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Der Vorsitzende deS Schlachtviehverwer- iungsvrrbandeh Württemberg hat am 18. Oktober 1935 vre folgende Anordnung über die Stallte st prelse lür Schweine rm Gebiet des Schlachtviekiverwertungs-Verbandes Württemberg erlassen: Im Einvernehmen niit der Hauplvereinlgung der Deutschen Viehwirtschait und der Landesbauernichast Württemberg werden die mit meiner Anordnung vom S. August 1935 festgesetzten Stall- höchstprette iür Schweine ausgehoben. An Stelle derselben treten folgende I e st - preise, die weder unter- noch überschritten werden dürse»:
Iür die württ. Lberämter Aalen. Backnang. Balingen. Besigheim, Blaubeuren Brackenheim Crailsheim. Ellwangen. Ireu- denstadt Gaildors Geislingen. Gerabronn Gmünd. Göppingen. Hall. Heidenheim Hellbraun Herrenberg, Horb. Kirchheim nünzelsau Marbach. Mergentheim. Nagold. Neckarsulm Neresheim. Nürtingen. Obern- dors. Oehriugen Ravensburg. Re»tlingen. Nottenburg Nottweil. Spaichingen, Sulz. Schorndorf. Lettnana. Tübingen. Tnttlin-
en. Ulm. Urach. Welzheim und die hichenz. ande für Schweine der Schlachtwertklasse ^ lüber 300 Pfund) 51.50 RM.. für Schweine der SchlachtwertNasse k lvon 240 bis 300 Pfund) 49 RM.. für Schweine der Schlachtwertklasse 6 lvon 200 bis 240 Pfund) 47 NM., für Schweine der Schlachtklasse v bis k lunter 200 Pfund) 44.50 NM.
Iür die württ. Lberämter Calw. Eßlingen. Leonberg. Ludwigsburg, Maulbronn. Neuenbürg, Stuttgart einschl. Polizeipräsidium Stuttgart. Vaihingen a. Enz. Waiblingen und das bad. Bezirksamt Pforzheim für Schweine der Schlachtwertklasse ä lüber 300 Psd.) 52.50 NM.. 8 «von 240 bis 300 Psd.) 50 NM.. 6 lvon 200 bis 240 Psd.) 48 RM.. v—? lunter 200 Psd.) 45.50 RM.
Iür die württ. Lberämter Biberach. Ehin- gen Laupheim. Leutkirch. Münsingen. Nied- lingen. Saulgau. Waldsee und Wangen lür Schweine der Schlachtwertklasse /X lüber 300 Psd.) 51 RM. 6 lvon 240 bis 800 Psd., 48.50 NM.. 6 lvon 200 bis 240 Psd.) 46.50 NM.. 0 8 lunter 200 Psd.) 44 RM.
Tie Preise verstehen sich ab Stall des Er-
zeugervetrlebeS für nüchtern gewogene Tiere ,e 100 Pfund Lebendgewicht. Sosern seither die Uebernahme der Tiere aus der Verladestation des Erzeugerbetriebes üblich war. verstehen sich die Preise ab letzterer. Für württembergische und hohenzollerische Enkla- den gelten die Festpreise des umliegenden Gebiets. Bei Verfehlungen gegen diese Anordnung oder bei Umgehungen irgendwelcher Art können Ordnungsstrafen bis zu 1000 M. im Einzelfall verhängt werden. Als Verfehlung wird auch das Anbieten und Fordern von Preisen angesehen, die mit den vorstehend aufgeführten nicht übereinstimmen. Diese Anordnung tritt am 19. Oktober 1935 in Kraft. Mit diesem Tage sind alle dieser Anordnung entgegenstehenden Anordnungen auiaekwben.
