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Calw, den 2. September 1935
Sonniger Septemberbeginn
- Nach dem unfreundlich-kühlen Augustenöe mit den rauhen Nächten — auf dem Wald brachten sie den ersten Reif — war der prächtige Septemberanbruch mit Sonne und leuchtendem Himmelsblau eine angenehme Ueber- raschung. Gerne hörte man jetzt die erfreuliche Vorhersage des Neichswetterdienstes, welche einen sonnigen, schönen Spätsommer ankündigt. Das; der Heuer so herrliche Sommer alt geworden ist, wird in diesen Tagen ja immer stärker offenbar. Der Tagesbogen der Sonne wird zusehends kleiner und draußen auf den Feldern, Wiesen und in der Wäldern ist es still geworden. Die Sommerblumen in den Gärten sind verwelkt, ihr Duft ist verweht. Dahlien, Gladiolen und Astern, die bunt prunkenden Kinder des Herbstes, beherrschen schon das Revier. Nun kommen die milden, klaren Tage, von denen wir uns nicht genug wünschen können!
Ein untrügliches Zeichen dafür, daß der Sommer wirklich zur Neige geht, ist die Fahrplangestaltung der Reichsbahn. Mit Septemberbeginn sind die ersten Einschränkungen in den Kursführungen zu verzeichnen. Für das Nagoldtal, dessen Kurorte Heuer eine gute Saison hatten, wird hier der Wegfall der Eilzüge Frankfurt- Calw—Freudenstadt auf den 10. September bedeutsam. Wir hoffen, baß sie im kommenden Sommer ebenso viele Gäste wie diesen in unser schönes Tal bringen werden.
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Bürgermeister Pfrommer-Rötenbach -s-
Am gestrigen Sonntag ist in Nötenbach Bürgermeister Pfrommer zu Grabe getragen worden; eine unabsehbare Trauergemeinde gab ihm das letzte Geleit. Die Kreisleitung Calw ehrt den Verstorbenen durch folgenden Nachruf:
Nach längerer Krankheit ist am letzten Freitag Stützpunktleitcr Pg. Gottlieb Pfrommer in Nötenbach im Alter von 67 Jahren verschieden. Der Verstorbene, ein Mann von hoher Pflichtauffassung und glühender Vaterlandsliebe, sah in den Jahren des Zerfalls im Nationalsozialismus den einzigen Weg der Rettung vor dem Untergang. Er schloß sich deshalb frühzeitig als einer der wenigen Bürgermeister des Kreises der Freiheitsbewegung Adolf Hitlers an und gründete den Stützpunkt Nötenbach, den er bis zu seiner schweren Erkrankung mustergültig leitete. Ein einfaches, schlichtes und aufrechtes Wesen zeichnete den Verstorbenen in besonderem Maße aus und ließ ihn die Herzen und das Vertrauen leicht gewinnen. Pg. Pfrommer war in Bezug auf Treue und Pflichterfüllung für jedermann ein Vorbild. Als solches wird er, der nun von seiner Ar- , beit ausruht, in der Bewegung weiterlcben und allen Parteigenossen und Gesinnungsfreunden unvergeßlich sein.
Schwerer Berkehrsunfall
Fußgängers» vom Gehsteigrand gerissen ' Gestern abend gegen 149 Uhr ereignete sich auf der Staatsstraße Calw—Hirsau, zwischen Gutlenthans und Leinebrttcke ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Hirsauer Kraftwagen, der einem von Calw her kommenden Kraftwagen auswcichen wollte, fuhr hiebei ein am Straßenrand stehendes Mädchen aus Ernst- mtthl derart an, daß es heftig auf die Straße - geschleudert wurde und bewußtlos liegen blieb. Nach dem ärztlichen Befund liegt ein schwerer Schäöelbruch vor. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt. Noch am späten Abend ' begab sich eine Gerichtskommission an Ort , und Stelle, um die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Schuldfrage einzuleiten.
