Amtliche Bekanntmachungen.
Musterung
der Jahrgänge 1814 und ISIS für den Kreis Calw.
Durch die Proklamation der Reichsrcgicrung an das Dcut-
> sche Volk und das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom s 16. Mürz 1ö6ü wurde die allgemeine Wehrpflicht wieder ein- ^ geführt.
j Auf Grund des Wehrgesetzes vom 2l. Mai 1935 und die i Verordnung über die Musterung und Aushebung 1035 vom
> 29. Mai 1935 (Dienstanweisung) werden die in den
Kalenderjahren 1914 und 1918
^ geborenen Dienstpflichtigen gemustert.
H Dienstpflichtig ist grundsätzlich jeder reichsangehörige Mann, : auch wenn er außerdem noch eine ausländische Staatsange- 1 Hörigkeit besitzt.
i Die Musterungen finden nach dem von der Zweigstelle der s unteren Ersatzbehörde in Calw ausgestellten Musterungsplan l für die im Kreis Calw wohnhaften Dienstpflichtigen der Jahr- ) gange 1914 und 1915 statt:
1. InCalw (Rathaus) am Freitag, de» 21. Juni 1983, vormittags 8 Uhr, für die in den Gemeinden Calw, Altburg, Svmmenhardt und Zavelstein wohnhaften Dienstpflichtigen.
2. In Bad Liebenzell (Gemeindehaus) am Samstag, den 22. Juni 1933, vormittags 8 Uhr, für die in den Gemeinden Hirsau, Bad Licbenzell, Monakam, Möttlingen, Oberkollbach, Oberrcichenbach, Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett und Unterreichenbach wohnhaften Dienstpflichtigen.
S. JnGechingen (Nathans) am Montag, den 24. Juni 1935, vormittags 8 Uhr, für die in den Gemeinden Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gcchingen, Holzbronn, Neuheng- stett, Ostelsheim und Stammheim wohnhaften Dienstpflichtigen.
4. In Neuweiler (Rathaus) am Dienstag, den 23. Juni 1935, vormittags 8 Uhr, für die in den Gemeinden Agen- bach, Aichhalben, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Em- . bcrg, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neumeiler, Obcrhaugstett, Obcrkollwangen, Rötenbach, Schmich, Bad Teinach, Würzbach und Zwerenberg wohnhaften Dienstpflichtigen.
Die Dienstpflichtigen sind gemäß 8 4 der Verordnung vom 29. Mai 1935 verpflichtet, sich pünktlich zu den festgesetzten Musterungsterminen zu stellen. Sie haben sich jeweils um 7 Uhr vormittags an ihrem Musterungsort einzufinden.
Gemäß 8 40 der Verordnung vom 29. Mai 1935 hat der Dienstpflichtige
zur Musterung mitzubringen:
a) den Geburtsschein,-
b) Nachweise über Abstammung:
c) die Schulzeugnisse und Nachweisung über Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung) ,-
d) Ausweise über Zugehörigkeit
zur HI. (Marine-HI.), zur SA. (Marine-SA.), zur SS., zum NSKK.,
zum DLV. (Deutscher Luftsportvcrband), zum DASD. (Deutscher Amateur-Scnde- und Empfangsdienst),-
v) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Wasserwehrsport) ,-
k) den Nachweis über Landhilfe,-
g) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder Arbcitsdienstpatz):
b) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht oder Landespolizei oder über die bereits erfolgte Annahme als Freiwilliger in der Wehrmacht oder Lan- despolizci,-
t) den Nachweis über den Besuch von Seefahrtsschulen und über Seefahrtszeiten,-
K) den Nachweis über den Besitz des Neichssportabzeichens oder des SA.-Sportabzeichens,-
l) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder des Deutschen Seglervcrbandes).
Brillenträger sollen außerdem das Vrillenrezept vor- lcgcn.
Die Dienstpflichtigen werden aufgefordert, sich die zur Musterung mitznbringenden Nachweise sofort zu beschaffen.
