Verladeprüfungen für Kernobst
Obstanbaugebielen zu geschloffenen Derladebezirken
1935 (RGBl. I. S. 903) und der 88 9 und
Zusammenfassung von
Die Hauptvereinigung der Deutschen Gar- tenbauwirtschaft Berlin teilt mit:
1. Die Anordnung des Neichsbeaustragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen betr. die Verladeprüfung von Kernobst vom 5. S. 1934 (Deutscher Neichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6 . 9. 1934) ist gemäß Verordnung vom 30. 6 . !193S (Reichsgesetzblatt l S. 903) unverändert in Krast und gilt als vom Vorsitzenden der Hauptvereinigung auf Grund der Verordnung vom 27. 2 . 1935 (RGBl. I S. 343) erfassen. Die Durchführung obliegt künftig für das Gebiet der Landesbauernschast Württem- berg dem Gartenbauwirtschaftsverband Mirttemberg als Rechtsnachfolger des Ge- bietsbeaustragten sür die Regelung des Ab- satzes von Gartenbauerzeugnissen. Der Vor- fitzende des Gartenbauwirtschaftsverbandes wird in Ausführung des 8 2 der Anordnung vom 5. 9. 1934 die Abgrenzung der Verlade- bezirke auf dem Anordnungswege regeln.
2. Die Regelung des Absatzes von Herbst- kraut (Filderkraut) ini Gebiet der Landcs- bauernfchaft Württemberg wird im Wirt- schaftsjahr 1935/36 vom Vorsitzenden des Gartenbauwirtschaftsverbandes Württemberg auf Grund der Anordnung des Reichsbeauftragten für Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen über die Regelung des Absatzes von Herbstkraut im Gebiet der Lan- ,tzesbauernschast Württemberg sinngemäß ourchgesührt. Eine entsprechende Anordnung seitens des Vorsitzenden der Hauptvereinigung wird in Kürze ergehen.
3. Die Anordnung des Neichsbeaustragten für die Regelung des Absatzes von Garten- vauerzeugmssen über die Regelung des Zwetschgenabsatzes in Württemberg vom 5. September 1934, sowie die hierzu er- , oangene Anordnung des Gebietsbeauftragten für die Landesbauernschaft Württemberg vom 6 . September 1935 bleibt gemäß Ver- Ordnung vom 80. Juni 1935 (RGBl. I, S. .903) unverändert bestehen und gilt als aus Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Gartenbauwirt, schüft vom 27. Februar 1935 (RGBl. I., S. 843) erlassen. Die Durchführung obliegt dem Gartenbauwirtschaftsverband Württemberg als Rechtsnachfolger des Gebietsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen. In Ausführung dieser Bestimmungen hat der Gartenbauwirt. Ichaftsverband Württemberg die folgende Anordnung erlassen:
Anordnung Nr. 2
Betr.: Verladeprüfung für Kernobst vom 26. August 1935.
Aus Grund der 88 4, 6 , 10 und 11 der Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. Fe- bruar.1935 (RGBl. I, S. 343). 30.. Juni
11 der Satzung des Gartcnbauwirtschafts- verbandes (NNVBl., S. 137) wird gemäß 8 2 der Anordnung über die Verlade- prüsung von Kernobst vom 5. September 1934 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6 . September 1934) mit Zustimmung der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft von Ser Landesbauernschaft Württemberg ange. ordnet: ^
1. -
( 1 ) Folgende Obstanbaubezirke werden zu wickilossenen Verladebeurken erklärt:' > '
») die Oberamtsbezirke Tettnang, Ravens- bürg, Waldsee, sowie die Gesamtgemeinden Neuravensburg, Niederwangen, Wangen. Deuchelried, Amtzell und Leupolz des Oberamtsbezirks Wangen, die Oberamtsbezirke Saulgau, Niedlingen, Biberach, Laupheim. Ehingen;
b) die Oberamtsbezirke Göppingen, Kirch- heim u. Teck, Rottenburg, Horb, Sulz, Nagold. Herrenberg, Freudenstadt, Calw;
o) die Oberamtsbezirke Waiblingen, Schorndorf, Welzheim;
ä) die Oberamtsbezirke Backnang, Mar- bach, Besigheim, Vaihingen-Enz, Bracken- heim, Heilbronn, Neckarsulm, Oehringen, Künzelsau, Schwäb. Hall, sowie die Gesamtgemeinden Langenburg, Michelsbach, Bäch- lingen, Obersteinach, Dünsbach, NuPPerts- Hofen, Lendfiedel, Kirchberg-Jagst, Gera-
,Litern 19ZZ"
Die Einführung des „Hauswirtschaftlichev Jahres für Mädchen" bat gute Fortschritte gemacht. Bei den Schulaogängerinnen war vielfach eine neue Aufgeschlossenheit und Bereitschaft für die Uebernahme hauswirtschaftliche, Arbeit festzustellen. Die Eltern der Mädchen dagegen mußten oft erst dafür gewonnen wer- den, daß ihre Töchter vor Eintritt in eine gewerbliche Berufsarbeit zunächst Einblick in den Aufgaben und Pflichtenkreis einer deutschen Hausmutter erhalten. Durch Teilnahme am Hauswirtschaftlichen Jahr soll die deutsch« weibliche Jugend sich entweder ganz Hauswirt- schaftlicher Berufsarbeit zuwenden oder doch später bei Aufnahme einer gewerblichen Arbeit rnnerlicb aucki auf den Hausfrauen- und Mutterderuf ausgerichtet bleiben und neben der beruflichen Schulung auch die Weiterbildung für diesen Lebensberuf der Frau im Auge behalten,.