Der Kraftfahrzeugstand im Kreis Calw
- Die letzte Zählung der Kraftfahrzeuge vom 1. Juli 1935 hat für Württemberg einen Ge- samtbcstand von 98 896 Kraftfahrzeugen ergeben. Beim Oberamt Calw sind 892 Fahrzeuge zngelasscn. Den Löwenanteil an dieser Zahl haben die Krafträder mit 344 Stück,
- dann folgen die Personenkraftwagen mit ' 288, die Lastwagen mit 66 und die „Sonstigen Kraftfahrzeuge" mit 4 Stück. Auf ein Kraftrad kommen demnach 58, auf einen Personenwagen 160 und auf einen Lastwa-
' gen 613 Einwohner. Im KreiS Calw ist jeder 32ste Einwohner Kraftfahrzeugbesitzer, wäh- " rend um die gleiche Zeit des Vorjahrs erst . jeder 37fte dieses Glück hatte. Zwar hat unser KreiS den Landesdurchschnitt mit 27 > Einwohner ans ein Kraftfahrzeug noch nicht erreicht, doch ist eine wesentliche Steigerung i unverkennbar.
Wmerverm
Wetter für Dienstag und Mittwoch Ter über dem Festland liegende Hochdruck ist von maßgebendem Einfluß auf die Wetterlage.
Voraussichtliche Witterung für Dienstag und Mittwoch: vielfach heiteres, trockenes
und warmes Wetter. _
Höhenfreibad Stammheim. Wasfcrtempera- ^turGrad Celsius. / ^
Von der Bezirksführerschule Südwest des Reichsarbeitsdienstes
Dis. Lehrabteilung der Bezirksschule Südwest des RAD. hat letzte Woche einen Fußmarsch quer durch den Schwarzwald durchgeführt. Vergangenen Mittwoch fuhr die Lchrabteilung mit der Bahn von Calw nach Karlsruhe, marschierte von dort ins Arbeitslager Durlach zur Verpflegung und setzte anschließend von Karlsruhe aus die Fahrt bis Sichern fort, wo Quartier bezogen wurde. Am Donnerstag marschierte die Abteilung von Sichern über den Nuhestein nach Obertal und Freitag morgen von hier aus über Baiersbronn bis Freudenstadt. Am Stabteingang in der Murgtalstraße holte der Musikzug der G.ruppc 2W die Lehrabteilung ein und geleitete sie in schneidigem Marsch
durch die Stadt. Nach mehrstündigem Aufenthalt in Freudenstadt wurde abends die Rückfahrt nach Calw mit der Bahn angetreten. .Ueber den ereignisreichen Verlauf des Schwarzwaldmarsches werden wir im einzelnen noch berichten.
Dom Kindergarten Hirsau
Dieser Tage wurde die Leiterin des Hirsauer Kindergartens, Frl. E. Gundert, nach Oberböhringen bei Geislingen versetzt. Frl. Gundert hat während ihres kaum zweijährigen Hierseins den Kindergarten aus ganz kleinen Anfängen heraus so gut entwickelt, daß er zurzeit von über 30 Kindern besucht wird. All ihre kleinen Schüler, wie auch deren Eltern hängen mit großer Liebe an Frl. Gundert und sehen sie höchst ungern scheiden.
Arbeitsplatz und Wehrpflicht
NichtgekündigteArbeitsverträgebehaltenihreGLtttigkeit
Der Erlaß des „Gesetzes über den Ausbau der Wehrmacht" vom 16. März 1935 und des „Wehrgesetzes" vom 21. Mai 1935 ist für das zwischen Wehrpflichtigen und Unternehmer bestehende Vertragsverhältnis in mehrfacher Hinsicht von einschneidender Bedeutung. Die allgemeine Wehrpflicht wird durch den aktiven Wehrdienst und den Wehrdienst im Beurlaubtenstand erfüllt. Im aktiven Wehrdienst stehen die Wehrpflichtiger während der Dauer ihrer auf ein Jahr s e st- gesetzten Dienstzeit, ferner aktiv« Offiziere und solche Unteroffiziere und Mannschaften, die freiwillig l ä n g e r als ein Jahr Dienst leisten und die aus dem Beurlaubtenstande zu Hebungen oder sonstigem aktiven Wehrdienst einberufenen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Im Beurlaubtenstande stehen die Angehörigen der Reserve, der Ersatzreserve und der Landwehr. Die Wehrpflicht erstreckt sich vom voll- endeten 18. Lebensjahr bis zu dem auf die Vollendung des 45. Lebensjahres folgenden 31. März.
Erlischt das Arbeiksverhälknis?