Das v am Kraftfahrzeug
Unvorschriftsmäßige Nationalitätsabzeichen
Man beobachtet jetzt vielfach an Kraftfahrzeugen ein entweder an der Rückwand oder auf dem Schutzblech angebrachtes verchromtes O-Abzeschen. Solange das Fahrzeug nur in Deutschland verkehrt, ist
gegen diese Beschilderung nichts einzuwenden» obwohl sie ja eigentlich überflüssig ist. da ja das polizeiliche Kennzeichen bereits erkennen läßt, daß es sich um ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug handelt. Anders liegen die Dinge jedoch, wenn das Kraftfahrzeug zu Auslandsreisen benutzt wird. In diesem Falle verstößt die Anbringung des verchromten O aus folgenden Gründen gegen die bestehenden internationalen Vorschriften:
Erstens ist vorgeschrieben, daß das Nationalitätsabzeichen bei Kraftfahrzeugen in schwarzer Schrift auf weißem Gruud anzubringcn ist. zweitens muß das O-Schild, wie das Hintere Nummernschild» nachts beleuchtet sein, und drittens ist genau vorgeschrieben, wie hoch und wie breit die Beschriftung auf dem ovalen weißen Schild vorzunehmen ist.
Man wird gut tun, diese Vorschriften bei Fahrten ins Ausland zu befolgen. Das Nationalitätsschild wird zweckmäßig unterhalb des Hinteren polizeilichen Erkennungszeichens angebracht.
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Amtliche Bekanntmachungen.
Calw.
Verkauf abgängiger Obstbäume
aus dem Bestand auf dem Galgenwascn am Samstag, de» 26. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr. Zusammenkunft beim Welschen Häusle.
Den 21. Oktober 1935. Stadtpflege.
VerLaus eines MrtsWslliilveseiis
2. und letzter Termin.
Aus der Hinterlassenschaft kinderlos verstorbener Gastwirts-Eheleute wird am Samstag, den 26. Oktober ds. Js., nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathaus
in Möttlingen
Kreis Calw, in öffentlichem Aufstretch versteigert:
Geb.Nr. 49: Wohn- und Wirtschaftsgebäude Gasthaus z. „Ochsen" jdingl. Recht), mit Scheuer, Schweinestall und Hofraum.
Parz.Nr. 55/2: Garten mitten im Ort, 67 qm, Parz.Nr.35/1: Garten beim Backhaus, 2 s 72 qm. Wirtschaftsinventar kann miterworben werden. Möttlingen, den 19. Oktober 1935
I. A.: Der Bürgermeister.
Neuweiler.
Donnerstag, 24. ds. Mts. findet hier
Krämer-, Vieh- und Schweinemarkt
statt, wozu Einladung ergeht. Auftrieb von 8—10 Uhr.
Folgende seuchenpolizeiliche Vorschriften sind streng zu beachten:
1. Personen und Tiere aus Sperrbezirken und Veov- achtungsgcbicten sind vom Markt ausgeschlossen.
2. Für Händlervieh ist neben dem Gesundheitszeugnis durch zweifelsfreie Einträge im Kontrollbnch der Nachweis Ihres Ursprungs aus seuchenfreicn Gebieten zu führen.
3. Für von Bauern zugetriebenes Vieh müssen Ursprungszeugnisse des Bürgermeisters der Ursprungsgcmetnöe vor- gclegt werden.
4. Wer Vieh dem Markt zuführt, das den Bestimmungen
der Ziffer 1—3 nicht entspricht, wird außer der etwa zu erfolgenden Bestrafung ausnahmslos vom Markt zurückgewiesen werden. Der Bürgermeister.
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Auch er hatte sich ein auswärtiges Blatt zugelegt, mutzte tausenderlei Wichtigkeiten von überallher, nur was ihn wirklich anging, blieb ihm »fremd". Schaden heilte ihn von der »Auswärtigen"-Neberschätznng. Seitdem machen gewisse »Beglücker" einen Bogen ums ^ -au».
Schwarzwaldverein Calw
Zu der am Samstag, den 26. Oktober 1S3S stattfindenden
AWrigen MiiSlkW-Mr
verbunden mit Familienabend und Tanz im Badischen Hof, abends Punkt 8 Uhr, laden wir unsere Mitglieder und Freunde herzlich ein.
Eintritt frei ! Ortsgruppe Calw
Der Vorstand
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Gechingen, 21. Oktober 1935.
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Tiesbetrübt teilen wir Verwandten und Bekannten mit, daß meine liebe Frau, unsere gute Mutter
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heute mittag nach kurzer Krankheit im Alter von 50 Jahren sanft entschlafen ist.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Der Gatte: Friedrich Gann, Wagner
Beerdigung Donnerstag mittag 1 Uhr
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