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Nachstehend wird das Rundschreiben IN/35 vom 4. September 1935 des Neichsschatzmdisters m allen Einzelheiten wiedergegeben:
Betreff: Haftpflichtversicherung / Reichsparteitag 1935.
Das Risiko des Reichsparteitages 1935 habe ich durch einen Hastpflichtversicherungsvertrag gedeckt, der folgenden Umfang hat:
„Es find versichert die gesetzliche Haftpflicht:
a> der Veranstalterin (NSDAP, bzw. Organisationsleitung des Reichsparteitages 1935) und ihrer sämtlichen dienstlich tätigen Beauftragten gegenüber dritten Personen, sowie gegenüber den Teilnehmern am Reichs- Parteitag 1935 aus der Leitung. Ueber- wachung und Durchführung der mit dem Reichsparteitag zusammenhängenden Veranstaltungen und zwar wegen Personen-, Sach, und Vermögensbeschädigungen:
d> ebenso die der Teilnehmer, wenn sich dieselben in Betätigung einer ihnen übertragenen oder von ihnen übernommenen Dienstausübung befinden und zwar sowohl gegen dritte Personen als auch gegeneinander.
Versichert sind sämtliche Veranstaltungen und Betätigungen, insbesondere Aufmärsche, Versamm- lungen. Sitzungen, Appelle, ferner das Abbrennen von Feuerwerken, soweit hierfür nicht Primärversicherung besteht, das Abschießen von Böllern, die Durchführung von Fackelzügen, der Besitz von Grundstücken, die Errichtung, Benützung und Unterhaltung von Gebäuden, deren Einrichtungen und Zugänge, von Tribünen, Podiums, Fahnen und Masten, Zelten, Quartieren, besonders Massenquartieren, Küchenbetrieben, Berpflegungs- tätten, Büro- und Geschäftsräumen, sowie aller ür Zwecke der Durchführung des Reichspartei- ages geschaffenen Einrichtungen.
Versichert ist ferner der Besitz und die Verwendung von Pferden und Fahrrädern, die Unterhaltung und der allgemeine Betrieb von Parkplätzen und Fahrradaufbewahrungsstellen. Bei dem Parkplatz-Risiko ist auch die Haftpflicht aus dem Abhandenkommen und der Beschädigung der eingestellten Fahrzeuge mitverfichert, jedoch beschränkt auf folgende Maximalleistungen in fedem einzelnen Falle:
für Kraftwagen 6000 RM.
für Krafträder 1009 RM.
für Fahrräder 80 RM.
Voraussetzung für die Gewährung dieses letzteren Versicherungsschutzes ist jedoch, daß die Aufbewahrung der Fahrzeuge unter ständiger Auf- ficht und nur gegen Ausgabe von Kontrollmarken erfolgt. Eingeschlosfen gilt auch die Haftung aus
der Verpflegung der Teilnehmer, soweit diese tn eigener Regie erfolgt, ferner die aus der Ver- abreichung von Medikamenten durch das Sanitätspersonal. Ebenso ist die gesetzliche Haftpflicht für Flurschäden bis zum Gesamtbetrag von 4000 RM. eingeschlossen.
Die Deckung erstreckt sich auch auf den An- und Rückmarsch zu sämtlichen Veranstaltungen. Das spezielle Risiko aus den Vorführungen der Wehrmacht ist nicht mitversichert.
Der Versicherungsschutz umfaßt ferner die Vor- bereitungshandlungen ab 15. August 1935 und die Abbruch- und Aufräumungsarbeiten bis zum 3V. September 1935. Er beginnt im gesamten Umfang im Augenblick des Betretens der Bann- meile Nürnbergs und dauert bis zu deren Verlaßen und endlich gilt er unbeschadet der Primär- Haftung anderer Dritter. Lediglich die für Zwecke der Hitler-Jugend bereits bestehende Haftpflichtversicherung geht, soweit sie in Anspruch genommen werden kann. vor. Das gleiche gilt für eine etwaige Ersthaftpflichtversicherung des Arbeitsdienstes. Als Deckungssummen gelten:
200 000 RM. für Personenschäden 20 000 RM. für Sachschäden und 4 000 RM. für Vermögensschäden.'