Es liegt auf der Hand, daß durch die Bestimmungen des neuen Wehrgesetzes fast in allen Betrieben Gefolgschaftsmitglieder zum Wehrdienst einberufen werden. Damit gewinnt zugleich die Frage an Bedeutung, ob und inwieweit sich die Einberufung auf'das einzelne Arbeitsverhältnis auswirkt. Das Wehrgeseh selbst nimmt zu den Fragen des Arbeitsvertrages keine Stellung.
Gilt ein Arbeitsverhältnis bei der Einberufung eines Gefolgsmannes zum Wehrdienst automatisch als erloschen oder muß und kann der Betriebssichrer die Kündigung vornehmen?
Daß dem Betriebsführer die Weiterzahlung des Lohnes oder Gehaltes an ein zur Ableistung der einjährigen Dienstpflicht einberufenes Gefolgschaftsmitglied — abge- sehen von kurzen Uebungen — im allgemeinen nicht zugemutet werden kann, ergibt sich mit Rücksicht auf die lange Zeit v o n s e l b st. Bei kurzen Uebungen wird, wie gesagt, in der Mehrheit der Fälle freiwillig eine andere Regelung zwischen Betriebssichrer und Einberufenen vereinbart werden können.
Davon, daß das Arbeitsvertragsverhältnis mit der Einberufung des Gefolgsmannes zum Wehrdienst kraft öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaktes automatisch als aufgelöst zu betrachten sei, kann keine Rede sein. Auch eine Auflösung des Vertragsvcr- hältnisses unter dem Gesichtspunkte der „stillschweigenden Vereinbarung" wird in der Regel dann nicht anzunehmen sein, wenn der wehrpflichtige Gefolgsmann den Betriebsführer unverzüglich von seiner bevorstehenden Einberufung mit der Bereiterklärung in Kenntnis gesetzt hat. die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nach Beendigung des Wehrdienstes nach Möglichkeit wieder aufneh men zu wollen. Das bereits vor der Wiederherstellung der deutschen Wehrmacht am 12. Februar 1935 ergangene „Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für Zwecke der Leibeserziehung" bietet in diesem Zusammenhang sinngemäße Anhaltspunkte, da nach diesem Gesetz der rechtliche Fortbestand des Arbeitsvertragsverhältnisses grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden darf.
Nimmt man an, daß eine Einberufung zum Wehrdienst nicht die Lösung des Arbeitsverhältnisses, sondern sein Ruhen unter Beurlaubung des Einberufenen ohne Lohn oder Gehalt durch seinen Betriebssichrer zur Folge hat, so ergibt sich daraus, daß der Ein- berufene nach Ableistung seiner Militärpflicht ohne weiteres seinen alten Arbeits
platz wieder einnehmen kann. Sowohl der Betriebsführer als auch der Einberufene müßte den Arbeitsvertrag kündigen, wenn er nach Beendigung der Militärzeit von dem einen oder anderen nicht fortgesetzt werden wollte. Es wird indes kaum möglich sein, für alle Fälle in der Praxis eine generelle Regelung zu treffen. Denn für die Frage der arbeitsrechtlichen Aus- Wirkung der Einberufung ist es von entscheidender Bedeutung, welcher Art überhaupt das am Läge der Einberufung bestehende- Arbeitsverhältnis war. War ein Arbeiter oder Angestellter an diesem Tage nur als Aushilfskraft tätig, so wird die Einberufung automatisch als Lösung des Arbeitsvertrages anzusehen sein.
Nur beurlaubt
Anders dagegen ist die Rechtslage anzusehen, wenn der Einberufene bereits längere Jahre im Betriebe tätig war, als Angestellter vielleicht sogar einen lang- fristigen Arbeitsvertrag hat. Hier entspricht es dem Grundsatz, daß der Wehrdienst ein Ehrendienst für die Nation ist und die Einberufung nicht als automa- tische Lösung des Arbeitsverhältnisses anzusehen ist. Hier würde eine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Betriebsführer überhaupt nur dann zu rechtfertigen sein, wenn neben der Einberufung besondere Betriebsverhältnisse eine Lösung des Arbeitsvertrages erforderlich machten. In all diesen Fällen wird man also die arbeitsrechtliche Lage so anzusehen haben, daß der Einberufene' ohne Weiterzahlung des Gehaltes bzw. Lohnes zur Ableistung seiner Wehrpflicht von seinem Betrieb als beurlaubt gilt. Hat der Einberufene mit seinem Arbeitsverdienst Familienangehörige, etwa arbeitsunfähige Eltern, unterhalten, so wird der Betriebssichrer, wenn die materielle Lage des Betriebes es gestattet, darüber hinaus gut tun, von sich aus zu prüfen, ob und inwieweit dem Einberufenen ein Teil seines bisherigen Arbeitsverdienstes weitergezahlt werden kann. Eine solche Maßnahme wäre dann ein besonderer Beweis für die arbeitsgemeinschaftliche Verbundenheit zwischen Betriebs- sichrer und Gefolgschaftsangehörigen.
