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Der Vorsitzende deS Schlachtviehverwer- iungsvrrbandeh Württemberg hat am 18. Ok­tober 1935 vre folgende Anordnung über die Stallte st prelse lür Schweine rm Ge­biet des Schlachtviekiverwertungs-Verbandes Württemberg erlassen: Im Einvernehmen niit der Hauplvereinlgung der Deutschen Viehwirtschait und der Landesbauernichast Württemberg werden die mit meiner Anord­nung vom S. August 1935 festgesetzten Stall- höchstprette iür Schweine ausgehoben. An Stelle derselben treten folgende I e st - preise, die weder unter- noch überschritten werden dürse»:

Iür die württ. Lberämter Aalen. Back­nang. Balingen. Besigheim, Blaubeuren Brackenheim Crailsheim. Ellwangen. Ireu- denstadt Gaildors Geislingen. Gerabronn Gmünd. Göppingen. Hall. Heidenheim Hellbraun Herrenberg, Horb. Kirchheim nünzelsau Marbach. Mergentheim. Nagold. Neckarsulm Neresheim. Nürtingen. Obern- dors. Oehriugen Ravensburg. Re»tlingen. Nottenburg Nottweil. Spaichingen, Sulz. Schorndorf. Lettnana. Tübingen. Tnttlin-

en. Ulm. Urach. Welzheim und die hichenz. ande für Schweine der Schlachtwertklasse ^ lüber 300 Pfund) 51.50 RM.. für Schweine der SchlachtwertNasse k lvon 240 bis 300 Pfund) 49 RM.. für Schweine der Schlacht­wertklasse 6 lvon 200 bis 240 Pfund) 47 NM., für Schweine der Schlachtklasse v bis k lunter 200 Pfund) 44.50 NM.

Iür die württ. Lberämter Calw. Eßlin­gen. Leonberg. Ludwigsburg, Maulbronn. Neuenbürg, Stuttgart einschl. Poli­zeipräsidium Stuttgart. Vaihin­gen a. Enz. Waiblingen und das bad. Be­zirksamt Pforzheim für Schweine der Schlachtwertklasse ä lüber 300 Psd.) 52.50 NM.. 8 «von 240 bis 300 Psd.) 50 NM.. 6 lvon 200 bis 240 Psd.) 48 RM.. v? lunter 200 Psd.) 45.50 RM.

Iür die württ. Lberämter Biberach. Ehin- gen Laupheim. Leutkirch. Münsingen. Nied- lingen. Saulgau. Waldsee und Wangen lür Schweine der Schlachtwertklasse /X lüber 300 Psd.) 51 RM. 6 lvon 240 bis 800 Psd., 48.50 NM.. 6 lvon 200 bis 240 Psd.) 46.50 NM.. 0 8 lunter 200 Psd.) 44 RM.

Tie Preise verstehen sich ab Stall des Er-

zeugervetrlebeS für nüchtern gewogene Tiere ,e 100 Pfund Lebendgewicht. Sosern seither die Uebernahme der Tiere aus der Verlade­station des Erzeugerbetriebes üblich war. verstehen sich die Preise ab letzterer. Für württembergische und hohenzollerische Enkla- den gelten die Festpreise des umliegenden Ge­biets. Bei Verfehlungen gegen diese Anord­nung oder bei Umgehungen irgendwelcher Art können Ordnungsstrafen bis zu 1000 M. im Einzelfall verhängt werden. Als Verfeh­lung wird auch das Anbieten und Fordern von Preisen angesehen, die mit den vor­stehend aufgeführten nicht übereinstimmen. Diese Anordnung tritt am 19. Oktober 1935 in Kraft. Mit diesem Tage sind alle dieser Anordnung entgegenstehenden Anordnungen auiaekwben.

