Mitwirkungsrecht des Parieibeauftragten in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung
RMWsches Müller > 1 n Marbach «ab SraMeim
' Ter erste Tag seiner gestern angetretenen NDürttemberger Reise brachte dem Reichs- »ischof besondere Eindrücke. Am Sonntag morgen fand in der Geburtsstadt Friedrich Schillers in Marbach eine gottesdienst- liche Feierstunde statt, zu der eine gewaltige Gemeinde aus der näheren und weiteren Umgebung zusammenströmte. Der Reichs- bischos forderte in seiner Predigt in eindringlicher Weise zu einem lebendigen Christentum der Tat, das sich auch im grauen Alltag bewährt und zu einem unerschütter- lichen Gottvertrauen auf. Am Nachmittag fand in Gegenwart einer großen Menge vor dem Schillermuseum eine Kundgebung statt, sdie sich zu einem Bekenntnis für die deutsche Ev. Kirche und für das deutsche Volk gestaltete. Den Sonntag beschloß eine große Kundgebung in Crailsheim. Die Eindrücke dieses Tpges faßte der Reichsbischof noch einmal in einer längeren Rede zusammen, in der er über die gewaltigen Aufgaben der deutschen Ev. Kirche und ihrer Verantwortung gegenüber Volk und Staat in der ihm eigenen fesselnden Art sprach. Der Reichsbischof wurde an allen Orten von einer großen Menge freudig begrüßt.
Krankenkassen RMsk-mmissariat aufgehoben
Wie die Landesstelle Württemberg-Hohen- zollern im Reichsverband der Ortskrankenkassen mitteilt, ist die mit der Berufung von Oberregierungsrat Dr. Müller als des Beauftragten für die Ueberführung der Gemeinschaftsaufgaben in der Krankenversicherung aick die Landesversicherungsanstalt Württemberg gestellte Aufgabe als erfüllt anzusehen. Damit ist die Berufung von Lber- regierungsrat Tr. Müller, gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Reichskommisiar für die Krankenkassen Württembergs, durch Anordnung des Reicks- und preußischen Arbeitsministers im ersten Fall ab 1. Mai. im andern Fall mit Wirkung vom 1. Juni an als erledigt anzusehen.
Oberregierungsrat Tr. Müller wird durck seine Berufung zum Sachbearbeiter für Krankenversicherung in der Landesversicherungsanstalt Württemberg sich weiterhin in der reichsgesctzlichen Sozialversicherung betä- tiaen.
Brand ln der Kaviersabrtk ln Semmrigheim
Gemmrigheim, OA. Besigheim, 13. Mai. In der hiesigen Papierfabrik Naitelhuber u. Co. brach heute früh kurz nach 7 Uhr in dem Altpapier-Lager des Neckar-Baues ein Brand aus. Das Feuer, das sich zuerst durch starke Rauchentwicklung bemerkbar machte, wurde sofort
In verschiedenen Bevölkerungskreisen herrscht noch Unkenntnis darüber, in welchem Umfange der Beauftragte der NSDAP., d. h. in der Regel deren erster politischer Vertreter in der Gemeinde, das Recht der Einflußnahme auf die Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung für sich in Anspruch nehmen kann. Ta diese Frage eine Frage von Bedeutung ist, haben wir über diesen Punkt einen Fachmann zu Rate gezogen, der uns folgende Antwort erteilte:
..Die NSDAP, ist die den Staat tragende Partei. Tie Staatssührung kann deshalb nicht anders als nach den politischen Zielen dieser Partei ausderichtet sein. Was für die Staatssührung gilt, muß selbstverständlich auch für jede im Staate ausgeübte Verwaltungs.tättgkeit gelten. Daraus ergibt sich von selbst die zwingende Not- lvendigkeit. im Bereich der Gemeinden den Einklang der Gemeindeverwal- tung mit der Partei zu sichern, und zwar in einer Form die dem Charakter der Selbstverwaltung der Gemeinden besonders Rechnung trägt. Ausschlaggebend für die Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der Partei ist die Besetzung der Stellen der leitenden Gemeindebeamten mit Persönlichkeiten die unbedingte Gewähr dafür bieten, daß sie das ihnen übertragene Amt in steter Ausrichtung aus die politischen Ziele der NSDAP, zu führen gewillt und befähigt sind. Deshalb erfolgt nach 8 41 die Berufung dieser leitenden Gemeindebeamten, der Bürgermeister und Beigeordneten in Zukunft unter weitgehender Einschaltung der zuständigen Partei- dl e n st st e l l e n. Dadurch ist bereits gesichert daß der durch das Vertrauen von Partei und Staat berufene leitende Gemeindebeamte es als seine Aufgabe betrach, ten wird, seine gesamte Tätigkeit in stetem Einklang mit den politischen Zielen der Bewegung zu halten.