Der Dienstpflichtige hat also nach Ablauf seiner Militürdienstzeit ein moralisches Anrecht auf Rückkehr in seine alte Arbeits- stelle im Wirtschaftsleben, wenn er seinem früheren Betriebe bereits Jahre hindurch angehörte.
Gilt die Zeit des Dienstes bei der Wehr, macht als Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses oder ist sie auf die Berufs- und auch Betriebsangehörigkeit anzurechnen?
Diese Frage ist durch den Wortlaut de? 8 32 des Wehrgesetzes selbst ganz eindeutig beantwortet. Es'heißt hier, daß dem Soldaten bei Rückkehr in den Zivilberul „aus der durch den allgemeinen Wehrdienst bedingten Abwesenheit kein Nachteil erwachsen darf". Damit ist klar ausgesprochen, daß nicht nur etwa für den junger Beamtenanwärter die Dienstzeit bei bei Wehrmacht auf das Besoldungs- und Beförderungsverhältnis voll anzurechnen ist sondern auch ebenso auf die Betriebsund Berufszugehörigkeit süi jeden Arbeiter und Angestellten. Das ist wichtig. Bei den Tarifordnungen richtet fick die Lohn- und Gehaltshöhe meistens nach der Dauer der Berufszugehörigkeit Auch der Urlaubsanspruch ist nach der Betriebs. und Bernfszugehörigkeit abgestuft Würde hierauf die Militärdienstzeit nickst angerechnet, so würde aus dem Wehrdienst für den Dienstpflichtigen ein Nachteil in »einer beruflichen Laufbahn entstehen.
Aus den Nachbarbezirken
Herrenbcrg, 1. Sept. Die Hcrbstübungcn des Jnf.-Neg. Tübingen haben begonnen. Am Donnerstag ivurde das 3. Bataillon Jnf.-Neg. Tübingen, von Ulm her kommend, zwischen Bondorf und Nebringen auf freier Strecke ansgeladen (kriegsmäßige Auslade
übung). Anschließend erfolgte der Marsch in Sie Unterkünfte in Seebronn und Wendels- Heim. — Am Freitag in der Frühe begann eine zweitägige große Hebung von Gegend Nottenburg über Hcuberg—Tailfingen bis in die Gegend bei Ocschelbronn. Die Hebung dauerte die ganze Nacht hindurch bis in die
Mwarzes Mets
vartetamtNL. NaLdrack oertoteR,
Calw, den 2. September 1935
HI. Gefolgschaft S/126 Calw. Heute abend 8 Uhr treten sämtliche Kameradschaften an i der Turnhalle an (Turnkleidung und Turn-/ schuhe mitbringen!). Wiederbeginn des Tur-> nens in der Halle. — Unentschuldigt Fehlende werden bestraft!
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Für das „Schwarze Brett" bestimmte Nachrichten müsse» am Vortage des Erscheinnngs- termins bis 4 Uhr nachmittags der Kreisleitung zngeleitet sein.
Morgenstunden des Samstags. Gegen 11 Uhr marschierten bann das Bataillon mit klingendem Spiel in Herrenberg ein.
Nagold, 1. Sept. Die Zahl der Sitzbänke auf den vielen idyllischen Nunbwegen ist durch Aufstellung von 56 Bctonsitzbänken bedeutend vermehrt worden. Zurzeit wird der Nanüweg am Galgenberg vom Pavillon bis zur Eisbergsteige vom Arbeitsdienst um-1 gebaut. Mit dem bevorstehenden Ausbau) des Hindenburgplatzes werden die Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Hebung des Fremdenverkehrs einen gewissen Abschluß. finden. — Pflasterer Reinholü Hörmann wurde auf der Fahrt mit dem Rade nach Rohrdorf von einem, ihn überholenden Stuttgarter Auto gestreift und kam derart ' zu Fall, daß er mit einer Gehirnerschütte-' rung und einem Schlüsselbeinbruch ins Kreiskrankenhaus cingeliefcrt werden mußte.