Nach 88 29, 25 und 42 der Verordnung vom 29. Mai 1935 ist eine Zurückstellung aus besonderen häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen auf Antrag möglich. Der Antrag auf Zurückstellung kann von dem Dienstpflichtigen, seinen Verwandten 1. Grades sowie von seiner Ehefrau beim Oberamt, spätestens jedoch bei der Musterung gestellt werden. . > Der Antrag kann durch Vorlegung von Urkunden und durch i Stellung von Zeugen und Sachverständigen unterstützt wer- . den. Die Urkunden müssen urschriftlich oder amtlich beglaubigt vorgelcgt werden. Wird der Zurückstellungsantrag mit der 'Erwerbsunfähigkeit von Verwandten begründet, so muß die ' erwerbsunfähige Person sich persönlich zur Musterung stellen. 'Ist dies nicht möglich, so kann der Dienstpflichtige auf Gründ eines über die genannte Person ausgestellten Zeugnisses des Amtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt in Calw) zurück- gestellt werden.
Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen sauber gewaschen und mit sauberer Wäsche zu erscheinen.
Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und .Alkoholverbot.
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Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder laicht pünktlich nachkommt ober den sonstigen Vorschriften über die Musterung zuwidcrhandclt, wird, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Hast bestraft. Auch hat er seine Vorführung durch die Polizei zur Musterung zu gewärtigen.
Von der Gestellungspflicht sind die Dienstpflichtigen befreit, die zur Zeit der Musterung in der Wehrmacht oder Landcs- polizci aktiv dienen oder freiwilligen Arbeitsdienst leisten.
Die' ^Pflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes (Staatliches Gesundheitsamt in Calw) spätestens bei der Musterung dem Obcramt vorzulegen.
Völlig Wehruntaugliche (GeistcSkrunkc, Krüppel usw.) können auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes von der Gestellung zur Musterung befreit werden. Anträge sind unter Vorlage des amtsärztlichen Zeugnisses rechtzeitig beim Oberamt einzureichen.
Calio, den 11. Juni 1935.
Oberamt: Nagel.
Feldbererrngimg IV Allhengftett
Anordnung drS Technischen LandcLemts LnbwigLbnrg vom 3. Juni 1935 Nr. L 4185 aus Durchführung eines Fcldberciin- guugsversahrens von Amts wegen aus den Markungen Alt- hciigstctt, Calw, Nenhengstett und Simmozheim.
„Die zum Vau einer Umgehungsstraße bei Althengstett im Zuge der Staatsstraße Nr. 102 Böblingen—Calw—Calmbach und Nr. 107 Stuttgart—Lconbcrg—Calw erforderlichen Grundflächen sind im FcldbereinigungSverfahrcn für die Württ. Straßcnbanvcrwaltung auszuscheidcn. Gemäß Art. 1 des Gesetzes über die Durchführung von Fcldbereinigungen zur Arbeitsbeschaffung vom 26. Januar 1934 (Reg.Bl. S. 80) ordne ich mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums die Durchführung des Verfahrens von Amts wegen an.
Das Fclöbcreinigungsunternchmcn erstreckt sich auf die Gewände „Nappcnäckcr, Himberg, Calwer Wiesen, Eulert- wiesen, Furth, Noßivascn, Heerste, Oberes Nied, Unteres Nied, Allmandländer, Banholz, Grund, Zübert und Galgcnwascn" der Markung Althengstett sowie auf das Gewand „Ebene" der Markung Calw und auf die Grundstücke Parz. Nr. 125—128 der Markung Nenhengstett und Parz. Nr. 4016—4026 der Markung Simmozheim.
Gegen die Anordnung steht den Beteiligten keine Verwaltungsbeschwerde zu.
(gez.): Bänder."
das ist ein kllii» kür und dsru nocti beitere Kurrkilme.
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Sonntag, den 7. Juli 1935
herein,
bei Onstmettingen
2lbfahrt 5 Uhr früh beim Waldhorn. Fahrtpreis für das Mitglied> RM 1.— '-Angehörige der Mitglieder können gegen Bezahlung des vollen Fahrpreises an der Fahrt teilnehinen. Anmeldung hat ipüte- slcns dis 21. ds. bei Hch. Gentner Nadifl., Zigarre,igeschäjt, Dahn« hosstratze zu erfolgen. Spätere 'Anmeldung kann nicht berücksichtigt lverden.
