Verladeprüfungen für Kernobst

Obstanbaugebielen zu geschloffenen Derladebezirken

1935 (RGBl. I. S. 903) und der 88 9 und

Zusammenfassung von

Die Hauptvereinigung der Deutschen Gar- tenbauwirtschaft Berlin teilt mit:

1. Die Anordnung des Neichsbeaustragten für die Regelung des Absatzes von Garten­bauerzeugnissen betr. die Verladeprüfung von Kernobst vom 5. S. 1934 (Deutscher Neichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6 . 9. 1934) ist gemäß Verordnung vom 30. 6 . !193S (Reichsgesetzblatt l S. 903) unverändert in Krast und gilt als vom Vorsitzenden der Hauptvereinigung auf Grund der Verord­nung vom 27. 2 . 1935 (RGBl. I S. 343) er­fassen. Die Durchführung obliegt künftig für das Gebiet der Landesbauernschast Württem- berg dem Gartenbauwirtschaftsverband Mirttemberg als Rechtsnachfolger des Ge- bietsbeaustragten sür die Regelung des Ab- satzes von Gartenbauerzeugnissen. Der Vor- fitzende des Gartenbauwirtschaftsverbandes wird in Ausführung des 8 2 der Anordnung vom 5. 9. 1934 die Abgrenzung der Verlade- bezirke auf dem Anordnungswege regeln.

2. Die Regelung des Absatzes von Herbst- kraut (Filderkraut) ini Gebiet der Landcs- bauernfchaft Württemberg wird im Wirt- schaftsjahr 1935/36 vom Vorsitzenden des Gartenbauwirtschaftsverbandes Württemberg auf Grund der Anordnung des Reichsbeauf­tragten für Regelung des Absatzes von Gar­tenbauerzeugnissen über die Regelung des Absatzes von Herbstkraut im Gebiet der Lan- ,tzesbauernschast Württemberg sinngemäß ourchgesührt. Eine entsprechende Anordnung seitens des Vorsitzenden der Hauptvereini­gung wird in Kürze ergehen.

3. Die Anordnung des Neichsbeaustragten für die Regelung des Absatzes von Garten- vauerzeugmssen über die Regelung des Zwetschgenabsatzes in Württemberg vom 5. September 1934, sowie die hierzu er- , oangene Anordnung des Gebietsbeauftragten für die Landesbauernschaft Württemberg vom 6 . September 1935 bleibt gemäß Ver- Ordnung vom 80. Juni 1935 (RGBl. I, S. .903) unverändert bestehen und gilt als aus Grund der Verordnung über den Zusam­menschluß der Deutschen Gartenbauwirt, schüft vom 27. Februar 1935 (RGBl. I., S. 843) erlassen. Die Durchführung obliegt dem Gartenbauwirtschaftsverband Württemberg als Rechtsnachfolger des Gebietsbeauftrag­ten für die Regelung des Absatzes von Gar­tenbauerzeugnissen. In Ausführung dieser Bestimmungen hat der Gartenbauwirt. Ichaftsverband Württemberg die folgende Anordnung erlassen:

Anordnung Nr. 2

Betr.: Verladeprüfung für Kernobst vom 26. August 1935.

Aus Grund der 88 4, 6 , 10 und 11 der Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. Fe- bruar.1935 (RGBl. I, S. 343). 30.. Juni

11 der Satzung des Gartcnbauwirtschafts- verbandes (NNVBl., S. 137) wird gemäß 8 2 der Anordnung über die Verlade- prüsung von Kernobst vom 5. September 1934 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6 . September 1934) mit Zustimmung der Hauptvereini­gung der Deutschen Gartenbauwirtschaft von Ser Landesbauernschaft Württemberg ange. ordnet: ^

1. -

( 1 ) Folgende Obstanbaubezirke werden zu wickilossenen Verladebeurken erklärt:' > '

») die Oberamtsbezirke Tettnang, Ravens- bürg, Waldsee, sowie die Gesamtgemeinden Neuravensburg, Niederwangen, Wangen. Deuchelried, Amtzell und Leupolz des Ober­amtsbezirks Wangen, die Oberamtsbezirke Saulgau, Niedlingen, Biberach, Laupheim. Ehingen;

b) die Oberamtsbezirke Göppingen, Kirch- heim u. Teck, Rottenburg, Horb, Sulz, Na­gold. Herrenberg, Freudenstadt, Calw;

o) die Oberamtsbezirke Waiblingen, Schorndorf, Welzheim;

ä) die Oberamtsbezirke Backnang, Mar- bach, Besigheim, Vaihingen-Enz, Bracken- heim, Heilbronn, Neckarsulm, Oehringen, Künzelsau, Schwäb. Hall, sowie die Gesamt­gemeinden Langenburg, Michelsbach, Bäch- lingen, Obersteinach, Dünsbach, NuPPerts- Hofen, Lendfiedel, Kirchberg-Jagst, Gera-

,Litern 19ZZ"