Bei den Hausfrauen ist gleichfalls ein ständig wachsendes Verständnis dafür festzustellen, daß die deutschen FamilienhaüsHaltUngen dis beste und natürlichste. Schule für die heiäü- wachsenden deutschen Frauen und Mütter sind. Besonders die Hausfrauen auf dem Lande und in den kleineren und mittleren Städten haben
bronn, Beimbach des Oberamtsbezirks Gera- bronn.
(2) In den geschlossenen Verladebezirken erfolgt die Verladeprüfung nach den Bestimmungen der Deutschen Verladeprüfung für Obst und Gemüse, die beim Gartenbauwirtschaftsverband Württemberg, Stuttgart-kl, Keplerstraß« 1, zu beziehen sind.
2 .
Mitglieder des Gartenbauwirtschaftsverbandes Württemberg, die gegen diese Anordnung verstoßen, können in eine Ordnungsstrafe genommen werden.
3.
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Hierzu wird vom Gartenbauwirtschafts- verband Württemberg noch folgendes be- kanntgegcben:
Der Beginn der Verladeprüfung in den einzelnen Bezirken wird jewils von dem Vorsitzenden des Gartenbauwirtschaftsver- bandes Württemberg im Einvernehmen mit den Bezirksbeauftragten und Oberprüfern festgelegt:
Für das Gebiet der Oberämter Tettnang, Ravensburg, Waldsee, Riedlingen, Biberach. Laupheim, Ehingen, sowie Teile des Oberamts Wangen, ist der Beginn der Verlade- Prüfung auf 1. September 1935 festgesetzt worden.
sich erfreulicherweise in großer Zahl bereit erklärt, junge Mädchen in ihre Familie aufzunehmen.
Die bisher vorliegenden Erfahrungen über die weitere Berufslaufbahn von jungen Mädchen, die das Hauswirtschaftliche Jahr dnrch- gemacht haben, zeigen, daß eine große Zahl von ihnen auch weiterhin im Hauswirtschaft- lichen Beruf bleiben will. Das Hauswirtschaftliche Jahr erfüllt also durchaus die in dieser Hinsicht gehegten Erwartungen.
Selbstverständlich bedarf es noch weiterer anermüdlicher Aufklärung, Werbung und enger Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, damit das Hauswirtschaftliche Jahr einmal für alle Mädchen zu einem selbstverständlichen Teil ihrer Berufs- und Lebensbahn wird.
zwei Fahre Ausbildung^!! für Brrkauserinnen
In der kürzlichen Ankündigung, daß eine einheitliche Verkäuferinnenausbildung erfol- gen solle, wird vom Reichsstand des deutschen Handwerks erklärt, daß für die 250 000 bis 800 000 Handwerksbetriebe mit Ladengeschäf- ten bereits in allernächster Zeit die ein- hettliche Ausbildungszeit für Verkäuferinnen eingmihrt wird.
Obgleich die endgültige Regelung durch Reichsstand noch bevorsteht, werden bereits
jetzt einige Einzelheiten bekannt.' Darrt'ckch soll die Dauer der Ausbildungszeit in allen Verkaufsgeschäften des Handwerks zwei Jahre betragen. Doch kann bei guter Eignung und Gewandtheit, die bereits bei einer Eignungsuntersuchung vor Antritt der Lehre ermittelt werden soll, eine Abkürzung ersolgen. Mit dem einznstellenden jungen Mädchen ist ein Lehrvertrag abzuschließen. Auch sollen die. Innungen, sofern es an einem sachlich aufgezogenen Verufsschul- , unterricht kehlt. Kurse einrichtcn, die auf di« j Lerkäuserinnenprüsung vorbereiten. Am Ende der Lehrzeit wird die Verkäufe- rinnenprüfuirg stattfinden. Der Prü- fungsausschuß soll sich aus dem Obermeister der- Innung, aus einem weiteren Meister und aus einer Ehefrau eines Meisters zusammensetzen, die sich größere Erfahrungen im Verkaufsgeschäst des in Frage kommenden Berufes erworben hat. Auch die deutsche. Arbeitsfront und der BdM. werden beteiligt.
Bei bestandener Prüfung wird ein Ausweis ^ ausgehändigt.