Das v am Kraftfahrzeug

Unvorschriftsmäßige Nationalitätsabzeichen

Man beobachtet jetzt vielfach an Kraftfahr­zeugen ein entweder an der Rückwand oder auf dem Schutzblech angebrachtes ver­chromtes O-Abzeschen. Solange das Fahrzeug nur in Deutschland verkehrt, ist

gegen diese Beschilderung nichts einzuwenden» obwohl sie ja eigentlich überflüssig ist. da ja das polizeiliche Kennzeichen bereits erkennen läßt, daß es sich um ein in Deutschland zu­gelassenes Fahrzeug handelt. Anders liegen die Dinge jedoch, wenn das Kraftfahrzeug zu Auslandsreisen benutzt wird. In diesem Falle verstößt die Anbringung des verchrom­ten O aus folgenden Gründen gegen die be­stehenden internationalen Vorschriften:

Erstens ist vorgeschrieben, daß das Natio­nalitätsabzeichen bei Kraftfahrzeugen in schwarzer Schrift auf weißem Gruud anzubringcn ist. zweitens muß das O-Schild, wie das Hintere Nummernschild» nachts beleuchtet sein, und drittens ist genau vorgeschrieben, wie hoch und wie breit die Beschriftung auf dem ovalen weißen Schild vorzunehmen ist.

Man wird gut tun, diese Vorschriften bei Fahrten ins Ausland zu befolgen. Das Na­tionalitätsschild wird zweckmäßig unterhalb des Hinteren polizeilichen Erkennungszei­chens angebracht.

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Amtliche Bekanntmachungen.

Calw.

Verkauf abgängiger Obstbäume

aus dem Bestand auf dem Galgenwascn am Samstag, de» 26. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr. Zusammenkunft beim Welschen Häusle.

Den 21. Oktober 1935. Stadtpflege.

VerLaus eines MrtsWslliilveseiis

2. und letzter Termin.

Aus der Hinterlassenschaft kinderlos verstorbener Gast­wirts-Eheleute wird am Samstag, den 26. Oktober ds. Js., nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathaus

in Möttlingen

Kreis Calw, in öffentlichem Aufstretch versteigert:

Geb.Nr. 49: Wohn- und Wirtschaftsgebäude Gasthaus z.Ochsen" jdingl. Recht), mit Scheuer, Schweinestall und Hofraum.

Parz.Nr. 55/2: Garten mitten im Ort, 67 qm, Parz.Nr.35/1: Garten beim Backhaus, 2 s 72 qm. Wirtschaftsinventar kann miterworben werden. Möttlingen, den 19. Oktober 1935

I. A.: Der Bürgermeister.

Neuweiler.

Donnerstag, 24. ds. Mts. findet hier

Krämer-, Vieh- und Schweinemarkt

statt, wozu Einladung ergeht. Auftrieb von 810 Uhr.

Folgende seuchenpolizeiliche Vorschriften sind streng zu beachten:

1. Personen und Tiere aus Sperrbezirken und Veov- achtungsgcbicten sind vom Markt ausgeschlossen.

2. Für Händlervieh ist neben dem Gesundheitszeugnis durch zweifelsfreie Einträge im Kontrollbnch der Nachweis Ihres Ursprungs aus seuchenfreicn Gebieten zu führen.

3. Für von Bauern zugetriebenes Vieh müssen Ursprungs­zeugnisse des Bürgermeisters der Ursprungsgcmetnöe vor- gclegt werden.

4. Wer Vieh dem Markt zuführt, das den Bestimmungen

der Ziffer 13 nicht entspricht, wird außer der etwa zu er­folgenden Bestrafung ausnahmslos vom Markt zurückgewie­sen werden. Der Bürgermeister.

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Auch er hatte sich ein auswärtiges Blatt zu­gelegt, mutzte tausenderlei Wichtigkeiten von überallher, nur was ihn wirklich anging, blieb ihm »fremd". Schaden heilte ihn von der »Auswärtigen"-Neberschätznng. Seitdem ma­chen gewisse »Beglücker" einen Bogen ums ^ -au».

Schwarzwaldverein Calw

Zu der am Samstag, den 26. Oktober 1S3S stattfindenden

AWrigen MiiSlkW-Mr

verbunden mit Familienabend und Tanz im Badischen Hof, abends Punkt 8 Uhr, laden wir unsere Mitglieder und Freunde herzlich ein.

Eintritt frei ! Ortsgruppe Calw

Der Vorstand

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Gechingen, 21. Oktober 1935.

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Tiesbetrübt teilen wir Verwandten und Bekannten mit, daß meine liebe Frau, unsere gute Mutter

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heute mittag nach kurzer Krankheit im Alter von 50 Jahren sanft entschlafen ist.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Der Gatte: Friedrich Gann, Wagner

Beerdigung Donnerstag mittag 1 Uhr

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