Vorstehende Anordnung wird hiermit veröffentlicht mit dem Anfügen, daß innerhalb der Ausschlußfrist von 2 Wochen beim Obcramt oder beim Ortsvorsteher etwaige Ansprüche auf Freilassung von dem Unternehmen oder auf Anteilnahme an ihm geltend zu machen sind, die aus Art. 4 des Feldbcreini- gnngsgesetzes abgeleitet werden. Die Unterlagen für das Unternehmen sind während der gleichen Frist auf dem Nathans in Althengstett aufgelegt. Die zweiwöchcutliche Ausschlußfrist beginnt am 13. Juni und endigt am 20. Juni 1935.
Calw, den 8. Juni 1935.
Oberamt: Nagel.
Ottenbronn, den 12 . Juni 1935.
Danksagung
Für die überaus herzliche Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Vaters, Bruders, Schwagers und Onkels
Michael Fischer
danken wir herzlich. Besonders danken wir W dem Herrn Geistlichen für seine trostreichen Worte am Grabe, den Herren Ehrenträgern, seinen Geschäfts- Kollegen, dem Militärverein Hirsau, Kriegerocrein Ottenbronn, sowie allen denen, die ihn zu seiner letzten Ruhestätte begleitet haben.
Die trauernden Hinterbliebenen.
5!e kochen einen ausgezeichneten Kaller, wie machen Sie <iar eigentlich?
— Var ist kein so grosses Ceheimnir. 3ch verwende 5ervs Kaiser, er ist immer irisch gebrannt
Ulzsszv-Osrlekvs
unkündbar, stdl 200.— dis 20000.— erkalten Lie durcb ^bscklull eines 2vecksparvertrages bei uns. Lie können damit: bocbverainslicke Oarleben adlösen, drückende Lcbut- den berablen, neue Lxistenr gründen, an einem OescbLtt sieb beteiligen, leilbsber adlösen, IVok- nungseinricbtung descliakien, ^uto, dlotorrad Kaulen, 2ucktviek, Saatgut, Kunstdünger einkauken, 2ins- b^potbeken adlösen, unbebaute Qrundstücke kauten. Keine Lau- sparvertrSge.
„Oltoala" Berlin IV. S
Oeneral-Vertreter Steuer, Ltattxart-O., OrdsnstrsÜe 29
KUtardaltor xevackt l
Eln 14—16jähriger
Lall 5 ewa, Laich
7ernrpr»cher 420
Ein ehrliches
Mädchen
16—18 Jahre alt, wird für hiesiges Geschäftshaus gesucht.
Näheres bei der Geschäftsstelle zu erfragen.
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zum Aufbewahren von Möbeln
vermietet.
Wer, sagt die Geschäfts-Stelle ds. Blattes.
Bursche
für kleine Landwirtschaft gesucht.
Wo, sagt die Gesch.»Stelle ds. Blattes.
Natürlich
wird er nicht
zugeben, daß sein Geschäft besser als das Ihrige geht, seit er inseriert, und Sie immer noch die „unnütze Ausgabe sich sparen".
DeulschesRalesKreuz K SiiniÄsllolonue Ealw
Die Kameraden, deren Uniform noch nicht abgcändert ist,
bringen AM u.Hose sofort zu Schneiderobermelster Schützte
in der Vorstadt. Später werden keine Abänderungen vorgenommen Freitag Unterricht, vollzähliges Erscheinen d. Kursteilnehm. Pflicht. Kolonnenführer: K. Kirchherr.
Aelterer Landwirt, evangelisch mit schuldenfreiem Anwesen an der Linie Stuttgart — Calw, wünscht mit älterer christlicher Landwirts- tochter oder Ww. ohne Kinder in Briefwechsel zu treten, zwecks bald.
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sowie einzelne Raritäten, Posten, Nachlässe etc. gegen Kasse zu kaufen.
Ferner suche ich gebrauchte deutsche Gclegenheitsmarken (Heldengedenk etc.) und Wohlfahrtsmarken in Quantitäten.
Als einziges Spezialbriesmarkcngeschäst mit Laden in ganz Württemberg führe ich größtes Lager in Alben (Album für die Marken des 3. Reichs 2.20 franko), Paketen. Sätzen, Bedarfsartikeln etc. FehUistenerledigung.
Briesniarkenhaus Königsbau
Königsbanpafsage S
Postscheck-Konto Stuttgart 364 73
Hans Rau.
Telefon 272 26
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