8 33 DGL. gibt darüber hinaus in der Linie der oben angedeuteten Zielsetzung dem Beauftragten der NSDAP.» der gemäß
mit den Feuerlöschmitteln des Betriebes bekämpft. Auch die rasch alarmierte Freiwillige Feuerwehr von Gemmrigheim und die Motorspritze von Kirchheim nahmen die Brandbekämpfung sehr tatkräftig auf. Ohne Rauchmasken konnte dem Brandherd überhaupt nicht beigekommen werden. Der Sicherheit halber wurde auch die Motorspritze von Bietigheim gerufen, die aber nicht mehr in Tätigkeit zu treten brauchte, da es den Bemühungen der Feuerwehren von Gemmrigheim und Kirch-
8 118 durch Verordnung des Stellvertreters des Führers bestimmt wird, in gewissen Fällen ein Mitwtrkungsrecht in Angelegenheiten der Gemeinde. Verwaltung. Dabei mußten für die Abgrenzung dieses Rechts folgende Gesichtspunkte maßgebend sein: Die neue Gemeinde, ordnung beruht aus dem Grundsatz der ausschließlichen Führerverantwortung. Mit diesem Gedanken ist eine dualistische Gestaltung der Gemeindeverfassung grundsätzlich unvereinbar. da sie sowohl die einheitliche und straffe Führung als auch die klare Verantwortung zerstört. Deshalb verbot es sich von selbst, den Bürgermeister, der durch das Vertrauen auch der Partei in sein Amt gelangt ist in der eigentlichen Gemeindeverwaltung bei jeder Betätigung an die Mitwirkung einer anderen Stelle zu binden. Auf der anderen Seite ist jedoch nicht zu verkennen. daß aus bestimmte Entschließungen des Bürgermeisters infolge ihres eigenartigen Charakters dem politischen Willen der Bewegung Einfluß eingeräumt werden mutz. Das gilt vor allem für den Erlaß der Hauptsatzung. des Versassungsstatuts der Gemeinde, das auf lange Zeit hinaus die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Fragen abschließend regelt. Das gilt ferner auch für solche Entschließungen, bei denen es sich um die Anerkennung besonderer Verdienste um Volk. Staat oder Gemeinde handelt. In dieser. Fällen hat deshalb das Gesetz die Entschließung des Bürgermeisters ausdrücklich an die Zustimmung des Beauftragten der NSDAP, gebunden und damit sein Mitwirkungsrecht sowohl festgelegt als auch begrenzt.
In Fällen, in denen der Beauftragte der NSDAP, seine Zristimmung versagt und auch nach erneuter Verhandlung keine Einigung zustande kommt, ist, soweit es sich um Stadtkreise handelt, die Entscheidung des Reichsstatthalters unter Vorlage sämtlicher Vorgänge auf dem Dienstwege herbeizuführen. Dabei hat die Aufsichtsbehörde Stellung zu nehmen."
heim gelungen war, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken und zu loschen. Der Bau der Fabrik mit seinen Eisenbeton-Decken und -Wänden kam der Bekämpfung des Feuers sehr zustatten. Als Brandursache wird Selbstentzündung angenommen.
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Keine Schtverardelt für Frauen "
und Mädchen
kk. Berlin, 13. Mai. '
Ein Erlaß des Reichsarbeitsministers über^ Frauenarbeit in der Fischindustrie weist die*' Gewerbcaufsichtsbeamten an, die oft gesun»' heitsschädliche Tätigkeit der Arbeiterinnen- in der Fischindustrie zu beobachten und gege- - benenfalls einzuschreiten. wenn die Beschäf«, tigung als zu schwer, gesundheitsschädlich oder sonstwie ungeeignet für den Frauenkör« . Per erscheint. Es ist dies ein Erfolg einer^ Eingabe der Neichsbetriebsgemeinschast „Nah,* rung und Genuß" in der DAF. "
. Besondere Vertrauensärzte für Schwangerschaftsunterbrechung
kk. Berlin. 13. Mai.
Der Erlaß der ersten verpflichtenden Stau», desordnung für die deutschen Aerzte hat auch/ zur Regelung des Verfahrens bei der Schwan-» gerschastsunterbrechung. u. zw. einheitlich für? das ganze Reich, geführt. Danach ist zur Fest-^ stellung der ärztlichen Begründung für eine" Schwangerschaftsunterbrechung, außer in Fällen schwerster Lebensgefahr, die vorherige Beratung mit wenigstens einem zweiten Arzt erforderlich. Tie Standesvertretung bestimmt diese zur Beratung beizuziehenden besonderen Vertrauensärzte. Das Ergebnis der Beratung ist in einem Protokoll sestzuhalten. das dem Vorsitzenden der Standesorganisa- tion zu übergeben und von diesem 1v Jahre lang auszubewahren ist.
NEKK. löscht Mssrbrand
Itzehoe, 13. Mai.
