Mitwirkungsrecht des Parieibeauftragten in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung

RMWsches Müller > 1 n Marbach «ab SraMeim

' Ter erste Tag seiner gestern angetretenen NDürttemberger Reise brachte dem Reichs- »ischof besondere Eindrücke. Am Sonntag morgen fand in der Geburtsstadt Friedrich Schillers in Marbach eine gottesdienst- liche Feierstunde statt, zu der eine gewaltige Gemeinde aus der näheren und weiteren Umgebung zusammenströmte. Der Reichs- bischos forderte in seiner Predigt in ein­dringlicher Weise zu einem lebendigen Chri­stentum der Tat, das sich auch im grauen Alltag bewährt und zu einem unerschütter- lichen Gottvertrauen auf. Am Nachmittag fand in Gegenwart einer großen Menge vor dem Schillermuseum eine Kundgebung statt, sdie sich zu einem Bekenntnis für die deutsche Ev. Kirche und für das deutsche Volk ge­staltete. Den Sonntag beschloß eine große Kundgebung in Crailsheim. Die Eindrücke dieses Tpges faßte der Reichsbischof noch einmal in einer längeren Rede zusammen, in der er über die gewaltigen Aufgaben der deutschen Ev. Kirche und ihrer Verantwor­tung gegenüber Volk und Staat in der ihm eigenen fesselnden Art sprach. Der Reichs­bischof wurde an allen Orten von einer großen Menge freudig begrüßt.

Krankenkassen RMsk-mmissariat aufgehoben

Wie die Landesstelle Württemberg-Hohen- zollern im Reichsverband der Ortskranken­kassen mitteilt, ist die mit der Berufung von Oberregierungsrat Dr. Müller als des Beauftragten für die Ueberführung der Ge­meinschaftsaufgaben in der Krankenversiche­rung aick die Landesversicherungsanstalt Württemberg gestellte Aufgabe als erfüllt anzusehen. Damit ist die Berufung von Lber- regierungsrat Tr. Müller, gleichzeitig in sei­ner Eigenschaft als Reichskommisiar für die Krankenkassen Württembergs, durch Anord­nung des Reicks- und preußischen Arbeits­ministers im ersten Fall ab 1. Mai. im an­dern Fall mit Wirkung vom 1. Juni an als erledigt anzusehen.

Oberregierungsrat Tr. Müller wird durck seine Berufung zum Sachbearbeiter für Krankenversicherung in der Landesversiche­rungsanstalt Württemberg sich weiterhin in der reichsgesctzlichen Sozialversicherung betä- tiaen.

Brand ln der Kaviersabrtk ln Semmrigheim

Gemmrigheim, OA. Besigheim, 13. Mai. In der hiesigen Papierfabrik Naitelhuber u. Co. brach heute früh kurz nach 7 Uhr in dem Alt­papier-Lager des Neckar-Baues ein Brand aus. Das Feuer, das sich zuerst durch starke Rauch­entwicklung bemerkbar machte, wurde sofort

In verschiedenen Bevölkerungskreisen herrscht noch Unkenntnis darüber, in welchem Umfange der Beauftragte der NSDAP., d. h. in der Regel deren erster politischer Vertreter in der Gemeinde, das Recht der Einflußnahme auf die Angelegen­heiten der örtlichen Verwaltung für sich in Anspruch nehmen kann. Ta diese Frage eine Frage von Bedeutung ist, haben wir über diesen Punkt einen Fachmann zu Rate gezogen, der uns folgende Antwort erteilte:

..Die NSDAP, ist die den Staat tragende Partei. Tie Staatssührung kann deshalb nicht anders als nach den politischen Zielen dieser Partei ausderichtet sein. Was für die Staatssührung gilt, muß selbstverständlich auch für jede im Staate ausgeübte Verwaltungs.tättgkeit gelten. Dar­aus ergibt sich von selbst die zwingende Not- lvendigkeit. im Bereich der Gemeinden den Einklang der Gemeindeverwal- tung mit der Partei zu sichern, und zwar in einer Form die dem Charakter der Selbstverwaltung der Gemeinden besonders Rechnung trägt. Ausschlaggebend für die Sicherung des Einklangs der Gemeindever­waltung mit der Partei ist die Besetzung der Stellen der leitenden Gemeindebeamten mit Persönlichkeiten die unbedingte Gewähr da­für bieten, daß sie das ihnen übertragene Amt in steter Ausrichtung aus die politischen Ziele der NSDAP, zu führen gewillt und befähigt sind. Deshalb erfolgt nach 8 41 die Berufung dieser leitenden Gemeindebeamten, der Bürgermeister und Beigeordneten in Zu­kunft unter weitgehender Einschal­tung der zuständigen Partei- dl e n st st e l l e n. Dadurch ist bereits ge­sichert daß der durch das Vertrauen von Partei und Staat berufene leitende Ge­meindebeamte es als seine Aufgabe betrach, ten wird, seine gesamte Tätigkeit in stetem Einklang mit den politischen Zielen der Be­wegung zu halten.