Den Vorteil von der neuen einheitlichen Ausbildung der Verkäuferinnen werden naturgemäß vor allem die Verbraucher haben, zumal'die Warenkunde der wichtigste Ausbildungsgegenstand sein wird.
M Dummen kerben Mt alle!
Neckartenzlingen, OA. Nürtingen, 2. Sept Warum denn den einfachsten Weg gehen, wenn - man eine Sache auch umständlich machen kaum Nach diesem Rezept handelten beim letzte» Biehmarkt auch zwei in einem Hause wohnende Brüder. Freudestrahlend kam der eine nach Hause und sagte zu seinem Bruder. „Du, Karle, jetzt Han i bei Kalbcl" und führte das Stück Vieh, das der Ärudcr kurz vorher andenJu denverkau ft hatte, in seinen Stall. Wenn sie die 20 NM., die die Vermittlung kostete, miteinander geteilt hätten, wären sie Wohl besser gefahren.
Schweinemärkte. Kirchheim: Milch- schwcine 18—30. Läufer 34—62 NM. - Ravensburg: Milchschweine 20—28 NM
— Saulgau: Ferkel 25—31 NM. — Tübingen: Ferkel 24—33 NM.
Viehmärkte. Kirchheim: Farren 32t bis 400. Kühe 280—620. Kalbeln 460-890 Jungvieh und Rinder 136—580 NM. - Ravensburg: Milchkühe 820— 350
trächtige Kühe 350—450. hochträchtige Kalbeln 360-480. fühlbar trächtige 300-380 Anstellrinder 150—280 RM.
Fruchtmärkte. Nagold: Weizen 10.50 Saatroggen 9.00, Hafer 9.20 NM. — Neu! lingen: Weizen 10—10.40. Dinkel 7.-0 bis 8 . 00 , Gerste 8-9. Hafer 7.90—10 NM —7 Tübingen: Dinkel 8 , Hafer 8.40 bst 9.80, Weizen 9.70—10, Gerste 8—8.50 NM
— Ulm: Gerste 8.25. Hafer 8.10-8.50 NM
— Urach: Weizen 10.30-11. Dinkel 8 bst 8.40, Kernen 10.50, Gerste 9.30—9.40, Hase: 9.20-10 RM.
Das MstvIrtschajMe 3ahr
Amtliche Bekanntmachungen.
Stadtgemeinde Calw
Schweine- und Kälberzählung.
Nach einer BerO. d. Wirtschastsmin. findet am 4. September 1835 eine Zählung der Schweine, der in den letzten 3 Monaten geborenen Kälber und der nichtbeschaupft. Hausschlachtungen von Tieren statt.
Dem ins Haus kommenden Zähler sind genaue Angaben und, falls er nicht oorsprechen sollte, die Angaben spätestens am übernächsten Tag unmittelbar dem Bürgermeisteramt zn machen. Die Angaben werden geheim gehalten.
Unterlassung der Meldung oder unrichtige Angaben sind strafbar. Lalw, den 3. September 1935.
i Bürgermeister Göhner.
MterheraiWSslklide
morgen Mittwoch, den 8. September 1885, nachmittags 3—4 Uhr im Haufe der
KreirfWriie-BkMc, Calw, BWWratze 4L
Möttlingen, den 2. September 1935.
Todesanzeige
Gott der Allmächtige hat meinen herzensguten Mann, unseren lieben Vater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel ,
Christoph Graze
Landwirt und Beigeordneter
In seinem 63. Lebensjahr nach schwerer Krankheit durch «inen sanften Tod zu sich gerufen.
In tiefem Leid:
Die trauernde Witwe mit ihren Kindern.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 4. Sept., nachmittags 2 Uhr statt.
—--—-Mi,- '1—iMtVl
Calw, den 2. September 1935.
Todesanzeige
Schmerzerfüllt teilen wir Freunden und Bekannten die traurige Nachricht mit, daß unser lieber, treubesorgter Vater, Großvater, Bruder und Schwäger
Jakob Ehmert M-ichmP
im Alter von 60 Jahren nach schwerem Leiden sanft entschlafen ist.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Die Geschwister Ehmert.
Beerdigung Donnerstag mittag 2 Uhr vom Krankenhaus aus durch die Stadt.
Möttlingen, den 2. September 1935.
Todesanzeige
Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit die schmerzliche Nachricht, daß
Friedrich Kopp
Ochienwirt M
heute vormittag nach schwerer Krankheit im Alter von 74 Jahren in die ober« Heimat abberufen wurde.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Beerdigung Mittwoch nachmittag '/,1 Uhr in Möttlingen.
Handrverker!
Calw, den 3. September 1935.
Danksagung
Während der Krankheit und bei dem Hinschciden unseres lieben Entschlafenen
Friedrich Bothner
durften wir so viel Liebe und Teilnahme erfahren, daß wir bitten müssen, unseren aufrichtigen Dank htcfür auf diesem Weg« entgegennehmen zu wollen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
die Gattin: Christiane Bothner.
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