Die Einführung desHauswirtschaftlichev Jahres für Mädchen" bat gute Fortschritte ge­macht. Bei den Schulaogängerinnen war viel­fach eine neue Aufgeschlossenheit und Bereit­schaft für die Uebernahme hauswirtschaftliche, Arbeit festzustellen. Die Eltern der Mädchen dagegen mußten oft erst dafür gewonnen wer- den, daß ihre Töchter vor Eintritt in eine ge­werbliche Berufsarbeit zunächst Einblick in den Aufgaben und Pflichtenkreis einer deutschen Hausmutter erhalten. Durch Teilnahme am Hauswirtschaftlichen Jahr soll die deutsch« weibliche Jugend sich entweder ganz Hauswirt- schaftlicher Berufsarbeit zuwenden oder doch später bei Aufnahme einer gewerblichen Arbeit rnnerlicb aucki auf den Hausfrauen- und Mut­terderuf ausgerichtet bleiben und neben der beruflichen Schulung auch die Weiterbildung für diesen Lebensberuf der Frau im Auge be­halten,.

Bei den Hausfrauen ist gleichfalls ein stän­dig wachsendes Verständnis dafür festzustellen, daß die deutschen FamilienhaüsHaltUngen dis beste und natürlichste. Schule für die heiäü- wachsenden deutschen Frauen und Mütter sind. Besonders die Hausfrauen auf dem Lande und in den kleineren und mittleren Städten haben

bronn, Beimbach des Oberamtsbezirks Gera- bronn.

(2) In den geschlossenen Verladebezirken erfolgt die Verladeprüfung nach den Bestim­mungen der Deutschen Verladeprüfung für Obst und Gemüse, die beim Gartenbauwirt­schaftsverband Württemberg, Stuttgart-kl, Keplerstraß« 1, zu beziehen sind.

2 .

Mitglieder des Gartenbauwirtschaftsver­bandes Württemberg, die gegen diese Anord­nung verstoßen, können in eine Ordnungs­strafe genommen werden.

3.

Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Hierzu wird vom Gartenbauwirtschafts- verband Württemberg noch folgendes be- kanntgegcben:

Der Beginn der Verladeprüfung in den einzelnen Bezirken wird jewils von dem Vorsitzenden des Gartenbauwirtschaftsver- bandes Württemberg im Einvernehmen mit den Bezirksbeauftragten und Oberprüfern festgelegt:

Für das Gebiet der Oberämter Tettnang, Ravensburg, Waldsee, Riedlingen, Biberach. Laupheim, Ehingen, sowie Teile des Ober­amts Wangen, ist der Beginn der Verlade- Prüfung auf 1. September 1935 festgesetzt worden.

sich erfreulicherweise in großer Zahl bereit er­klärt, junge Mädchen in ihre Familie aufzu­nehmen.

Die bisher vorliegenden Erfahrungen über die weitere Berufslaufbahn von jungen Mäd­chen, die das Hauswirtschaftliche Jahr dnrch- gemacht haben, zeigen, daß eine große Zahl von ihnen auch weiterhin im Hauswirtschaft- lichen Beruf bleiben will. Das Hauswirtschaft­liche Jahr erfüllt also durchaus die in dieser Hinsicht gehegten Erwartungen.

Selbstverständlich bedarf es noch weiterer anermüdlicher Aufklärung, Werbung und enger Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen, damit das Hauswirtschaftliche Jahr einmal für alle Mädchen zu einem selbstverständlichen Teil ihrer Berufs- und Lebensbahn wird.

zwei Fahre Ausbildung^!! für Brrkauserinnen

In der kürzlichen Ankündigung, daß eine einheitliche Verkäuferinnenausbildung erfol- gen solle, wird vom Reichsstand des deutschen Handwerks erklärt, daß für die 250 000 bis 800 000 Handwerksbetriebe mit Ladengeschäf- ten bereits in allernächster Zeit die ein- hettliche Ausbildungszeit für Verkäuferinnen eingmihrt wird.

Obgleich die endgültige Regelung durch Reichsstand noch bevorsteht, werden bereits

jetzt einige Einzelheiten bekannt.' Darrt'ckch soll die Dauer der Ausbildungszeit in allen Verkaufsgeschäften des Handwerks zwei Jahre betragen. Doch kann bei guter Eignung und Gewandtheit, die bereits bei einer Eignungsuntersuchung vor Antritt der Lehre ermittelt werden soll, eine Abkürzung ersolgen. Mit dem einznstellenden jungen Mädchen ist ein Lehrvertrag abzuschließen. Auch sollen die. Innungen, sofern es an einem sachlich aufgezogenen Verufsschul- , unterricht kehlt. Kurse einrichtcn, die auf di« j Lerkäuserinnenprüsung vorbereiten. Am Ende der Lehrzeit wird die Verkäufe- rinnenprüfuirg stattfinden. Der Prü- fungsausschuß soll sich aus dem Obermeister der- Innung, aus einem weiteren Meister und aus einer Ehefrau eines Meisters zu­sammensetzen, die sich größere Erfahrungen im Verkaufsgeschäst des in Frage kommen­den Berufes erworben hat. Auch die deutsche. Arbeitsfront und der BdM. werden beteiligt.

