgende Bekanntmachung er- lasten worden:Nach der Anordnung Nr. 19 der Hauptvereinigung der Deutschen Vieh- wirtichask vom 14. 10. 35 bars der Handel mit Schlachlschweinen nur nach Lebendxe- wicht erfolgen. Als Handel im Sinne dieser Anordnung gilt: a) der Kauf zu festem Preis bei ortsüblichen Lieferungsbedingungen lab Hof oder Verladestation des Erzeugers): b) die Verkaufsvermittlung im Auftrag des Er- zeugers.

Beim Festkauf hat der Käufer einen §chlußschein lt. Formblatt nach Cchlachtwerl. klaffen getrennt auszustellen. Bei der Ver- kaufsvermittlung im Auftrag des Erzeugers hat der Verkaufsvermittler über feine getä­tigten Verkäufe Abrechnungslisten nack Formblatt alisziistellen.

Tie Formblätter für die Schlutzscheine und für die Abrechnuiigslisten sind durch du Kreisbauernschasten zu beziehen: die letzte- ren geben auch Auskunft über die Hand- babung der Schlußscheine und Abrechnungs­listen.'

Frlkvrelke sur EGtveme an den SKIacklvtehmürkten Stuttgart. Seilbronn und Ulm

Dom Vorsitzenden des Schlachtviehverwer- tungsverbandes Württemberg ist am 18. Lk- tober 1935 die folgende Bekanntmachung er­lasten worden: Die Hauptvereinigung der Deutschen Diebwirtscliakt bat in ihrer An­ordnung Nr. Li vom 14. Ollover 1985 »M die Schlachtviehmärkte Stuttgart. Heil- bronn und Ulm folgende Festpreise für Schweine, die weder unter» noch überschritten werden dürfen, festgesetzt: Scklachtwert-

klaffe ^ (Schweine über '800 Pfund) 55,50 Reichsmark. Schlachtwertklaste 8 (Schweine von 240 bis 300 Pfund) 53.50 NM.. Schlacht- wertklaste 6 (Schweine von 200 bis 240 Pfd.) 51,50 NM.. Schlachtwertklaste v bis k (Schweine unter 200 Pfund) 49.50 NM.

Beim Weiterverkauf durch Verteiler zu festen Preisen an Abnehmer außerhalb der Schlachtviehmärkte Stuttgart. Heilbronn und Ulm im Gebiet des Landes Württemberg, der hohenzollerischen Lande, darf ein Preis gefordert werden, der 1 NM. unter den Prei. sen für die vorstehend angegebenen Märkte liegt.

Bei der Derkaufsvermittlung im Auftrag des Erzeugers auf den Viehmärkien Stutt­gart. Heilbronn und Ulm sind von den Ver- kaussvermittlern die aus diesen Viehmärktcn erzielten Marktpreise abzüglich der entstan- denen Unkosten und Gebühren an den Er- zeuger auszubezahlen.

Bei der Berkaussvermittlung im Auftrag des Erzeugers dürfen von den Abnehmern im Gebiet deS Landes Württemberg und der hohenz. Lande Preise gefordert oder gezahlt werden, die NM. 1. unter den für Stutt­gart. bzw. Heilbronn und Ulm geltenden Preisen liegen. Die erzielten Preise sind nach Abzug der entstandenen Unkosten und Ge­bühren an den Erzeuger auszubezahlen.

Bei Verfehlungen gegen diese Anordnung oder bei Umgehungen irgenwelcher Art kön­nen Ordnungsstrafen bis zu NM. 1000. im Einzelfall verhängt werden. Als Verfehlung wird auch das Anbieten und Fordern von Preisen angesehen, die mit den vorstehend aufgesührten nicht übereinstimmen.

Diese Bekanntmachung tritt am 19. Okto­ber 1935 in Kraft. Dieser Bekanntmachung entgegenstehende Anordnungen gelten vorz diesem Taae an als aufaeboben.

«nmvsaye s«r die Ehrung bei Ehejubiläen

In einem Erlaß deS Innenminister- werden für die Ehrung von Ehepaaren anläßlich ihrer goldenen, diamantenen und eisernen Hoch­zeit u. a. folgende Grundsätze ausgestellt: Es kann eine Ehrung durch den Führer und Reichs­kanzler und eine Ehrung durch den Minister­präsidenten beantragt werden. Bei Anträgen auf Ehrung durch den Führer und Reichs- kanzler ist zu beachten, daß der Antrag minde­stens 4 Wochen vor dem Jubiläumstag an das Ltaatsministerium vorzulegen ist. Will auch die Ehrung durch den Ministerpräsidenten erreicht werden, so ist sie auf besonderem Vordruck zu­gleich beim Staatsministerinm zu beantragen. Die Anregung zur Ehrung kann von dem Jubelpaar, »en Angehörigen oder Bekannten der Familie ausgehen: der Bürgermeister oder das Pfarramt stellt den Antrag. Voraussetzung für die Ehrung ist. daß das Jubelpaar der Ehrung würdig und politisch zuverlässig ist und daß eS die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt. Der Führer und Reichskanzler gewährt keine Geldgabe.