Neuenbürg, 1. Sept. In einer im Gast-- Haus zum Hirsch abgehaltenen Sitzung der) Obermeister der verschiedenen Handwerker- ? Innungen unter dem Vorsitz des Kreishand-) Werksführers wurde zu den Maßnahmen; für die bevorstehende Arbeitsbeschaffungs-/ aktion für das Handwerk Stellung genom- > men. Im Gegensatz zur Werbung im Vor-- jahr richtet sich die Werbung des Handwerks zunächst nur an den Hausbesitz. Ferner sollen) auch Behörden des Staates und der Ge-) meinden in die Werbeaktion einbezogen ^ werden.
Wildbad, 1. Sept. Manfred v. Brauchitsch, der bekannte Mercedes-Rennfahrer, ist zu einem Kuraufenthalt in Wildbad eingetroffen. — 47 Schüler einer Klasse der hiesigen Volksschule haben mit ihren Familienange-s hörigen zusammen 54,16 Zentner Heidelbeeren gesammelt. Das entspricht einem Wert von 1350 RM. (!) .
Dobel, 1. Sept. Nach achtjähriger Tätig-) keit ist Pfarrer Stark aus dem Pfarröienst ) ausgeschieöcn, um am 1. September in Lud- ; wigsburg an der Oberrcalschule und arw Gymnasium eine Studienratsstelle anzutre-' ten. Als Pfarrer hatte er Dobel, Neusatz'; und Rotensol zu betreuen.
Pforzheim, 1. Sept. Ein schweres Kraft- raüunglück ereignete sich in der Nacht zum^ Samstag gegen 2 Uhr im Nagoldtal. Ein 28-) jähriger Angestellter aus Pforzheim verun-, glückte mit seinem Kraftrad mit Beiwagen, bei der Pumpstation Huchenfeld gegenüber, Grunbach-Salmbach. Ans noch nicht geklärter Ursache — angeblich soll ein unbeleuch-' tetes Hindernis aufgetaucht sein — fuhr das) Fahrzeug über die linke Straßenseite und wurde über die Böschung hinuntergeschleu-- dert. Die Fahrer erlitten schwere Verletzungen, insbesondere der Beifahrer im Seiten-^ wagen wurde lebensgefährlich verletzt.
Letzte Meldungen
Bei den große» Herbstübuuge» des IV. Armeekorps, -er Truppen ans Westfalen und Niedersachsen, Hannover und Oldenburg, die in der Zeit vom 2. bis 7. September im Raume Lünebnrg-Soltan-Celle z« Manöver« zusammengezogen werden, kann zum ersten Male seit Versailles die deutsche Wehrmacht wieder größere Trnppenverbände zeige«, die mit allen neuzeitlichen Massen ausgerüstet sind.
I» der Nacht zum Sonntag wnrde ei« Lastkraftwagen von einem Durchgangseilgüterzug aus einem beschrankten Bahnübergang der Strecke Bebra—Göttingen überfahren «nd zerstört. Der Wagenführer wnrde getötet, der mitsahrende Besitzer des Lastwagens «nd die Braut des Getöteten schwer verletzt.
Die Kriegsmariuestadt Kiel hatte am Sonntag einen großen Tag: Ueber 5V ÜVÜ Frontkameraden und Kriegsopfer waren ans Schleswig Holstein, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und Osthannover zum Frontsoldateu- «nd Kricgsopserehrentag gekommen, auf dem Reichskricgsopfersührer Oberliudober eine Rede hielt.
Am Sonntag begannen in der Gegend von Reims die großen französischen Manöver, die sich bis Ende der Woche hinziehe» werde». Man erklärt in unterrichtete« Kreisen, daß diese Manöver die größten seien, die seit Kriegsende in Frankreich dnrchgesührt worden sind.
In Garches bei Paris fand gestern eine große kommunistische Kundgebung statt, an der etwa 8V V09 Kommunisten teilnahmen. Ans dem Aufmarschweg wurde eine Bombe von einem Wage» geschlendert.
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