Zur Durchführung dieser Versicherung ordne ich an, alle aus dem Reichsparteitagrisiko gegen die NSDAP., ihre Beauftragten, oder die am Reichsparteitag 1935 dienstlich tätigen Teilnehmer geltend gemachten Ansprüche sind jeweils unverzüglich mit erschöpfender Schilderung des Tatbestandes an die Organisationsleitung des Reichsparteitages 1935, Nürnberg, Marientorgraben 12, zu richten, die diese Meldungen dann an mich zur Bearbeitung und Entscheidung weiterreicht.
Von dem Inhalt dieses Rundschreibens find unverzüglich alle in Frage kommenden Dienst- stellen zu verständigen. *
Schwarz.
Zur besonderen Beachtung.
Da mit dem Reichsparteitag zusammenhängende Bekanntmachungen fast ausschließlich durch die NS.-Presse. d. h. unter weitmöglichster Weglassung von Sonderrundschreiben an die nachgegliederten Dienststellen herausgegeben werden, ist ständige Beachtung der diesbezüglichen „Presse-Sonder- bekanntmachungen" in der NS.-Presse unbedingt erforderlich.
Stuttgart. 9. September 1935.
Organisationsleitung Reichsparteitag 1935 des Gaues Württemberg-Hohenzollern.
Die Hopfenernte hat begonnen
Die Hopsenpreise 1835
Das Neichsernähruilgsministerium hat nunmehr die diesjährigen Hopfenpreise festgesetzt. Für die Anbaugebiete Hallertau, Spalt und Tettnang gilt ein Preisrahmen von RM. 200.— bis RM. 300.— und für die übrigen Anbaugebiete, zu denen auch das unsrige zählt, ein Preisrahmen von RM. 170.— bis 300.—. Demnach darf Siegelhopfen in unserem Anbaugebiet nicht unter NM. 170.— gehandelt werden.
Die Hopfenernte Deutschlands wird Heuer bei dem guten Stand der Hopfenanlagcn in allen Anbaugebieten sehr erheblich größer sein als im Vorjahr. Der diesjährige Mehrertrag dürfte mit 50 000 Ztr. nicht überschätzt sein. Es wird deshalb ein erheblicher Teil der diesjährigen Ernte ans Ausland verkauft werden müssen. Es muß unter diesen Umständen angenommen werden, Saß sich der Hopfenabsatz Heuer langsam vollziehen wird, und daß Hopfenpartien, die nicht ganz den Wünschen der Abnehmer entsprechen, schwer an den Mann zu bringen sein werden.
Deshalb müssen Heuer alle Hopfenpflanzer für tadellose Pflücke und Sortierung sorgen. Trotz aller Warnungen und Hinweise verderben jedes Jahr erhebliche Hopfenmengen. Deshalb ist größte Vorsicht beim Pflücken, Dörren und Nachtrocknen des Hopfens unerläßlich!
*
Nagold, 9. Sept. Am Samstag nachmittag stießen an der Kreuzung Burg-, Calwer- straße ein Auto mit einem Motorrad zusammen. Der Motorrad- und Beifahrer erlitten leichtere Verletzungen. Ebenfalls in der Calwerstrahe fuhr am Sonntag ein Radfahrer auf einen Kraftwagen auf. Der Radfahrer scheint sich eine Brustquetschung zugezogen zu haben. — Der vergangene Sonntag stand für die evangel. Kirchengemeinde unter dem Zeichen des Bezirks-Missionsfestes. — Die Schutzmaßnahmen, die aus Anlaß des Ausbruchs der spinalen Kinderlähmung in den Gemeinden Ebhausen und Simmersfeld vom Oberamt angeordnet wurden, werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Altensteig, S. Sept. Gestern abend ereignete sich an der Kaufhausbrücke ein schwerer Motorradunfall. Der 25 Jahre alte G. Keck von Ebershardt nahm offenbar die Kurve von der Post zum Kaufhaus nicht richtig und wurde beim Sturz über die Brücke in die Stalltürc des Anwesens Burgäzi hineingeworfen. Der Schwerverletzte wurde in das Kreiskrankenhaus überführt. — Annonyme Schriften, in welchen gegen Staat und Regierung geschimpft wurde und in denen Beleidigungen gegen Beamte enthalten waren, veranlaßten ein Einschreiten gegen den led.