Bei Anträgen aus eine Ehrung durch den M i n i ste r p s id en t e n ist der Antrag durch den Bürgermeister oder das Pfarramt unmittel, bar an das Staatsministerium vorzulegen. Will auch die Ehrung durch den Führer und Reichs­kanzler erreicht werden, so ist sie auf besonderem Vordruck zugleich beim Staatsministerium zu beantragen. Die Ehrung durch den Ministervräsi- denten besteht in der Uebermittlung eines Glück- Wunschschreibens mit einem künstlerischen Ge­ben kblatt. Ist das Jubelpaar bedürftig, so gewährt die württembergische Regierung eine Ehrengabe von 30 RM. Die Bedürftigkeit ist in dem Antraasvordruck ru begründen.

Plakate aus den Schaufenstern!

Der Präsident des Werberates der deut­schen Wirtschaft stellt erneut fest: Die Wirt­schaftswerbung durch Bogenanschlag (Pla­kate) ist außer an der Stätte der eigenen Leistung nur an den eigens dafür bestimm­ten Stellen (Anschlagtafeln einer jeden Ort­schaft) zugelassen. In Schaufenstern dürfen nur dann Vogenanschläge angebracht wer­den, wenn in diesen Anschlägen für Waren oder Leistungen geivorben wird, die in dem gleichen Geschäft angeboten oder verkauft werben. Wirtschaftswerbung durch Bogenan­schlag für fremde Unternehmen, für die das Geschäft, in dem der Aushang des Bogen­anschlages erfolgt, nicht Stätte der eigenen Leistung ist, ist untersagt.

In einem solchen Fall kann ein Anschlag­bogen im Innern der Geschäfte nur in der Weise angebracht werden, daß der Bogenan­

schlag von der Straße aus nicht sichtbar ist. Erhält der Geschäftsinhaber für den Bogen­anschlag sowohl für Anschläge an der Stätte der eigenen Leistung als auch für Anschläge im Innern des Raumes ein Entgelt (in bar oder durch Sachleistungen, wozu auch )rei- oder Vorzugskarten oder ähnliche

Leistungen zählen), so ist die Werbeab­gabe nach den Bestimmungen der 2. Be­kanntmachung vom 1. November 1933 mit zwei Prozent zu entrichten. Die Schau­fenster der Einzelhanöelsgeschäfte sollen durch eine geschmackvolle Warenauslage für den Kauf der in dem Geschäft angebotenen

Waren werben. Das Schaufenster kann diese Aufgabe nur voll erfüllen, wenn alle Wirt- schaftswerbung, die mit der Art des Geschäf. tes nichts zu tun hat, aus dem Schaufenster herausbleibt.

Die Geschäftsinhaber werben nochmals aufgefordert, die Bestimmungen des Werbe­rates der deutschen Wirtschaft über den Vo­genanschlag in den Schaufenstern zu beach­ten. In Fällen von Uebertretungen behält sich der Werberat der deutschen Wirtschaft vor, gegen die betreffenden Werbungtreiben- den und Geschäftsinhaber weitere Maßnah­men zu ergreifen.

Eiultgartcr «artosseimarrt aus dem Leom hardsplatz vom 22. Oktober. Zufuhr 130 Zent- ner. Preis für einen Zentner: Industrie, runde gelbe 3.50, Kuppinqer. runde gelbe t.IO (Höchstpreise). Wurstkartoffeln, lange rote 7 Mark.

Stuttgarter Mostobstmarkt auf dem Wil» Helmsplatz vom 22. Okt. Zufuhr 800 Zentner' Preis für einen Zentner: Aepfel 6 bis 6.20. Dirnen 4 NM.

Ulmer Schlachtviehmarkt v. 21. Oktober, zutrieb: 4 Ochsen, 11 Farren, 36 Kühe. 13 Kinder, 165 Kälber, 199 Schweine. Preise: Ochsen a) 41. Farren a) 41, b) 39 bis 41, Kinder a) 41, b) 39 bis 41, Kälber a) 63 bis 65. b) 59 bis 61. Kühe b) 35 bis 33. k) 28 bis 32, Schweine a) 52.5, b) 52.5 NM. e Zentner. Marktverlauf: Alle Gattungen lebhaft.

Schweinepreise. Hall: Milchschweine 19 bis 28. Läufer 30 bis 33 NM. Nörd- singen: Milchschweine 17,50 bis 25. Lau- ker 35 bis 45 NM. Oberstenfeld: Milchschweine 22 bis 28 RM. Herren­berg: Milchschweine 23 bis 27^0, Läufer 85 bis 45 RM. je Stück.