Bei bestandener Prüfung wird ein Ausweis ^ ausgehändigt.

Den Vorteil von der neuen einheitlichen Ausbildung der Verkäuferinnen werden naturgemäß vor allem die Verbraucher haben, zumal'die Warenkunde der wichtigste Ausbildungsgegenstand sein wird.

M Dummen kerben Mt alle!

Neckartenzlingen, OA. Nürtingen, 2. Sept Warum denn den einfachsten Weg gehen, wenn - man eine Sache auch umständlich machen kaum Nach diesem Rezept handelten beim letzte» Biehmarkt auch zwei in einem Hause wohnende Brüder. Freudestrahlend kam der eine nach Hause und sagte zu seinem Bruder. Du, Karle, jetzt Han i bei Kalbcl" und führte das Stück Vieh, das der Ärudcr kurz vorher andenJu denverkau ft hatte, in seinen Stall. Wenn sie die 20 NM., die die Vermitt­lung kostete, miteinander geteilt hätten, wären sie Wohl besser gefahren.

Schweinemärkte. Kirchheim: Milch- schwcine 1830. Läufer 3462 NM. - Ravensburg: Milchschweine 2028 NM

Saulgau: Ferkel 2531 NM. Tübingen: Ferkel 2433 NM.

Viehmärkte. Kirchheim: Farren 32t bis 400. Kühe 280620. Kalbeln 460-890 Jungvieh und Rinder 136580 NM. - Ravensburg: Milchkühe 820 350

trächtige Kühe 350450. hochträchtige Kal­beln 360-480. fühlbar trächtige 300-380 Anstellrinder 150280 RM.

Fruchtmärkte. Nagold: Weizen 10.50 Saatroggen 9.00, Hafer 9.20 NM. Neu! lingen: Weizen 1010.40. Dinkel 7.-0 bis 8 . 00 , Gerste 8-9. Hafer 7.9010 NM 7 Tübingen: Dinkel 8 , Hafer 8.40 bst 9.80, Weizen 9.7010, Gerste 88.50 NM

Ulm: Gerste 8.25. Hafer 8.10-8.50 NM

Urach: Weizen 10.30-11. Dinkel 8 bst 8.40, Kernen 10.50, Gerste 9.309.40, Hase: 9.20-10 RM.

Das MstvIrtschajMe 3ahr

Amtliche Bekanntmachungen.

Stadtgemeinde Calw

Schweine- und Kälberzählung.

Nach einer BerO. d. Wirtschastsmin. findet am 4. September 1835 eine Zählung der Schweine, der in den letzten 3 Monaten geborenen Kälber und der nichtbeschaupft. Hausschlachtungen von Tieren statt.

Dem ins Haus kommenden Zähler sind genaue Angaben und, falls er nicht oorsprechen sollte, die Angaben spätestens am übernächsten Tag unmittelbar dem Bürgermeisteramt zn machen. Die Angaben werden geheim gehalten.

Unterlassung der Meldung oder unrichtige Angaben sind strafbar. Lalw, den 3. September 1935.

i Bürgermeister Göhner.

MterheraiWSslklide

morgen Mittwoch, den 8. September 1885, nachmit­tags 34 Uhr im Haufe der

KreirfWriie-BkMc, Calw, BWWratze 4L

Möttlingen, den 2. September 1935.

Todesanzeige

Gott der Allmächtige hat meinen herzensguten Mann, unseren lieben Vater, Großvater, Bruder, Schwa­ger und Onkel ,

Christoph Graze

Landwirt und Beigeordneter

In seinem 63. Lebensjahr nach schwerer Krankheit durch «inen sanften Tod zu sich gerufen.

In tiefem Leid:

Die trauernde Witwe mit ihren Kindern.

Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 4. Sept., nachmittags 2 Uhr statt.

---Mi,- '1iMtVl

Calw, den 2. September 1935.

Todesanzeige

Schmerzerfüllt teilen wir Freunden und Bekannten die traurige Nachricht mit, daß unser lieber, treubesorgter Vater, Großvater, Bruder und Schwäger

Jakob Ehmert M-ichmP

im Alter von 60 Jahren nach schwerem Leiden sanft entschlafen ist.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Die Geschwister Ehmert.

Beerdigung Donnerstag mittag 2 Uhr vom Kranken­haus aus durch die Stadt.

Möttlingen, den 2. September 1935.

Todesanzeige

Verwandten, Freunden und Bekannten hiermit die schmerzliche Nachricht, daß

Friedrich Kopp

Ochienwirt M

heute vormittag nach schwerer Krankheit im Alter von 74 Jahren in die ober« Heimat abberufen wurde.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Beerdigung Mittwoch nachmittag '/,1 Uhr in Möttlingen.

Handrverker!

Calw, den 3. September 1935.

Danksagung

Während der Krankheit und bei dem Hinschciden unseres lieben Entschlafenen

Friedrich Bothner

durften wir so viel Liebe und Teilnahme erfahren, daß wir bitten müssen, unseren aufrichtigen Dank htcfür auf diesem Weg« entgegennehmen zu wollen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

die Gattin: Christiane Bothner.

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