8 33 DGL. gibt darüber hinaus in der Linie der oben angedeuteten Zielsetzung dem Beauftragten der NSDAP.» der gemäß

mit den Feuerlöschmitteln des Betriebes be­kämpft. Auch die rasch alarmierte Freiwillige Feuerwehr von Gemmrigheim und die Motor­spritze von Kirchheim nahmen die Brand­bekämpfung sehr tatkräftig auf. Ohne Rauch­masken konnte dem Brandherd überhaupt nicht beigekommen werden. Der Sicherheit halber wurde auch die Motorspritze von Bietigheim gerufen, die aber nicht mehr in Tätigkeit zu treten brauchte, da es den Bemühungen der Feuerwehren von Gemmrigheim und Kirch-

8 118 durch Verordnung des Stellvertreters des Führers bestimmt wird, in gewissen Fäl­len ein Mitwtrkungsrecht in An­gelegenheiten der Gemeinde. Verwaltung. Dabei mußten für die Ab­grenzung dieses Rechts folgende Gesichts­punkte maßgebend sein: Die neue Gemeinde, ordnung beruht aus dem Grundsatz der aus­schließlichen Führerverantwortung. Mit die­sem Gedanken ist eine dualistische Gestaltung der Gemeindeverfassung grundsätzlich unver­einbar. da sie sowohl die einheitliche und straffe Führung als auch die klare Verant­wortung zerstört. Deshalb verbot es sich von selbst, den Bürgermeister, der durch das Vertrauen auch der Partei in sein Amt ge­langt ist in der eigentlichen Gemeindever­waltung bei jeder Betätigung an die Mit­wirkung einer anderen Stelle zu binden. Auf der anderen Seite ist jedoch nicht zu ver­kennen. daß aus bestimmte Entschließungen des Bürgermeisters infolge ihres eigen­artigen Charakters dem politischen Willen der Bewegung Einfluß eingeräumt werden mutz. Das gilt vor allem für den Erlaß der Hauptsatzung. des Versassungsstatuts der Gemeinde, das auf lange Zeit hinaus die ihm nach dem Gesetz zugewiesenen Fragen abschließend regelt. Das gilt ferner auch für solche Entschließungen, bei denen es sich um die Anerkennung besonderer Verdienste um Volk. Staat oder Gemeinde handelt. In die­ser. Fällen hat deshalb das Gesetz die Ent­schließung des Bürgermeisters ausdrücklich an die Zustimmung des Beauftragten der NSDAP, gebunden und damit sein Mitwir­kungsrecht sowohl festgelegt als auch be­grenzt.

In Fällen, in denen der Beauftragte der NSDAP, seine Zristimmung versagt und auch nach erneuter Verhandlung keine Eini­gung zustande kommt, ist, soweit es sich um Stadtkreise handelt, die Entscheidung des Reichsstatthalters unter Vorlage sämtlicher Vorgänge auf dem Dienstwege herbeizufüh­ren. Dabei hat die Aufsichtsbehörde Stellung zu nehmen."

heim gelungen war, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken und zu loschen. Der Bau der Fabrik mit seinen Eisenbeton-Decken und -Wänden kam der Bekämpfung des Feuers sehr zustatten. Als Brandursache wird Selbst­entzündung angenommen.

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Keine Schtverardelt für Frauen "

und Mädchen

kk. Berlin, 13. Mai. '

Ein Erlaß des Reichsarbeitsministers über^ Frauenarbeit in der Fischindustrie weist die*' Gewerbcaufsichtsbeamten an, die oft gesun»' heitsschädliche Tätigkeit der Arbeiterinnen- in der Fischindustrie zu beobachten und gege- - benenfalls einzuschreiten. wenn die Beschäf«, tigung als zu schwer, gesundheitsschädlich oder sonstwie ungeeignet für den Frauenkör« . Per erscheint. Es ist dies ein Erfolg einer^ Eingabe der NeichsbetriebsgemeinschastNah,* rung und Genuß" in der DAF. "

. Besondere Vertrauensärzte für Schwangerschaftsunterbrechung

kk. Berlin. 13. Mai.

Der Erlaß der ersten verpflichtenden Stau», desordnung für die deutschen Aerzte hat auch/ zur Regelung des Verfahrens bei der Schwan-» gerschastsunterbrechung. u. zw. einheitlich für? das ganze Reich, geführt. Danach ist zur Fest-^ stellung der ärztlichen Begründung für eine" Schwangerschaftsunterbrechung, außer in Fällen schwerster Lebensgefahr, die vorherige Beratung mit wenigstens einem zweiten Arzt erforderlich. Tie Standesvertretung bestimmt diese zur Beratung beizuziehenden besonde­ren Vertrauensärzte. Das Ergebnis der Be­ratung ist in einem Protokoll sestzuhalten. das dem Vorsitzenden der Standesorganisa- tion zu übergeben und von diesem 1v Jahre lang auszubewahren ist.