Fruchtpreise: Ellwangen: Weizen 9.70, Hafer 7.75 M. Heidenheim: Kernen 10.50, Weizen 9.55, Haber 7.75 M. Nördlingen: Weizen 9.55, Roggen 8.15, Futtergerste 7.90, Hafer 7.60, Braugerste 9.8010 M.Reutlingen: Weizen 10.2010.60, Dinkel 7.508.20, Gerste 8.208.50, Haber 7.80-8.50 M. Ulm: Weizen 9.40, Roggen 8.10, Hafer 8.2h bis 8.40 M.

Donnerslag. 24. Oktober

5.45 Cberat Die Fab»« ruitl Wetterbericht Bauernsuuk

8.00 Gnmuaftik I 0.80 Frübkouzert

Bon 7.007.10: Krübnachrichten 8.00 WalterftandSmeldungen 8.IV Gumaalttk l> >

8.SO FunkwerbungSkoniert 9.00 Krauealunk 9.15 Sendevauie

19.15 Bolkslledüuge» > , !

10.45 Sendevauie l

11.00 ..Hammer und Pslug'

13 00 MittagSkouzert I 13.00 Zenangabe. Wetterbericht, Nach- richien

13.15 MittagSkouzert II

14.00 ..Allerlei »on 3wri bis Drei' 15.00 Seudevaule

15.45 ..Allerlei Plaudereien'

18.00 UnterballunaSkouzert

17.00Musik am Nachmittag'

18.00Schwäbischer Weinberbft"

18.30129 000 Zeitungen i« der Stund«' 18.45Vom Arbeitseinlab der Jugend­lichen"

19.00 Heitere Moraloank«

19.30 Alkred von Beckerath 30.00 Di« Fabn« rnttl

20.15 Der Cid

31.15 Abendkonzert

32.00 Zeitangabe. Nachrichten, Wctter- und Sportbericht

32.10Die Mikrovbonvrkinnge« und die Rcichslachichast Rnnbtnnk" 22.20 Svortnachrichten

22.30 Svätabendmnfik 24.003.00 Nachtkourert

Freitag, 25. Oktober

8.45 Choral Die Fadne ruktl Wetterbericht Baucrnlunk

6.00 Gymnastik I

18.00 Musik am Nachmittag

8.30 Srübkourert

17.00 Saleidoskov

Von 7.997.10: FrübnaKrichten

18.30 BdM. was «ft das?

8.00 WaüerstandSuieldunge»

19.00 Uuterbaltnugsmusik

8.10 Gumna«» N

20.00 Die Fahne rutt! r

8.3V Funkwerbungskourert

20.15 Stunde der Ratio» f

9.00 Jraucukunk

21.15 Uuterhaltnngßmniik ^

9.15 Seudevaule

32.00 Zeitangabe. Nachrichten, Wetter­

10.15Vom Wecke« bis zum Zapseu-

und Sportbericht ^

streilb"

32.30 Unterhaltungskonzert

19.45 Seudevaule

11.09Hammer «ud Pslug"

24.002.00 Nachtmusik

12.00 Mittagskauzert I

13.00 Zeitangabe. Wetterbericht, Nach-

Samstag, 26. Oktober

rtäuen

5.45 Choral Di« Fadne ruitl

13.15 Mittagskonrert 11

Wetterbericht Baueruiunk

14.00Allerlei oou Zwei bis Drei"

8.00 Gnmuaftik l

15.00 Bekanntgabe der Termine

8.30 Frübkouzert

Wieoerlebensseieru alter Front­

Bon 7.0V7.10: Krübnachrlchten

soldaten"

8.00 WaiierftondSmeldungen

15.30 giuderstnude

8.10 Gnmuaftik II

8.30

9.00

10.15 10.45 11.00 12.00 13.00

18.15 14.00 15.00 16.00 18.00

18.30 19.00 20.00 20.10 33.00

22.30 24.00

Gute Aussteuerwaren

Damast für Deckbeltbezüge

130 cm breit gute Ware gestreift 1.35

.beste ., 1.55

Makkostreifen 1.75,2.20

geblümt gute Ware 1.60, 1.75

, schwere Ware 1.90

.. , , Malcko 2.00,2.10,230

_ _ Makko feinste Ware

2.50, 2.80, 3.50

für Kiffen« und Haipfelbezüge

80 cm breit kräftiges Baumwolltuch 50, 58, 65, 85 ^ Haustuch 80 ^

, Halbleinen 1.10, 1.30, 1.40, 1.50

» , ganz feine Ware 1.60, 1.80

für Leintücher und Oberleintücher

l 50 cm Haustuch 1.35, 1.50

150/160 cm Halbleinen 1.60, 1.80, 2.10, 2.30, 2.40, 2,60

160 cm ganz feine Ware 2.70, 3.20, 3.60

Paul Räuchle, am Markt, Calw

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Fuukwerbunaskouzert

Seudevauke

Deutiche Fliegerbelieu' Seudevaule

..Hammer und PIlug"

Buntes Wochenende"

Zetiangabc, Wetterbericht, Nach­richten

Gaivaroue"

Allerlei von Zwei bis Drei" Hittrrlngeudluuk

Der lrabe Lamölag-Nachmiltag"

Loubericht der Woche"

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