Der tatkräftige Einsatz der gesamten Belegschaft der „Adolf-Hühnlein-Motor-Sport- schule" in Nordoe verhinderte die weitere Ausbreitung eines Moorbrandes, der bereits eine Fläche von über dreieinhalb Quadratkilometer ergriffen hatte. Durch Ersticken deS Feuers in aufgeworfenen Wassergräben gelang es am Sonntagabend, des Feuers Herr zu werden und einen wertvollen Waldbestand vor der Zerstörung zu bewahren.
Schweinemärkte. Ravensburg: Ferkel 18—25 RM. — Saulgau: Milchschweine LI—28 RM.
Ravensburger Viehmarkt vom 11. Mai.
Milchkühe 2Äi—320, trächtige Kühe 390 bis 450, hochträchtige Kalbeln 360—^60, fühlbar trächtige 300—380, Anstellrinder 180 bis 800 RM.
Fruchtmärkte. Reutlingen: Weizen 10.60—11, Gerste 8.90—10, Hafer 9.50—10, Dinkel 8.50, Kleesamen 75—80 RM. — Saulgau: Hafer 8.50—8.70 RM.
Amtliche Bekanntmachungen.
Mg. SrirkrMciiWe Calw
Die Handwerksmeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Berficherungspflicht von Lehrlinge« mit dem Tag des Eintritt» in das Beschüsligungsverhiiltni« beginnt, nicht erst nach Abschluß des Lehrvertrags. Die Anmeldung hat innerhalb 3 Tagen zu erfolgen. <tz 165, 366, 317 RBO.) Verspätete Anmeldung zieht die Bestrafung durch das Bersicherungsamt nach sichsß 530 RBO.).
Nach Abschluß des Lehrvertrags ist dieser sofort mit der Be« freiungsanzeige für die Arbeitslosenversicherung der Krankenkasse vorzulegen, weil sonst die Beiträge weiterbezahlt werden müssen!
Calw, den 13. Mai 1935.
Kassenleiter: Schmidt.
Großes Schau- u. lverbekochen
Auf «len morgen Mittwoch, 15. Mai,
in Martinsmoos, im Sasthaus z. „Krone"
ftattfinäenäen
fv e r b e v o r t r a g über elektr. Rochen
wirä nochmal» hingewiesen unck zum Besuch freuncklich etngelacken. Eintritt frei.
Kostenlos« Sadenoerlofung unck Abgabe von Kostproben.
Elektro-Semeinschast lvürtt. nörälicher Schwarzwalä, Lalw
Mitglieäswerk: Semetnckeverbanck Elektrizitätswerk (Bhf.) retnach
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inll richldlldern. Jedermann ist herzlick ringelnden.
Zwangsversteigerung
Es werden öffentlich meistbietend gegen bar versteigert Mittwoch, IS. S., 7'/- Uhr bestimmt in Techingen: Eetlerwaren, Gummibänder, Echuhnestel, Schwämme, Faßhahnen, Hosenträger, 2 Warenschränke mit Schubladen, 1 Oel- ständer mit Blechdehälter, Tabakpfeifen, Peitschen, Schmierseife, Waschlappen, 1 Bettstelle mit Rost und Keil, 1 vollständiges Bett, 2 Schränke, Waschtisch, 2 Koffer, Schreibpult u. a. m. Zusammenkunft beim Rathnus.
Gerichtsvollzieheestelle.
SSmtliobs
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wis
Lntvlolrvln, Kopieren, VerxröNern tllbrt kscwmllnnisoti unck saudsr aus
llrogerle unr! Mlolm;
v. üeimsüorkk
Einen größeren Posten neue
Tischwäsche
weiß und farbig, sowie l933er
Brackenheimer
Notwein
(auch literweise) das Liter zu 80Pfg. gibt ab
Trau VSHm, Hirsau
Billenweg.
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Verloren
ging am Sonntag aus derStraße von Agenbach nach Lalm eine
HkrlkMmöalldutz!'.
Der ehrliche Finder wird gcbelcn, dieselbe in der Gesch.-St. ds. Bl. gegen Belohnung abzugeben.
Gebrauchter
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wird billig verkauft
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Bevor 8ie «in klotorrsä ksuken lassen Li« sick bitte äa» neue
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rum Preis von 525.— unver- dincllicb vorkükren
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^ Lrsstrleile / HxLarqlurey..
Zur gefl. Kenntnisnahme!
Heute abend 8 Uhr findet im Waldhorn-Saal in Eairv ein
Koch-Bortrag
mit praktischen Vorführungen statt. Ohne Anschaffung neuer Töpfe werden Ihre Töpfe in „Echnellkochtöpfe" verwandelt. Kein Damps, kein Dunst mehr! Kein Anbrennen, kein Ueberlausen! Kochen ohne jede Aussicht. 50—60°/» Brennstoffersparnts. Alle Hausfrauen und Haustöchter sind eingeladen. Tellerchen jür Kostproben mitbringen. Eintritt steil
Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Donnerstag, den 1k. Mai 1S3S, statisindenden
Hochzeitsfeier
in den Saaldau von Georg Rentschler in Altb « rg
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Martin Rentschler Katharina Rentschler
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