NEKK. löscht Mssrbrand

Itzehoe, 13. Mai.

Der tatkräftige Einsatz der gesamten Be­legschaft derAdolf-Hühnlein-Motor-Sport- schule" in Nordoe verhinderte die weitere Ausbreitung eines Moorbrandes, der bereits eine Fläche von über dreieinhalb Quadrat­kilometer ergriffen hatte. Durch Ersticken deS Feuers in aufgeworfenen Wassergräben ge­lang es am Sonntagabend, des Feuers Herr zu werden und einen wertvollen Waldbestand vor der Zerstörung zu bewahren.

Schweinemärkte. Ravensburg: Ferkel 1825 RM. Saulgau: Milchschweine LI28 RM.

Ravensburger Viehmarkt vom 11. Mai.

Milchkühe 2Äi320, trächtige Kühe 390 bis 450, hochträchtige Kalbeln 360^60, fühlbar trächtige 300380, Anstellrinder 180 bis 800 RM.

Fruchtmärkte. Reutlingen: Weizen 10.6011, Gerste 8.9010, Hafer 9.5010, Dinkel 8.50, Kleesamen 7580 RM. Saulgau: Hafer 8.508.70 RM.

Amtliche Bekanntmachungen.

Mg. SrirkrMciiWe Calw

Die Handwerksmeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Berficherungspflicht von Lehrlinge« mit dem Tag des Eintritt» in das Beschüsligungsverhiiltni« beginnt, nicht erst nach Abschluß des Lehrvertrags. Die Anmeldung hat innerhalb 3 Tagen zu erfolgen. <tz 165, 366, 317 RBO.) Verspätete Anmeldung zieht die Bestrafung durch das Bersicherungsamt nach sichsß 530 RBO.).

Nach Abschluß des Lehrvertrags ist dieser sofort mit der Be« freiungsanzeige für die Arbeitslosenversicherung der Kranken­kasse vorzulegen, weil sonst die Beiträge weiterbezahlt werden müssen!

Calw, den 13. Mai 1935.

Kassenleiter: Schmidt.

Großes Schau- u. lverbekochen

Auf «len morgen Mittwoch, 15. Mai,

in Martinsmoos, im Sasthaus z.Krone"

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fv e r b e v o r t r a g über elektr. Rochen

wirä nochmal» hingewiesen unck zum Be­such freuncklich etngelacken. Eintritt frei.

Kostenlos« Sadenoerlofung unck Abgabe von Kostproben.

Elektro-Semeinschast lvürtt. nörälicher Schwarzwalä, Lalw

Mitglieäswerk: Semetnckeverbanck Elektrizitätswerk (Bhf.) retnach

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ist im Sssetisktslkdsn «Ne ^ntsetisickung, von cksr Istrtsn Enckss »He» sbtiängt.

Oer Aktive ristit ciis Xüuksr w >6 oin ßlsgnst sn sllss löutt in ssin Sssctiütt. Oer Ker-ickssme NoUexe ciark rrrsetten.

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.Die unbesiegdm Kraft de; EnaWli»«;"

inll richldlldern. Jedermann ist herzlick ringelnden.

Zwangsversteigerung

Es werden öffentlich meistbietend gegen bar versteigert Mittwoch, IS. S., 7'/- Uhr bestimmt in Techingen: Eetlerwaren, Gummi­bänder, Echuhnestel, Schwämme, Faßhahnen, Hosenträger, 2 Waren­schränke mit Schubladen, 1 Oel- ständer mit Blechdehälter, Tabak­pfeifen, Peitschen, Schmierseife, Waschlappen, 1 Bettstelle mit Rost und Keil, 1 vollständiges Bett, 2 Schränke, Waschtisch, 2 Koffer, Schreibpult u. a. m. Zusammen­kunft beim Rathnus.

Gerichtsvollzieheestelle.

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Verloren

ging am Sonntag aus derStraße von Agenbach nach Lalm eine

HkrlkMmöalldutz!'.

Der ehrliche Finder wird gcbelcn, dieselbe in der Gesch.-St. ds. Bl. gegen Belohnung abzugeben.

Gebrauchter

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wird billig verkauft

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Zur gefl. Kenntnisnahme!

Heute abend 8 Uhr findet im Waldhorn-Saal in Eairv ein

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Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Donnerstag, den 1k. Mai 1S3S, statisindenden

Hochzeitsfeier

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