Seifensieder Kaltenbach hier. Die SA. brachte I am Samstag an seiner Ladentüre ein ent- I sprechendes Plakat an. — Reichsbahninspek-1
tor Kuglcr in Altensteig ist nach Kirchentellinsfurt als Vorsteher des Bahnhofs versetzt worden.
Anordnung dös ElervertverlungS. Verbandes Württemberg
Auf Grund der von dem Vorsitzenden der ßauptvereinigung der deutschen Eierwirt- schaft im Auftrag des Reichsnährstandes mit Zustimmung des Reichsministers für Ernäls. cung und Landwirtschaft erlassenen und am i. September 1935 in Kraft getretenen Anordnung Nr. 7 gelten für den- Bezirk des Lierverwertungsverbandes Württemberg fol- zende Verbraucher-Höchstpreise:
Ungekennzeichnete Eier: Kleine im Gewicht bis zu 55 Gramm 10 Neichspfennig, große im Gewicht über 55 Gramm 11 Reichspfennig.
Kühlhaus-Eier: Größe: 8 — L --- 11 »/., 8 — 11, 0 — 10V-. 0 — 10 NeichspfenMa.
Deutsch« Handelsklassen - Eier 0 l vollfrisch» Größe: 8 - 13'/,. ^ --- 12V«, 8 - 12. 0 - 11. v -» 10Vr Neichspfennig.
Ausländische Frischeier: Größe: 8 — 12>/r. ^ --- 11V». L -- II»/». 0 — io>/r Neichspfennig.
Wenn sich beim Kleinverkauf Bruchteils von Pfennigbeträgen ergeben, so ist Ausrun- düng des gesamten Rechnungsbetrages (nicht des Preises für das einzelne Ei) auf volle Pfennigbeträge dann zulässig, wenn der übcr- schießende Bruchteil mindestens V- Pfg. beträgt-
Mit Wirkung vom 5. September 1935 wird für den Aufkauf von Hühnereiern beim Erzeuger durch Wiederverkäufer ein Erzeugermindestpreis von 1.40 NM. je Kilogramm und ein Erzeugerhöchstpreis von 1.50 RM. jk Kilogramm festgesetzt. Die Preise vcrsteher sich ab Hof des Erzeugers. Der stückweist Aufkauf ist nicht gestattet. Der, festgesetzte Er- zeugermindestpreis darf nicht unterschritten der Erzeugerhöchstpreis nicht überschritter werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese gültiger Preise werden nach Maßgabe der gesetzlicher Bestimmungen bestraft.
Stuttgarter Wochenmarktpreise v. 7. Sept.
Großverkauf: Tafeläpsel 15 bis 20, Kochäpfel 10 bis 15, Kochbirnen 8 bis 15, Tafelbirnen 18 bis 25, Tafcltrauben 18 bis 20. Brombeeren 32 bis 35, Preiselbeeren 35 bis 40, Mirabellen 28, Pfirsiche 23 bis 35. Pflaumen 10 bis 12, Neineklauden 14 bis 16, Quitten 18, Zwetschgen 12 bis 14; Kartoffeln 5 bis 6. Wachsbohnen 22 bis 25. Stangenbohnen 20 bis 25, Wirsing (Köhlkraut) 10 bis 12, Weißkraut 7 bis 9, Rotkraut 11 bis 12, gelbe Rüben 5 bis 7, Zwiebel 6 bis 8, Spinat 12 bis 15. Tomaten 7 bis 8 Pfg. je das Pfund, Kopfsalat 4 bis 8, Endiviensalat 4 bis 8, Blumenkohl 20 bis 60, große Gurken 6 bis 18, Salzgurken 0,8 bis 1, Rettich 4 bis 8, Sellerie 6 bis 15. Kopf-Kohlram 8 bis 6 Pfg. je das Stück, 100 Stück Einmachgurken 30 bis 35 Pfg., Rote Rüben 6 bis 7, Karotten, runde, kleine 8 bis 10, Monatrettich, rote 6 bis 7. weiße 8 bis 10 Via. je Bund.
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Für das Vergebungsversahren ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (DOV.) maßgebend. Die Vergebung unterliegt als Vergebung einer öffentlichen Stelle den Bestimmungen der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Preisbindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung vom 29. 3. 1935.
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